In Hamburg haben wir eine sehr lobenswerte Lösung dafür erkennen können, weil der Arbeitgeber gesagt hat, ich will den Mann haben, dann zahle ich Tariflohn.
Die andere Seite „Alle raus“ ist selbstverständlich genauso schwierig. Das verbietet sich aus humanistischen Erwägungen. Aber auch wer diesen humanistischen Ansatz nicht so ausgeprägt hat, Beispiele dafür kennen wir hier zur Genüge, der sollte auch darauf schauen, wen wir eigentlich in den Blick nehmen. Wir nehmen Menschen in den Blick, die zum großen Teil hoch integriert sind in unsere Gesellschaft, die zum Teil hier geboren sind, die sehr lange hier leben, die ein ganz großen Potenzial bieten nicht nur für unsere Gesellschaft, sondern auch für unsere Wirtschaft. Wenn wir auf die Demografen schauen und diese uns sagen, Leute, das wird in zwanzig, dreißig Jahren schwierig, dann ist es völlig dumm, vernünftig integrierte Menschen heute auszuweisen, und in zehn Jahren, weil sie gut Deutsch sprechen, versuchen, sie wieder anzuwerben, um hier Lücken zu füllen, die wir heute schon erkennen.
Ich glaube, man darf sagen, Zuwanderung birgt Risiken, das weiß jeder. Aber ich finde, Zuwanderung birgt ungleich höhere Chancen. Hier sind Menschen, die aus Deutschland zuwandern sozusagen, sie sind nämlich alle schon hier.
Deshalb bietet es sich an, differenziert zu denken, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass uns die Gespräche, die Verhandlungen über Bleiberecht weiter verfolgen werden. Selbst wenn es zu sehr guten Kompromissen kommt, selbst wenn es zu guten Ergebnissen kommt, dann ist doch klar, dass so viele ungeregelte und ungeklärte Fälle von Geduldeten und Illegalen bleiben am Ende dieser Lösungen, dass wir die Zahl mit Hunderttausenden berechnen und nicht mit 5000, 10 000, sondern es bleiben wesentlich mehr. Deshalb bleibt das Thema auf der Tagesordnung.
Es wird auch dieses Mal nicht zu einem großen Wurf kommen, sondern zu ganz harter Kärnerarbeit, in der unermüdlich daran gearbeitet werden muss. Die SPD begrüßt sehr, dass es zu einem Bundesgesetz kommen soll. Es muss auch zu einem Bundesgesetz kommen. Wir können gar nicht anders. Wir müssen endlich elf EU-Richtlinien umsetzen. Deshalb muss es zu einem Bundesgesetz kommen.
Wir begrüßen aber auch sehr, dass das Bleiberecht dort integriert bleibt, dass es nicht herausgelöst wird, und zwar auf der Grundlage des Kompromisses, den die Herren Schäuble, Wiefelspütz und Bosbach miteinander verhandelt haben als Große Koalition. Herr Wiefelspütz hat diesen Entwurf als ausgewogen, klug und vernünftig bezeichnet. Ich zitiere ihn hier, weil mir nichts Besseres eingefallen ist. Das ist genau die richtige Beschreibung, dass die Ausländerbeauftragte Frau Böhmer, auch CDU, das gut findet, was dort verhandelt worden ist. Das gibt ja vielleicht auch noch einen kleinen Kick, dass auch andere sich dem anschließen können.
Ich möchte gern an dieser Stelle Bürgermeister Röwekamp genauso wie Matthias Güldner loben, dass er bisher in den Wettlauf Beckstein, Schünemann, Schönbohm nicht eingestiegen ist, und hoffe, dass er das auch heute nicht tut, sondern Bremen weiter auf einer vernünftigen Kompromisslinie hält.
Zwei bis drei Bemerkungen zu Einzelregelungen: Wir begrüßen es, dass es ein eigenes Bleiberecht für über 14-Jährige geben soll, wenn die 14-Jährigen besonders gut integriert sind, selbst wenn die Eltern aus nachvollziehbaren Gründen nicht hierbleiben dürfen. Wir begrüßen auch den Kompromiss, dass die Übergangszeit bis Ende 2009 verlängert wird. Das ist ein echter Kompromiss, die SPD wollte ein halbes Jahr länger, die CDU wollte ein halbes Jahr kürzer, dann hat man sich in der Mitte geeinigt. Das ist einmal richtig so, wie man in der Schule Politik erklären kann.
Dass es zurzeit nur 27 oder in Niedersachsen 69 positive Bescheide gibt, hat möglicherweise auch damit etwas zu tun, dass diese Zeit gebraucht wird, um das Bleiberecht ordentlich in der Realität anzuwenden. Klar bleibt die Ungerechtigkeit, dass das, was umgesetzt werden soll, ein gutes Stück abhängt von konjunkturellen und strukturellen Fragen. Natürlich ist es wesentlich einfacher, für geduldete Migranten in Stuttgart oder Umgebung einen Arbeitsplatz zu finden als in Bremen oder Bremerhaven. Da müssen wir aufpassen, dass wir nicht zu einer geteilten Humanität kommen.
Wir begrüßen sehr, dass mit Familien in Bremen anders umgegangen wird als in Niedersachsen. Auch da unterscheidet sich Bürgermeister Röwekamp sehr wohltuend von seinem Kollegen Schünemann. Es steht in dem Erlass, der nach der IMK von seinem Haus
an das Stadtamt in Bremen und an die Ortspolizeibehörde in Bremerhaven gerichtet worden ist, dass in Fällen mit Familien auch ergänzende Sozialleistungen berücksichtigt werden können beim Familieneinkommen. Da sind die Niedersachsen krasser und ungerechter, finde ich! Krasser und ungerechter! Da sind wir besser.
Wo wir immer noch unser Problem haben, ist ganz klar die Frage der Sippenhaft. Wenn wir in einer Familie einen haben, der über die Stränge geschlagen hat, ich will das gar nicht verniedlichen, der richtig kriminell ist und vom dem hier keiner sagt, den müssen wir hierbehalten, der muss woanders hin, dann leidet darunter die ganze Familie, obwohl alle anderen hervorragend integriert sein können. Wir haben darüber schon ein paar Mal gesprochen, weil wir bei bestimmten Familien diese Situation sehr intensiv hatten, dass es Brüder gab, aber wer weiß, was für welche, und die Schwestern jetzt ihre Schulbildung abgeschlossen haben und eigentlich einen Arbeitplatz finden können und suchen. Sie leiden dann alle darunter, dass einer aus der Familie einen falschen Weg gegangen ist.
Ich hoffe, dass wir am Ende für diejenigen, die trotz aller positiven Bemühungen und trotz der guten Verhandlungen, die in Berlin geführt werden, nicht unter die allgemeine Regelung fallen, dann die Härtefallregelung über die Härtfallkonferenz anwenden können. Das ist ja nicht weg damit, sondern das ist immer noch da, sodass wir auch dort die Möglichkeit haben, eine Einzelfallgerechtigkeit herbeizuführen, so wie in meinem Fall jetzt, es blinkt! Ich höre auf und nehme mir nicht noch mehr Redezeit, es sei denn, wenn Sie einverstanden sind. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die gesetzlichen Regelungen, die die Innenminister der Länder im Herbst vorigen Jahres hinsichtlich eines Bleiberechtes für ausreisepflichtige Ausländer abgesprochen haben, zielen im Wesentlichen auf eine zusätzliche Belastung der deutschen Sozialsysteme. Dass diese Vereinbarungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht ausreichen, kann wirklich niemanden mehr überraschen, denn Multikulti-Fanatiker propagieren doch schon seit Jahrzehnten eine unbeschränkte, quasi zügellose unverantwortliche Zuwanderung auf Kosten und zulasten des deutschen Volkes.
für Ausländerfragen am Ende des Jahres 2004 bereits sage und schreibe 6,7 Millionen registrierte Ausländer aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland lebten, darunter knapp 5 Millionen mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht. Davon wiederum besaßen 733 400 eine Aufenthaltsberechtigung, sogenannter Sicherster Status. Meine Damen und Herren, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatten circa 2 Millionen Personen, eine befristete Aufenthaltserlaubnis 1 443 900 Personen. Eine Aufenthaltsbewilligung, zum Beispiel für ein Studium, hatten 274 000 Ausländer, und eine Aufenthaltsbefugnis, zum Beispiel aus sogenannten politischen Gründen, wurde 254 000 Nichtdeutschen erteilt.
Verzichtet auf Abschiebung wurde bei sage und schreibe 202 000 Ausländern. Als Nichterfasste oder EU-Staatsangehörige wurden sogar 1,8 Millionen Personen angegeben. Sie sehen, insbesondere das sogenannte Bleiberecht für unzählige Ausländer, die aus fragwürdigen Gründen bisher in Deutschland geduldet wurden, hat weitestgehend alle Tore der Zuwanderung in die Sozialsysteme sperrangelweit geöffnet, wobei auf der anderen Seite bei immer mehr Deutschen skrupellos, erbarmungslos und unsozial der Rotstift angesetzt wird. Zudem stehen für die Kommunen, also auch für Bremen, weitere große finanzielle Belastungen an, denn die Zahlungen für die Sozialhilfe und so weiter steigen unüberschaubar und unkontrollierbar in das Uferlose an.
Rechtsexperten warnen in diesem Zusammenhang vor dem großen Problem, dass sogenannte Flüchtlinge sofort ein Aufenthaltsrecht bekämen, sich dann aber 2 Jahre Zeit für eine Stellensuche lassen könnten. Finden sie keine Arbeit, sollte nach dem Koalitionskompromiss von Rot-Schwarz eigentlich die Abschiebung erfolgen. Dazu heißt es aber in juristischen Fachkreisen, die Rechtsprechung werde sehr schnell erkennen, dass es sehr schwierig wird, weil die betroffenen Ausländer dann schon einen sogenannten Aufenthaltstitel hätten.
Hinzu kommt noch, solange die geduldeten Ausländer keiner Arbeit nachgehen, werden ihnen Sozialleistungen gewährt. Außerdem wurde vereinbart, die Aufenthaltserlaubnis nach zwei- bis dreimaliger Verlängerung unbefristet, ich betone unbefristet, erteilen zu können. Dass alleinstehende Ausländer bereits nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland dauerhaft bleiben dürfen und Familien mit Kindern schon nach nur 6 Jahren, kommt dann noch hinzu. Ungeachtet der Massenarbeitslosigkeit, die immer mehr deutsche Staatsbürger in wirtschaftliche Not, in die Armut und in das Elend treibt, soll dieser Personenkreis nichtdeutscher Nationalität sofort Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt erhalten.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Antrag von Bündnis 90 Die Grünen ist vor diesem Hintergrund so überflüssig wie ein Kropf und in keiner Weise geeignet, den Nutzen unseres Volkes zu mehren und
Schaden abzuwenden, ganz im Gegenteil! Herr Dr. Güldner, bevor Sie gleich wieder nach vorn kommen, die Deutsche Volksunion hat niemals, aber auch niemals gesagt: „Ausländer raus!“ Wir haben immer gesagt, kriminelle Ausländer müssen raus, das ist auch zum Schutz der vielen hier lebenden anständigen Ausländer. Wir haben noch nie alle Ausländer negativ über einen Kamm geschert. Nehmen Sie das bitte endlich einmal deutlich zur Kenntnis!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, dann müssen Sie auf einer anderen Veranstaltung gewesen sein, ich habe jedenfalls viele Plakate gelesen, auf denen zu lesen stand „Ausländer raus“.
Aber darüber will ich mich auch gar nicht streiten, es ist müßig, darüber zu streiten, wir kennen Ihre Auffassung, und insofern erledigt sich das von selbst.
Meine Damen und Herren, zunächst noch einmal, Herr Dr. Güldner, die härtesten Hunde entscheiden auch in der Ausländerfrage nun einmal nicht, sondern hier handelt es sich darum, dass Politiker, in diesem Fall meiner Partei, eine andere Auffassung haben, die sie versuchen durchzusetzen. Ob es dann gelingt, werden wir sehen. Das zeigt schon, dass dieses Thema natürlich sehr überzeichnet ist von den bundespolitischen Aspekten und Entscheidungsgängen, die sich in der Tat allerdings auch ausrichten aufgrund der EU-Vorgaben, die hier umzusetzen sind. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
Meine Damen und Herren, ich will es mir auch ersparen, nun das zu wiederholen, was wir in der Debatte vom 15. September hier bereits ausgetauscht haben. Das ist alles im Protokoll nachzulesen. Von daher möchte ich diese Debatte heute auf der Basis des Berichts des Senats abhandeln und vielleicht noch einige andere Aspekte hinzufügen.
Schon in der damaligen Debatte wurde deutlich, dass auf Bundesebene, wie gesagt, die Initiative für eine Bleiberechtsregelung ergriffen wurde. Innensenator Röwekamp hat damals in einer Reihe von Vorschlägen, die er gemacht hat, die zwischenzeitlich durch die IMK umgesetzten Punkte vorgetragen. Von daher, muss ich sagen, war die Position, die der Innensenator aus Bremen vorgetragen hat, die, was dann ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU gilt es, durch die Novellierung des Aufenthaltsgesetzes auch zum Thema Bleiberecht für ausländische Staatsangehörige, die faktisch und wirtschaftlich im Bundesgebiet integriert sind, Regelungen zu treffen. Gesetzliche Lösungen wird es aber erst geben, wenn Inhalt und Zeitpunkt des Inkrafttretens festgelegt und geeint sind. Da liegt wie so oft das Problem im Detail. Herr Dr. Güldner hat auch darauf hingewiesen, dass es verschiedene Auffassungen dazu gibt. Insofern ist der IMK aber zu danken, dass sie rasch Klarheit zunächst einmal in dieser Frage des Bleiberechts herbeigeführt hat und insofern in einer Vorabregelung vor der gesetzlichen Regelung am 17. November 2006 diese Regelung getroffen hat. Dieser IMK-Beschluss ist dann im Innenressort unverzüglich umgesetzt worden und hat mittlerweile auch Geltung. Ich glaube, am 20. November ist bereits der Erlass des Innensenators in Kraft gesetzt worden.
Ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die faktisch, wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, wobei hier die Frage natürlich auch ist, wann jemand integriert ist und wann noch nicht, soll auf der Grundlage des Paragrafen 23 Aufenthaltsgesetz ein Bleiberecht gewährt werden. Demgegenüber müssen Aufenthalterlaubnisse von Ausländern, die die Kriterien nicht erfüllen, konsequent aufgehoben werden. Die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern und Straftätern soll ohne Hindernisse geregelt werden. Es sollen für diesen Personenkreis keine Anreize zum Verbleib in Deutschland gegeben werden, indem Leistungssysteme überprüft werden, damit dies vermieden wird.
Meine Damen und Herren, von den 180 000 Geduldeten sind bis zum 31. Dezember 2006 rund 28 000 Anträge gestellt worden. Für Bremen können wir feststellen, dass alle Betroffenen angeschrieben wurden und inzwischen nicht die Zahl stimmt, die hier genannt wurde, sondern nach meinen aktuellen Informationen 300 Anträge vorliegen, die entsprechend abgearbeitet werden müssen.
Ich habe, wie gesagt, eine andere Information. Es ist natürlich klar, dass die Anträge in der Bearbeitung auch eine gewisse Zeit brauchen. Die bundesweite Entwicklung in diesem Feld ist zumindest zurzeit noch etwas unüberschaubar, was insbesondere diese gesetzlichen Regelungen anbelangt. Unter anderem hat sich der niedersächsische Innenminister, es ist bereits angesprochen, zu Wort gemeldet. Allerdings habe ich aus dem Bericht herausgelesen, er bleibt im Kern auch bei der Linie der IMK und der angestrebten Zielrichtung.
Den Zwischendurchantrag der Grünen wie auch den anderen Antrag können wir allein deswegen ablehnen, weil er im Grunde genommen überflüssig ist. Er wird einerseits wenig bewirken im Hinblick auf die Bundesregelungen, die wann auch immer getroffen werden, und andererseits ist er, wie hier auch schon gesagt wurde, durch den Erlass des Senators für Inneres erledigt.
Meine Damen und Herren, wir können feststellen, dass der Senator für Inneres den Beschluss der IMK sehr schnell umgesetzt hat. Diese Bleiberechtsregelung ist weitergehend als jede vorherige Altfallregelung und unterbindet die sogenannten Kettenduldungen. Gleichwohl glaube ich nicht, dass sich der Verwaltungsaufwand nach dieser Bleiberechtsregelung gegenüber dem Aufwand bei der Kettenduldung mindert, sondern im Gegenteil, ich befürchte, dass er sich erhöhen wird.
Ich sagte schon, dass bis heute 300 Anträge von den 1500 Antragsberechtigten, das sind diejenigen Ausreisepflichtigen von den insgesamt 3500, die die grundsätzlichen Kriterien, sechs bis acht Jahre Aufenthalt in der Bundesrepublik am Stichtag, erfüllen, vorliegen, dass diese hier entsprechend weiter bearbeitet werden können. Die Ausschlusstatbestände im Erlass halte ich für notwendig, aber auch für ausreichend. Insbesondere bei Betroffenen, die sich nicht rechtskonform verhalten, müssen strenge Maßstäbe angelegt werden, genauso wie ich meine, dass Ausländer, die ihre Identität bei der Einreise verschleiert, im Verwaltungsverfahren nicht mitgewirkt oder Aufenthaltsbeendigungen vorsätzlich hinausgezögert haben, in ihre Heimat zurückgeschickt werden müssen. Das sind wir auch denen gegenüber schuldig, die nach der Nichtanerkennung freiwillig wieder ausgereist sind.
Ich hoffe im Übrigen, dass es in dieser Frage von Arbeitsaufnahmen durch Betroffene nicht zu Reibungsverlusten zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde kommt, so wie mir das in Teilen geschildert worden ist in der jüngsten Vergangenheit. Ich wäre auch dankbar, Herr Senator, wenn der Innendeputation die monatliche statistische Erfassung gemäß Erlass zur Kenntnis gebracht werden würde.
Abschließend, meine Damen und Herren, will ich appellieren, die gerechte Entscheidung im Hinblick auf Gewährung des Bleiberechts herbeizuführen und dies im Rahmen gegebenen Ermessens! Es kann nicht angehen, dass, wie mir in einem Fall bekannt ist, ein Afrikaner, der hier in der Republik, genauer gesagt in Bremen, studiert und promoviert hat, internationales Recht als Rechtsanwalt bearbeitet und vertritt, jetzt, nur weil er aufgrund verschiedener Projektteilnahmen noch keine feste Anstellung bekommen hat, ausreisen muss, wenn er keine Anstellung in einem Rechtsanwaltsbüro bekommt. Das, meine ich, ist gegenüber anderen, die es dann eher verdient hätten, auszureisen oder ausgewiesen zu werden, nicht ver
tretbar. Da, meine ich, muss man großzügig verfahren und sagen, das ist jemand, bei dem im Rahmen eines Ermessens großzügig verfahren wird und in anderen Fällen dafür etwas weniger großzügig. Im Übrigen habe ich eben noch vergessen zu erwähnen, dass er auch fließend Deutsch spricht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Herderhorst, diese Behauptung kann ich hier nicht stehen lassen. Ich möchte, dass Sie Ihre Aussage, Sie hätten jemals die DVU-Aufkleber oder Plakate mit der Aufschrift „Ausländer raus“ gesehen, sofort zurücknehmen. Entweder Sie beweisen Ihre Aussage, das können Sie aber nicht, weil die DVU noch nie Aufkleber oder Plakate mit dem Titel oder der Überschrift „Ausländer raus“ verwendet hat, wird sie auch nicht, das ist auch nicht unsere politische Einstellung, oder, Herr Herderhorst, es gibt für Sie sehr viel rechtlichen Ärger. Die Aussage, die DVU hätte Plakate oder Aufkleber mit dem Spruch „Ausländer raus“ verwendet,
wurde der „taz“ bei nochmaliger Wiederholung dieser Behauptung unter Androhung großer finanzieller Strafe gerichtlich verboten. Auch dieses Verfahren hat Rechtsanwalt Gerhard Frey ganz klar und eindeutig gewonnen. Seien Sie vorsichtig mit falschen Anschuldigungen!