trument haben wollen, dann verspreche ich für meine Fraktion, dass wir damit verantwortlich umgehen werden.
Zu Herrn Tschöpe wollte ich gern sagen, dass es nicht richtig ist, dass die Geschäftsordnung seit 50 Jahren nicht verändert wurde, sondern es hat über die Jahre hinweg alle möglichen Versuche, mehr oder weniger erfolgreiche, gegeben, die Geschäftsordnung zu modernisieren und zu verändern, und das ist ein weiterer. Ich wurde heute schon von „Buten un binnen“ gefragt, ob das nicht ein fürchterliches Eingeständnis sei, dass hier alles so langweilig ist. Ich finde, dazu sollte man sich nicht hinreißen lassen,
Ich habe mich jedenfalls bemüht, der Öffentlichkeit gegenüber zu vertreten, dass die Arbeit interessantere und weniger interessante Teile hat und dass es vielleicht auch Bereiche gibt, die nicht so aufzubereiten sind, dass es hier immer vor Spannung knistert und qualmt. Das ändert aber nichts daran, dass wir alle, und bei der Geschäftsordnung regeln wir nur die formale Seite, eine Verantwortung dafür haben, unsere Debattenbeiträge – das ist ein ständiger Lernprozess für uns alle – interessanter zu machen, nicht zu vergessen, dass man hier oft der Versuchung unterliegt, sich im Fachchinesisch zu verheddern,
nicht zu vergessen, dass das öffentlich ist, dass Menschen draußen das anhören, was wir hier machen, und dass wir nicht für die Verwaltung reden und es auch nicht nötig haben, uns hier der technokratischen Verwaltungssprache anzudienen.
Ich finde auch, dass es bei dem Instrument der KurzGO – die Grünen werden das auch unterstützen, wenn es jetzt noch dort zu einer Regelung kommt – nicht dazu kommen darf, dass jetzt Zehn-Minuten-Redebeiträge nach dem Motto, ach, ich melde mich jetzt gleich noch einmal, in abgelesene zweimal fünf Minuten zerhackt werden. Das macht es nicht besser.
Wir müssen es hinbekommen, das, was wir sagen wollen, so auf seinen Kern zusammenzudampfen, dass Menschen das auch verstehen können. Im Übrigen kann man nur allen empfehlen, das auch wirklich zu versuchen. Für den eigenen Kopf ist das immer gut, Sachen so knapp zu machen, denn die Konzentration auf den Kern einer Sache hilft einem auch zu füh
len, ob man vielleicht eine Position vertritt, die sich hinter einem großen Qualm verbirgt, und man letztendlich gar nicht mehr nachverfolgen kann, ob sie irgendwie auch hinhaut oder ob es da wirklich einen Zusammenhang gibt zwischen Analyse und dem, was man eigentlich in Zukunft machen will.
Ich bitte auch den Präsidenten, noch einmal den Senat darum zu bitten, sich an die Redezeiten zu halten. Auch das ist eigentlich für ein lebendiges Parlament ein wenig unerquicklich, wenn wir uns bemühen, uns kurz zu halten, und dann doch sehr langatmigen Redeschwällen vonseiten des Senats ausgesetzt sind. Es ist ein gemeinsames Projekt, das Parlament lebendiger und unsere Reden interessanter zu machen und vor allen Dingen mehr zu lernen, aufeinander einzugehen und Argumente aufzunehmen. Die Änderung der Geschäftsordnung ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt, den die Grünen unterstützen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte ein paar Anmerkungen zu diesem vorgelegten Antrag und zu meinem Änderungsantrag machen. Zunächst einmal war ich etwas überrascht, dass das Ganze überschrieben wurde als Dringlichkeitsantrag. Eine Dringlichkeit ist eigentlich gar nicht zu erkennen gewesen. Gleichwohl habe ich dem gestern natürlich zugestimmt. Die Dringlichkeit ergab sich schlicht und einfach dadurch, dass die Antragsfristen überschritten waren
und man versuchen wollte, das heute noch auf die Tagessordnung zu bringen, aber an sich war eine sachliche Dringlichkeit eigentlich nicht gegeben.
Das Zweite, was ich anmerken wollte, die Zielsetzung, die in der Begründung zum Ausdruck kommt, die beabsichtigten Änderungen und so weiter verfolgen den Zweck, die Debatten hier künftig lebhafter, spannender und aktueller zu gestalten, die Zielsetzung kann man nachhaltig unterstützen. Ob das Instrument, das man wählt, das geeignete Instrument dafür ist, darüber kann man sich natürlich Gedanken machen.
Zunächst muss man bei der Kurzintervention feststellen, dass sie wieder ein Privileg für Fraktionen ist. Das ist das Erste, das mir aufgefallen ist, natürlich mit der Kann-Bestimmung des Präsidenten, wobei der Präsident dann immer in der Zwickmühle ist. Wenn sich jemand dazu meldet, kann er das wirklich unterbinden? Da habe ich meine Zweifel. Wahrscheinlich wird es zu der Praxis kommen, dass dieses Kann ein
Muss ist, wenn sich jemand meldet, dann wird das auch so passieren, aber, wie gesagt, das mag alles diskutiert werden. Dieses Privileg für eine Fraktion, das ist das Erste, das mir aufgefallen ist. Ich möchte durch meinen Änderungsantrag bewirken, dass man noch einmal darüber nachdenkt. In meiner ersten Überlegung hatte ich gedacht, die Formulierung „einer Fraktion“ zu streichen, es also inhaltlich auf alle Kollegen hier auszudehnen. Möglicherweise ist das nicht intendiert in der Zielsetzung derer, die diesen Antrag gemacht haben, deswegen habe ich eine andere Überlegung gemacht und bin zu meinem Änderungsantrag gekommen, der bedeutet, das „einer Fraktion“ stehen zu lassen und das zu ergänzen auf die Gruppe und auf Einzelabgeordnete. Es kann durchaus einmal sein, dass wir Gruppen oder Einzelabgeordnete haben. So ist dann auch mein Änderungsantrag formuliert, und ich bitte darum, dass er mitbehandelt wird bei den weiteren Beratungen. Was man auch sagen muss, ist eben schon angeklungen. Es besteht die Gefahr, dass bei diesen Kurzinterpretationen eine neue Rederunde eröffnet wird und dadurch eine Verlängerung der Debatten ansteht.
Das muss man sehr genau überlegen. Das wäre nämlich das Gegenteil dessen, was man eigentlich erreichen will, dass man im Grunde genommen eine Verlängerung der Redezeit bekommt. Das sollte nicht passieren. Eine zeitliche Verlängerung ist in jedem Fall damit verbunden, und es ist auch zu befürchten, dass eine inhaltliche Veränderung kommt, dass man dann sagt, okay, ich habe noch eine weitere Chance zu reden und nutze diese. Also, vor dem Hindergrund der Zielsetzung muss man darüber noch einmal nachdenken. Den Verweis, und das ist schon die letzte Anmerkung, die ich machen wollte, diese kommt ebenfalls in der Begründung zum Ausdruck, den Verweis auf den Bundestag und andere Länder, die solche Regelungen haben, als Begründung heranzuziehen für so etwas, das erscheint mir nicht ausreichend. Man müsste noch einmal über die Erfahrungen, die dort gemacht wurden, reden, wie die Handhabung dort ist und wie das mit Einzel- und mit Gruppenabgeordneten ist. Ich vermute, dass es im Ergebnis so ist, dass die Zielsetzung erreicht wird. Das waren meine Anmerkungen. Der Überweisung des Hauptantrags und auch der Überweisung meines Änderungsantrags werde ich natürlich zustimmen. – Vielen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss vorgesehen.
Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1120 abstimmen.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1120 zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Überweisung des Änderungsantrags des Abgeordneten Wedler, FDP, mit der DrucksachenNummer 16/1139 zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung. Diese Änderung ist insofern dringlich, als der neue beziehungsweise auf Bachelor umgestellte Studiengang bereits im Oktober 2006 starten soll. Sehr umfängliche Vorarbeiten, die jetzt dankenswerterweise abgeschlossen werden konnten, sind die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Grundlage der Änderungen dieses Gesetzes. Ich will auch an dieser Stelle erwähnen, dass wir natürlich aufgrund dieser Dringlichkeit, um den Oktober noch zu erreichen, die erste und zweite Lesung hier heute durchführen sollten.
Die Umstellung des Diplomstudiengangs Polizeivollzugsdienst zum Bachelorstudiengang wird von uns begrüßt, weil, und das ist die Begründung, an der Deutschen Hochschule für Polizei beim Aufstieg zum höheren Dienst bereits auf Masterstudiengang umgestellt wurde und somit der Zugang zu diesem Studiengang für den höheren Dienst nur unter dieser Voraussetzung eingeleitet werden kann.
Ein externer Bachelorstudiengang Risiko- und Sicherheitsmanagement wird ebenfalls neu eingeführt, und zwar auf der Grundlage einer Umfrage, die bestätigt hat, dass hier im Bereich Risiko- und Sicherheitsmanagement ein großer Bedarf besteht, und zwar sowohl gewerblich als auch kommunal, um dort die Konzernsicherheit entsprechend begleiten zu können.
Der Studiengang soll komplexe Sicherheitsbelange und Professionalisierung der handelnden Akteure erfassen. Durch Vernetzung und Institutionalisierung einer qualifizierten Ausbildung wird das angestrebte intelligente Zusammenwirken mit verlässlichen Partnern im gesamten privaten Sicherheitssektor erleichtert. Insofern ist das sicherlich auch hier eine Begründung dafür, diesen Studiengang neu einzuführen.
Neben der Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung wird ebenfalls die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Polizei notwendig, die aber exekutiv abgearbeitet werden kann und wird. Die Einrichtung dieser neuen Studiengänge ist kostenneutral.
Abschließend, meine Damen und Herren, fordere ich ausdrücklich dazu auf, die Polizeiausbildung nicht zu verwissenschaftlichen, die Praxisanteile dürfen nicht darunter leiden und müssen im Curriculum für diesen Studiengang ihren Niederschlag finden, qualitativ und quantitativ. Nicht zuletzt fordere ich den Senat auf, das erste Studienjahr auch weiterhin im Dienstverhältnis mit Auszubildenden durchzuführen!