Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Herderhorst hat eigentlich schon alles Wissenswerte zu diesem Gesetz gesagt. Es geht im Wesentlichen darum, auch für die Hochschule für Öffentliche Verwaltung den Bologna-Prozess einzuleiten und umsetzbar zu machen, das heißt die Einführung von Master- und Bachelorstudiengängen in Ablösung der bisherigen Diplomstudiengänge. Es geht darum, die Hochschule für Öffentliche Ver

waltung für weitere Studiengänge und somit auch für Externe zu öffnen. All dies ist in dieser Gesetzesvorlage vorgesehen, und sie setzt es um.

Ich denke, um den bereits geplanten Studiengang Risiko- und Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung tatsächlich zum Oktober starten lassen zu können, müssen wir heute diesem Gesetz zustimmen und es passieren lassen.

Ich wollte nur noch darauf hinweisen, es gibt natürlich noch einen offenen, nicht geklärten Punkt: Wo ressortiert in Zukunft die Hochschule für Öffentliche Verwaltung? Ressortiert sie weiterhin bei Inneres und Finanzen oder ressortiert sie bei Wissenschaft? Meines Erachtens müssen alle Hochschulen bei Wissenschaft ressortieren. Ich glaube jedoch, das ist kein Grund, dieses Gesetz nun zu verhindern, deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Auch ich will es sehr kurz machen. Lassen Sie mich zunächst sagen, und das muss an dieser Stelle in diesem Hause auch noch einmal gesagt werden, weil wir den Anspruch haben, ein ordentliches Parlament mit einem ordentlichem Gesetzgebungsverfahren zu sein: Wir werden der Vorlage heute zustimmen aus inhaltlichen Gründen, wir finden aber, dass die Art und Weise, ein Gesetz zu verabschieden, das darin besteht, dass wir Mittwochabend eine Vorlage für die Deputation bekommen, Donnerstag in der Innendeputation diese Vorlage beraten, Dienstag der Senat beschließt und Donnerstag die Bürgerschaft in erster und zweiter Lesung das Gesetz beschließt, also ein Gesetzgebungsverfahren in fünf Tagen ohne Beteiligung der üblichen Personalvertretungsgremien, ohne Beratung, das ist schon sehr schlank, wenn man an schlanke Verwaltung denkt.

Das ist zu schlank, meine Damen und Herren, und es muss absolut die Ausnahme bleiben, dass wir ein solches Gesetzgebungsverfahren so durchführen, wie es hier durchgeführt worden ist!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das sind wir uns schuldig, und das sind wir, glaube ich, auch unserem Ruf als Landesparlament schuldig, dass wir uns hier ansonsten ein wenig mehr Zeit nehmen.

Zur Sache ist zu sagen, das haben meine beiden Vorredner ebenfalls gesagt, dass diese Umstellung in der Tat sinnvoll ist. Das hat uns auch veranlasst, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

in der Deputation und hier zuzustimmen. Selbstverständlich müssen wir uns an die Ausbildungsgänge der Polizeiführungsakademie in Münster-Hiltrup anpassen. Das ist mit der Umstellung auf Bachelor und Master geschehen, so dass wir kein Problem mehr haben.

Zu dem angestrebten neuen Studiengang Sicherheitsmanagement, der ebenfalls nun kommen soll – es ist in der Tat ein sehr ehrgeiziges Ziel nach fünf Tagen Gesetzgebungsverfahren bereits am 1. Oktober mit den beiden Studiengängen beginnen zu wollen, weil die Akkreditierung solcher Studiengänge heutzutage ebenfalls noch bevorsteht –, ist zu sagen, dass wir im Prinzip begrüßen, dass wir die Ressourcen, die wir an der Hochschule haben, auch für externe Sicherheitsexperten aus der Wirtschaft anbieten. Das ist sehr sinnvoll, denn wir haben nun einmal die Kompetenz an der Hochschule, und es macht Sinn, weil wir immer gefordert haben, dass die privaten Sicherheitsexperten in Unternehmen und Sicherheitsdiensten besser ausgebildet werden sollen. Deswegen ist es vernünftig, dass wir unsere kompetenten Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen dort einsetzen.

Mein Punkt bei dieser Veränderung ist allerdings immer gewesen, wir sprechen davon, dass es der Hochschule gelungen ist, die namhaftesten Unternehmen, es wurde in der Deputation noch einmal auf die Top-Dax-Unternehmen hingewiesen, die ihre Sicherheitsmanager in Zukunft bei uns ausbilden lassen wollen, hier heranzuziehen. Ich bin der Meinung, dass wir in diesem Studiengang, wo es um eine externe Weiterbildung von schon berufstätigen Menschen aus großen Unternehmen geht, nicht aber um Erstsemester, wo wir Studiengebühren immer abgelehnt haben, auf jeden Fall einen finanziellen Beitrag entweder direkt von den Unternehmen oder aber von den Studierenden einfordern sollten. Der bremische Landeshaushalt könnte ihn gut gebrauchen, unsere Ausbildung, unsere Hochschule für Öffentliche Verwaltung könnte ihn ebenfalls gut gebrauchen.

Ich glaube, dass wir früher oder später dazu kommen müssen, weil diese Ausbildung sicherlich qualitativ gut einschlagen wird, dass wir hier entweder die Unternehmen über Stiftungsprofessuren oder die Studierenden über Studiengebühren für diesen postgraduierten Studiengang heranziehen sollten, weil wir es uns einfach nicht leisten können, unsere hervorragende Ausbildung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung kostenlos anzubieten in diesem Fall, zumindest nicht diesen Unternehmen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich teile die Auffassung von Herrn Tschöpe, dass wir vielleicht, das werden wir in dieser Legislaturperiode möglicherweise nicht mehr hinbekommen, uns noch einmal anschauen müssen – wir haben eigentlich eine Zuständigkeit des Senators für Finanzen, wir haben eine Zuständigkeit des Senators für

Inneres, in Wirklichkeit ist der Senator für Wissenschaft mit dem Hochschulwesen in Bremen natürlich ansonsten betraut –, dass wir uns vielleicht in dieser Gemengelange noch einmal genauer anschauen, wie wir die bremische Hochschule für Öffentliche Verwaltung in das allgemeine Hochschulwesen integrieren können.

Es soll natürlich die Expertise der bremischen Polizei, weil wir hier eine ganz gezielte Ausbildung für die bremische Polizei machen, nicht verloren gehen, das ist ein wichtiger Punkt, den wir sicherlich im Auge behalten sollten. Zurzeit gibt es eine Mischzuständigkeit, die sich meistens nicht bewährt, wo wir die Hochschule für Öffentliche Verwaltung etwas außerhalb des ansonsten bestehenden Hochschulsystems laufen lassen. Das, denke ich, ist aber mehr ein Merkpunkt für die Zukunft.

Jetzt kann es zum 1. Oktober, wenn die Akkreditierung gelingt, dann losgehen, und ich wünsche beiden Studiengängen viel Glück und dass es jetzt klappen möge, schnell an den Markt zu kommen! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen bedanken für Ihr Verständnis und auch für Ihre Bereitschaft, den Gesetzentwurf in dem verkürzten Verfahren über die Bühne zu bringen. Das ist nicht der Sommerpause geschuldet, sondern eigentlich der Dynamik, dass auch andere Länder vergleichbare Studiengänge aus der Taufe heben wollen. Wenn wir, wie Herr Dr. Güldner es eben schon angesprochen hatte und was in der Deputation für Inneres ausführlich erörtert worden ist, hier auch Effekte setzen wollen, mit Großfirmen zusammenarbeiten wollen, dann müssen wir präsent sein und können nicht nur eine Absicht verbreiten, sondern müssen diese auch realisieren.

Zur Federführung ist bereits klargestellt worden, dass Sie nicht verwundert sind, dass ich hier stehe, sondern federführend ist zurzeit im Senat noch der Senator für Finanzen. Das rührt aus der Zeit, als wir an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung nur interne Studiengänge hatten, nämlich für Verwaltung, Steuer und Polizei. Es steht an, dass wir dort zu einer Überarbeitung kommen, weil der Verwaltungsstudiengang inzwischen im allgemeinen Hochschulbereich schon angekommen ist. Im Bereich der Steuerverwaltung haben wir eine enge Kooperation mit dem allgemeinen Hochschulbereich. Die ersten Absolventinnen und Absolventen sind mit dem Internationalen Studiengang für Steuer- und Wirtschaftsrecht fertig. Also, nehmen wir uns das in der nächsten Zeit vor! Wir haben bisher die mangelnden Zuständigkeits

klarheiten immer durch ordentliche Zusammenarbeit zwischen den drei genannten Ressorts Inneres, Wissenschaft und Finanzen ausgeglichen und eigentlich auch immer praktische Lösungen auf den Tisch bekommen.

Ausbildungsgänge, die sowohl für die Verwaltung als auch für die Privatwirtschaft qualifizieren, gewinnen immer mehr an Bedeutung, weil wir im öffentlichen Dienst nicht mehr jeden, der eine interne Ausbildung macht, übernehmen können, ihn aber auch nicht mit einem Makel versehen wollen, dass er quasi als zweitklassiger oder für einen bestimmten Zweck Ausgebildeter auf den Markt kommt. Auf der anderen Seite haben wir den schon genannten BolognaProzess, der in den Studiengängen realisiert werden soll. Dort haben wir es zielgerichtet betrieben, dass wir das auch für die allgemeine Verwaltung und für die Steuerverwaltung natürlich realisieren.

Dieser Neuordnungsprozess ist mit dem Änderungsgesetz für die Hochschule für Öffentliche Verwaltung jetzt für den Polizeibereich vollzogen, der Studiengang Verwaltung gehört schon zum allgemeinen Hochschulrecht und bedurfte daher keiner entsprechenden Ausrichtung. Die Dienstrechtler zirkeln noch, wie sie das danach in die schwierige Arithmetik des öffentlichen Dienstrechts, insbesondere im Verwaltungsbereich, eingliedern.

Das bewährte Baukastensystem in der Polizeiausbildung ist kompatibel gemacht, also die Ausbildung im gehobenen Dienst hier an der Hochschule und die Verknüpfung mit der Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Polizei in Münster. Das musste auch rechtlich klargestellt werden, damit wir nicht unter Umständen wegen Formfehler auf der Strecke bleiben.

Das Highlight dieser Vorlage ist letztlich aber, das ist auch von allen betont worden, der neue Studiengang Risiko- und Sicherheitsmanagement. Dazu will ich Ihnen jetzt keinen großen Vortrag halten, weshalb das aufgrund der Berufsfeld- und Bedarfsanalysen wichtig ist. Es ist, glaube ich, eine demokratische Herausforderung, die Arbeitsteilung zwischen der Ausübung des verfassungsrechtlich legitimierten staatlichen Gewaltmonopols durch die Polizei, also der verfassungsrechtlich sichergestellten Ordnungsmacht, und dem privaten Sicherheitsgewerbe zu definieren und sie auch durch eine vernünftige Ausbildung, die unter öffentlicher Kontrolle an einer Hochschule stattfindet, sicherzustellen. Das ist der Hintergrund.

Die beteiligten Stellen, und das sind insbesondere der Fachbereich Polizei und das Rektorat der Hochschule, das Innenressort, die Polizei Bremen und die Dienstrechtler aus dem Finanzressort, haben das in kürzester Frist auf die Beine gestellt, weil sie eben diesen Wettbewerbsvorteil ausnutzen wollten. Ihnen sei an dieser Stelle auch noch einmal von mir herzlichen Dank im Namen des Senats gesagt, weil es nicht selbstverständlich war, dass wir das so über die Som

merpause zuspitzen und bearbeiten konnten, insbesondere den Kollegen aus dem Polizeibereich sei dieser Dank geschuldet. Die vielversprechende Resonanz, die wir von den Großfirmen gehabt haben, auch das ist bereits auf der Finanzministerkonferenz angesprochen worden, „Macht ihr dort irgendetwas Neues? Wir haben das bereits in den Kabinetten von den Innenressorts gehört!“, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das wollen wir weiter betreiben, insoweit brauche ich das jetzt auch nicht im Einzelnen zu legitimieren. Der Abgeordnete Dr. Güldner hat die Finanzfrage angesprochen. Wir haben im Senat beschlossen, dass wir noch einmal ein Finanzierungskonzept gemeinsam von den Ressorts Inneres, Wissenschaft und Finanzen aufstellen wollen. Da müssen wir natürlich diese Fragen, wenn das auf Großabnehmer orientiert ist, auch mit einbeziehen. Das wird aber kommen und auch rechtzeitig zum Betrieb auf die Reise gehen. Der Senat strebt an, dass wir das bis zum 1. Oktober machen, deswegen diese Eile, wir hoffen, dass wir es bis zum Oktober schaffen. Ich bedanke mich noch einmal für Ihre Bereitschaft, das so schnell über die Bühne zu bringen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung mit der Drucksachen-Nummer 16/1136 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Ruhelohngesetzes

Mitteilung des Senats vom 18. Juli 2006 (Drucksache 16/1083) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Lühr.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.