Protokoll der Sitzung vom 23.03.2006

Wenn es dann beschlossen wird, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bedeutet dies für das Landesamt für Datenschutz ein höheres Arbeitsaufkommen, dies möchte ich hier noch einmal deutlich machen, aber auch die Behörden, die Akten herausgeben müssen, haben mehr Arbeit. Auf jeden Fall habe ich es mir so von einigen Leuten, die auch in diesem Bereich in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen tätig sind, sagen lassen. Wir haben hier aber eine Datenschutzdebatte. Das war auch nur ein kleiner Ausflug, da sich auch der Rechtsausschuss mit diesem Gesetz befassen muss.

Lassen Sie mich aber zum Schluss noch zum Datenschutz zurückkommen! Datenschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Umweltschutz, nur, schmutziges Leitungswasser und verpestete Luft würden wir sofort merken, sie würden uns sofort auffallen. Daten und Informationen hingegen, die unsere sachlichen, persönlichen Verhältnisse, Neigungen und Vorlieben abbilden, ja sogar gegebenenfalls hinter unserem Rücken, also ohne unser konkretes Wissen entstanden sind, lassen sich in mannigfacher Verknüpfung hervorragend für auf uns zugeschnittene Datenprofile auswerten und nutzen, ohne dass wir es merken.

Wenn wir unsere Briefkästen gefüllt vorfinden, und das auch noch, wenn wir im Urlaub waren und dann nach Hause kommen, ist das nur die Spitze eines Eisbergs. Mit der Kreditkarte, vielleicht auch mit der elektronischen Kundenkarte unseres Händlers – nur, um hier noch einmal ein Beispiel anzuführen – erhalten wir drei oder vier Prozent Rabatt. Dafür verzichten wir freiwillig auf jede Diskretion über unser komplettes Konsumverhalten und unsere Zahlungsmoral, denn unsere Daten verhelfen dem Händler nicht nur zu einer umsatzschwellenorientierten lukrativen Bereinigung seines Warensortiments, sondern sie tragen auch dazu bei, dass somit nach und nach für uns nützliche, aber für den Händler wenig profitable Produkte vom Markt verschwinden und nicht mehr verfügbar sind.

Ich möchte an diesem Beispiel deutlich machen: Unser Bremisches Datenschutzgesetz hat drei Funk

tionen: Informationsschutz, Verarbeitungssicherheit geschützter Informationen und Transparenz. Ich glaube also, dass der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger auf Dauer in unserer Gesellschaft eine Wertigkeit haben werden, die zunehmen wird.

Das Angebot von Mobilfunkanwendungen wird ständig erweitert. Immer mehr Dienste können auf dem Handy abgerufen werden. Immer mehr Daten werden ausgetauscht. Dadurch werden neue Freiheiten geschaffen, aber gleichzeitig stellen sie Netzbetreiber und Gerätehersteller vor die Herausforderung, den Schutz und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Datenschutzfreundliche Techniken sind ein Weg, das Entstehen personenbezogener Daten und ihre Spuren von vornherein zu verhindern oder zumindest auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

Im Rechtsausschuss gab es eine gute Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern. Für die geleistete Arbeit im Datenschutzbereich möchte ich mich im Namen meiner Fraktion auf das Herzlichste bei allen Mitarbeitern des Landesamtes für Datenschutz bedanken.

(Beifall)

Ich bin überzeugt, dass es uns in Bremen gelingen wird, das Bewusstsein für die Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung für die Informationsgesellschaft nicht nur zu wahren, sondern auch weiter zu fördern. Ich möchte an Sie appellieren, hierzu beizutragen. – Besten Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich zunächst im Namen meiner Fraktion bei Herrn Holst und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und bei der Verwaltung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Datenschutz wird bei uns nicht als parteipolitisches Thema diskutiert, sondern wir ziehen in vielen Fragestellungen, glaube ich, an einem Strang. Datenschutz ist eine der Kernaufgaben des Staates in einer Gesellschaft, die sich von der Industriegesellschaft zur Informationsgesellschaft weiterentwickelt. Wer hätte in den siebziger Jahren ahnen können, welchen Umfang die private Nutzung des Internets inzwischen hat und in welchem Umfang heute Verbraucherdaten von Unternehmen erfasst, gespeichert und ver

arbeitet werden? Wer hätte ahnen können, welcher Durst nach immer mehr Daten bei staatlichen Stellen entstehen würde?

Mit der technischen Möglichkeit, alles und jedes zu erfassen und unendlich viele Zahlen, Kennziffern und Einzelfakten in Exceltabellen zu packen, ist sowohl beim Staat als auch bei Unternehmen das Bedürfnis gestiegen, diese Daten zu erfassen. Es wird nach dem Motto vorgegangen: Erst einmal alles sammeln und hinterher überlegen, was man damit anfangen kann.

Durch immer mehr Zahlen entsteht eine Scheinobjektivität. Eigenverantwortliche Entscheidungen trifft nicht mehr eine Mitarbeiterin einer Behörde oder der Sachbearbeiter der Kreditabteilung einer Bank, sondern die Entscheidung wird von einem Computerprogramm getroffen, das mit Unmengen von Daten gefüttert wurde, deren Herkunft zweifelhaft ist. Der Bürger oder die Bürgerin hat im Zweifelsfall auch gar nicht mitbekommen, dass diese Daten erfasst worden sind oder dass sie sie sogar freiwillig eigentlich zu einem ganz anderen Zweck abgegeben haben.

Statt um echte Begründungszusammenhänge geht es zunehmend um statistische Zusammenhänge. Das ist manchmal ganz witzig. Man will zum Beispiel aus einer Unmenge von Daten, die von einem Forschungsinstitut für ganz andere Zwecke gesammelt wurden, einen Zusammenhang zwischen Körpergröße und Einkommen festgestellt haben. Wer länger ist, verdient angeblich mehr. Warum ist das denn so? Das könnte eine Frage sein. Das ist die falsche Frage. Warum werden zufällige Zahlen in einen Zusammenhang gestellt, obwohl es keinen Begründungszusammenh ang gibt? Das wäre die bessere Frage.

Das mit der Körpergröße und dem Einkommen ist noch halbwegs lustig, solange es um eine Zeitungsmeldung geht, aber der Spaß hört auf, wo zum Beispiel der Kreditsachbearbeiter einer Bank tatsächlich aufgrund solcher Daten Ihren individuellen Kreditantrag ablehnt oder ein Polizist aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zu irgendeiner statistischen Kategorie Ihre Freiheit einschränken will.

Das ist nicht Zukunftsmusik, sondern inzwischen Realität. Bei Banken heißt das Scoring. Das ist nichts anderes als Ihre Kreditwürdigkeit, die auf eine einzige Zahl gebracht wird. Die Zahl wird gebildet aus einer statistischen Bewertung Ihres Wohnumfeldes, aus Ihrem Geschlecht, Ihrem Familienstand, Ihrem Alter, der Zahl Ihrer Kinder, der Dauer, in der Sie in Ihrer Wohnung leben, ob Sie ein Auto haben und gegebenenfalls welches und so weiter.

Genau wie bei der Körpergröße und dem Einkommen gibt es keinen unmittelbaren individuellen Zusammenhang zwischen diesen Daten und Ihrer tatsächlichen Kreditwürdigkeit. Trotzdem entscheidet nicht ein verantwortungsbewusster Mensch, sondern eine Maschine, die eine bestimmte Zahl ausspuckt. Es hängt also immer weniger von Ihrem konkreten

Verhalten, von Ihrem freien Willen, von Ihrer tatsächlichen Zahlungsfähigkeit und -willigkeit ab, ob Sie einen Kredit bekommen oder nicht, sondern es hängt davon ab, ob Sie letztlich zufällig in dieser oder jener Schublade gelandet sind. Weil Sie zufällig in einer Straße wohnen, in der andere Leute ihre Kredite nicht zurückgezahlt haben, wird Ihr Kredit abgelehnt.

Ich führe das hier deshalb so weit aus, weil beim Datenschutz ja häufig nur an die ganz dicken Fälle gedacht wird, wo intime, individuelle Daten offen für jedermann einsehbar sind, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorglos mit Akten umgegangen sind. Das trifft nicht zu. Datenschutz, der Schutz der informationellen Selbstbestimmung, geht sehr viel weiter. Datenschutz ist ein Verfassungsprinzip, eine gesellschaftliche Fragestellung, bei der es nicht nur um individuellen Datenschutz geht, sondern auch um die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben und wie viel Freiheit der Einzelne für eigene Entscheidungen hat.

Scoring, massenhafte Datenerfassungen durch die Polizei, durch die Straßenverkehrsbehörden – es wird ja inzwischen jedes Kennzeichen jedes privaten Autos, das auf einer Autobahn fährt, erfasst – und die verfassungswidrige Einführung einer Speicherpflicht für Telefon- und Internetkommunikationsdaten sind Ausdruck eines gesellschaftlichen Trends, und der heißt Datensammelwut. Datensammeln auf Vorrat ist Generalverdacht! Datensammeln leistet Vorurteilen und Schubladendenken Vorschub. Wir müssen dem mit dem vielleicht wichtigsten Vorsatz beim Datenschutz entgegentreten: Was gar nicht erst erfasst wird, muss auch nicht besonders geschützt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Datenschutz gerät immer dann leicht vor die Hunde, wenn irgendwelche gerade aktuellen Vorurteile gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen im Spiel sind. Das war der Grund, weshalb es für die Befreiung von Rundfunkgebühren nach dem neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht mehr ausreicht, eine Bescheinigung der Sozialbehörde beziehungsweise des umbenannten Arbeitsamtes vorzulegen, sondern es soll der komplette Originalbescheid abgeliefert werden, und das alles mit der offiziellen Begründung, dass man einem möglichen Missbrauch und Betrug begegnen wolle, und zwar nach dem Vorurteil: Wenn es um arme Leute geht, muss man sich besonders gegen Betrug schützen. Das war der Grund, weshalb die kompletten Bescheide, einschließlich zum Beispiel der Details über die vereinbarte Drogentherapie, die zwischen Bagis und Arbeitslosengeld-II-Empfänger vereinbarte Privatentschuldung oder Bescheide über die Kinderbetreuung, an die GEZ geschickt werden sollten. Die Bescheide sind manchmal 20 bis 30 Seiten lang und enthalten intime Details über das eigene Leben.

Ich habe kein Verständnis für die Denkweise, die dahinter steht. Ich bin froh, dass eine Lösung auf den Weg gebracht worden ist, auch wenn sie noch nicht in trockenen Tüchern ist, mit der alle halbwegs leben können, auch wenn ich schon ziemlich erstaunt darüber bin, dass es fast an einem Computerprogramm, das man aus irgendwelchen Gründen nicht anpassen kann oder will, gescheitert wäre. Das wäre ja wohl ein absoluter Hammer gewesen: Weil die Behörden ihren Computer nicht auf Trab bringen können, sollten Bürger in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, im öffentlichen Bereich wird sehr umfangreich mit persönlichen Daten umgegangen. Ein Bereich mit ganz besonders vielen Daten ist das Bürger-Service-Center. Seit 2002 läuft das, aber ein Konzept, wie mit den Daten auch sicher umgegangen werden kann, gibt es bis heute nicht. Das ist schon ziemlich unglaublich, aber es ist so. Wir haben 2006, und seit 2002 läuft das. Es musste damals beim Bürger-Service-Center alles sehr schnell gehen, und an den Datenschutz hat schlicht niemand gedacht. Dann der absurde bremische Zwischenstand: Es ist ein externes Unternehmen für einiges an Geld beauftragt worden, das reparieren sollte, was die Verwaltung eigentlich von Anfang an selbst hätte machen müssen. 2002 hat das Bürger-Service-Center angefangen, Daten zu verarbeiten, und ein Datenschutzkonzept gibt es immer noch nicht.

Ich möchte mit Genehmigung der Präsidentin aus dem Bericht zitieren: „Nachdem der Senator für Inneres und Sport dem Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 2. November 2005 eine Vorlage des Gesamtkonzeptes für den Beginn des Jahres 2006 in Aussicht gestellt hatte, wurde in der Sitzung am 15. Februar 2006 berichtet, dass die Arbeiten am Gesamtkonzept aufgenommen wurden und einzelne Module wie auch ein Rahmenkonzept bis Mai 2006 abgearbeitet werden sollen. Einen Zeitplan zum Abschluss des Gesamtkonzeptes konnte der Vertreter des Senators für Inneres und Sport nicht benennen.“ Meine Damen und Herren, das ist Grundrechtsschutz bei Herrn Röwekamp. Das passiert, wenn man seine Verwaltung so führt, wie das CDU-Mann Röwekamp eben gerade tut.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich freue mich, dass wir heute Gelegenheit hatten, den Datenschutzbeauftragten hier persönlich zu hören. Es hat mich besonders beeindruckt, wie vielfältig die Aufgaben sind, die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern an ihn herangetragen werden, die sich mit ihren Sorgen und Nöten, was Datenschutz betrifft, an ihn wenden. Ich glaube, damit, dass wir das so gemacht haben, haben wir für den Datenschutz auch einiges Gutes getan, und ich würde mich freuen, wenn wir auch in Zukunft dazu übergehen wür

den, Vertreter wie Herrn Holst häufiger hier in der Bürgerschaft zu hören. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Peters-Rehwinkel.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Holst! Zunächst einmal meinen Dank an unsere Berichterstatterin, die recht spontan, aber sehr gut in dieses Thema eingestiegen ist, nachdem Frau Dr. Hannken uns ja verlassen hat! Dann herzlichen Dank an den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Holst, mitsamt seinem Mitarbeiterstab, der wieder einen sehr guten Bericht gefertigt hat, der durch meine Mithilfe vielleicht etwas dünner geworden ist, weil ich zwei Mal gemeckert habe, dass er mir zu dick war!

(Abg. Manfred O p p e r m a n n [SPD]: Es ist nur dünnes Papier genommen worden!)

Ich habe auch eine schöne Lesehilfe bekommen, die die Arbeit doch auf den Blick der Dinge gerichtet hat, die wirklich noch von Relevanz sind. Viele Dinge wurden auch schon im positiven Sinne abgearbeitet. Inhaltlich hat die Berichterstatterin sehr gut vorgetragen, worauf sich das Ganze letzten Endes verengt hat, denn im Verlauf der Sitzungen werden die Themen, die wir behandeln, ja naturgemäß weniger, weil sich einige zum Abschluss bringen lassen. Bezugnehmend auf Herrn Holst möchte ich sagen, dass es wirklich wichtig ist, bei Themen, bei denen Personendaten Inhalt sind, frühzeitig an die Einbeziehung des Datenschutzes zu denken. Dem möchte ich wirklich beipflichten.

Im Einzelnen, wie schon gesagt, verengen sich die Themen im Verlauf der Sitzungen, und positiv ist von mir festzustellen, dass insbesondere im Bereich des Stadtamtes und des Magistrates Bremerhaven die behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt wurden. Ebenso ist es im Bereich der Notariate zur Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten gekommen, der sodann auch den Notaren, die sich sozusagen in der Wirtschaft befinden und dort arbeiten, zur Seite stehen kann.

Ferner stehen noch Berichte beziehungsweise Lösungen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung und im Bereich des Stofftwechsel-ScreeningVerfahrens für Neugeborene aus. Auch in diesen Bereichen wird an einer Lösung, die dem Datenschutz gerecht werden soll, gearbeitet. Das ist gut und richtig so!

Kritisieren möchte ich das Verhalten der GEZ, die sich mit den ganzen vorgeschlagenen Lösungen nicht ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

unbedingt zufrieden gibt. Das finde ich ein bisschen anstrengend, aber alle Beteiligten scheinen ja nach wie vor daran zu arbeiten, das Ganze zu einer positiven Wendung zu bringen. Das halte ich auch insgesamt in Anbetracht der Lage für wichtig, weil es sich dabei um Menschen handelt, die eigentlich nichts Schlimmes wollen, sondern nur eine Gebührenbefreiung, die ja legitim ist.

Kritisieren muss ich an dieser Stelle, dass von Seiten des Senators für Inneres in gewisser Hinsicht nicht gerade mit der notwendigen Schnelligkeit vorgegangen wird, wie man sie sich eigentlich vorstellen könnte, nämlich beim Bürger-Service-Center und in dem Bereich auch weitergehend, was das Waffenrecht anbelangt. Dort stehen, wie auch schon die Kollegen Knäpper und Köhler mitgeteilt haben, die Lösungen und Datenschutzkonzepte aus. Ich denke, das sollte im Verlauf der Beratungen des 28. Berichtes doch ir gendwann einmal fertig sein.

Dass der Datenschutz weiterhin von Relevanz ist, merken wir auch daran, dass zum Beispiel das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte ein Thema ist, das vom Datenschutz erfolgreich und gut begleitet wird. Auch das Informationsfreiheitsgesetz, das hoffentlich zum 1. Juni 2006 zum Abschluss kommt, wird vom Datenschutz begleitet. Das möchte ich zu diesem Thema sagen.

Zum allgemeinen Datenschutz haben sich die Kollegen dankenswerterweise schon sehr ausführlich geäußert. Das brauche ich dann nicht mehr zu tun.

Ich möchte nur noch sagen, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen vielleicht daran gedacht werden sollte, dass Sparen gut ist, aber auch nicht über Gebühr, denn es geht hier bei der Behörde des Landesdatenschützers schließlich darum, dass es ein Auftrag ist, der verfolgt werden muss und nicht eine Sache, die sich der Datenschützer selbst überlegt hat, dass er gewisse Dinge macht, sondern es beruht schon auf rechtlicher Grundlage, und insofern muss die Behörde dann auch arbeitsfähig gehalten werden. Da möchte ich darum bitten, dass das doch vielleicht auch mit aufgenommen wird. Ansonsten bedanke ich mich für das Zuhören und wünsche noch einen schönen Tag. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer den Bemerkungen des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 16/944 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!