Protokoll der Sitzung vom 14.06.2006

Die Ausschüsse wurden gebeten, über ihre jeweiligen Haushaltsbereiche dem Haushalts- und Finanzausschuss zu berichten, und haben zum Haushaltsentwurf sowie zu den ergänzenden Mitteilungen des Senats Stellung genommen, soweit ihr jeweiliges Aufgabengebiet betroffen war. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die ihm schriftlich übermittelten Stellungnahmen und Berichte der Ausschüsse zur Kenntnis genommen und in seine Beratungen einbezogen. Die Stellungnahmen sind in den schriftlichen Bericht aufgenommen worden. Ich darf auch insofern darauf verweisen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen, dass die von mir schon eingangs hervorgehobenen Eigenanstrengungen, die auf der Beschlusslage hier in der Bürgerschaft beruhen, tatsächlich als Eigenbeschränkungen bei den Ausgaben begriffen werden müssen. Vor dem Hintergrund der Klage und der Hoffnungen, die in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für die Zukunft der Selbständigkeit Bremens gelegt werden, ist dies unabdingbar. Dies wird die nächsten Jahre bestimmen.

Die Frage wird lauten: Wo verträgt Bremen ein Weniger und wo nicht, wo liegt die Untergrenze ei

ner aufgabengerechten Finanzausstattung? Professor Seitz, den Bremen als Gutachter zur Vorbereitung der Klage berufen hat, spricht von nur 125 Prozent Ausgabenniveau gegenüber den Flächenstaaten, die Einwohnerwertung geht von 135 Prozent aus. Bremen liegt derzeit bei seinen Ausgaben noch über beidem, auch über dem Niveau Hamburgs.

Ob durch die Föderalismusreform weitere Risiken auf Bremen zukommen, ist derzeit noch nicht absehbar, ob eine zweite Stufe kommen wird und ob sie etwas Substantielles für die finanzielle Lage Bremens bringen wird, ebenfalls nicht. Ich kann nur davor warnen, die mögliche, aber vage Chance einer Föderalismusreform II und einer finanziellen Besserstellung Bremens im Finanzsystem der Bundesrepublik einzuplanen, bevor Ergebnisse feststehen. Im Übrigen würde auch dies Bremen nicht die Schulden nehmen oder vor den notwendigen Eigenanstrengungen bewahren.

Diese Rahmenbedingungen machen das Haushalten für Bremen außerordentlich schwer, aber auch die gemeinsam getroffene Feststellung, dass Bremen im System des Finanzausgleichs benachteiligt wird, entbindet uns nicht von der Verpflichtung, als ordentliche Haushälter die äußeren, uns vorgegebenen Bedingungen zur Grundlage unseres Haushaltsgebarens zu machen.

Zum Schluss möchte ich mich gern bei denjenigen, die an diesen Haushaltsberatungen teilgenommen und sie unterstützt haben, bedanken. Als Erstes möchte ich Herrn Mackeben nennen, der hier für die Bürgerschaftsverwaltung dafür gesorgt hat, dass wir uns durch den Papierwust durchfinden und der eine ordentliche Abwicklung der Tagesordnung gewährleistet hat. Dann möchte ich mich gern bedanken bei Herrn Osmers, der für uns das Protokoll geführt und es hinbekommen hat, wenn wir uns in juristisch vielleicht irrelevante Betrachtungen verheddert haben, im Protokoll sicherzustellen, dass wir bei allem, was Rechtswirkung hat – es geht ja um die Verabschiedung eines Gesetzes für die nächsten Jahre –, hinterher noch wussten, welche Auswirkungen unsere Beschlüsse auf die Gesetzeslage haben.

Als Letztes will ich sagen, dass ich mich bei der Finanzverwaltung im Namen aller im Haushaltsausschuss bedanken möchte für das besondere Ethos, das immer im Verhältnis zwischen Haushaltsausschuss und Finanzverwaltung herrscht, nämlich man unterstützt sich gegenseitig und hat auch stärker als vielleicht in anderen Ressorts das Bestreben, dass man an einem Strang zieht. Das hat auch dieses Mal gut geklappt, trotz der eher ungünstigen Bedingungen. Wir haben gesehen, dass mit ganz großem persönlichen Einsatz aus der Finanzverwaltung heraus noch versucht wurde, uns all das zu geben, was wir für die Beratungen brauchten.

Als Letztes geht mein Dank noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses, die es auch

unter sehr schwierigen Bedingungen hinbekommen haben, diesem Haushalt letztendlich doch noch die Bedeutung zu verleihen, die das, was wir hier gerade tun, ja hat, die fair und solidarisch für dieses Ergebnis hier heute zusammengearbeitet haben. – Vielen Dank!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Generaldebatte ein.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Dank von Frau Linnert möchte ich mich auch ausdrücklich im Namen der Sozialdemokraten anschließen. Es waren keine einfachen Beratungen, wie Sie eben dem Bericht der Berichterstatterin entnehmen konnten. Es ist uns trotzdem gelungen, sie fair und sachlich im Haushaltsausschuss zu führen dank des unermüdlichen Einsatzes auch der Mitarbeiter der Bürgerschaftsverwaltung und der Finanzverwaltung. Unser ausdrücklicher Dank hier noch einmal stellvertretend für alle an Herrn Pörksen, Herrn Block, Herrn Meyer und Herrn Mackeben.

(Beifall)

Ich glaube, auch an dieser Stelle ist es angebracht, der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu danken. Es war nicht immer einfach, wir haben als große Koalition viele Tischvorlagen produziert. Ich finde, Karoline, du hast das hervorragend gemeistert, dafür recht herzlichen Dank!

(Beifall)

Ich werde nicht mehr über den Zeitpunkt der Haushaltsberatungen reden, das hat Frau Linnert eben getan, und wir haben das auch ausführlich bei der ersten Lesung hier beraten. Deshalb konzentriere ich mich jetzt auf den vorgelegten Haushalt und die Beratungen im Haushaltsausschuss.

Das Land befindet sich trotz aller Anstrengungen und zweimaliger Unterstützung durch fortlaufende Sanierungszahlungen immer noch in einer extremen Haushaltsnotlage. Die Überschreitung der zulässigen Kreditobergrenze wird auch in den Jahren 2006 und 2007 in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro jährlich erheblich sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, liegen nicht vor. Die extreme Haushaltsnotlage erzwingt diese Situation.

Die Ursachen liegen nicht in mangelnden Eigenanstrengungen, Bremen hat alle Sanierungsauflagen erfüllt. Allein die Einnahmeerwartungen, die dem Sa

nierungsprogramm seit 1994 zugrunde lagen, haben sich nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir Sozialdemokraten ausdrücklich den von Bürgermeister Jens Böhrnsen eingeschlagenen Weg der Kombination von Eigenanstrengungen, der Klage auf die Bremen von der Verfassung zustehende weitere Unterstützung und die Verhandlungen im Rahmen der Föderalismusreform. Der unter diesen Rahmenbedingungen vorgelegte Haushalt zeigt deutlich: Wir werden unseren Beitrag zur Sicherung der Selbständigkeit Bremens erbringen.

(Beifall bei der SPD)

Die Selbständigkeit Bremens ist kein Selbstzweck, sondern ein Gewinn für alle Bürger und Bürgerinnen in Bremen und Bremerhaven. Dies werden unsere Vertreter in den Verhandlungen mit Bund und Ländern immer wieder gut begründen müssen, um den lauter gewordenen Forderungen zur Auflösung unseres Bundeslandes vehement entgegenzuwirken. Unsere Aufgabe besteht heute darin, einen Haushalt zu verabschieden, der auf der einen Seite den an uns gestellten erhöhten Forderungen nach weiteren Einsparungen gerecht wird, auf der anderen Seite aber auch als Haushaltsnotlageland unseren Bürgern und Bürgerinnen gleichwertige Lebensverhältnisse in Bremen und Bremerhaven sichert.

(Beifall bei der SPD)

Die Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe zeigte sich im gesamten Haushaltsaufstellungsverfahren. Mit Auslaufen des beschlossenen Sanierungsprogramms und weit unter den Erwartungen liegenden Unterstützungen des Bundes im Jahr 2005 war auch die finanzielle Grundlage der besonders hohen Investitionen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft Bremens im Rahmen des Investitionssonderprogramms entzogen. Nach der Positionierung der SPD-Bürgerschaftsfraktion und des neu gewählten Präsidenten des Senats hat die Koalition sich auf einen Finanzrahmen verständigt, der auch bei den Investitionen erhebliche Einschränkungen vornehmen wird. Nur so ist es möglich, auch zukünftig Realisierungsspielräume für weiterhin notwendige wichtige Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Verbesserung der Wirtschaftsstrukturen in Bremen und Bremerhaven zu erhalten.

Oberstes Ziel des vorgelegten Finanzrahmens ist die Erreichung des ausgeglichenen Primärsaldos im Jahr 2009. Neben den Investitionen werden dabei auch konsumtive Ausgaben von weiteren Kürzungen betroffen sein. Ein unterstelltes Nullwachstum bedeutet bei einzelnen, durch externe Einflüsse steigenden Ausgabepositionen erhebliche weitere Sparanstrengungen in allen Bereichen. Unsere Aufgabe als Politik besteht darin, die vorhandenen Ressourcen sozial ausgewogen zu verteilen. Diese Arbeit ist für uns

nicht mit den Beschlüssen zum Haushalt heute getan. Die in Zahlen gegossene Politik ist im Vollzug der beiden Haushaltsjahre mit Leben zu füllen. Ich bin mir sicher, wir werden dabei noch viele Diskussionen über den richtigen Weg führen müssen.

Nicht jede Entscheidung heute fällt uns leicht, zum Beispiel die zu den Personalhaushalten. Die Eigenanstrengungen eines Landes zur Haushaltskonsolidierung werden auch daran gemessen, in welchem Umfang es gelingt, die Anzahl der öffentlich Bediensteten zu reduzieren. Da ist Bremen Spitze in den letzten zehn Jahren. Gleichzeitig wissen wir, dass diese Arbeitsplätze verloren gehen und nur in geringem Umfang durch die private Wirtschaft kompensiert werden. In Anbetracht der Arbeitslosigkeit in Bremen und Bremerhaven eine fast unerträgliche Entscheidung! In manchen Bereichen stoßen wir auch an Grenzen der Personalreduzierung, dort droht durch eine weitere Reduktion die Nichterfüllung staatlicher Aufgaben.

Wir Sozialdemokraten begrüßen das Angebot von ver.di, mit dem Senat in weitere Verhandlungen zur Tarifgestaltung in Bremen einzutreten. Vor zu hohen Erwartungen muss allerdings zu Recht gewarnt werden. Für uns Sozialdemokraten bedeutet die Forderung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen für Bremen und Bremerhaven, dass dies auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten muss. Gerade wir benötigen gut qualifizierte und hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, um mit ihnen gemeinsam die vor uns liegenden Aufgaben der nächsten Jahre bewältigen zu können.

Frau Linnert hat eben angesprochen, dass eine Grundannahme des vorliegenden Haushalts ist, dass es eine Veränderung beim Besoldungsgesetz der Beamten geben wird. Dies hat die Koalition letztes Jahr im Frühjahr verabredet, dies hat der Senat so beschlossen und auch ausdrücklich in seiner Klage als Grundannahme so dargestellt.

Der Finanzsenator hat gestern noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Änderung des Gesetzes kommen muss, dass erhebliche Einsparungen gegenüber der bisherigen Situation im Haushalt eingestellt sind. Dieser Finanzrahmen muss eingehalten werden, wir werden uns keinen Nachtragshaushalt leisten können. Ich gehe daher davon aus, dass alle, die hier als Haushaltsgesetzgeber die Hand für den Haushalt heben, auch wissen, in welcher Verantwortung sie stehen, weil sie es als Gesetzgeber in der Hand haben, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass dieser Haushalt tragfähig ist.

(Beifall bei der SPD)

Bereits im Aufstellungsverfahren zeigte sich, dass ein lineares Kürzen von Haushaltsanschlägen nicht mehr tragfähig ist. Im Dezember haben wir daher eindeutige Schwerpunktsetzungen vorgenommen.

Nicht realistische Haushaltsanschläge wurden korrigiert, Beispiel Justiz und Soziales, die JVA wird saniert, die Ausbildung im öffentlichen Dienst, unseren Gesellschaften und Eigenbetrieben bleibt mit über 500 Auszubildenden auf überdurchschnittlich hohem Niveau.

(Beifall bei der SPD)

Trotz Auslaufen der Bundesfinanzierung wird der Ausbau von Ganztagsschulen in Bremen fortgesetzt,

(Beifall bei der SPD)

die begonnenen Pisa-Folgemaßnahmen im Bildungsbereich zur Steigerung der Chancengleichheit werden fortgeführt, die Kindergartenbetreuung wird ausgeweitet, die Übungsleiterpauschalen der Sportvereine werden nicht gekürzt, die Stadtteilkulturarbeit wird abgesichert, und mit einer Verstärkung der Personalmittel wird sichergestellt, dass die Konsolidierung bei Finanz nicht zu unerwünschten Einnahmeausfällen im Steuerbereich führt.

An dieser Stelle möchte ich für uns Sozialdemokraten ausdrücklich erwähnen, dass wir auch eine Stellenerhöhung der vorhandenen Betriebsprüfer gefordert haben. Diese würde nach Ergebnissen einer fraktionsinternen Arbeitsgruppe, aber auch von externen Fachleuten zu einer weiteren Einnahmeerhöhung auch unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs führen. Leider konnten wir unseren Koalitionspartner nicht von der Notwendigkeit überzeugen. Dieses Thema ist damit für uns nicht vom Tisch, wir werden uns auch weiter um Einnahmeverbesserungen bemühen.

(Beifall bei der SPD)

Mit einer verstärkten Ausbildung in diesem Bereich jedoch wird ein Schritt in die richtige Richtung getan.

Mit den Haushalten beraten wir auch über die parlamentarischen Änderungsanträge. Anders als in den vergangenen Beratungen war dieses Mal klar, jede zusätzliche Ausgabe muss durch eine solide Gegenfinanzierung gedeckt sein. Daran haben wir uns strikt gehalten, die Zahl der Änderungsanträge hält sich im überschaubaren Rahmen.

Mit unseren Anträgen werden wir die vom Senat vorgeschlagene Kürzung der Pflegeinvestitionen über einen längeren Zeitraum strecken, um soziale Härten zu verhindern. Bereits in diesem Sommer wird es den Einstieg in eine Ferienbetreuung geben. Die Kürzungen der Verbraucherzentrale werden zurückgenommen. Die Anschläge für die integrative Beschulung werden erhöht. Die Jugendverbandsarbeit wird in der bisherigen Form auch 2006 und 2007 abgesichert.

Leider war es uns nicht möglich, die Änderungsvorschläge der Grünen in den Haushaltsberatungen ausführlich zu diskutieren, der Antrag lag uns leider erst zu unserer Abschlusssitzung vor. Deshalb werde ich jetzt auf den Antrag eingehen.

Beginnend mit dem ersten Absatz Ihres Antrags stelle ich fest, eine Verkürzung auf die finanziellen Perspektiven der Sanierung ist kein politischer Weg! Die Forderung nach bleibender Schuldenlast bedeutet keine Neuverschuldung und ist somit illusorisch! Ich hoffe, Sie wollen die Zukunft nicht nur auf Erfahrungen der Vergangenheit gestalten. Aus Fehlern lernen ja, aber den Mut zu Neuem, den wollen wir uns doch bewahren!

(Beifall bei der SPD)

Zum Artikel 131 a der Landesverfassung mag es eine unterschiedliche Rechtsauffassung geben, in einem Punkt aber irren Sie gewaltig. Wie bereits ausgeführt, geht es eben gerade nicht um eine Begründung zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Im Übrigen hat es bisher keine konkrete Kritik der Grünen zu diesem umfangreichen Werk gegeben.

Die Kritik an der Aufteilung der Finanzierung von Investitionsvorhaben ist so nicht zutreffend. Es ist zugegebenermaßen schwierig, aber alle Kreditermächtigungen sind im Haushaltsgesetz ausgewiesen. Dabei haben wir auch in den Haushaltsberatungen gemeinsam Verbesserungen erzielt und werden weiter daran arbeiten. Das Sondervermögen an sich ist nichts Verwerfliches, es soll Transparenz aller Aufwendungen und Erlöse projektbezogen auch über mehrere Jahre sicherstellen, das ist mit einer rein kameralen Betrachtung nicht möglich.

Die Prioritätensetzung zu Investitionen erfolgt über Beschlussfassung zu Projekten und Programmen, nicht über die Finanzierungsart. Allerdings hat ein Sonderinvestitionsprogramm zukünftig seine Berechtigung nur für besonders bedeutende Projekte, nicht aber als Instrument ungezügelter Zugriffe auf die Zukunft. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Entscheidung des Senats zu einer Positivliste der notwendigen Investitionen in den beiden Haushaltsjahren.

(Beifall bei der SPD)

Nach der Beschlussfassung über den Haushalt ist es gemeinsame Aufgabe aller politisch Verantwortlichen, im Zusammenhang mit dem Klageverfahren ein längerfristiges, nachhaltiges Sanierungskonzept für die Sicherung der Selbständigkeit Bremens zu erstellen. Die eingeleitete Kehrtwende in der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen, der Verzicht auf Vorgriffe in die Zukunft sind erste wichtige Schritte, die inhaltliche Anpassung aller Förderprogramme