Protokoll der Sitzung vom 21.02.2007

Sicher, das kann ich verstehen! Ich kann auch verstehen, dass Sie sich loben, überhaupt etwas zustande gebracht zu haben. Inhaltlich ist das Ergebnis Ihrer Bemühung aber nach meiner Einschätzung Murks, ein typisch großkoalitionärer Kompromiss.

Man merkt dem Gesetzentwurf regelrecht an, dass hier zwei Partner mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen etwas regeln, was sie am liebsten gar nicht angefasst hätten. Man akzeptiert zähneknirschend, dass die Front Ladenschluss nicht mehr zu halten ist. Deshalb versucht man, das Neue mit möglichst viel zusätzlicher Bürokratie und mit Sonderregelungen zu befrachten, um den betroffenen Händlern und Kunden die neuen Möglichkeiten gründlich zu vermiesen. Das, was die Koalition in Sachen Ladenschluss auf den Tisch legt, ist im Ergebnis viel zu bürokratisch und an vielen Stellen auch überflüssig, weil anderswo bereits geregelt. Der Senat betont immer

wieder, wie wichtig ihm das Thema Bürokratieabbau und Bürokratievermeidung sei. Was davon zu halten ist, kann man an dem vorgelegten Gesetzentwurf bestens nachvollziehen.

Nach Auffassung der FDP, und das ist jetzt die Antwort auf Ihre Frage, Frau Winther, wäre der sehr viel elegantere und vernünftigere Weg derjenige, das bestehende Sonn- und Feiertagsgesetz im Lande um notwendige Regelungen zum Ladenschluss beziehungsweise zur Ladenöffnung zu ergänzen und als Folge dann auf ein eigenständiges Landesladenschlussgesetz zu verzichten. Ich hatte Ihnen im letzten Jahr einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Leider wurde mein Gesetzesvorschlag hier abgelehnt.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Gott sei Dank!)

Die Mehrheit möchte ein eigenes Landesgesetz zum Ladenschluss. Nun gut, das muss ich akzeptieren, das kann ich nicht ändern. Damit ist aber auch klargestellt, Frau Winther, und das ist auch eine Antwort auf Ihre Frage, das bestehende Landesrecht zu den Sonn- und Feiertagen bleibt unverändert, es gilt weiterhin neben dem bestehenden neuen Recht zum Ladenschluss beziehungsweise zur Ladenöffnung. Das ist auch die Antwort auf Ihre Frage, dass wir uns angeblich keine Gedanken gemacht hätten über die Sonn- und Feiertage. Diese bleiben nämlich unverändert im bestehenden Recht.

Nicht akzeptieren muss ich allerdings das bürokratische Monster der Koalition zu der Thematik Ladenschluss. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Vorstellungen der FDP zum Ladenschluss beziehungsweise zur Ladenöffnung in einem eigenen, wesentlich schlankeren, sehr viel flexibleren und weniger bürokratischen Gesetzesentwurf zu Papier zu bringen.

(Abg. K l e e n [SPD]: Auf einem Bier- deckel!)

Inhaltlich entspricht das im Übrigen dem, was in meinem Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes als Ergänzung in Sachen Ladenschluss beziehungsweise Ladenöffnung bereits formuliert war.

Mein Gesetzentwurf ist unbürokratischer, er bringt den Regelungszweck auf den Punkt. Statt umfangreich Zusatzbestimmungen zum Arbeitsschutz auszubrüten, bei denen man übrigens wegen der Landeskompetenz teilweise erhebliche verfassungsrechtliche Probleme haben kann, verweist mein Gesetzentwurf auf die Geltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes des Bundes, durch das alle Arbeitnehmer, auch wenn sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten, nach meiner Auffassung auch heute schon ausreichend geschützt sind. Der Verweis hat also eher deklaratorischen Charakter.

Sollte es übrigens Lücken geben, müsste das bundesrechtlich geklärt werden, der Landesgesetzgeber

hat in diesem Bereich keine Kompetenz. Auch die sonstigen Bundesregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz gelten unverändert weiter. Sie müssen durch das Landesrecht nicht nochmals wiederholt werden. Statt im Landesrecht kleinteiligste Ausnahmeregelungen für spezielle Bereiche, Branchen, Produkte, Veranstaltungen, Museen und Messen oder dergleichen aufzulisten, räumt mein Gesetzentwurf den Stadtgemeinden das Recht ein, solche Regelungen, wenn sie denn gewünscht und für sinnvoll erachtet werden, per Ortsgesetz zu schaffen. Die Stadtgemeinden sind viel näher am Geschehen. Sie können viel besser auf örtliche Gegebenheiten eingehen, als dies der Landesgesetzgeber oder der Verordnungsgeber tun kann.

Ich hatte ursprünglich überlegt, anstelle eines eigenen Gesetzentwurfs einen Änderungsantrag zum vorgelegten Koalitionsentwurf zu formulieren. Das war wegen der vielen bürokratischen Sonderregelungen leider nicht möglich. Man hätte das meiste streichen oder umformulieren müssen, und herausgekommen wäre nichts anderes als das, was ich Ihnen hier heute als Dringlichkeitsantrag auf den Tisch lege, nur das Ergebnis wäre dann viel undurchsichtiger und auch weniger klar gewesen. Deshalb also ein eigener Gesetzesantrag, obwohl ich den Ladenschluss lieber als Annex im bestehenden Sonn- und Feiertagsgesetz geregelt hätte! Die Koalition täte gut daran, sich den Entwurf, den ich hier heute vorlege, zu eigen zu machen. Einzelhändler, Verwaltung, Kunden würden es ihr danken.

Wenn an Werktagen die Läden rund um die Uhr geöffnet bleiben können und ein gewisser Freiraum besteht für die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen, dann heißt das natürlich nicht, dass die Ladeninhaber verpflichtet sind, ihre Läden zu diesen Zeiten zu öffnen. Sie können es tun, sie müssen es nicht. Das Gesetz schafft nur einen Rahmen, der genutzt werden kann, aber nicht genutzt werden muss, also ein Rahmengesetz, in das sich dann die Händler und die Einzelhändler einfügen können.

Die neue Regelung der Ladenöffnungszeiten in der Version, wie ich sie mit meinem Gesetzesvorschlag hier vorlege, verändert in keiner Weise Schutzrechte für Arbeitnehmer oder tarifrechtliche Regelungen. Das besteht alles weiter. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten erweitert nur die Möglichkeiten des Handels und der Kunden und reagiert auf neue Handels- und Verkaufsformen im Interesse des traditionellen und stationären Einzelhandels und der dort Beschäftigten.

Wir wollen mit unserem klaren, einfachen und wenig bürokratischen Gesetzentwurf nicht nur den Verbrauchern, sondern auch dem Handel und den Arbeitnehmern Freiräume eröffnen und Bürokratie in Grenzen halten. Deshalb nochmals mein Appell an die Koalition, ziehen Sie Ihren Gesetzesvorschlag zurück, schließen Sie sich meinem Vorschlag an! Er

ist wesentlicher klarer und bürokratiefreundlicher als Ihr Vorschlag.

Nun noch zum Dringlichkeitsantrag der Koalition! Dieser Dringlichkeitsantrag dient ganz offensichtlich der Befriedung der sozialdemokratischen Seelen. Inhaltlich bringt er im Grunde genommen nichts Neues. Das ist alles schon auf Bundesebene in der politischen Diskussion, allerdings in zum Teil konträren Meinungen und Positionen. Frau Ziegert – damit möchte ich dann hier auch schließen – kommt dadurch vielleicht aus ihrer schwierigen Situation heraus, hier im Parlament etwas mitbeschließen zu müssen, was sie als Gewerkschafterin vehement ablehnt. Sei es darum! Ich werde dem Dringlichkeitsantrag jedenfalls nicht zustimmen, selbst wenn der eine oder andere sinnvolle Punkt darin enthalten sein sollte. Das meiste, wie gesagt, ist auf Bundesebene in der Diskussion, ist Bundesrecht und muss dort entschieden werden.

Das bisschen, was in Bremen dann überhaupt noch geregelt oder bewegt werden könnte, ob es geregelt werden kann, ist noch dahingestellt, das entzieht sich im Übrigen der Politik. Das müssen ohnehin dann die Betriebe, Gesellschaften oder dergleichen machen. Auch die bremische Landespolitik ist hier am Ende der Fahnenstange. Deswegen bringt das im Grunde genommen nichts, außer dass vielleicht die sozialdemokratische Seele hier ein bisschen Ruhe findet. Damit möchte ich mich bei Ihnen bedanken für die Aufmerksamkeit! – Vielen Dank!

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Die SPD- Seele ist die stärkste Seele, die es gibt, Herr Wedler!)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Ziegert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wedler, ich habe jetzt keine Strichliste geführt, wie oft Sie das Wort Bürokratieabbau in Ihrem Redebeitrag genau benutzt haben, aber gefühlt waren das garantiert dreißig Mal. Ich sage dazu einmal ganz klar, wir sind gegen Bürokratieabbau,

(Zurufe von der SPD: Wir sind für Büro- kratieabbau!)

wir sind auch für Bürokratieabbau, aber wir sind entschieden dagegen, dass hier notwendige Schutzregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter dem Stichwort Bürokratie einfach auf den Müllhaufen geworfen werden sollen. Deswegen lehnen wir, ohne im Einzelnen darauf einzugehen, auch Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der SPD)

Nun zu dem vorliegenden Gesetz und zu dem vorliegenden Antrag! Wir führen ja diese Debatte über den Ladenschluss nicht zum ersten Mal. Es ist auch kein Geheimnis, dass unsere Fraktion sehr gut damit hätte weiter leben können, dass die Ladenschlusszeiten so geregelt wären, wie sie es bisher waren. Wir haben aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass nach der Freigabe der Ladenöffnungszeitenregelung in die Kompetenz der Bundesländer auf breiter Front die Bundesländer den Weg der Freigabe der Ladenöffnungszeit an den Werktagen gegangen sind, für uns wichtig eben auch in Niedersachsen, und wir bilden mit unserem Umland in Niedersachsen eine gemeinsame Wirtschaftsregion. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass ich es für notwendig halte, dass wir im Rahmen unserer gemeinsamen regionalen Zusammenarbeit eine Regelung und Absprachen finden über die tatsächlichen Öffnungszeiten der Läden, damit wir diese Ladenöffnung nicht der Konkurrenz des Wettbewerbs und damit dem reinen Marktwettbewerb überlassen und damit letztlich auf dem Rücken der Beschäftigten austragen.

(Beifall bei der SPD)

Wir nehmen jedenfalls die berechtigten Sorgen der Beschäftigten und die berechtigten Sorgen der Gewerkschaften sehr ernst. Deswegen bin ich froh, dass wir in dem jetzt vorliegenden Gesetz eine Regelung haben, die den Sonntagsschutz stärker macht, den Sonntagsschutz besser regelt, als es in allen anderen Gesetzen der Fall ist, und auch besser regelt, als es in dem bisherigen Ladenschlussgesetz der Fall war. Das bisherige Ladenschlussgesetz ließ vier verkaufsoffene Sonntage zu. Wir haben hier die Regelung gefunden, dass die hohen Feiertage, außerdem die vier Adventssonntage und zusätzlich noch die Sonntage vor dem 1. Mai und vor dem 3. Oktober verkaufsfrei sein müssen. Dadurch haben wir einen verschärften oder verbesserten Sonntagsschutz für die Beschäftigten geschaffen und stellen klar, dass der Sonntag verkaufsfrei bleibt.

(Beifall bei der SPD)

Ich persönlich möchte hinzufügen, es wäre mir sehr lieb gewesen, wenn wir auch hätten erreichen können, dass zur Stärkung des Sonntagsschutzes am Sonnabend gesagt worden wäre, um 20 Uhr ist Schluss. Dies war mit der CDU nicht zu machen. Ich denke aber, wir müssen weiter danach streben, dass dies auch so geschieht. Nun ist es richtig, dass das Ladenschlussgesetz bisher auch ein Arbeitsschutzgesetz für die Beschäftigten im Einzelhandel war. Dem trägt der jetzige Paragraph 13 im vorliegenden Ladenschlussgesetz Rechnung, der die Schutzvorschriften des bisherigen Ladenschlussgesetzes im Einklang mit dem Recht auf Bundesebene, vor allen Dingen dem Arbeitszeitgesetz, regelt. Dabei ist allerdings nun zu berücksich

tigen, dass das Bundesrecht, auf das Herr Wedler hingewiesen hat, bisher nur Mindestschutz bietet und dass in aller Regel bisher in solchen Bereichen, in denen Nachtarbeit die Regel war, in den großen Industriebetrieben, im Krankenhausbereich, im Verkehrsgewerbe, Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen ergänzende Schutzvorschriften für die Beschäftigten enthalten haben.

Deswegen muss man sagen, dass das bisherige Bundesrecht der veränderten gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht mehr gerecht wird. Wir erleben, dass nicht nur im Einzelhandel, sondern auch zum Beispiel im Sport- und Freizeitbereich, im Reinigungsgewerbe, im Wachgewerbe zunehmend bis in die späten Abendstunden hinein gearbeitet wird. Dies sind Bereiche, in denen Beschäftigte in prekären Beschäftigungsverhältnissen sind, deswegen nicht unter den Schutz von Tarifverträgen und auch nicht unter den Schutz von Betriebsvereinbarungen fallen und häufig nicht einmal Betriebsräte haben. Aus diesem Grund haben wir mit unserem Antrag eine Bundesratsinitiative Bremens gefordert, um das Arbeitszeitgesetz diesen neuen gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen.

Wir möchten, dass die Schutzrechte, die bisher im Arbeitszeitgesetz festgelegt werden für Nachtarbeiter, nicht erst für solche, die ab 23 Uhr beschäftigt sind, greifen, sondern schon ab 20 Uhr, dass Beschäftigte, die Kinder zu versorgen haben unter 14 Jahren, bisher heißt es unter 12 Jahren, oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen oder gesundheitliche Einschränkungen haben, ein Recht haben, auf einen Tagesarbeitsplatz versetzt zu werden, dass es auch ein Recht auf bezahlten Zeitausgleich oder Lohnzuschläge gibt für solche Beschäftigten und auch die Möglichkeit der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen am gesellschaftlichen Leben geregelt wird. Wir setzen uns dafür ein und fordern auch den Senat auf, sich einzusetzen für eine Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge in diesem Bereich und tragen damit der Tatsache Rechung, dass immer mehr Unternehmen aus dem Bereich der Tarifverträge herausgehen. Bei Allgemeinverbindlichkeit würden oder müssen die Tarifverträge dann auch für solche Beschäftigte gelten, deren Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind.

Schließlich und endlich, und da nehme ich etwas auf, was ich heute Morgen schon angesprochen habe: Wenn Unternehmen ihre Geschäfte schon bis in die späten Abendstunden geöffnet halten, dann, meine ich, muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass sie auch die nötigen Vorkehrungen für die Sicherheit der Beschäftigten treffen. Es kann nicht sein, dass in einer Filiale eine Frau allein in späten Abendstunden noch an der Kasse sitzt und noch nicht einmal ein Notruftelefon in der Nähe ist für den Fall, dass da kriminelle Handlungen, Überfälle stattfinden.

(Beifall bei der SPD)

Da erwarten wir ganz entschieden, dass unsere Gewerbeaufsicht da entsprechend kontrolliert. Wie hat Frau Staatsrätin Kramer heute Morgen so richtig gesagt: Gesetzliche Regelungen sind nur dann wirklich wirksam, wenn sie auch ausreichend kontrolliert werden und dass dann auch Sanktionen ergriffen werden können und, wenn diese aufgrund der bisherigen Regelungen nicht genügend ergriffen werden können, dass auch da die Initiative zu einer gesetzlichen Regelung erfolgt. Dies alles sind keine bürokratischen Monster, sondern das ist meiner Meinung nach unerlässlich, wenn wir hier sagen, wir wollen die Ladenöffnungszeiten freigeben, und wir haben hier immer mehr Arbeit zu unüblichen Arbeitszeiten, wir wollen dann auch die Beschäftigten entsprechend schützen. Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle, und es muss auch für die Beschäftigten in diesen Bereichen gelten.

(Beifall bei der SPD)

Schließlich und endlich darf man sich auch nicht daran vorbeimogeln, wenn wir längere Ladenöffnungszeiten haben, dann muss natürlich auch dafür gesorgt sein, dass entsprechende Angebote des ÖPNV, gegebenenfalls vielleicht auch der Kinderbetreuung für die dann Beschäftigten vorhanden sind. Wir haben nicht ohne Grund in diesem Antrag vorgesehen, dass eine regelmäßige Überprüfung und Berichterstattung durch den Senat erfolgt, und wir werden sehr genau auch verfolgen und überprüfen, wie sich die Freigabe der Ladenöffnungszeiten, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten, auswirkt, weil wir nicht wollen, dass die Ausdehnung einer immer weiteren Konsum- und Freizeitwelt zulasten des Arbeitsschutzes und der Gesundheit der Beschäftigten geht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist jetzt nicht die erste Diskussion, die wir in diesem Hause über die Ladenöffnungszeiten führen! Worum es geht, ist eigentlich allgemein auch klar und bekannt. Ich glaube, das, was wir im eigentlichen Sinne bei dieser Frage zumindest mitdiskutieren müssen, berührt unser Staatsverständnis, die Frage nämlich, warum der Staat die Ladenöffnungszeiten regeln muss und der Einzelhandel in Verbindung mit den jeweiligen Interessierten sich nicht zusammensetzen und eigenständige Regeln finden kann.

Ich war bisher sehr angetan von dieser Idee und fand im Großen und Ganzen das, was jetzt als Ergebnis ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

vorliegt, auch ganz akzeptabel. Ehrlich gesagt bin ich nur schwer enttäuscht von dem, was der Einzelhandel gerade für ein Bild abgibt. Ich hätte erwartet, dass der Einzelhandel die größere Verantwortung, die auf ihn zukommt, tatsächlich annimmt und auch gestalterisch annimmt. Das, was wir überhaupt nicht gebrauchen können, Frau Winther, insbesondere auch gerade nicht in der Innenstadt, sind unterschiedliche Öffnungszeiten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Wenn das die Verantwortung des Einzelhandels ist, dass keiner mehr weiß, wann welcher Laden an welcher Stelle eigentlich offen hat, dann haben wir ein richtiges Problem!

Deswegen will ich an dieser Stelle auch gerade ganz deutlich an die Adresse des Einzelhandels appellieren, seine neue Verantwortung, die er dann bekommt, wenn dieses Gesetz beschlossen wird, ernsthaft anzunehmen im Interesse der Stadt, im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch im Interesse der Kunden. Das ist eine der Voraussetzungen!

Wir sind hier, das wird auch bei der Frage der Standortgemeinschaften diskutiert, gedrängt worden vom Einzelhandel, als die Politik doch jetzt endlich einmal die Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir haben die Rahmenbedingungen aus meiner Sicht zügig geschaffen, wir haben uns sogar überparteilich geeinigt, haben hier eine ganz große Koalition der Einigkeit gehabt und gesagt, wir machen dieses Gesetz! Was ist seither passiert? Aus meiner Kenntnis gar nichts! Das gebe ich an die Adresse des Einzelhandels zurück, ich erwarte – –.

(Zuruf des Abg. D r. S i e l i n g [SPD])

Herr Sieling, lauter, sonst müssen Sie sich melden! So leise kann ich das nicht aufnehmen, ich würde das sonst gern tun.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Er hat gesagt, dass Frau Averswerser eingestellt wurde!)

Das wollte ich jetzt an dieser Stelle nicht thematisieren, das ist allerdings jetzt nicht zielführend!