Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund auf die Länder übertragen worden. Um dem notwendigen Reformbedarf gerecht zu werden, ist daher ein Heimrecht als Landesgesetz zu entwickeln.
Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beteiligt sich zurzeit an verschiedenen Gesprächen der Fachreferenten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, mit den anderen Bundesländern möglichst weitgehend gemeinsame Standards in den Länderheimrechten zu erarbeiten. Bremen unterstützt den Antrag an die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister, zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe der Länderreferenten einzurichten.
Zu Frage 2: Der Senat ist der Auffassung, dass das Heimrecht in etlichen Bereichen reformbedürftig ist. So ist die Abstimmung mit dem Pflegeversicherungsrecht – SGB XI – weiter zu verbessern, und in verschiedenen Bestimmungen sind neue Angebotsformen wie Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Ein Teil der Vorschriften des Heimgesetzes hat sich in der Praxis als nicht erforderlich erwiesen, hier sind Möglichkeiten der Entbürokratisierung zu nutzen. Dies gilt insbesondere für neue Wohnformen, für Tagespflegeeinrichtungen und für die Heimmindestbauverordnung.
Zu Frage 3: Der Senat wird die ersten Ergebnisse der Beratungen der Fachreferenten des Bundes und der Länder, die noch im laufenden Jahr erwartet werden, daraufhin prüfen, inwieweit sie in Bremen übernommen werden sollen. Darüber hinaus wird zu prüfen sein, inwieweit Bremen-spezifische Anliegen im neuen Gesetz zu berücksichtigen sein werden. Es besteht keine konkrete Absicht, die Fachkraftquote und die Ausbildungsstandards zu ändern. – Soweit die Antwort des Senats!
Wann rechnen Sie denn konkret mit dem Gesetzentwurf für unser Bundesland? Wann kann dieser vorgelegt werden?
diesem Gesetz nicht unter Zeitdruck. Wir würden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zunächst gern abwarten. Der Zeitplan steht noch nicht. Wir werden aber, da bereits die Diskussionen laufen, schon Ende des Jahres sehen können, welche konkreten Punkte es gegebenenfalls dazu gibt.
Sie sagten, es gibt Vorschriften im Heimgesetz, die überflüssig sind oder sich zur Entbürokratisierung eignen. Haben Sie dafür ein paar Beispiele?
Es gibt zum Beispiel eine Anzeigepflicht im Heimgesetz, dass Veränderungen des Personals angezeigt werden müssen. Da wird man sicherlich auch zu einer Entschlackung kommen können insofern, als man zum Beispiel Änderungen beim Leitungspersonal fortlaufend anzeigt, aber den Wechsel beim Betreuungspersonal nur noch jährlich mitteilt. Das als Beispiel, es gibt sicherlich noch weitere!
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Senator Kastendiek, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten, so dass wir gleich in die Aussprache eintreten können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal ausdrücklich für die Zusammenstellung, die hier geleistet worden ist, bedanken, auch für die gute Darstellung der Ressorts Arbeit und Wirtschaft, weil allein in der Antwort auf die Große Anfrage deutlich wird, wie gut diese beiden Ressorts zusammenarbeiten.
Ich möchte darauf verzichten, jetzt die Antwort auf die Große Anfrage zu wiederholen, sondern versuchen, eine Bewertung dessen vorzunehmen, was uns mit der Antwort hier vorgetragen worden ist, und das vielleicht noch mit einer kleinen Vorgeschichte verbinden. Ursprünglich hatten wir als Sozialdemokraten nämlich beabsichtigt, mit unserem Koalitionspartner zusammen einen Antrag zu formulieren, der noch einmal darauf abzielt zu überprüfen, welche Mittel wir heute eigentlich eingesetzt haben, ob sie noch richtig sind und ob unsere Ziele, die wir uns gesetzt haben, noch richtig sind. Das ist leider nicht geschehen. Sie sehen ja auch, dass diese Große Anfrage von der sozialdemokratischen Fraktion allein gestellt worden ist.
Wir haben schon das Bedürfnis und sehen auch die Notwendigkeit, dass wir über unsere Förderstruktur insgesamt und über unsere Förderziele noch einmal neu nachdenken. Wir wissen, dass das Wirtschaftspolitische Aktionsprogramm ausgelaufen ist. Im Augenblick verfahren wir – es ist ein bisschen schwierig, das so zu sagen – nach dem Motto: Wir machen jetzt so weiter. Das, glaube ich, reicht schlichtweg nicht aus. Wir haben zu überprüfen, ob das, was wir an wirtschaftspolitischen Zielsetzungen insgesamt gesetzt haben, tatsächlich noch der Aktualität entspricht, ob sie noch die richtigen Felder besetzen. Da, denke ich, kann man die Diskussion auf europäischer Ebene nicht einfach ausblenden. Die EU-Strategie, nach der wir die Stärken stärken wollen, das heißt, unsere originäre starke Wirtschaftskraft, die wir vor Ort haben, weiterhin zu stärken, und gleichzeitig zu versuchen, aus diesen Kernen heraus neue wirtschaftliche Entwicklungspotenziale zu gewinnen, findet sich im Augenblick nicht wieder, aber dies, denke ich, muss unser Ziel sein.
(Beifall bei der SPD) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Ich glaube, wir müssen auch davon wegkommen – das wird in der öffentlichen Diskussion oft verkürzt dargestellt –, dass Strukturwandel etwas damit zu tun hätte, dass die alteingesessenen Industrien oder die alten Gewerbeunternehmen, die wir haben, nicht mehr zukunftsfähig sind. Das genau ist ja nicht der Punkt, sondern der Punkt ist, dass das, was wir haben, auch im globalen Markt tatsächlich bestehen kann. Strukturwandel heißt also nicht Abkehr von dem, was wir heute haben, sondern heißt die Stärkung dessen, was wir haben, und heißt insbesondere in dem Zusammenhang auch, den Bestand viel stärker zu pflegen, als wir es bisher getan haben. (Beifall bei der SPD)
In dem Zusammenhang denke ich, und es gibt ja die ersten Ansätze, das ist insbesondere mit dem Programm zur Unternehmensnachfolge im Handwerk schon initiert, dass wir auch einen weiteren Schwerpunkt auf das Handwerk in Bremen legen müssen, und zwar mehr, als wir es bisher getan haben. Wenn wir uns dann über die Förderprogramme unterhalten, muss man doch auch einmal die kritische Frage stellen, ob die wahnsinnige Vielfalt der Förderprogramme und das hohe Maß der Spezialisierung, das wir tatsächlich haben, es noch zulassen, dass die Menschen, die Ideen und Innovationen haben und ein neues Projekt vorantreiben wollen, tatsächlich auch eine Förderung bekommen können.
Andere Bundesländer machen es schlichtweg anders. Andere Bundesländer haben Programme, die breit gefasst sind, das heißt, sie erlauben es, einen Wettbewerb der Besten zu organisieren. Ich glaube, dass wir das auch in Bremen brauchen, denn wir haben viele, die gut sind und Beste werden können.
Wenn wir über die Akteure in diesen Bereichen sprechen – und dies ist ja sehr ausführlich dargestellt worden –, dann können wir für Bremen mit einem gewissen Stolz feststellen, dass wir sehr gute Beratungsleistungen haben. Wir sind dafür auch ausgezeichnet worden. Es gibt, glaube ich, wenig, wo wir sagen könnten, dass wir hier schlecht aufgestellt wären. Es gibt aber nach wie vor einen einzigen Punkt, von dem wir glauben, dass er das Optimum noch nicht erreicht hat, das ist nämlich die Verzahnung zwischen der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsmarktförderung.
Stellen wir uns einmal Folgendes vor: Es kommt ein Unternehmen, in diesem Fall zur BIG, und beantragt eine Wirtschaftsförderung und möchte sie, weil es ein neues Produkt einführen will. Dann muss die BIG eigentlich in der Lage sein, den Katalog aufzublättern: Welche einzelbetriebliche Förderung ist eigentlich möglich? Was kann für die Einführung des
Produktes, also etwas zur Marktreife zu bringen, geleistet werden? Dann muss aber genauso mit aufgezeigt werden können, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen tatsächlich mitgeleistet werden können. Da, glaube ich, sind wir noch nicht so optimal aufgestellt, wie wir es sein könnten.
Die N-Bank in Niedersachsen zeigt uns, dass sie die Arbeitsmarktförderungsprogramme, insbesondere im Bereich der Qualifizierung mit in ihrem Angebot hat. Ich glaube, es macht Sinn, dass wir zukünftig dazu auch in Bremen in der Lage sind. Im Übrigen weist die Antwort auf die Große Anfrage ja an vielen Stellen darauf hin, dass man auf diesem Weg ist. Ich denke, man sollte den Weg dann benennen und ihn auch tatsächlich gehen.
Ich glaube, wir sollten auch verstärkt darauf achten – deswegen haben wir die Anfrage auch gestellt –, dass wir uns enger mit den Einrichtungen unserer niedersächsischen Nachbargemeinden verzahnen. Wir reden an vielen Stellen über die Metropolregion in unserem Bereich, und wir haben, glaube ich, in der letzten Bürgerschaftssitzung beschlossen, dass das Meister-BAföG, das wir in Bremen ja auch haben, zukünftig über die N-Bank abgewickelt wird. Solche Kooperationen mit Niedersachsen sind, denke ich, vorbildlich, und wir sollten sie fortsetzen. Das alles auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir hier eine Konzentration des Personals, das immer weniger wird, und eine Konzentration der finanziellen Mittel, die wir haben, vornehmen müssen. Wir müssen effizient sein, und das heißt auch Kooperationen einzugehen, von denen wir profitieren können.
In dem Zusammenhang wird von uns immer die Frage diskutiert, wie ist das eigentlich mit den Mitteln, die wir Antragstellern gewähren: Werden sie als Darlehen oder als Zuschuss gewährt? Da, denke ich, steht völlig außer Frage, dass Beratungsleistungen, die erbracht werden müssen, auch in Zukunft ein Zuschussbetrieb sein werden. Das können wir gar nicht anders machen. Trotzdem müssen wir uns überlegen, ob die heutige Praxis, überwiegend Zuschüsse zu vergeben, richtig ist. Die Antwort auf die Große Anfrage enthält ein wunderbares Beispiel, bei dem man sich die Frage stellen muss: Machen wir es jetzt richtig, oder haben wir tatsächlich nur Mitnahmeeffekte erzeugt?
Bei der Designförderung hatten wir zunächst den Zuschuss, es wurden Anträge gestellt, dann gingen wir auf Darlehen, es wurden keine Anträge mehr gestellt, jetzt sind wir wieder beim Zuschuss, und es werden erneut Anträge gestellt! Ist das jetzt ein Mitnahmeeffekt oder Anreiz? Was ist es denn jetzt? Von daher, denke ich, muss man sich die Frage stellen: Wo können wir es denn machen? Wo können wir auf Darlehen umstellen und das auch vor dem Hintergrund, dass
Genau! Zum IT-Bereich haben wir gerade einen Beschluss gefasst. Da probieren wir es einmal. Ich finde es auch gut, dass wir das tun!
Die neue Förderperiode der EU macht es uns möglich, mit sogenannten revolvierenden Fonds zu arbeiten. Das heißt, wir sind das erste Mal in der Situation, dass wir EU-Mittel nutzen können, um sie als Darlehen zu vergeben, dass wir dieses Geld zurückbekommen und damit dann langfristig, ohne dass die EU den Anspruch hat, darauf zugreifen zu können, tatsächlich Geld haben, das wir in die Wirtschaftsund Arbeitsmarktförderung stecken können. Das, glaube ich, ist der richtige Weg, gerade bei immer knapper werdenden Mitteln.
Im Übrigen wird ja oft gesagt – und insofern ist das in der Großen Anfrage auch etwas widersprüchlich –, dass die Eigenkapitalquote nicht erhöht wird, wenn wir auf Darlehen gehen, und es gibt mehrere andere Gründe, aber irgendwie hat es mich doch irritiert, dass bei dem so erfolgreichen Starthilfefonds gesagt wird, dass der Starthilfefonds das Verantwortungsbewusstsein der Handelnden und das Streben nach einem zielgerichteten und erfolgreichen Geschäftsverlauf tatsächlich befördert. Meine Damen und Herren, wenn das für den Starthilfefonds gilt, dann muss das für Unternehmen eigentlich genauso gelten.