Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

Das Wort hat Senator Dr. Nußbaum.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte, aber auch die Große Anfrage haben es, glaube ich, deutlich gemacht, dass es hier um ein zentrales Problem geht und dass unser gemeinsames Anliegen ist, und das habe ich aus allen Redebeiträgen herausgehört, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zurückzudrängen, ganz verhindern wird man sie nie, aber dass man sie wenigstens effektiv zurückdrängt.

Man muss allerdings in dem Zusammenhang sagen, dass, so habe ich auch die Debattenbeiträge hier verstanden, die sich mit einzelnen Aspekten befassen, das zentrale Problem der Nährboden ist, auf dem Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gedeihen. Sie kann nur da gedeihen, wo sie eine Basis hat. Die Basis ist natürlich auch darin zu suchen, dass wir in verschiedenen Bereichen Verzerrungen haben. Das heißt also, in unserem Steuersystem fördern wir nicht unbedingt die legale Beschäftigung. Wir haben, Sie hatten das angesprochen, ein Thema mit den Lohnnebenkosten, die es natürlich auch nicht attraktiv machen in vielen Fällen. Wir haben vor allem in manchen Bereichen nicht die Flexibilisierung bei der Beschäftigung, die wir brauchen.

Ich denke, wenn es uns gelingt, und das ist sehr facettenreich, weil Sie an vielen Stellen ansetzen müssen, hier zu Vereinfachungen zu kommen, wenn es uns hier gelingt, die Arbeit wieder in die Legalität hineinzuholen, indem man sie wettbewerbsfähiger macht, dann haben wir für unser Gemeinwesen viel gewonnen. Es geht hier um einen großen illegalen Bereich, auch wenn Schätzungen natürlich immer nur Schätzungen sind, aber es sind mit Sicherheit mehrere Prozente des Bruttoinlandprodukts, das auf diesem Wege miterzeugt wird. Wir müssen alles daran setzen, dass wir das in unsere Systeme mit hineinnehmen, das aus verschiedenen Gründen, weil zum einen, Sie sprachen das schon an, der Ehrliche am Ende der Dumme ist, es hat Wettbewerbsverzerrungen zur Folge. Der Unternehmer, der sich an die Regeln hält, der die Kosten trägt, ist natürlich nicht so wettbewerbsfähig wie derjenige, der sich möglicherweise der illegalen Beschäftigung bedient.

Deswegen glaube ich, dass das Gesetz, und das ist auch hier nicht bestritten worden, gegen die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit im Grunde ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

der richtige Weg ist. Sie wissen, wir haben hier drei Punkte, die quasi zu mehr Effizienz in dem Bereich führen sollen, nämlich erstens, dass auch die Aspekte der Steuerhinterziehung, die oftmals mit der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit verbunden sind, zusammengezogen werden in der Bekämpfung, sodass das übersichtlich und einheitlich ist, zweitens, dass die Regelungslücken, die hier in evidenter Weise bestanden, geschlossen werden, insbesondere beispielsweise die Frage, was Nachbarschaftshilfe ist, was damit gemeint ist, dass diese Abgrenzung jetzt auch gesetzlich klargestellt worden ist, dass es nämlich um die Frage der Gewinnerzielungsabsicht geht. Wir haben mit diesem Gesetz den Fahndungs- und Ahndungsdruck deutlich erhöht. Wenn Sie sich vorstellen, dass jetzt bundeseinheitlich fast 7000 Menschen in diesem Bereich tätig sind, dass die Finanzkontrolle, die das jetzt einheitlich betreut, an 113 Standorten vertreten ist, dass wir allein in Bremen 102 Beschäftigte, obwohl uns das nicht leicht fällt, in diesem Bereich im Einsatz haben, sind zunächst einmal die Vorraussetzungen organisatorischer Art, institutioneller Art hierfür gut. Ich meine, dass das ein Anfang ist, dass man hieran weiterarbeiten muss, und Sie finden in mir immer einen Mitstreiter, wenn es darum geht, die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit anzugehen. Ich bin der festen Überzeugung, um das einmal einfach zu sagen, wer schwarzarbeitet, wer schwarzbeschäftigt und wer schwarzkassiert, sorgt dafür, dass viele Menschen auch in eine schwarze Zukunft schauen. Deswegen muss es unser aller Anliegen sein, dagegen anzugehen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/1225, auf die Große Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD Kenntnis.

Keine Rundfunkgebühren auf Internet-PC und Handy

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2006 (Drucksache 16/1133)

Wir verbinden hiermit:

15. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (15. KEF-Bericht)

Mitteilung des Senats vom 21. März 2006 (Drucksache 16/970)

S o w i e

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 15. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, Mitteilung des Senats vom 21. März 2006 (Drs. 16/970) vom 13. Oktober 2006

(Drucksache 16/1166)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Schulte.

Der 15. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ist von der Bürgerschaft in ihrer 60. Sitzung am 11. März 2006 an den Ausschuss für Kommunikations- und Informationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 16/1166 seinen Bericht dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausführungen des Präsidiums waren ja eben lang und zeigen, dass wir uns in den letzten Monaten mit einer ganz gehaltvollen Materie beschäftigt haben im Medienausschuss. Es gibt eine Vielzahl von Themen, mit denen wir uns im Augenblick beschäftigen: Das ist die Digitalisierung, das ist die Medienkonzentration, die Klage der öffentlich-rechtlichen Anstalten vor dem Bundesverfassungsgericht, und es ist auch die Frage der Gebührenerhöhung, die im Augenblick in der Bundesrepublik Deutschland diskutiert wird.

In dieser Debatte könnte ich einmal fragen: Was ist eigentlich der Unterschied zur CDU? Was ist der Unterschied zu den Grünen und zu der SPD? Ganz einfach! Die CDU macht zu diesem Thema Presse und kündigt einen Antrag an, der nie ins Parlament eingebracht wird. Die Grünen bringen einen Antrag ein und machen keine Presse dazu. Die SPD macht nichts von beidem, weder Presse noch Antrag.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf des Abg. P e r s c h a u [CDU])

Herr Perschau, eigentlich müssten Sie unserem Antrag aus vollem Herzen zustimmen, oder die CDU verfährt hier nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! Ich bin gespannt, wie die CDU sich jetzt an dieser Stelle herauslavieren wird. Kollege Strohmann weiß, dass das hier nicht unheikel ist für ihn, weil er ganz klar die Forderungen erhoben hat, die die Grünen in ihrem Antrag erheben. Er kann sich vielleicht damit herausreden, dass er sagt, jetzt ist ja bald der 1. Januar 2007, und das ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ist jetzt ein bisschen spät. Aber das liegt nicht an der grünen Bürgerschaftsfraktion, sondern lag daran, dass unser Antrag hier dem Hause lange vorgelegen hat, aber das eine und das andere Mal immer wieder ausgesetzt worden ist.

Worum geht es bei unserem Antrag? Die Grünen fordern, dass keine Rundfunkgebühren auf InternetPCs und Handys ab dem 1. Januar 2007 erhoben werden sollen, denn ab dem 1. Januar soll eine neue Gebührenordnung faktisch gelten, wenn nicht bereits ein anderes Gerät im Haushalt angemeldet ist, oder eben auch für Selbständige und die Universitäten, diese betrifft die neue Regelung auch. Diese PC-Gebühr halten wir als grüne Bürgerschaftsfraktion für praxisuntauglich, wir halten sie auch für bürokratisch.

Erstens, ich möchte das begründen, rechtfertigen weder die bisherigen technischen Empfangsmöglichkeiten noch das vorhandene Angebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Internet eine Gebühr für internetfähige PCs. Wenn man sich einmal anschaut, was man an öffentlich-rechtlichen Inhalten im Internet empfangen kann, gehen wir einmal auf die RadioBremen-Seite, dann würde man sich doch wünschen – bislang hat man vielleicht keinen Fernseher angemeldet, aber man hat jetzt einen internetfähigen PC – mindestens das adäquate Angebot, das man über den Fernseher empfangen kann, wenn man schon Gebühren dann dafür bezahlen soll, auch im Internet empfangen zu können, aber das ist bisher nicht der Fall. Hier muss klar zwischen Internetfähigkeit und Rundfunkempfangstauglichkeit unterschieden werden, und das wird eben hier nicht eingehalten.

Zweitens wird eine Rundfunkgebühr, die sich an einzelnen Geräten orientiert, aus meiner Sicht und aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion der technischen Entwicklung nicht gerecht. Das ist nicht nur die Meinung der Grünen, sondern das ist mittlerweile auch eine Meinung, die auch die CDU teilt und die ebenfalls von FDP-Fraktionen in anderen Landtagen geteilt wird. Auch die Fachleute haben sich diese Meinung zu eigen gemacht.

Wir plädieren angesichts immer neuer technischer Entwicklungen, es wird nämlich in Zukunft auch neue Empfangsgeräte geben, die sind noch gar nicht erfunden, stattdessen für eine allgemeine Mediengebühr, statt jetzt die GEZ loszuschicken. Teilweise werden unverschämte Briefe verschickt in Bremen, ich habe da einen gesehen. Ich finde, das, was jetzt passiert, beschädigt erneut das System der Gebührenerhebung, und wir müssen uns doch auf den Weg machen, zu einer neuen, moderneren Lösung zu kommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Aus meiner Sicht ist es auch so: Die Mediengebühr ist oder darf nicht wie die bisherige Gebühr daran gekoppelt werden, ob überhaupt öffentlich-rechtlich gehört oder geschaut wird.

Ich möchte etwas zum KEF-Verfahren sagen, weil das auch Gegenstand der Debatte ist und in dieses Thema hineinspielt. Die KEF ist eine Kommission, die den Finanzbedarf der Sendeanstalten berechnet. Sie rechnet mit ihren Experten, meist Vorsitzende von Landesrechnungshöfen, die Kosten von ARD und ZDF durch, von jeder einzelnen Sendeanstalt, und sagt, ihr habt 90 Millionen angemeldet, ihr bekommt aber nur 80 Millionen, weil wir die und die Kosten nicht anerkennen. Mit diesem System, das habe ich hier auch schon ganz oft gesagt, sind wir sehr zufrieden. Das ist ein System, das Staatsferne garantiert und auch gegenüber den Eingriffen der Ministerpräsidenten, bis auf eine Ausnahme, eigentlich sehr gut funktioniert hat. Wir wollen, dass am KEF-System festgehalten wird!

Zu dem, was die Ministerpräsidenten am 8. Oktober 2004 gemacht haben, als sie in das System eingegriffen haben und die Gebührenerhöhung eben nicht wie von der KEF vorgeschlagen zugelassen haben! Die KEF hatte eine höhere Gebührenerhöhung um wenige Cent vorgetragen, und da haben die Ministerpräsidenten, um sich allseits beliebt zu machen, gesagt, nein, da greifen wir jetzt einmal durch, da erliegen wir jetzt einmal der öffentlichen Meinungsmache. Sie haben gesagt, wir senken das jetzt einmal ein bisschen ab.

Ich finde, das ist ein Schuss, der ist ganz gewaltig nach hinten losgegangen, denn damit hat man unfreiwillig auch die Klage, die in Europa gärt, geschürt, denn die EU hegt ja den Verdacht, dass es sich hier nicht um ein unabhängiges Verfahren handelt, sondern um Beihilfe. Dem hat man damit Nahrung gegeben, und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben aufgrund dessen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben, und das wird von den Grünen auch unterstützt. Ich hoffe, dass wir dann an dieser Stelle auch wieder ganz klar zu einem System zurückkehren, bei dem die Ministerpräsidenten nicht in die Frage der Gebührenerhöhung eingreifen dürfen und es auch nicht wieder machen.

Bündnis 90/Die Grünen begrüßt diesen Schritt der Sendeanstalten. Die Frage, wie viel Gebühren werden eigentlich erhoben, hat auch ganz direkt etwas mit unserem Bundesland Bremen zu tun. Wir haben einen Landessender, den hat die Bremische Bürgerschaft vor vielen Jahren gegründet. Da waren wir hier alle noch nicht im Haus vertreten, nicht einmal Herr Pflugradt war hier in diesem Haus vertreten.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Das kann gar nicht sein!)

Damals wurde Radio Bremen hier von diesem Haus gegründet, und deswegen trägt dieses Parlament auch eine außerordentliche Verantwortung dafür, wie diese Sendeanstalt ausgestattet wird und wie sie auch behandelt wird. Das sind keine Almosen, die wir als Land Bremen oder als Radio Bremen aus diesem Finanz

ausgleich bekommen, sondern es ist das Recht der Bremerinnen und Bremer, es ist das Recht des Bundeslands Bremen, aus dem Finanzausgleich der Länder einen Prozentanteil zu bekommen.

Ich könnte jetzt noch einmal darauf abheben, dass Herr Dr. Scherf, ehemaliger Bürgermeister, und auch Professor Dr. Hoffmann aus meiner Sicht ganz eklatante Fehler gemacht haben, indem sie bei einem Kamingespräch eingewilligt haben, den Finanzausgleich für das Bundesland Bremen zu senken. Das ist nämlich der Grund, weswegen, man konnte es in der Zeitung sehen und lesen, Radio Bremen jetzt rote Zahlen schreibt, und daran hat der Sender ganz lange zu knapsen.

(Zuruf der Abg. Frau B u s c h [SPD])

Darauf hebe ich jetzt nicht ab, Frau Busch, aber ich finde, der Bremischen Bürgerschaft steht es sehr gut zu Gesicht, auch hier einmal darüber zu sprechen, dass dadurch auch qualifizierte Arbeitsplätze hier im Bundesland Bremen verloren gegangen sind, und zwar nicht 20, 30 Arbeitsplätze, es sind rund 200 Arbeitsplätze, die hier im Bundesland flöten gegangen sind, und das hat sehr wohl auch etwas mit Ihrem ehemaligen Ministerpräsidenten hier zu tun.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist positiv, dass sich die Sendeanstalten daran halten, Radio Bremen eine Strukturhilfe zur Verfügung zu stellen, um den Umbauprozess von Hörfunk und Fernsehen anzugehen, das sind rund 64,4 Millionen Euro. Radio Bremen wird den Hörfunk und das Fernsehen an einem Standort, in der Innenstadt im Stephaniquartier, zusammenführen.

Ein anderer Punkt ist die damals gemachte Protokollnotiz! Das hört sich jetzt etwas theoretisch an, aber durch das Einverständnis des Ministerpräsidenten wurde damals gesagt, wenn wir dem zustimmen, dass der Finanzausgleich abgesenkt wird, machen wir hier auch eine Protokollnotiz, indem wir von anderen großen Sendern in der Bundesrepublik einfordern, dass sie sich dann auch der Leistung von Radio Bremen bedienen. Das heißt dann in der Fachsprache Leistung und Gegenleistung.

Aus meiner Sicht wird diese Protokollnotiz viel zu wenig eingelöst. Der „Tatort“, der in Bremen für die ARD produziert wird, reicht aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion nicht aus, und hier ist auch das Rathaus gefordert, noch einmal stärker auf die anderen Ministerpräsidenten zuzugehen und die Diskussion innerhalb der ARD anzufeuern, dass diese Protokollnotiz eingelöst wird. Radio Bremen braucht die Leistungen der großen Sender. Der WDR, MDR und NDR sind in der Pflicht, dies auch einzulösen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich kann es an dieser Stelle kurz machen. Ich werde jetzt erst einmal den Ausführungen der Kollegen Strohmann und Schildt lauschen, und, Herr Perschau, ich bin gespannt, welche Losung Sie in Ihrer Fraktion auch ausgeben, ob der Antrag vielleicht doch noch überwiesen wird oder ob die CDU nicht den Mumm hat, diesem Antrag, den sie fachlich, inhaltlich gut findet, zuzustimmen. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. P e r s c h a u [CDU]: Wir werden das gleich hören!)

Das Wort hat der Abgeordnete Schildt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nicht in die Debatten der Vergangenheit eintreten, Frau Kollegin Stahmann, in die Sie eingetreten sind, und immer wieder die alten Diskussionspunkte nach vorn bringen. Ich möchte ganz gern den ersten Teil meiner Rede dafür benutzen, um Ihnen mitzuteilen, in welcher Diskussionslage wir uns in der Medienpolitik in der Bundesrepublik befinden.

Wir haben auf der einen Seite das Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission zum Beihilfeverfahren. Als Zweites haben wir über die Zukunft der Rundfunkgebühr zu diskutieren. Wir haben die EUFernsehrichtlinie, die im Europäischen Parlament zur Diskussion ansteht und auch Auswirkungen auf unseren Bereich der Bundesrepublik hat, und wir haben die Verfassungsklage der öffentlich-rechtlichen Anstalten.