Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Deutschland sollen 2010 die international anerkannten Hochschulgrade Bachelor und Master flächendeckend eingeführt werden. Dieses zweistufige System verspricht kürzere Studienzeiten, geringere Abbrecherquoten und ist verstärkt auf die künftige Beschäftigungsmöglichkeit der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt gerichtet. Hintergrund für diese Studienstrukturreform, einem zentralen Anliegen der Hochschulpolitik in Deutschland, ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 2003, der als Kernstück die Schaffung eines durchlässigen europäischen Hochschulraums vorsieht. Das ist etwas, das wir auch hier in Bremen immer wieder als Vorteil sehen, dass man etwas schaffen muss, das einheitliche Abschlüsse hat, mit dem wir international agieren können und auch die, die von außerhalb kommen, hier anerkannt werden, ohne große Problematiken vorzufinden.
Zur erfolgreichen Entwicklung eines durchlässigen europäischen Hochschulraums müssen neben der Ver––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gleichbarkeit der Studienabschlüsse auch Transparenz und kompatible Standards bezüglich der Studienangebote gewährleistet sein. Das Hochschulrahmengesetz sieht im Paragraph 9 vor, dass die Länder gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden. Die Koordinierung erfolgt über studiengangsspezifische Rahmenprüfungsordnungen, die für alle Länder und Hochschulen gelten, die diese Studiengänge einrichten wollen. Ich kenne das auch noch aus meinem Studium, dass man die Diplom- und Magisterstudienabschlüsse, die man hatte, immer wieder mit langwierigen Prozessen der KMK und der Hochschulrektorenkonferenzen abstimmen musste und man pro Semester gar nicht wusste, welcher Hochschulrahmenplan jetzt eigentlich galt und welcher nicht.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse, auch dass die Profilbildungen der Schulen im Wettbewerb zwischen national wie international zu bestehen sind, hat die KMK bei den neuen Studiengängen auf Rahmenprüfungsordnungen verzichtet. Für die bei Novellierung des Hochschulrahmengesetzes probeweise eingeführten Bachelor und Master hat die Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 3. Dezember 1998 die Einführung eines Akkreditierungsverfahrens vorgesehen. Dieses Akkreditierungsverfahren ist etwas – wie wir jetzt sehen, die KMK hat es beschlossen –, was den Hochschulen von oben oder vom Verfahrenswege her gegeben wird.
Bei uns in Bremen ist jetzt natürlich die Frage: Wie gehen die Hochschulen in Bremen denn damit um? Da ist es so, dass die Hochschulen bis Dezember 2005 63 Studiengänge akkreditiert haben. Den Hochschulen wurde es auch überlassen, welche Akkreditierungsagenturen, die im Übrigen autonom und unabhängig sind, also auch ihre Entscheidungen unabhängig von außen treffen, sie selbständig auswählen wollen.
Das Erstaunliche hier in Bremen ist, dass das bei den Hochschulen zu verschiedenen Entscheidungen geführt hat. Die Hochschule Bremen hat mit der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover, abgekürzt ZEVA, einen Gesamtvertrag über 175 000 Euro abgeschlossen, der sich auf das gesamte Studienangebot bezieht und daher bereits akkreditierte und noch zu akkreditierende Studiengänge einschließt, also ein Gesamtpaket bildet. Man hat eine Gesamtsumme genommen und kann dann wählen: Wie viele Studiengänge will ich eigentlich akkreditieren lassen? Wie viele kommen vielleicht noch? Dann ist man gegebenenfalls davor gesichert, dass man Kosten hat, die man so nicht tragen könnte. Allerdings ist natürlich auch die Summe von 175 000 Euro sehr viel Geld. Die Hochschule finanziert die Akkreditierung aus dem Hochschul- und Wissenschaftsprogramm des Bundes und der Länder.
Die Hochschule Bremerhaven hat mit der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen einen Vertrag mit der Akkreditierung von fünf Studiengangspaketen über 60 250 Euro abgeschlossen. Das heißt also, sie hat artverwandte Studiengänge genommen und gesagt, ich nehme pro studienverwandtem Fach ein bestimmtes Paket und dafür eine Gesamtsumme von 60 250 Euro, wobei sie die Akkreditierung aus zentralen Mitteln finanziert. Bezogen auf den Fachbereich, der diese Mittel zur Verfügung stellt, sind das jeweils zehn Prozent, und das ist nicht wenig.
Die Universität Bremen hat mit dem Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitut, abgekürzt AQUIN, mehrere gebündelte Akkreditierungen verwandter Studiengänge vereinbart. Hierbei wurde in der Antwort des Senats keine konkrete Summe genannt. Man konnte aber aus den Tabellen ersehen, wie hoch die Kosten ungefähr sind. Es sind für akkreditierte und noch zu akkreditierende Studiengänge ungefähr 300 000 Euro. Das ist natürlich schon eine enorme Summe, gerade wenn wir bedenken, dass die Universitäten und Hochschulen aufgefordert werden, doch zu sparen und in den nächsten Jahren Einsparungen vorzunehmen, die nicht ganz unwichtig sind, und auch immer wieder Professorenstellen nicht besetzt und wissenschaftliche Mitarbeiterstellen abgebaut werden.
Wie ist es mit der Akkreditierung? Wie weit sind wir? Wir sind in der Akkreditierung führend, und das ist eigentlich auch innerhalb Deutschland ein gutes Zeichen, dass wir diesen Weg beschritten haben, dass wir eine Betrachtung von Mindeststandards setzen wollen, auch zeigen wollen, dass wir an diesen internationalen Studiengängen interessiert sind und sie auch haben wollen. Das hat auch innerhalb der Universität im Rahmen eines BMBF-Projekt zur Prozessakkreditierung, Prozessqualität für Lehre und Studium mit der Uni Bayreuth und der Fachhochschule Münster in einem Volumen von 1,1 Millionen Euro geführt. Ziel dieses Pilotprojektes, an dem die Universität teilnehmen kann, weil sie in der Akkreditierung auch relativ weit ist, ist die Optimierung von Pro-zessen, die zu einem gleichermaßen effektiven Mitteleinsatz führen soll.
Die Universität nimmt die Finanzierung ähnlich wie die Hochschule Bremerhaven vor. Die einzelnen Fächer werden mit drei Prozent der Kosten in Rechnung gestellt, die sie aus den ihnen zugewiesenen Mitteln für Forschung und Lehre tragen müssen. Den Rest bestreitet das Rektorat aus zentralen Mitteln. Also auch hier ist der Fachbereich zum einen aufgefordert, die Mittel dafür zu geben, und zum anderen stellt der Rektor aus einem zentralen Topf auch noch einmal Mittel zur Verfügung.
Es sind nicht nur die finanziellen Ausgaben, die die Hochschulen zur Verfügung stellen, sondern eine solche Akkreditierung muss auch vorbereitet werden.
Im Sinne der Vorbereitung sind natürlich auch Arbeiten vorzunehmen. Das heißt, dort werden wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren eingebunden, und da wird auch die Verwaltung ihr Übriges tun müssen, um diese Vorbereitungen zu treffen. Auch das ist ein Faktor, den wir mitbetrachten müssen, wenn wir von Akkreditierung sprechen. Das ist ein Zeitaufwand, der natürlich auch wieder Kosten hervorruft.
Wir müssen einfach sehen, dass die Universitäten hier vor Aufgaben und Kosten gestellt werden, die wir durch bestimmte Dinge zu reduzieren versuchen müssen. Diese Prozessakkreditierung, wie sie jetzt zum Teil auch schon bei der Hochschule vorgenommen wird, müssen wir noch stärker forcieren. Wir müssen dafür sorgen, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kosten einsparen. Das ist ein Faktor, der auch hier in der Akkreditierung vorgenommen werden kann.
Jetzt möchte ich zu dem Antrag kommen. Wir beantragen hier, dass wir die Hochschulen von diesen Kosten entlasten möchten. Wir fordern dazu auf, dass man diese Akkreditierungen sinnvoll bündelt. Es ist auch die Frage, ob es alle zwei Jahre vorgenommen werden muss. Besteht wirklich die Notwendigkeit, alle zwei Jahre zu akkreditieren? Schauen wir doch einmal: Wie lange dauert denn so ein Masterstudiengang? Er dauert zum Beispiel fünf Jahre. Muss die Zeitspanne so kurz sein, oder können wir sie vielleicht auch etwas strecken und dadurch den Hochschulen nicht nur alle zwei Jahre, sondern alle fünf Jahre die Möglichkeit geben, diese Kosten hier aufzuwenden?
Sinnvoll ist es auch, die Akkreditierung mit der Evaluation zusammenzulegen. Wir wissen, dass die Hochschulen nicht nur akkreditieren, sondern auch evaluieren, und da ist es doch auch ein Ansatz zu überlegen: Wenn sie schon die Kosten der Evaluation haben, warum fügen wir sie nicht mit der Akkreditierung zusammen und sparen so in dem Sinne auch noch einmal Arbeit und vielleicht auch Kosten?
Auch die Frage der Kosten der Reakkreditierung, das heißt, alle zwei beziehungsweise fünf Jahre wird ein Reakkreditierung vorgenommen, ist noch nicht beantwortet. Man geht davon aus, dass die Kosten der Reakkreditierung niedriger sind als die jetzigen Kosten, aber man ist sich dessen eben noch nicht sicher. Wir fordern den Senat in unserem Antrag deshalb dazu auf, sich einzusetzen, dass diese in einem niedrigen Rahmen bleiben und nicht so hoch sind wie jetzt und dadurch wieder das Budget der Universitäten sprengen.
Wir haben bei den Hochschulen in Bremen die Situation, dass diese verschiedene Agenturen beauftragt haben. Wichtig hierbei ist, dass sie auch die Erfahrungen mit den unterschiedlichen Agenturen, die sie dabei machen, austauschen, dass sie ein Netzwerk schaffen und dass sie sich bei bestimmten Dingen der Akkreditierung auch zusammentun und da
durch Kosten sparen. Das wäre ein Ansatz, den man weiter verfolgen sollte, wo man Kosten sparen kann und wo man schauen kann, wie man damit weiter umgeht.
In unserem Antrag treten wir dafür ein, dass die Hochschulen weiter von zusätzlichen Kosten in dem Rahmen möglichst durch Bündelung befreit werden. In der Antwort des Senats spricht sich dieser dafür aus, dass man zwar die Programmakkreditierung hat, aber dann kommen von Ihnen solche Aufstellungen oder Bemerkungen wie Clusterprojekt und institutionelle Akkreditierung, und das ist wieder ein weites Feld, das sind wieder verschiedene Begriffe, wobei man sich unter Projektakkreditierung natürlich noch gegebenenfalls das eine oder andere vorstellen kann. Was aber unterscheidet zum Beispiel die Clusterakkreditierung von der Programmakkreditierung oder der Projektakkreditierung? Herr Senator, vielleicht haben Sie ja noch eine Antwort darauf.
Warum wollen Sie jetzt, wo Sie den Ansatz haben, zur Prozess- oder Programmakkreditierung zu gehen, andere Wege gehen, um solch eine Lösung zu finden? Das wäre noch einmal eine Frage, die ich hätte: Worin besteht da der Unterschied beziehungsweise der Vorteil, dass Sie das jetzt vornehmen wollen? Abschließend möchte ich Sie darum bitten, den Antrag zu unterstützen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war jetzt die Erläuterung der grundlegenden Wissenschaft. Ich versuche es jetzt einmal ein wenig anwendungsorientiert.
Erster Satz: Hoch lebe das Internet! Unsere Reden beginnen fast identisch. Wir haben sicherlich beide dieselbe Quelle gefunden. Deshalb lasse ich das Erste auch einmal weg und frage mich: Was will uns die Verfasserin mit dieser Großen Anfrage mitteilen? Sie haben festgestellt, dass die Große Anfrage allein von der CDU gestellt worden ist, weil ich damals schon nicht so richtig wusste, was ich hier nun mit Ihnen diskutieren und debattieren soll.
Es war ja auch mein Problem! Dass es Ihres ist, habe ich nicht gesagt! Vielleicht haben Sie ein anderes Problem, aber das will ich hier auch nicht diskutieren.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Jetzt aber zur Sache!) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Richtig! Thema waren also die Akkreditierungskosten, nicht das ganze Verfahren. Ich habe mich mit dem Thema auseinander gesetzt und so viel darüber gelesen, dass ich zweieinhalb Stunden darüber referieren könnte. Das lasse ich jetzt aber sein. (Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Dann hat es sich ja doch gelohnt!)
Frau Spieß hat uns ja jetzt mitgeteilt, was es alles mit der Akkreditierung auf sich hat. Akkreditierung kann man eigentlich gleichsetzen mit Zertifizierung oder Gutachten über ein Verfahren, das gewählt wird, um die neuen Studiengänge mit Studiengängen in allen anderen europäischen Hochschulen vergleichbar zu machen, damit man weiß, man hat Studiengänge mit einem Bachelorabschluss – man kann sagen, das sind eher die anwendungsorientierten – und Studiengänge mit einem Masterabschluss, das sind dann mehr die grundlagen- und forschungsorientierten Studiengänge. Ich will das nicht grundsätzlich so sagen, weil sich auch das wieder ein bisschen vermengen und vermischen kann, aber das war der eigentliche Grund. Nun habe ich mich so ein bisschen eingestellt auf die Frage nach den Kosten oder auf die Frage, ob sich eventuell die Hochschulen beschwert haben, dass sie nun diese Kosten tragen müssen. In der Tat ist es ein Problem für die Hochschulen, neben den ganzen finanziellen Schwierigkeiten, die sie überhaupt haben, auch noch die Akkreditierungskosten tragen zu müssen. Eigentlich haben wir aber mit diesem ganzen Verfahren einen Wunsch der Hochschulen erfüllt. Sie waren richtig froh, dass wir jetzt diese Umstellung auf die neuen Studiengänge haben, und auch die Hochschulrektorenkonferenz hat die Einführung der gestuften Studiengänge und Abschlüsse von Beginn an begrüßt, hat sich an dem Prozess durch Mitarbeit an Trendstudien und auch an der Einrichtung einer Servicestelle Bologna beteiligt. Auch wir in Bremen haben solch eine Stelle an der Universität. Dort sitzt eine ganz tolle Frau, die sich mit allem auskennt, was mit diesem Bologna-Prozess zu tun hat. Das Ganze, das ist klar, ist nicht kostenlos zu haben. Woran liegt das eigentlich? Mich hat so richtig gewundert, wenn man jetzt Umstrukturierungen von Studiengängen einführt, was alles dazugehört. Das ging schon 1998 mit den ersten Überlegungen los. Dann gab es einen Akkreditierungsrat, der in eine Stiftung übergegangen ist. Sie heißt jetzt „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“. Bis 2005 wurde daran gearbeitet. Dann wurde ein Gesetz gemacht, und diese Stiftung ist nun die zentrale Organisation.
Jetzt hat das Ganze so ein bisschen Ähnlichkeit mit Reinhard Meys Lied „Antrag zur Erteilung eines An
tragsformulars“. Diese Stiftung akkreditiert nun nämlich die Agenturen, und die Agenturen akkreditieren dann die Studiengänge. Das ist richtig schön kompliziert, richtig deutsch, so wie es sein muss, aber ich hoffe, am Ende kommt es so heraus und ist so vergleichbar gut, dass wir dann auch mit anderen europäischen Ländern konkurrieren können. Es gibt gerade einen aktuellen Bericht der Bundesregierung zu vergleichbaren Verfahren in den Niederlanden, in Norwegen und in weiteren Ländern. Daraus ist mir eigentlich deutlich geworden, dass das Ganze nicht so einfach ist und dass das auch kostenintensiv sein muss. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück, ob wir die Möglichkeit haben, an der Kostenschraube zu drehen, wenn ich auf den Antrag eingehe.
Eine Frage in der Großen Anfrage hat mir allerdings mehr zu schaffen gemacht. Das war die Frage, ob vielleicht die Arbeit der Agenturen und dieses ganze Akkreditierungsverfahren die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen könnte. Da sage ich ganz klar: Nein! Die Wissenschaftsfreiheit ist dadurch überhaupt nicht beeinträchtigt, denn es werden mit diesem Akkreditierungsverfahren nur Kompetenzen hin zur Hochschule verlagert. Man hat allgemeine Rahmenbedingungen wegfallen lassen und durch diesen Prozess der Akkreditierung ersetzt, Kriterien ersetzt, und die Autonomie der Hochschule besteht darin, dass jetzt alle Verfahren auf Standards ausgerichtet sind und die Hochschule autonom in der Lage sein muss, diese Standards nun auch sicher zu machen und richtig anwenden zu können. Im Übrigen hängen Autonomie und Wissenschaftsfreiheit immer vom Geld ab. Die Finanzautonomie, also die Verausgabung von Staatsmitteln, liegt in der Autonomie der Hochschulen. Wir haben es ihnen ja per Kontrakt übertragen, und das ist auch richtig. Insofern sehe ich eine solche Gefahr überhaupt nicht.
Dennoch: Bei der Suche und Recherche im Internet zu diesem ganzen Thema ist mir dann aufgefallen, dass nicht nur wir mit unserer Großen Anfrage darin stehen, sondern dass auch die CDU in Rheinland-Pfalz so eine Große Anfrage gestellt hat, und zwar hat sie im April 2005 ebenso gefragt, wie eigentlich die Akkreditierung abläuft, was das Ganze kostet und wie es sich auf die einzelnen Hochschulen auswirkt, aber mit einem wesentlichen Unterschied: Der zuständige Ausschuss aus Rheinland-Pfalz war nämlich erst einmal in Barcelona und in Valencia, um sich dort über die Umsetzung des Bologna-Prozesses und über die Lissabon-Strategie zu informieren. Das ist europäisch, finde ich. Das hätten wir doch auch machen können.
Dann gab es eine Antwort des zuständigen Staatsministers, des SPD-Staatsministers Dr. Jürgen Zöllner, der dann natürlich wunderbar sagen konnte: In Rheinland-Pfalz gibt es ein Programm, das „Zukunft schafft Wissen“ heißt, mit insgesamt 125 Millionen
Euro ausgestattet, um die Grundausstattung, das Profil und die Spitzenleistungen der Hochschulen zu fördern. Das hätten wir gern, aber ich finde, das ist ein Signal für nächsten Sonntag.
Nun komme ich noch einmal zu dem Antrag! Ich hatte ja zwar die Große Anfrage nicht mitgemacht, aber bitte, den Antrag zu unterstützen. Ich habe gedacht, wenn der Senat sich stark macht, dass man an diesen Akkreditierungskosten eventuell etwas ändern kann, kann das ja nicht falsch sein. Wir können diesen Antrag verabschieden, aber im Übrigen sind eigentlich in der Antwort zu Frage zwölf der Großen Anfrage schon alle Antworten gegeben. Da steht: „Der Senat steht allen Bestrebungen, die Programmakkreditierung durch eine Cluster-, Prozess- und auch institutionelle Akkreditierung zu ergänzen und gegebenenfalls künftig zu ersetzen grundsätzlich positiv gegenüber.“
Er ist bereit, das können wir jetzt auch noch einmal in einem Antrag bestätigen. Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn der Senat das nun auch noch einmal macht, und damit, denke ich, wären wir mit dem Thema Akkreditierung für heute durch. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, alle hier sind so ein bisschen verwirrt über das Thema. Ich hoffe, ich trage jetzt nicht allzu sehr zu noch mehr Verwirrung bei.
Mit Akkreditierung ist ja eigentlich ein Instrument zur Qualitätssicherung gemeint, das Bestandteil der Bologna-Vereinbarung ist. Darüber ist hier schon mehrfach geredet worden. Bei der Bologna-Vereinbarung geht es um die Umstellung auf Bachelor und Master, und es geht um die Internationalisierung und die internationale Anerkennung von Abschlüssen.
Dass Akkreditierung teuer ist, das haben meine beiden Vorrednerinnen gesagt. Es müssen bundesweit etwa 11 000 Studiengänge umgestellt werden. Für die Umstellung in ganz Deutschland sind Kosten von 100 Millionen Euro veranschlagt, und es ist damit zu rechnen, dass das pro Studiengang bis zu 15 000 Euro kosten kann. Wir reden hier in diesem Bereich über sehr viel Geld, und die Große Anfrage der CDU, so wie ich sie verstanden habe, zielte ja auch darauf ab, was das an Kosten hier in Bremen bedeutet. Der Senat hat dazu ja ein paar Antworten gegeben. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Die Durchschnittskosten belaufen sich auf 4500 Euro, aber die maximalen Kosten gehen auf 15 000 Euro hoch. Diese zusätzlichen Kosten müssen die Hochschulen im Prinzip aus ihrem eigenen Etat darstellen. Obwohl es politische Beschlüsse sind, die wir alle gemeinsam, jetzt nicht hier in Bremen, aber die Bundesregierung mit den Kollegen in den anderen europäischen Ländern gefasst haben, müssen die Hochschulen diese zusätzlichen Kosten tragen, und das ist nicht so ganz einfach.
Frau Spieß hat vorhin schon darauf hingewiesen: Die Hochschule Bremen hat das clever gemacht. Sie hat sich das aus dem Hochschul- und Wissenschaftsprogramm des Bundes und der Länder bezahlen lassen. Da hat sie Glück gehabt. Die Universität Bremen hat sich auch für ein Modellprojekt der Prozessakkreditierung Teile bezahlen lassen können. Bei den anderen Bereichen beziehungsweise bei der Hochschule Bremerhaven laufen dann Kosten von drei bis zehn Prozent des Sachmitteletats für Forschung und Lehre auf, also ein relativ hoher Bestandteil. Die Kosten sind hoch, und es ist dann natürlich auch klar, dass man sich darüber Gedanken machen muss, ob man da nicht zu neuen Überlegungen in der Sache kommen muss.
Ich will dazu Folgendes sagen: Dieses Akkreditierungssystem ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Meines Wissens wird in anderen europäischen Ländern nicht so ein hoher Aufwand betrieben. Man sollte also darüber nachdenken, ob man das so kompliziert machen muss, wie man es hier macht. Das ist jetzt nicht Gegenstand der Großen Anfrage gewesen, aber darüber müsste man aus meiner Sicht in Wirklichkeit auch reden: Ist die Akkreditierung letztendlich so, wie sie sein sollte? Erfüllt sie den Zweck, dass die Studienleistungen vergleichbarer werden, als sie gegenwärtig sind? Im Moment haben wir die gleiche Situation wie vor Jahren auch, dass Studienleistungen, die meinetwegen in Bremen erbracht werden, nicht unbedingt an anderen Universitäten anerkannt werden, geschweige denn im Ausland. Das zentrale Problem, das in dieser Akkreditierung eigentlich gelöst werden sollte, ist bis heute in Wirklichkeit nicht gelöst, und im Grunde genommen müssten wir erst einmal darüber reden, bevor wir über die Kosten reden.
Frau Spieß hatte vorhin angesprochen, dass sie mehr zu einer Prozessakkreditierung kommen will. Das ist sinnvoll, allerdings muss man auch sagen: Vorher steht, jetzt muss ich auch noch einmal mit diesen Fachbegriffen argumentieren, die Programmakkreditierung. Für all diejenigen hier im Hause, die es noch nicht so richtig mitbekommen haben: Die Programmakkreditierung beurteilt das Fach selbst, also welche Inhalte man in einem Studium lernen soll. Die Prozessakkreditierung schaut darauf, wie viele Hoch
schullehrerinnen und -lehrer es gibt. Wie viel Betreuungspersonal gibt es? Wie ist die Ausstattung? Bauen die Veranstaltungen aufeinander auf? Wie ist der Prozess geregelt? Eine Prozessakkreditierung setzt natürlich voraus, dass man erst einmal die Inhalte in einem Programm akkreditiert hat. Das ist die Voraussetzung dafür, und dann kann man zu dieser weiteren Akkreditierung kommen, die auch sicherlich kostengünstiger ist.