Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Nun einmal halblang! Wir wollen High Tech City sein!)

Das Studienkontengesetz ist kein großer Wurf, das wissen Sie selbst. Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist ein untauglicher Kompromiss des kleinsten gemeinsamen Nenners einer Großen Koalition, die gegenläufig positioniert ist und versucht hat, zu einem Kompromiss zu kommen. Trotz aller Lobeshymnen, Frau Busch, die Sie in diesem Fall bei diesem Kompromiss abgegeben haben, halte ich das nicht für eine lobenswerte Sache, sondern für ein sehr schlechtes Ergebnis und einen faulen Kompromiss.

Das Landeskindermodell, nach dem in Bremen beziehungsweise in Bremerhaven mit Hauptsitz gemeldete Studierende besser gestellt werden als woanders gemeldete, passt vielleicht in die Tradition der deutschen Kleinstaaterei des 18. Jahrhunderts, in einen europäisch oder gar weltweit aufgestellten Bildungsund Wissenschaftsbetrieb von heute passt dieses Modell keinesfalls. Wissenschaft ist weltoffen, mobil und ohne regionale Begrenzung, nicht nur, was ihre Themen und Methoden betrifft, sondern auch, was ihre Studenten und Hochschullehrer angeht. Das ist unsere feste Überzeugung in der FDP und auch meine persönliche feste Überzeugung bei dieser Sache.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von der CDU, hätten wissen können, dass mit der Landeskinderregelung juristische Unwägbarkeiten zwingend verbunden sind. Sie hätten bereits vor einem Jahr nach Hamburg schauen können –

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Ja, das haben wir auch!)

ja, das haben Sie, Sie haben aber keine Konsequenzen gezogen –, wo erste Prozesse gegen die dortigen Regelungen anhängig waren, aber Sie konnten sich in der Koalition auf eine rechtlich saubere Lösung nicht einigen.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Doch!)

Ich sagte schon, warum dies nicht passiert ist.

Nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts, von der Sie hoffen, dass die Hauptsacheentscheidung vielleicht zugunsten des Gesetzes ausgeht, täuschen Sie sich hoffentlich nicht. Nach meiner Überzeugung werden Sie sich täuschen. Nach meiner Überzeugung

wird das nicht das letzte Wort sein, was da gesprochen wird. Dann zieht sich das, obwohl Sie das nicht wollen. Frau Spieß hat eben darauf hingewiesen, dass das jetzt keine endlose Kette von Entscheidungen sein soll. Das wird es mit Sicherheit werden, davon können Sie ausgehen! Deswegen würde ich sagen, es ist jetzt eine politische Entscheidung notwendig. Spätestens dann, wenn die Hauptsacheentscheidung da ist, muss eine politische Entscheidung kommen. Egal, wie das dann rechtlich zu bewerten ist, muss eine politische Entscheidung kommen. Die kann sich nur, weil wir als Land Bremen von Niedersachsen umgeben sind und Niedersachsen Studiengebühren in einer bestimmten Höhe nimmt, in diese Richtung entwickeln. Da können Sie machen, was Sie wollen, politisch wird das nicht anders sein.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: In Niedersach- sen kann sich die Mehrheit wieder ändern!)

Herausgekommen ist eine Chimäre, die im Grunde genommen insbesondere im Hochschulbereich zu zusätzlicher und unnötiger Bürokratie geführt hat. Die zusätzlichen Gebühren für Langzeitstudenten sind gekommen und natürlich Gebühren für Studenten mit Hauptwohnsitz außerhalb Bremens. Das mag den Finanzsenator freuen. Ob uns das hier als Wissenschaftsdeputierte oder als Plenum freut, möchte ich einmal sehr in Frage stellen. Bei der Verabschiedung des Gesetzes, das ist damit auch ganz deutlich geworden, ging es Ihnen im Grunde genommen nicht um eine Verbesserung der Situation für Lehrende und Studierende an den Hochschulen. Ihnen ging es nahezu ausschließlich, das ist, glaube ich, auch schon gesagt worden, um die Gewinnung zusätzlicher Einwohner und daraus resultierender zusätzlicher Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich. Sie wollten ökonomischen Druck auf externe Studenten ausüben, ihren Wohnsitz nach Bremen oder Bremerhaven zu verlagern.

Wir von der FDP haben nichts dagegen, zusätzliche Einwohner in unser Bundesland zu bekommen. Auch der Umstand, dass Bremen mit seinen 5 Hochschulen in erheblichem Umfang Kosten für die Hochschulbildung von Studierenden aus anderen Ländern zu tragen hat, ist uns bekannt. Deswegen diskutieren wir natürlich in unserer Partei genauso, wie es anderswo auch diskutiert wird, wie man hier zu Mechanismen kommen kann, um da zu Ausgleichen zwischen den Ländern zu kommen. Der von Ihnen gewählte Lösungsansatz ist, das sagte ich ja schon einmal, untauglich und schlichtweg nicht zukunftsgerecht. Deswegen ist es besser, dieses Gesetz auszusetzen oder spätestens dann auszusetzen, wenn die gerichtliche Entscheidung gekommen ist.

Nennenswerte finanzielle Vorteile für die Hochschulen, vor allem, wenn ich mir die zusätzlichen Bürokratiekosten vorstelle, sind mit der jetzigen Regelung nicht verbunden. Es erscheint zudem auch wenig

sinnvoll, dass nur eine Minderheit von Studierenden, die wenigen Gebührenzahler, zur Verbesserung der Studienbedingungen beitragen soll. Viel gerechter wäre eine allgemeine Studiengebühr, die dann den Hochschulen komplett zur Verfügung stünde

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Herr Wed- ler, da haben Sie aber schon besser argu- mentiert!)

und zur Verbesserung der Studienbedingungen dienen könnte.

Ich habe vor einem Jahr, als dieses Gesetz beraten wurde, dieses Gesetz abgelehnt. Ich habe da auch verschiedenste Begründungen genannt: nicht, weil wir wie die Grünen prinzipiell gegen Studiengebühren sind, sondern weil wir dies für einen falschen Ansatz gehalten haben und der Meinung sind, dass wir über Studiengebühren eine dritte Säule der Hochschulfinanzierung insgesamt etablieren müssen, um dann hier zu einer sicheren, auch längerfristigen Planbarkeit der Hochschulen und des Hochschulbereiches zu kommen.

Ein Wort noch zu dem im Antragstext der Grünen genannten Ausgleichsmodell! Das ist ein interessanter Vorschlag, der auch bei uns in der FDP auf Bundesund Länderebene in vergleichbarer Form diskutiert wird. Gerade für Bremen wäre ein solches Modell natürlich erstrebenswert. Aber, und hier besteht vermutlich ein deutlicher Dissens zu Ihnen bei den Grünen, für uns, für die FDP, stellt ein solches Ausgleichsmodell zwischen den Ländern nur eine Ergänzung zu Studiengebühren dar, aber keinen Ersatz. Wenn man die Illusion haben sollte, dass man durch so ein Ausgleichsmodell um Studiengebühren herumkommen sollte, träumt man. Das ist keine Realität.

Zum Hochschulpakt möchte ich nur noch ein Wort sagen! Das ist wie beim Streit um Geld. Beim Streit um Geld gibt es immer Freunde und Feinde. Der eine, der etwas geben soll, macht die Taschen dicht, und der andere, der etwas haben will, versucht, etwas zu bekommen. Das ist kein vergnügliches Unterfangen, das weiß man sicherlich aus der Finanzausgleichsdiskussion. Hier spielt sich das in diesem speziellen Sektor natürlich auch ab. Ich würde mich freuen, wenn für Bremen dabei Positives herauskommt, was die finanziellen Leistungen betrifft. Ich hoffe das für uns sogar. Ob das eintreten wird, bleibt jedenfalls abzuwarten. – Vielen Dank!

Als nächster Redner erhält das Wort Herr Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich möchte ich jetzt einmal mit dem Einstieg des gemeinsamen Nenners beginnen! Wir haben eigentlich alle gesagt, wir sind daran interessiert, dass wir mehr akademische Aus

bildungen benötigen. Das gilt für alle Fraktionen, die hier gesprochen haben. Das ist zunächst einmal eine klare Aussage, die den Rahmen der ganzen Debatte eigentlich bestimmen sollte. Der zweite Punkt ist, wie wir diese Zielsetzung erreichen, dass mehr unserer Bürgerinnen und Bürger den Zugang zur Hochschule finden.

Da sind wir in der Großen Koalition zu dem Kompromiss gekommen zu sagen, wir machen es nicht so wie andere Länder, dass wir Studiengebühren als das richtige Argument nehmen, um zu mehr Akademikern zu kommen, sondern wir haben einen, wie ich finde, guten Kompromiss gefunden zu sagen, mit diesem bremischen Studienkontengesetz beschließen wir eben nicht Studiengebühren, sondern wir kommen dazu, dass wir den Studierenden hier sagen: Meldet euch in Bremen an, und die Gebühren sind euch erlassen. Das ist doch ein ausgesprochen positives Signal für die Eltern, für die Studierenden zu sagen, wir brauchen uns nicht zu verschulden auf die nächsten 10 oder 15 Jahre, sondern wir können in diesem Land ein kostenloses Erststudium durchführen.

(Beifall bei der SPD)

Ich finde das völlig legitim und auch gerecht, dass man sagt, wenn wir – Frau Busch hat das eben auch mit dem Diagramm sehr schön dargestellt – etwa ein Drittel mehr ausbilden, als wir eigentlich müssten, ist es doch nur gerecht, wenn wir sagen, meldet euch bitte hier an, wenn der bremische Steuerzahler euch das Studium bezahlt! Das ist doch eine völlige Logik. Da kann man doch sagen, das ist sozial gerecht und vernünftig.

(Beifall bei der SPD)

Nun kann ich ja verstehen, dass die Opposition, Herr Wedler und die Grünen haben sich ja jetzt zusammengeschlossen, meint, jetzt müssen wir da sofort heraus. Meine Damen und Herren, in der Politik muss man schon – –.

(Zuruf vom Bündnis 90/Die Grünen)

Nein! Sie haben eben hier zusammen mit der FDP, der Ein-Mann-Fraktion hier, einen neuen Bündnispartner bekommen. Sie sagen, wir lehnen das ab, und wir stimmen hier zu. Da müssen wir sofort heraus! Das Neueste ist, man muss ja Geduld haben, man muss einen langen Atem haben. Deshalb ist es genau richtig, dass wir uns hier jetzt nicht in das Bockshorn jagen lassen, sondern wir gehen diesen Weg weiter. Wir wollen eine Klärung vor den Gerichten. Wir sind gerade einmal in der ersten Phase. Meine Vorredner der Großen Koalition haben es bereits gesagt: Nur ein Punkt ist strittig, die anderen Punkte sind alle unstrittig.

Nun muss man noch einmal etwas sagen, was die Grünen vielleicht nicht so gern hören, aber vielleicht doch! Dieses Gesetz hat zunächst dazu geführt, dass wir etwa 10 Millionen Euro an Mehreinahmen in unserer Landeskasse erwarten. 10 Millionen Euro sollen durch dieses Gesetz zusätzlich in unsere Kasse kommen. Ein großer Teil davon, dafür werde ich jedenfalls kämpfen, wird den Hochschulen zugutekommen. 10 Millionen Euro nur durch dieses Gesetz! Das ist doch ein vernünftiges Signal, dass wir das mit diesem Gesetz umgesetzt haben, dass wir das erreicht haben.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das sind die Daten, die mir von meiner Wissenschaftsbehörde so geliefert worden sind!

Meine Damen und Herren, ich komme zu der Frage, wie wir dann der Ungerechtigkeit begegnen können, die wir erleben müssen! Das ist hier mehrfach auch angedeutet worden: Die Flächenländer, die jahrzehntelang, nicht nur jahrelang, zu wenig Abiturienten in die Hochschulen geschickt haben, die zu wenig Hochschulausbildungsplätze für die deutschen Abiturienten zur Verfügung gestellt haben – mit Blick in den Süden kann ich Ihnen das sofort mit Hilfe der Daten und Fakten nachweisen –, die das Geld in entsprechende Großforschungsprojekte investiert haben, mit der Unterstützung der damaligen Bundesregierung so geschehen, heute über den Exzellenzwettbewerb diese Exzellenzen noch einmal mit erheblichen staatlichen Mitteln – nicht mit Spendengeldern, so wie wir es hier gestern diskutiert haben, sondern mit staatlicher Unterstützung –, das, was sie bisher ausgegeben haben, noch einmal, nicht vervierfacht, aber noch erheblich bezuschusst bekommen!

Jetzt im Rahmen des Hochschulpakts, das ist hier ja auch mehrfach diskutiert worden, haben wir noch einmal die Situation, dass die Ungerechtigkeit noch einen Akzent bekommt. Wir bilden jahrzehntelang mehr Studierende aus, als wir eigentlich müssen. Andere Länder, ich gehe jetzt nicht auf die einzelnen ein, bilden weniger aus. Jetzt, wo sie sagen, wir sind jetzt bereit, weil schwierige Jahre vor uns stehen, bilden wir mehr aus, bekommen sie dafür im Rahmen des Hochschulpakts noch einmal mehr Geld. Das ist sehr fragwürdig. Ich habe Verständnis für die 3 Stadtstaaten. Übrigens sind wir da gemeinsam mit Hamburg und Berlin in einem Boot zu sagen, so geht es nicht!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Frau Dr. Spieß, dass Sie auch unsere Position im Senat so unterstützen!

Ich sage Ihnen, dass diese Frage eigentlich weniger jetzt zu klären sein wird, das ist von Frau Busch

auch richtig beschrieben worden, denn da geht jeder gegen jeden in dieser Frage, weil jeder sich bei jedem Modell genau ausrechnet, was das für sein Land bedeutet. Deshalb gibt es da keine Freunde und keine Bündnispartner, sondern das ist ein Kampf jeder gegen jeden.

Ich glaube, und ich darf mich da auch an die Seite unseres Bürgermeisters stellen, und ich weiß, dass es auch Position des Senats ist zu sagen, wir müssen im Bereich der Föderalismusreform II diese Frage endgültig klären. Wir sind ein wirtschaftlich starkes Land. Wir haben große Leistungen, aber wir werden oder sind kleingerechnet worden durch den ungerechten Länderfinanzausgleich. Den gilt es aufzuheben! Da gilt es anzugreifen!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen! Wir brauchen einen fairen Ausgleich. Dieser Senat hat sich mit dem Kompromiss geeinigt. Gewiss, das ist auch ganz klar gesagt worden, daran gibt es auch gar nichts zu deuten, es ist ein Kompromiss. Ich habe begründet, warum ich ihn für sozial ausgeglichen halte. Ich glaube, dass wir auf einem vernünftigen Weg sind. Wir bitten darum, und wir gehen diesen Weg, dass wir die richterlichen Entscheidungen abwarten werden. Dann werden wir mit einem Urteil aus Karlsruhe sehen, ob unsere Position richtig ist. Wir stehen dazu und werden diesen Weg weitergehen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte zu ein paar Einzelpunkten noch etwas sagen, und zwar betrifft das das Ausgleichsmodell! Sowohl Frau Busch als auch Frau Dr. Spieß haben hier kritisiert, dass wir hier etwas vorschlagen und das dann nicht weiter konkretisieren. Wir haben das sehr bewusst und in großer Absicht gemacht. Frau Busch hat dann ja auch weiter ausgeführt, das Schweizer Modell hat Probleme, das Zöllner-Modell hat auch Probleme. Dann gibt es noch ein Modell, das vom Institut der Deutschen Wirtschaft diskutiert wird. Es gibt noch zwei, drei andere Modelle, und die einzelnen Parteien diskutieren ja auch ihre Modelle, die alle irgendwie etwas für sich haben. Dann gibt es an den Modellen auch häufig einen Haken.

Deswegen haben wir an der Stelle einfach gesagt – und vielleicht kommen wir am Ende auch noch einmal auf ein ganz anderes Modell in der Diskussion, das kann ja auch sein –, dass wir lediglich in unse––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

rem Antrag ein Ziel vorgeben wollten, das Ziel, dass die Ausbildungsleistungen der Bundesländer anerkannt werden müssen. Nun haben sowohl Frau Busch als auch Herr Lemke darauf hingewiesen, wie schwierig das in den Bundesländern ist, und da gibt es keine Freunde, und dann sage ich den Satz weiter: Da gibt es in der Situation nur Feinde. Natürlich ist Politik auch immer ein Aushandlungsprozess. Wir haben an der Stelle dem Senat in Wirklichkeit sehr bewusst einen Vertrauensvorsprung gegeben, da in die Verhandlungen zu gehen und da an einem Modell mitzuarbeiten, sich aktiv einzubringen. Das steht ja auch in dem Antrag.

Ein Modell muss natürlich auch gerechnet werden, weil am Ende genau die Ausbildungsleistungen gerade der Stadtstaaten anerkannt werden müssen. Herr Lemke hat darauf hingewiesen, dass das zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Hochschulpakt nicht so ist. Wenn ich da alle Informationen, die gegenwärtig bekannt sind, zusammennehme, es so ist, dass die Stadtstaaten ein großes Risiko haben, dass sie sich da nicht durchsetzen werden, dann ist das ja nicht das Modell, das uns hilft. Wir wünschen Ihnen auch jetzt in dem Hochschulpakt viel Glück, starke Nerven, viel Durchsetzungsvermögen, dass da für Bremen etwas herauskommt und unsere Leistungen anerkannt werden.

Ich glaube aber, dass wir an dem Punkt einfach eine gesamtstaatliche Lösung brauchen, dass wir da nicht in Kleinstaaterei verfallen dürfen. Es wurde auch von allen Fraktionen gesagt, wir haben zu wenig Studienplätze in Deutschland, wir brauchen mehr, und das kann nur ein gesamtstaatlicher Kraftakt sein. Das ist auch der Grund, weshalb wir da bei einem Ausgleichsmodell sehr bewusst keine Vorgaben gemacht haben. Weshalb das jetzt hier kritisiert und nicht als eine Chance in dem Antrag gesehen wird, habe ich an der Stelle nicht verstanden.

Zu ihrem Studienkontengesetz ist ja auch alles gesagt worden. Sie ignorieren einfach, dass es nicht verfassungskonform ist

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das ist doch noch gar nicht sicher!)