Protokoll der Sitzung vom 12.07.2006

Es wird in Zukunft hoffentlich ein deutlich besseres Abrechnungssystem für die ärztliche Vergütung geben. Das ist auch angesprochen worden. Wir haben jetzt ein sehr kompliziertes und intransparentes Abrechnungsverfahren. Wenn hier die Eckpunkte das halten, was sie versprechen, dann werden wir in den beiden Systemen feste Eurobeträge, also Pauschalbeträge, für Haus- und Fachärzte bekommen. Damit erhoffe ich mir ein deutlich besseres Vergütungsverfahren, auch für die Ärzte.

Dass wir den Wettbewerb deutlich stärken wollen, ist das, was wir politisch in der SPD wollen, das ist ganz klar! Aber es gibt zumindest zwei Ansätze, die aus meiner Sicht wichtig sind, nämlich dass einerseits die Kassen jetzt verpflichtet werden, einen Hausarzttarif anzubieten. Andererseits bleibt der Kollektivvertrag zwischen Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zwar bestehen, aber einzelne Kassen können, wenn sie das denn wollen, zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit Einzelverträge abschließen. Das ist für mich ein wichtiger Einstieg in einen noch stärkeren Wettbewerb.

Ich begrüße es auch, dass die integrierte Versorgung weiter finanziell abgesichert werden soll. Das ist für mich ein ganz wichtiger gesundheitspolitischer Auftrag. Wir sind in der integrierten Versorgung noch ziemlich schlecht aufgestellt. Da ist noch viel mehr zu leisten, und das soll durch die Eckpunkte auch noch weiter unterstützt werden. Es ist aus meiner Sicht auch zu begrüßen, dass Menschen, die in der gesetzlichen

Krankenversicherung versichert sind und die besonders seltene oder schwere Erkrankungen haben wie zum Beispiel Krebs, den direkten Zugang zu Spezialisten in den Krankenhäusern wählen können.

Der Arzneimittelbereich ist zugegebenermaßen ein schwieriger Bereich. Wir haben ja jetzt gerade wieder exorbitante Steigerungen verzeichnen können. Ich finde, dass zumindest jetzt ein wichtiges und richtiges Instrument geschaffen werden sollte, um diesen Preissteigerungen von vornherein entgegenzuwirken, dass nämlich nicht nur der Nutzen von Arzneimitteln bewertet werden soll, sondern das Verhältnis von Kosten und Nutzen. Da sind wir immer noch weit weg von dem, was andere Länder uns vormachen, das ist gar keine Frage. Aber der Einstieg ist zumindest da, und ich hoffe, dass man darauf weiter aufsetzen kann.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt bei den Krankenkassen eine Neuordnung der Verbände. Es soll ja ein gemeinsamer Spitzenverband gegründet werden, der die Aufgaben bundes- und landeseinheitlich regeln kann. Es sollen kassenübergreifende Fusionen ermöglicht werden, das ist der richtige Weg. Ich sage an dieser Stelle auch, ich bin sehr froh darüber, dass die Idee, nämlich Mindestgrößen festzulegen, also eine Million oder 500 000 Versicherte, vom Tisch ist, weil ich das nicht als besonders zielführend gesehen habe. Damit wären große Kassen entstanden, und unsere Möglichkeit, die wir hier regional mit unseren Kassen haben, mit denen wir sehr gut zusammenarbeiten und gute Präventionsangebote, gute Settings hier für unsere Probleme hier in Bremen und Bremerhaven anbieten können, wäre uns aus der Hand genommen worden. Wir hätten mit irgendwelchen Institutionen, die weit weg sind, verhandeln müssen. Das wäre für die Region sicherlich ein deutlicher Nachteil gewesen. Ich bin sehr froh, dass der Punkt weg ist.

(Beifall bei der SPD)

Schwierig sind bestimmte Kompromissvereinbarungen, das gebe ich zu. Das ist aber, glaube ich, für beide Seiten schwierig, für die CDU genauso wie für die SPD. Für mich ist besonders schwierig, dass es nicht gelungen ist, die private Krankenversicherung mit in den Risikostrukturausgleich zu integrieren. Das ist nicht gelungen, das ist bedauerlich. Statt dessen wird jetzt eine Kindermitversicherung ab 2008 und 2009 mit Steuerzuschüssen unterstützt. Es ist auch deswegen schwierig, weil die Privaten ja angedroht haben zu klagen. Wenn es droht, dass dann die Privaten mit in den Genuss dieser Steuermitfinanzierung kommen könnten, wäre es dann besonders schwierig, weil es auf der anderen Seite nicht gelungen ist, die Versicherungspflichtgrenze anzuheben. Das ist für mich ein besonders kritischer Punkt, der auch, wenn man über 2008/2009 hinaus denkt, noch nicht weiter auf

gelöst ist. Wie geht es danach weiter? Diese Frage habe ich zumindest in den Eckpunkten nicht beantwortet gefunden. Ich glaube, auf Seiten der Bundesregierung ist deutlicher Klärungsbedarf notwendig.

Schwierig finde ich auch den Punkt, wenn ich an unsere Debatten über die kommunalen Krankenhäuser denke, dass jetzt wiederum die Krankenhäuser noch einmal herangezogen werden sollen, um zur Finanzierung beizutragen, indem sie ein Prozent des Budgets, offensichtlich vom Landesbasisfallwert gerechnet, erbringen sollen. Das finde ich deswegen schon, man kann fast sagen, realitätsfern, weil offensichtlich der Kampf, den wir nicht nur in Bremen führen, sondern der bundesweit von allen kommunalen Kliniken geführt wird, der wirklich ein Kampf ums Überleben ist, in Berlin nicht angekommen oder nicht realisiert worden ist. Ich weiß es nicht. Der Städtetag hat sich ja auch sofort gemeldet und hat protestiert. Ich hoffe, dass es da gelingt, noch ein Einsehen zu erreichen und diese Aufgabe für die Krankenhäuser zu streichen, so dass ihnen zumindest eine weitere Hürde erspart bleibt auf dem schwierigen Weg der Umstrukturierung, um ihnen zu ermöglichen, im harten Wettbewerb mit den Privaten dann auch tatsächlich bestehen zu können.

(Beifall bei der SPD)

Das waren aus meiner Sicht einige Punkte, die ich gern ansprechen wollte. Meine Vorredner und Vorrednerinnern haben ja schon viele andere Punkte benannt. Wenn ich also ein Fazit ziehen darf, dann würde ich zunächst einmal feststellen wollen, wie ich eingangs gesagt habe, dass es zu wichtigen Strukturveränderungen gekommen ist oder besser gesagt kommen wird. Es sind ja nur Eckpunkte, die vorliegen. Es ist für mich auch wichtig, dass wir die Neugestaltung des Risikostrukturausgleichs jetzt erreicht haben. Das ist sicherlich kein zu unterschätzender Fortschritt für das Solidaritätsprinzip insgesamt. Aber nach meiner Einschätzung wird es keine nachhaltige Regelung geben für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in der Zukunft. Es ist eben nicht gelungen, die ökonomischen und auch die gesundheitspolitischen Privilegien für die private Krankenversicherung zurückzuführen. Das muss man kritisch feststellen.

Beide Versicherungen, sowohl die gesetzliche als auch die private, haben große Probleme in der Zukunft, was die Finanzierung betrifft. Wenn wir uns dann noch vor Augen halten die demographische Entwicklung mit einer zunehmenden Gruppe von alten Menschen, die besonders auf das System drückt, besonders kostenintensiv ist, dann werden beide Versicherungen, sowohl die gesetzliche als auch die private, massive Finanzierungsprobleme in der Zukunft haben. Deswegen bin ich mir sicher, wie das auch schon meine Vorredner und Vorrednerinnen gesagt haben, dass genau dieses Thema auch wei

terhin auf der Agenda stehen wird und wir uns auch sicherlich auf weitere Reformen in der Gesundheitspolitik einstellen müssen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aktuelle Stunde ist damit geschlossen.

Patientenautonomie durch Patientenverfügungen stärken

Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 30. März 2006 (Drucksache 16/977)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 30. Mai 2006

(Drucksache 16/1030)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 16/1030, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Bürgermeister Böhrnsen, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Grotheer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Patientenautonomie durch Patientenverfügungen stärken“ haben wir unsere Anfrage überschrieben. Wir wollen mit dieser Überschrift auch die Zielrichtung unserer politischen Initiative deutlich machen. Viele von uns haben erlebt, wie schwierig es ist, die Großeltern, Eltern oder auch nahe Freunde zu begleiten, wenn sie unheilbar erkrankt sind und an unerträglichen Schmerzen leiden. Viele von uns haben auch erfahren, welche komplexen moralischen, medizinischen und rechtlichen Fragen sich in diesem Zusammenhang dann stellen. Dieses Thema darf auf keinen Fall, so finden wir, dem politischen Populismus überlassen werden, und deshalb sind wir sehr froh darüber, dass der Senat auf die von uns initiierte Anfrage so umfassend, sorgfältig und

so abgewogen geantwortet hat. Wir finden, das ist ein richtig guter Beitrag für eine seriöse Debatte, die bundesweit stattfindet.

Einen Satz möchte ich noch in diesem Zusammenhang zu der Frage sagen, weshalb wir als Landesparlament über dieses Thema reden. Die rechtlichen Fragen, um die es hier geht, die gesetzlichen Kompetenzen, die angesprochen sind, liegen allesamt in der Kompetenz des Bundes. Allerdings sind wir als Land beteiligt über den Bundesrat, das ist aber zunächst einmal eine Sache der Exekutive. Wir wollen aber auch unsere Rolle als Parlament ernst nehmen und auf der Ebene des Landesparlaments über dieses Thema sprechen. Ich glaube, das sind wir in der Debatte um die Selbständigkeit unseres Landes auch uns selbst schuldig, dass wir uns hier nicht nur auf kommunale oder kleinere landespolitische Themen beschränken lassen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, was für viele Menschen eine große Hoffnung ist, nämlich der medizinische Fortschritt mit immer neuen verbesserten, effektiveren Behandlungsmöglichkeiten und immer besseren und auch teureren Apparaten, das ist für mindestens ebenso viele Menschen eine schreckliche Vorstellung, dass nämlich am Ende Apparate die bloße Körperfunktion aufrechterhalten. Wenn sie als Betroffene überhaupt keinen Einfluss mehr nehmen können und keine Wahrnehmung mehr haben und den Maschinen ausgeliefert sind, ist das eine Situation, die von vielen als unwürdig empfunden wird. Vielen sind unvergessen die Fernsehbilder der amerikanischen Komapatientin Terry Schiavo. Die Menschen sagen: So wollen wir nicht enden. Zunehmend reden die Menschen deshalb darüber, dass sie selbst bestimmen möchten, welche ärztlichen Maßnahmen in einer solchen oder in einer ähnlichen Situation noch vorgenommen werden sollen.

Es wird jetzt geschätzt, dass etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland eine Patientenverfügung verfasst haben. Die Frage, ob und wie eine solche Patientenverfügung, in der Vorgaben für die Frage der medizinischen Behandlung in bestimmten Lebenslagen gemacht werden, verbindlich ist und ob sie beachtet werden muss, ist aber nicht hinreichend geklärt. Es gibt zwar Vorschläge und Auffassungen, vieles wird diskutiert, aber eine Rechtssicherheit gibt es bisher nicht. Solange der Patient entscheidungsfähig ist, erscheint die Lage ganz einfach. Jede ärztliche Maßnahme, auch die kleinste Spritze, die gesetzt wird, bedarf einer Einwilligung des Patienten. Ein Arzt, der eine Maßnahme ohne eine solche Einwilligung vornimmt, verwirklicht den Tatbestand einer Körperverletzung. Er kann dafür bestraft werden, sogar wenn eine Spritze gesetzt wird, da muss es gar nicht um große chirurgische Eingriffe gehen.

Wie ist aber die Situation, wenn der Patient keine Bestimmung mehr treffen kann, weil er zum Beispiel im Koma liegt? Das ist wohl unproblematisch, wenn der Arzt noch vom Patientenwillen ausgehen kann, weil es eine Verfügung gibt, wenn der Patient Anforderungen mit auf den Weg gegeben hat. Es wird aber kompliziert, wenn der Patient bestimmte Vorstellungen gegenüber seinen Angehörigen geäußert hat, es jedoch schwierig ist, das im Einzelnen nachzuvollziehen. Das ist dann zwar im Prinzip verbindlich, aber es entscheidet nicht der Patient selbst, sondern es entscheiden andere an seiner Stelle. Das sind übrigens meistens die Ärzte. Gelegentlich sind es auch die Gerichte, die in Betreuungsverfahren über Anträge von Angehörigen oder von Betreuern entscheiden müssen. Es sind also ganz viele Fragen offen. Die Lösungsvorschläge, die dazu gemacht werden, sind sehr unterschiedlich.

Es gibt eine Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPDBundestagsfraktion, die einen Vorschlag vorgelegt hat, der darauf abzielt, das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ganz entscheidend zu stärken. Dagegen gibt es Vorschläge einer Enquetekommission des Bundestags, die die Reichweite von Patientenverfügungen begrenzen will. Danach soll der Patient nur auf eine ganz bestimmte Phase beschränkt verbindlich entscheiden können, wenn das Grundleiden einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf genommen hat. Wenn ein solcher Patient also nach diesen Definitionen in ein Koma fällt, ist nicht mehr das maßgebend, was er vorgegeben hat, sondern nach diesen Vorstellungen entscheiden wiederum die Ärzte. Koma kann lange andauern, dies ist dann im Sinne dieser Definition kein tödlicher Verlauf, den diese Erkrankung nimmt. Ich verweise da auch noch einmal auf dieses Beispiel der amerikanischen Komapatientin, das ich eben genannt habe. An diesem Fall kann man nachvollziehen, welche Folgen drohen können.

Wir sehen das als SPD anders als die Enquetekommission der Bundesregierung. Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ernst nehmen. Wir wollen, dass der Patient für jede Phase seiner Erkrankung darüber entscheiden kann, ob und welche lebenserhaltenden Maßnahmen eingeleitet werden und wann lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen.

(Beifall bei der SPD)

Die Mehrheit der Enquetekommission des Bundestags empfiehlt ein Konsil, das heißt einen Ratschlag, Vermittlung des Patientenwillens, bestehend aus Ärzten, Pflegern, den rechtlichen Betreuern. Die SPDBundestagsfraktion sagt dagegen: Wir wollen, dass im Wesentlichen das gilt, was der Patient schriftlich verfügt hat. Das soll dann angewendet werden. Wenn es keine Anhaltspunkte für eine Meinungsäußerung gibt, dann soll der Wille anhand seiner Äußerungen erforscht werden. Am Ende soll dann, wenn man gar nicht weiß, was der Patient eigentlich wollte – es gibt

Fälle, in denen eine solche Erkrankung plötzlich eintritt –, der mutmaßliche Wille erforscht werden. Wenn das nicht möglich ist, soll dem Lebensschutz Vorrang gebühren. Wir als SPD-Fraktion meinen, das sind handhabbare, vernünftige Vorschläge, die in Gesetzesänderungen umgesetzt werden sollten. Dafür wollen wir uns stark machen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich wollte noch etwas zum Thema Sterbehilfe sagen! Das ist ein Thema, das uns im Rahmen dieser Debatte auch sehr stark beschäftigt. Die erlaubten Formen der Sterbehilfe in Deutschland gehen im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück, denn im Grundsatz ist nach Paragraph 216 des Strafgesetzbuchs jede aktive Mitwirkung an einer Selbsttötung auch dann strafbar, wenn der Sterbende dies ausdrücklich verlangt. Erlaubt, das heißt straffrei, ist demnach Hilfe im Sterben, aber nicht die Hilfe zum Sterben. Bei der indirekten Sterbehilfe, bei der sich die Lebensverkürzung als eine Nebenwirkung, etwa einer Vergabe von Schmerzmitteln, darstellt, bleibt der Arzt straffrei. Wenn die passive Sterbehilfe aber zum Beispiel darin besteht, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird, etwa bei irreversibel Bewusstlosen, muss das schon differenziert betrachtet werden.

Aus der Praxis wissen wir, dass es eine große Rechtsunsicherheit unter den Medizinern gibt, dass viele Fragen gestellt werden. Manches wird dann auch mit den Angehörigen diskutiert, aber es wird nicht weiter öffentlich gemacht. Ich glaube, das ist in vielen Fällen auch gut so. Wir brauchen hier also ganz klare Regelungen. Wir sind dafür, dass ein Sterbeprozess in Würde, unter weitgehender Schmerzlinderung, ohne künstliche Verlängerung eines Leidens zugelassen werden soll. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten soll für uns Vorrang haben.

Meine Damen und Herren, zur politischen Debatte um diese Themen wollte ich noch einen Gesichtspunkt ansprechen, der uns doch sehr beschäftigt hat. Wir fanden es schlimm, dass der ehemalige Hamburger Justizsenator Kusch von der CDU sehr populistisch mit diesem schwierigen Thema umgegangen ist. Er hat davon gesprochen, dass Alzheimer-Patienten getötet werden müssten. Wir fanden, das war eine politische Entgleisung. Das war eine Debatte, die in Richtung Euthanasie geführt wurde. Eine solche Debatte wollen wir nicht. Wir finden, sie muss im Ansatz verhindert werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir sind etwas erstaunt darüber gewesen, wir hätten uns jedenfalls gewünscht, Herr Perschau, dass wir auch von der Bremer CDU zu diesem Themenkreis

vielleicht einmal eine Meinungsäußerung gehört hätten.

(Abg. P e r s c h a u [CDU]: Wir haben eine lange Abendveranstaltung gemacht!)

Danach, ja! Wir reden auch sonst freundlich oder manchmal auch unfreundlich über unsere Freunde in Hamburg. Ich finde, dies wäre ein Thema, bei dem man sich hätte äußern müssen. Ich weiß, dass Sie dazu eine Veranstaltung gemacht haben. Ich habe das auch in der Presse verfolgt. Ich fand das sehr gut, dass Sie das initiiert haben, aber das war eine ganze Zeit nach diesen unsäglichen Äußerungen von Herrn Kusch. Ich sehe aber, und das ist auch gut: Dies ist an Ihnen nicht so spurlos vorbeigegangen.