Protokoll der Sitzung vom 13.12.2006

Zu dem Antrag, der Ihnen vorliegt! Er hat ja eine umfangreiche Begründung, aber lassen Sie mich noch einmal erläutern, was wir wollen! Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass wir eine direkte Verknüpfung der Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich mit den Leistungen in den Hochschulen hinbekommen. Das heißt, wir wollen eine Dreistufenfinanzierung für die Hochschulen erreichen, die dann einmal aus der Leistung aus dem Länderfinanzausgleich besteht, indem wir sagen, 500 Euro von den 3000 Euro, die uns pro Einwohner in diesem Land zugestanden werden, fließen an die Hochschulen. Der zweite Punkt zur Finanzierung der Hochschulen bildet dann die Grundfinanzierung, und zwar unabhängig von der Studierendenzahl. Weitere Mittelzuweisungen gibt es dann aus der wettbewerbsorientierten Mittelverteilung.

Damit wollen wir natürlich auch folgendes erreichen: Wir wollen damit auf die Urteile und Gerichtsentscheidungen, die es in Hamburg und in Bremen zu der Landeskinderregelung gegeben hat, eingehen. Genau das war der Kritikpunkt der Richter in der Eilentscheidung und auch in der anderen gerichtlichen Entscheidung in Hamburg, dass gesagt wurde, es ist nicht klar genug herausgekommen, dass eine Verknüpfung zwischen den Leistungen, die ein Land im Hochschulbereich erbringt, und den Zahlungen, die das Land aus dem Länderfinanzausgleich erhält, besteht. Ein weiterer Punkt ist erfüllt, wenn wir dies so umsetzen, dass man auch ein weiteres Steuerungsinstrument hat, indem man die Hochschulen quasi in Zwang bringt, möglichst viele Studienplätze zu halten. Das ist für uns ja auch ein Ziel, um die kommende Zahl der Studienanfänger auch bewältigen zu können.

Ich möchte Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen, weil ich glaube, das ist der richtige Weg, und weil er eigentlich das erreicht, was wir auch mit unserer ganzen Hochschulplanung erreichen wollen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Spieß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Busch, wir haben ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

wirklich ein sehr angenehmes Arbeiten, aber wir sollten hier nicht den Eindruck aufkommen lassen, als wäre das irgendwie nur so einmal eben gemacht, sondern wir bemühen uns da sehr intensiv und arbeiten auch sehr hart und, sagen wir, teilweise auch kritisch. Also, ich will jetzt hier nicht den Eindruck aufkommen lassen, als würde es sich hier um eine Kaffeerunde handeln.

Ich möchte noch etwas zu den Frauen sagen. Wir hatten diese Anhörung mit den Frauen und der Frauenförderung. Wir werden dazu in der zweiten Lesung den Rahmen haben, das auch intensiv zu diskutieren. Das ist auch noch einmal ganz wichtig, dass wir das, was dort an konstruktiven Vorschlägen gekommen ist, und dann auch die Art und Weise, wie wir uns damit auseinandersetzen konnten, einbringen. Das ist wichtig, dass wir das extra in der zweiten Lesung machen.

Zum Antrag! Frau Busch hat ihn schon begründet und erklärt, dass es darum geht, einen Teil des Länderfinanzausgleichs an die Hochschulen zu geben und dann die Grundfinanzierung zu haben. Das Dritte ist dann der Part, der sich darauf bezieht, dass man einen gewissen Wettbewerb hat und dass man diejenigen belohnt, die sich dann auch besonders gut in diesem Wettbewerb etablieren. Der Länderfinanzausgleich, und das ist, glaube ich, auch unstrittig, hängt von der Einwohnerzahl ab. Wenn es uns durch die guten Hochschulen und Universitäten gelingt, Studenten hier nach Bremen zu holen, die sich hier dann auch anmelden, sollten wir dementsprechend dann auch unterstützen, dann ist es auch gut, dass ein Teil dieses Länderfinanzausgleichs dann auch an die Hochschulen geht. Davon können wir alle profitieren. Wir werden dem Antrag zustimmen!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht ist es jetzt ja mit der Harmonie dann doch einmal wieder ein bisschen anders. Ich möchte jetzt erst einmal nur auf dieses Studienkontengesetz zu dem Antrag, der aus der Großen Koalition gekommen ist, eingehen. Zu dem Studienkontengesetz, das ja sowohl in Hamburg als auch in der Eilentscheidung hier in Bremen eher für verfassungswidrig gehalten wird, hatten wir hier auch das letzte Mal den Antrag im Parlament, dieses Gesetz zurückzuziehen, weil wir hier als Gesetzgeber kein Gesetz aufrechterhalten können, das von den Gerichten als verfassungswidrig eingestuft wird. Nun kommen Sie hier mit einem Dringlichkeitsantrag, mit dem Sie eine Verschlimmbesserung machen und darüber hinaus offenbar auch noch das Ver––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

waltungsgericht täuschen wollen, das im Februar dazu eine Entscheidung treffen will.

Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Das will ich gleich vorweg sagen. Der verfassungsrechtliche Streit stand ja vor dem Hintergrund, das wurde hier teilweise ja auch erläutert, dass der Aufwand für die Hochschulen nicht unterschiedlich ist, je nachdem, wo Studierende wohnen. Für die Hochschulen ist es einfach egal, ob diese in Bremen, Hamburg oder in Hannover wohnen. Deshalb allein darf man auswärtige Studierende nicht allein zur Kasse bitten. Außerdem gibt es ein freies Recht der Wohnortwahl und der Ausbildungsstätte, von daher wird dieses Studienkontengesetz als problematisch angesehen.

Jetzt wollen Sie praktisch für bremische Studierende zwischen dem dritten und dem vierzehnten Semester aus dem Länderfinanzausgleich 500 Euro pro Semester an die Hochschulen geben. Damit wollen Sie quasi so tun, als wenn Sie für bremische Studierende quasi die Studiengebühren zahlen, die die auswärtigen Studierenden quasi direkt zahlen. Das wäre total honorig von Ihnen. Das tun Sie aber nicht, weil geplant ist eine aufkommensneutrale Ausgestaltung, und das hätten Sie hier auch sagen müssen. Also, rechte Tasche, linke Tasche machen Sie an der Stelle!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das hätten Sie der Fairness halber hier auch sagen müssen.

Geld hat keine Bänder, sagt unsere Fraktionsvorsitzende und Haushaltsausschussvorsitzende Karoline Linnert immer, damit hat sie recht. Sie tun so, als wenn Sie Geld aus dem Länderfinanzausgleich in die Hochschulen geben. Gleichzeitig kürzen Sie die Grundausstattung in gleicher Höhe, sodass sich für die Hochschulen finanziell überhaupt nichts ändert und sich die Qualität der Lehre an der Stelle überhaupt nicht verbessern wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist eine Veralberung der Hochschulen, der Studierenden und des Gerichts, und das Verwaltungsgericht wird im Februar darauf mit Sicherheit nicht hereinfallen, meine Damen und Herren.

Sie haben mit diesem Gesetz oder mit diesem Antrag mindestens zwei Probleme sowieso schon einmal nicht gelöst. Erstens zahlen die auswärtigen Studierenden weiterhin reales Geld im Gegensatz zu den Bremer Studierenden, und auch der Aufwand wird weiterhin nicht abhängig sein vom Wohnort. Zweitens, wenn Sie tatsächlich so tun, als wenn Sie quasi die Studiengebühren an der Stelle für bremische Studierende bezahlen, dann dürfen sie in Wirklichkeit, wenn Sie das formal ernst nehmen, diese nur für eine Qualitätsverbesserung in der Lehre einsetzen, es muss den Studierenden direkt zugutekom

men. Studiengebühren dürfen laut Bundesverfassungsgericht nicht kapazitätswirksam eingesetzt werden, also nicht für zusätzliche Hochschullehrer. Wenn Sie das tun, dann bedeutet es, dass dieses Geld, das für die Qualitätsverbesserung in der Lehre eingesetzt wird, nicht kapazitätswirksam sein darf.

Bei einer gleichzeitigen Absenkung der Grundfinanzierung hätte das in Wirklichkeit einen riesigen Kapazitätsabbau zur Folge mit einem riesigen Abbau von Studienplätzen, wenn Sie das wirklich ernst meinen, also so tun, als wenn Sie die Studiengebühren übernehmen. Das machen Sie ja in der Form nicht, weil Sie gleichzeitig in der gleichen Höhe die Grundfinanzierung herunterfahren, Sie machen eine Minderausstattung der Hochschulen an der Stelle. Das Ganze wird auch Auswirkungen haben, diese Absenkung der Grundfinanzierung auf das Profil als Forschungsuniversität. Es wird sie massiv gefährden, weil die Grundfinanzierung Voraussetzung für die Drittmittelakquise ist, die sie dann in der Höhe gar nicht mehr erbringen können.

Fazit ist: Solch einem Quatsch, den Sie hier eingebracht haben, werden wir auf keinen Fall zustimmen. Das ist eine Veralberung der Hochschulen, das ist eine Veralberung der Studierenden und des Gerichts, und diesen Antrag werden wir einfach an dieser Stelle ablehnen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Beim Hochschulreformgesetz, das will ich jetzt auch abschließend sagen, werden wir uns aus formalen Gründen enthalten – hier ist noch einmal eine Überweisung an die Deputation und in den Gleichstellungsausschuss geplant –, weil der Beratungsprozess an dieser Stelle noch nicht abgeschlossen ist. Für Ihr Studienkontengesetz wünschen wir Ihnen beim Verwaltungsgericht viel Glück. Das werden Sie aber nicht haben, sondern das Gericht wird bemerken, was Sie hier für eine Trickserei betreiben. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich zu den Kritikern dieses Dringlichkeitsantrags gesellen. Ich halte die Änderung, die hier vorgeschlagen wird, das will ich einmal ganz grob sagen, für haushaltspolitischen Unsinn. Es ist eben bereits gesagt worden, dass hier rechte Tasche, linke Tasche gemacht wird. Da bekommt der Finanzsenator über Finanzausgleichsregelungen Geld in die Tasche für jeden Einwohner, der hier nach Bremen kommt – also eben auch zusätzliche Studenten –, und auf der anderen Seite wollen Sie die Einnahmen des Finanzsenators dadurch

schmälern, dass Sie einen Teilbetrag in den Hochschulbereich hinübergeben.

Warum, frage ich mich, erhöhen Sie nicht die Grundfinanzierung für den Hochschulbereich, wenn Sie den Hochschulen etwas Gutes tun wollen? Warum halten Sie diese dann fest? Dies ist Augenwischerei. Das ist sogar großer Quatsch, denn mit diesem Änderungsantrag wollen Sie das Hochschulgesetz ändern und in das Hochschulgesetz selbst einen Passus mit diesem Verschiebebahnhof hineinbringen. Das ist Unsinn! Es gibt kaum Gesetze, in denen solche speziellen Verwendungsregelungen von allgemeinen Einnahmen geregelt werden.

Lassen Sie dieses Geld doch beim Finanzsenator! Bemühen Sie sich doch bei den politischen Auseinandersetzungen darum, die Grundfinanzierung für die Hochschulen zu verändern, und überlegen Sie auch noch einmal, ob Sie mit Ihrem Studienkontengesetz auf dem richtigen Weg sind, denn das ist letztlich der Grund, warum Sie dies hier machen wollen; natürlich auch, weil Sie den Hochschulen Kürzungen zumuten und denen jetzt über dieses Manöver zusätzliche Einnahmen zugute kommen lassen wollen. Ich halte das aus finanzpolitischer und haushaltspolitischer Sicht für völligen Quatsch, den Sie hier machen. Sie sollten diesen Dringlichkeitsantrag möglichst schnell in den Ofen stecken und sich lieber Gedanken machen, ob Sie nicht die Grundfinanzierung der Hochschulen stärken.

Wenn wir schon über die Hochschulfinanzierung insgesamt reden, dann, denke ich, ist ein Element sicherlich die Grundfinanzierung. Das ist richtig, die muss vorhanden sein. Das andere sind die Mittel, die über Drittmittel und Sponsoring und Ähnliches an die Hochschulen kommen. Das dritte Element sind eben die Beiträge, die Studenten in die Hochschulen bringen. Das können Sie nicht mit diesem komischen Modell machen, das Sie hier ins Auge fassen, sondern hier ist das Modell, das wir favorisieren, angezeigt, dass Sie nämlich von den Studierenden selbst Studiengebühren erheben, diese dann den Hochschulen unmittelbar zugutekommen lassen und die die Hochschulen dann für den Lehrbetrieb verwenden können. Das ist, glaube ich, der saubere und der ehrlichere Weg, und den sollten Sie meines Erachtens auch hier beschreiten.

Ich halte Ihren Antrag im Grunde genommen für haushaltspolitischen Schwachsinn. Eigentlich müssten die Haushälter, die es ja hier in diesem Hause auch gibt, bei einem solchen Vorschlag aufschreien, denn es kann nicht sinnvoll sein, dass ich von dem Finanzsenator Geld nehme, damit alle anderen Politikbereiche schmälere und auf der anderen Seite dem Hochschulbereich dann etwas zugute kommen lasse. Wenn Sie das vorhaben, dann machen Sie das offen, indem Sie die Grundfinanzierung anheben, das wäre der saubere Weg. Dies ist reine Augenwischerei. – Vielen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Lemke.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in der Debatte über die erste Lesung des Hochschulreformgesetzes, und ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass alle Rednerinnen und Redner sehr sachlich argumentiert und sehr korrekt das wiedergegeben haben, worum sich das Ressort in den letzten Monaten bemüht hat. Wir haben sehr ausführlich mit allen Betroffenen gesprochen. Vielleicht habe ich mich verhört, aber die Studenten habe ich vorhin nicht erwähnt gehört. Ich fand es aber sehr wichtig, dass wir ebenfalls die Studierenden dazu eingeladen hatten und sie zum großen Teil diese Möglichkeit auch wahrgenommen haben, sich an dieser Debatte zu beteiligen. Das fand ich ausgesprochen positiv.

Ich bin auch all denjenigen, die sich an der gesamten Debatte beteiligt haben, sehr dankbar, denn, wie Frau Busch und Frau Dr. Spieß es auch ausdrücklich betont haben, wir haben sehr viele Punkte bis heute in diesen Entwurf übernommen. Wir haben immer wieder gesagt: Verbessern wir uns damit in dem Gesetzgebungsverfahren, bringt uns das etwas, und dann haben wir es jeweils so entschieden, wie es uns auch vorgeschlagen worden ist. Selbstverständlich konnten wir das nicht in allen Bereichen umsetzen, aber wir haben sehr viele Dinge, die uns aus den Hochschulen vermittelt worden sind, hier übernommen.

Ich möchte aufgrund der Debattenlage noch zu drei Punkten etwas sagen! Ähnlich wie Frau Busch es hier beschrieben hat, fand ich diese Anhörung mit den Frauen, die wir am vorletzten Freitag hier in der Bürgerschaft durchgeführt haben, ausgesprochen positiv. Es sind doch ganz neue Aspekte aufgekommen. Ich will nur, vielleicht stellvertretend für viele andere, auch den Punkt nehmen, dass signifikant die Frauen in den Berufungskommissionen unterrepräsentiert waren oder nach wie vor sind.

Begründet wird das damit, dass es in einzelnen Fachbereichen, wo zum Beispiel vielleicht wie bei den Ingenieurwissenschaften nur 15 Prozent studierende junge Frauen eingeschrieben sind, unheimlich schwer ist, für die Gremienarbeit entsprechend qualifizierte Studierende, aber auch Hochschullehrerinnen zu bekommen, weil sie, wenn sie dann in einer ganz hohen Parität dort mitarbeiten müssten, in ihrem Studium oder aber bei der Lehr- und Forschungstätigkeit zu kurz kommen. Hier erscheint es mir aber unbedingt geboten, gegebenenfalls auch mit externen Frauen zu arbeiten, um den Frauen in diesem Flaschenhals des Zugangs ein stärkeres Mitspracherecht bei der Berufungspolitik der Universität zu gewähren. Das ist ein Punkt, bei dem mir sehr deutlich geworden ist, dass wir ihn auf jeden Fall noch im weiteren Prozess der Gesetzgebung übernehmen sollten.

(Beifall bei der SPD)

Frau Dr. Spieß weist zu Recht darauf hin – und das haben andere Debattenrednerinnen dann anschließend auch übernommen –, dass sich nicht das wiederholt, was ich im Oktober 2005 machen musste, dass ich gesagt habe: Liebe Rektoren, wir haben Kontrakte, aber ich muss auf den Finanzvorbehalt hinweisen. Die Kontrakte stehen, ich habe sie unterschrieben, aber leider lässt der Haushalt es nicht zu, dass wir sie auch bis zum Schluss erfüllen. Das ist eine ganz bittere Stunde für mich gewesen zu sagen, ich habe unterschrieben, aber ich kann es nicht einhalten, weil ich die notwendigen Mittel leider nicht zur Verfügung habe.

Da haben Sie in der Tat recht, Frau Dr. Spieß, da müssen wir sehr sorgfältig in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen auch unsere eigene Verantwortung und unsere eigene Pflicht anschauen und sagen: Wenn wir den Hochschulen über einen mittelfristigen Zeitrahmen sagen – und das müssen wir natürlich, sonst können sie überhaupt nicht planen –, das sind wir bereit zu investieren, dann müssen sie sich auch darauf verlassen können und nicht denken müssen, in 2005, lieber Herr Lemke, haben Sie schon einmal Ihre Unterschrift zurückziehen müssen. Hier müssen wir ihnen eine stärkere Verlässlichkeit garantieren können. Insofern kann ich diese Forderung absolut nachvollziehen.

(Beifall bei der SPD)

Der letzte kleine Punkt, wie gesagt, wir sind ja heute erst in der ersten Lesung, betrifft die Anmerkung von Herrn Wedler. Herr Wedler, in den siebeneinhalb Jahren, in denen ich mir die Berufungsvorschläge alle einzeln anschaue und dann die entsprechenden Briefe auch unterschreibe, ist es nur ein einziges Mal vorgekommen, dass ich einem Vorschlag der Hochschulen nicht gefolgt bin, das werde ich nie vergessen. Beim Vorschlag „Hochschule Bremen – Informatik für Frauen“ habe ich gesagt: Dies mache ich nicht mit!

(Beifall bei der SPD)

Ansonsten sind aber alle Dinge, die aus den Berufungskommissionen zu mir gekommen sind, sehr prompt und so, wie die Hochschulen es gewollt haben, weiter bearbeitet worden. An der Stelle hat es nie zeitliche Engpässe gegeben, sondern die hat es dann meistens in den Berufungsverhandlungen gegeben, wenn dann erheblich gefeilscht worden ist. Zum Teil werden auch Rufe genutzt, um dies an der eigenen Hochschule zu nutzen, um zu besseren Konditionen zu kommen. Hier, sage ich, brauchen Sie keine Sorgen zu haben, sondern das bearbeitet mein Ressort sehr zügig.

Ich habe es eben bereits gesagt, wir sind erst in der ersten Lesung, wir haben mit der Wissenschaftsdeputation, gerade auch nach der Anhörung mit der Gleichstellungsstelle, besprochen, dass wir jetzt noch die nächsten Wochen nutzen wollen, um noch den

einen oder anderen Vorschlag vorzubereiten, bevor wir Ihnen das Gesetz zur zweiten Lesung vorlegen. Wir werden es dann ja erneut diskutieren. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.