Protokoll der Sitzung vom 22.03.2006

schullehrerinnen und -lehrer es gibt. Wie viel Betreuungspersonal gibt es? Wie ist die Ausstattung? Bauen die Veranstaltungen aufeinander auf? Wie ist der Prozess geregelt? Eine Prozessakkreditierung setzt natürlich voraus, dass man erst einmal die Inhalte in einem Programm akkreditiert hat. Das ist die Voraussetzung dafür, und dann kann man zu dieser weiteren Akkreditierung kommen, die auch sicherlich kostengünstiger ist.

In Ihrem Antrag sagen Sie, dass das eine Art von Kostensenkungsprogramm für die Akkreditierung sein soll, jedenfalls habe ich das so gelesen. Der Antrag hat uns ein bisschen ratlos gemacht, und Frau Busch hat das im Grunde auch bestätigt, Sie schlagen eigentlich das vor, was die Hochschulen sowieso machen, und jetzt wollen Sie noch einmal beschließen, dass die Hochschulen auch wirklich das machen, was sie sowieso schon tun. Es macht jetzt aus unserer Sicht nicht so richtig Sinn, das noch einmal beschließen zu lassen.

Der zweite Punkt ist für uns: Wir sind uns auch nicht so ganz sicher, ob der Antrag wirklich mit dem Bremischen Hochschulgesetz kompatibel ist. Dazu reichte jetzt die Zeit nicht, das im Einzelnen zu prüfen. Der Antrag ist ja sehr kurzfristig gekommen. Nach meiner Auffassung können wir den Hochschulen nicht vorschreiben, wie sie akkreditieren. Unserer Auffassung nach müsste das eigentlich in der Autonomie der Hochschule liegen.

Drittens, das ist eigentlich unser zentraler Punkt, haben wir auch Zweifel daran, dass das, was Sie vorschlagen, tatsächlich zu einer Kostensenkung führen wird. Was Sie machen, ist ja eigentlich, dass Sie Monopolstrukturen an der Stelle zementieren. Sie sagen, sie sollen das alles irgendwie gemeinsam machen und dadurch niedrigere Preise aushandeln. Im Grunde haben wir an der Stelle eigentlich ein Interesse, dass es mehr Interesse unter den Akkreditierungsagenturen gibt. Das würde aus unserer Sicht eher die Kosten senken, als dass wir Monopolstrukturen an der Stelle festschreiben.

Wir haben im Moment die Situation, dass es nur fünf Agenturen in ganz Deutschland gibt. Sie sind entweder auf bestimmte Studiengänge oder Regionen spezialisiert. Das heißt, Ingenieurwissenschaften macht zum Beispiel ASIEN, und ZEVA macht hauptsächlich Norddeutschland. Wir haben also an der Stelle schon ausgeprägte Monopolstrukturen. Wir haben große Zweifel daran, dass es viel Sinn macht, das jetzt auch noch einmal festzuschreiben.

Wir würden uns dort mehr Wettbewerb und mehr Wahlmöglichkeiten für die Hochschulen wünschen. Das macht Sinn, dass Hochschulen unter verschiedenen Angeboten an der Stelle wählen können. Dadurch haben sie die Chance, qualitativ hochwertige Angebote zu bekommen, sicherlich können sie sich dann auch kostengünstigere aussuchen. Bei Monopolstrukturen kennen wir es eher, dass Preise diktiert werden.

Im Fazit heißt das jetzt für uns, dass wir uns bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten, weil er irgendwie nicht richtig nützlich ist, aber auch nicht richtig schädlich. Das zu beschließen, was die Hochschulen in Anbetracht der extremen Finanzlage sowieso machen, ist nicht so richtig sinnvoll. Mit dem Bremischen Hochschulgesetz hätten wir Klärungsbedarf, und Monopolstrukturen wollen wir an der Stelle nicht wirklich befördern. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Spieß.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Busch, es ist natürlich in der Antwort zwölf des Senats gegeben, dass dort Vorschläge gemacht werden, wie die Hochschulen in Zukunft arbeiten sollen, aber der Antrag zielt ganz eindeutig auch darauf hin, die Hochschulen jetzt zu unterstützen, denn die Realität sieht zurzeit anders aus. Das habe ich auch noch einmal dargelegt.

Da ist es schon wichtig, dass wir einen Antrag stellen, gezielt auf bestimmte Dinge eingehen und diese konkretisieren und nicht einfach sagen, wir kommen irgendwie von der Programmakkreditierung zur Prozessakkreditierung oder machen meinetwegen Clusterakkreditierung oder was auch immer. Ich finde es da schon sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Antrag doch sehr konkret ist und wir die Hochschulen ganz gezielt damit unterstützen wollen.

Zu Frau Schön und der Ansicht, dass dieser Antrag nichts aussage oder man damit vielleicht nichts bewirken könne! Sie setzen sich immer dafür ein, dass bei den Hochschulen die Mittel nicht gekürzt werden, dass wir sparen sollen oder andere Dinge. In dem Fall haben wir die Möglichkeit, hier in einem konkreten Fall diese zu unterstützen. Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich dem hätten anschließen können.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier heute sehr intensiv die Frage der Akkreditierung diskutiert, eigentlich mehr unter dem monetären Aspekt als unter dem Aspekt der Qualität von Sicherung der Lehre an unseren Hochschulen. Das wäre aus meiner Sicht noch besser gewesen, dann hätten wir ein bisschen glänzen können deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat auch Frau Dr. Spieß am Anfang gesagt, weil wir ganz vorbildlich in der Ak––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

kreditierung sind. Es ist auch gesagt worden, bis Dezember waren 63 Studiengänge bereits akkreditiert. Wenn man das mit anderen Bundesländern vergleicht, sind wir da ganz führend. Warum ist das wichtig? Das ist unendlich wichtig, um den Bologna-Prozess in Bremen umzusetzen, zu dem wir uns verpflichtet haben. Ich will nicht näher darauf eingehen, warum das notwendig ist.

Zu Frage zehn muss ich ein bisschen gerade rücken: Das, was mir aus den Hochschulen widergespiegelt worden ist, geht genau in eine andere Richtung, Frau Dr. Spieß. Früher war es so, dass wir, die Politik, durch die Rahmenordnung den Hochschulen die Lehrinhalte eines bestimmten Studiengangs vorgegeben haben. Wir haben das gemacht durch die Vorgabe der Lehrinhalte. Jetzt ist es anders. Wir geben die Ziele vor und sagen, was wir im Rahmen der einzelnen Studiengänge für den Bachelor, für den Master als Ergebnis haben wollen. Wir orientieren uns viel mehr am Lernerfolg. Den Weg dahin, die Freiheit, das zu bestimmen, überlassen wir den Hochschulen. Das ist genau das Gegenteil von dem, Frau Dr. Spieß, was Sie in Frage zehn uns unterstellen. Das muss ich richtig in aller Freundschaft zurückweisen. Es ist keine Einschränkung, sondern das ist eine Unterstützung der Freiheit von Lehre und Forschung an den Universitäten. Ich muss das ausdrücklich hier so vortragen.

Ich möchte natürlich auch noch die Frage der gebündelten Akkreditierung, Clusterakkreditierung, Prozessakkreditierung aufklären. Einer, der nicht täglich mit Wissenschaftspolitik umgeht, ist nun ganz verwirrt, wenn er das hier hört. Ich will versuchen, es Ihnen ganz einfach darzustellen.

Es ist vernünftig und richtig, dass wir, bevor wir einen ganz neuen Studiengang einführen, sagen, welche Möglichkeiten wir haben, welche Ziele wir haben und wie der Weg dorthin ist. Das soll bitte nicht die Politik vorgeben, sondern das sollen die Hochschulen vorgeben! Die Hochschulen holen sich jetzt bereits akkreditierte Akkreditierungsagenturen. Die mussten sich auch erst einmal akkreditieren, bevor sie diese Genehmigung bekamen, in unsere Universitäten zu gehen. Aber jetzt sind diese Agenturen deutschlandweit tätig, sie sehen sich nicht nur das Bremer Modell an. Das ist viel besser, als wenn wir nur sagen, die Wissenschaftsbehörde soll einmal in unsere Universitäten gehen und überprüfen. Das ist mit dieser Außenansicht viel besser zu überprüfen, ob die Universität auf einem vernünftigen Weg ist, wenn man das mit anderen Universitäten und Hochschulen vergleicht. Das ist ein absolut guter und vernünftiger Weg.

Nun, Frau Dr. Spieß, haben Sie etwas, glaube ich, ganz durcheinander bekommen. Sie haben gesagt, Akkreditierung alle zwei Jahre! Das ist nicht richtig, sondern nur in den Fällen, in denen nur mit Auflagen eine Akkreditierung ausgesprochen worden ist. Das ist nach meiner Rücksprache mit der Wissenschaftsbehörde nicht ein einziges Mal passiert, dass

wir eine Akkreditierung mit Auflagen bekommen haben. Ist es also erforderlich, nach zwei Jahren noch eine weitere Akkreditierung vorzunehmen? Das ist nicht ein einziges Mal vorgefallen. Dann kommt allerdings die Reakkreditierung nach fünf bis sieben Jahren.

Entschuldigen Sie bitte, dass ich das sage, aber ich finde es richtig, dass wir uns permanent überprüfen lassen und uns von außen nachweisen lassen, ob wir auf einem richtigen Weg sind, ob wir die Standards nicht zu tief senken. Wir wollen doch in Augenhöhe gute Ergebnisse. Dann ist es auch konsequent, wenn man sagt, wir lassen uns von außen in die Karten schauen, und alle fünf bis sieben Jahre, finde ich, ist absolut berechtigt.

(Beifall bei der SPD)

Ich hoffe, dass ich es aufgeklärt habe, liebe Frau Dr. Spieß.

Clusterbildung und die gebündelte Akkreditierung sind identisch. Das sind zwei Begriffe, ich vermute, das eine ist der englische Begriff, das andere ist der deutsche. Ich bevorzuge da den deutschen Begriff. Eine gebündelte Akkreditierung ist möglich, sie ist nicht möglich in völlig fremden Studiengängen. Das ist, glaube ich, auch einem Nichtwissenschaftler deutlich zu machen. Aber wenn es Studiengänge gibt, die absolut identisch in ihren Rahmenbedingungen sind – ich kann mir vorstellen, dass man einen Studiengang Französisch mit einem Studiengang der Anglistik akkreditieren kann –, kann man solche Bündelungen vornehmen. Das halte ich für vernünftig. Dass das gemacht wird, davon bin ich fest überzeugt.

Jetzt komme ich zum Schluss auf den Punkt, warum ich unser System für absolut schlau und richtig halte. Wenn wir sagen würden, wir geben den Hochschulen dieses Geld zusätzlich, müsste uns dieses Haus das zusätzlich zur Verfügung stellen, das wird das Haus nicht können, weil wir überall knapp sind. Also sagen wir, wir entscheiden das nicht von der Behörde aus. Glauben Sie denn im Ernst, meine Damen und Herren, dass wir so clever und kreativ gewesen wären, diese schlauen Wege zu finden, die hier von Ihnen gerade beschrieben worden sind? Sowohl Frau Busch als auch Frau Schön haben das ganz deutlich zum Ausdruck gebracht.

Das Modellvorhaben, das bei der Universität mit der Prozessbildung läuft – Sie haben in Ihrem ersten Beitrag ausdrücklich darauf hingewiesen, Frau Dr. Spieß –, ist doch absolut schlau. Wir haben uns zusätzliche Bundesmittel besorgt, um die Kosten, die den Hochschulen, der Universität entstehen, so gering wie möglich zu halten. Es ist also ausgesprochen schlau, das in den Studiengang zu geben. Dieser wird genau überlegen, ob er diese bis zu 15 000 Euro aus eigenen Mitteln finanzieren will, ob er sich nicht lieber mit anderen Studiengängen zusammenschließen will,

um diese Kosten zu reduzieren für den eigenen Bereich. Also, schlauer kann man das nicht machen!

Wenn wir in allen Bereichen – –.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: In allen Ressorts sogar!)

Ich sehe Herrn Spielhoff auch gerade dort sitzen. Ja, auch innerhalb der Ressorts in einzelnen Bereichen das an den Endverbraucher zu geben, der dafür verantwortlich ist, in die Schulen zu geben, das ist der richtige Weg. Nicht von oben, sondern unten sollen die Entscheidungen getroffen werden! Die führen dann, liebe Frau Dr. Spieß, dazu, dass die Universität und die Hochschulen sich ganz kräftig bemühen, die Kosten zu reduzieren. Also genau im Sinn Ihres Antrags, Ihres Beschlussvorschlags!

Es ist zweimal gesagt worden, der Antrag schadet nichts, deshalb habe ich auch kein Veto dagegen eingelegt. Die Hochschulen gehen genau den Weg, den Sie ihnen hier vorgeben, wo Sie sagen, lieber Senat, unterstütze das noch einmal, er schadet nichts. Das muss man ganz klar sagen. Eigentlich hat mein Haus gesagt, er sei überflüssig. Aber wenn das Haus darauf besteht, ihn zu beschließen!

Es ist selbstverständlich, dass wir genau auf dem vorgegebenen Weg, Frau Dr. Spieß, fortfahren, die Hochschulen, die Universität zu befördern, hier sehr sorgfältig zu überprüfen, ob die Prozessakkreditierung nicht langfristig das bessere Mittel ist. Da werden wir das Modellvorhaben abwarten, wir werden die Ergebnisse sehen. Wir werden auch die Akzeptanz dann sehen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind auf einem sehr guten Weg, aber erfreuen sollten wir uns anschließend an den guten Ergebnissen. 63 Akkreditierungen ohne Auflagen, gute Vorarbeit durch die Universität! Das dürfen wir nicht beklagen, sondern wir wollen gute Lehre. Dann muss man natürlich auch alle wissenschaftlichen Mitarbeiter, die Professoren auch auffordern, das einzubringen. Das haben sie offensichtlich vorzüglich hinbekommen. Also, streiten wir um bessere Inhalte und sagen, dass es in dieser Frage doch sehr gut gelaufen ist! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 16/959 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2003

Mitteilung des Senats vom 22. Dezember 2004 (Drucksache 16/492)

Wir verbinden hiermit:

Jahresbericht 2005 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2003 der Freien Hansestadt Bremen (Land) des Rechnungshofs vom 14. März 2005 (Drucksache 16/569)

s o w i e

Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zur Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen (Land) für das Jahr 2003 (Mitteilung des Senats vom 22. Dezember 2004 – Drs. 16/492) und zum Jahresbericht 2005 des Rechnungshofs vom 14. März 2005 (Drs. 16/569) vom 23. Januar 2006