wurde der „taz“ bei nochmaliger Wiederholung dieser Behauptung unter Androhung großer finanzieller Strafe gerichtlich verboten. Auch dieses Verfahren hat Rechtsanwalt Gerhard Frey ganz klar und eindeutig gewonnen. Seien Sie vorsichtig mit falschen Anschuldigungen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Tittmann, Sie sind so der einzige Makel, der noch auf meiner Heimatstadt liegt, auf die ich in besonderer Weise stolz bin
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])
und die, wie ich finde, eine hervorragende Entwicklung genommen hat. Ich bin zuversichtlich, dass Sie
weil ich fest davon ausgehe, dass am 13. Mai die Menschen auch in Bremerhaven erkennen, wes Geistes Kind Sie tatsächlich sind.
Das eine ist das, Herr Tittmann, was Sie hier versuchen, man merkt es Ihnen ja fast körperlich an, in welchem gebremsten Schaum und mit welcher niedrig gehaltenen Stimme Sie hier Ihre Reden halten. Wir wissen aber sehr genau, was Sie auf NPD-Kundgebungen sagen, Herr Tittmann,
und das werden wir Ihnen in den Wahlkämpfen vorhalten. Sie sind nicht der sanftmütige, aufrechte Rechte, sondern Sie sind ein rechter Extremer, das sollen die Menschen draußen auch wissen. Egal, was Sie hier sagen, wir wissen, was Sie denken, und dafür verdienen Sie es, nicht wiedergewählt zu werden!
Im Übrigen, meine Damen und Herren, möchte ich mich bei Ihnen für die ausgesprochen sachliche Debatte sehr bedanken. Die Auseinandersetzungen, die hier angesprochen sind zwischen den Länderinnenministern auf der einen Seite und dem Bundesinnenminister auf der anderen Seite, sind eigentlich nur noch etwas für Feinschmecker, denn der Knoten für das Bleiberecht ist mit der Innenministerkonferenz durchgeschlagen worden, und ich bitte Sie, Herr Dr. Güldner, uns bei der Statistik nachzusehen, dass wir natürlich innerhalb von vier Wochen jetzt nicht hunderte von Anträgen abschließend bearbeiten konnten.
Wir haben, und auch das zeichnet uns hier in Bremen aus, alle von der Bleiberechtsregelung möglichen potenziellen Begünstigten angeschrieben. Das sind von den Dreieinhalbtausend, insbesondere nachdem wir die Menschen aus dem Kosovo noch mit einbezogen haben, fast 2000 Menschen, und von diesen 2000 Menschen haben 300 bisher einen Antrag gestellt. Es bleiben noch weitere fast vier Monate, in denen weitere Anträge gestellt und bearbeitet werden können. Brechen Sie also bitte nicht zu früh den Stab über die hier getroffene und vereinbarte Regelung!
Wir haben uns fest vorgenommen, dass wir am Ende des Verfahrens sehen wollen, was wir damit erreicht
haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen zwischen SPDund CDU-Innenministern am Ende eine positive Bilanz ziehen können über das, was im November letzten Jahres auf der Innenministerkonferenz verabredet worden ist.
Ich will an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass für mich ganz maßgeblich ist, was ich auch von Anfang an in der Debatte hier dem Parlament mitgeteilt habe, dass wir ein Bleiberecht und einen dauerhaften Aufenthalt für diejenigen ermöglichen, die, obwohl sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, obwohl sie sozusagen ohne Rechtsgrund in unser Land gelangt und sich ohne Rechtsgrund viele Jahre hier aufgehalten haben, gut integriert sind bei uns in Deutschland.
Für diese gute Integration setze ich zwingend und notwendig voraus, dass sie uns erstens nachweisen können, dass sie ohne dauerhafte staatliche Unterstützung, bis auf Ausnahmefälle, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das ist für mich eine ganz zwingende Voraussetzung für die Integration der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, und das muss auch im Interesse nicht nur unseres gesamten Gemeinwesens sein, um Konflikte zu vermeiden, sondern es muss auch deswegen in unserem Interesse sein, weil wir ja keine Anreize ausstrahlen wollen an Menschen, die noch zusätzlich in den nächsten Jahren nach Deutschland kommen, nur weil sie in unsere Sozialversicherungssysteme wandern wollen.
Wir dürfen den Menschen auch keine Anreize bieten, nach Deutschland zu kommen, indem wir das Signal ausstrahlen, wir behalten jeden, der kommt. Ich bin sehr dafür, dass wir uns für die entscheiden, die sich wohl und bewusst für unser Gemeinwesen entschieden und sich auch eingebracht haben, aber dass wir genauso konsequent gegenüber denjenigen bleiben, von denen wir von Anfang an wissen, dass sie sich außerhalb unserer Gesellschaft stellen wollen und dass sie gegebenenfalls auch nur hierher kommen, um vom deutschen Sozialsystem zu profitieren. Für diese Unterscheidung habe ich immer nachdrücklich geworben, und sie ist Gegenstand der Vereinbarung der Innenminister geworden.
Die zweite Voraussetzung ist für mich zwingend, dass sie die deutschen Sprachkenntnisse hinlänglich besitzen. Das ist eine weitere, wenn nicht sogar die Schlüsselqualifikation für Integration. Es ist übrigens auch nichts für Ewiggestrige. Es geht nicht darum, sich nicht aufgeschlossen, hanseatisch, weltoffen zu zeigen, sondern zu sagen, in Deutschland wird nun einmal in erster Linie deutsch gesprochen, und wer an unserem Leben teilnehmen will, wer sich einbringen will im Kindergarten, in der Schule oder auch im Arbeits- und Berufsleben, in seiner Nachbarschaft, der muss die deutsche Sprache zumindest in Grundzügen beherrschen, und wer das nicht kann, dem geben wir die Gelegenheit dazu. Aber wer das dann
immer noch nicht kann, der hat einen ganz wichtigen Integrationstatbestand eben nicht erfüllt und fällt nicht unter diese Bleiberechtsregelung.
Ich habe sehr früh darum geworben, dass wir bei der Bleiberechtsregelung auch eine Lösung finden für minderjährige Kinder, die in Deutschland gut integriert sind und deren Ausreisepflicht allein dadurch begründet ist, dass ihre Eltern bei ihrer widerrechtlichen Einreise vielleicht uns gegenüber falsche Angaben gemacht haben und uns nachdrücklich beispielsweise über die Identität oder die Passlosigkeit getäuscht haben. Mit dieser Forderung konnte ich mich in der gemeinsamen Konferenz der Innenminister, in der es das Einstimmigkeitsprinzip gibt, leider nicht durchsetzen. Umso mehr bin ich froh darüber, dass der Bundesinnenminister in seinen Gesetzesvorschlag eine solche Regelung aufgenommen hat. Ich halte das für ein humanitäres Erfordernis.
Wie sollen wir den Menschen, den jungen Kindern, die hier in Deutschland geboren sind, hier zur Schule, hier zum Kindergarten gegangen sind, die hier am Sportleben teilnehmen, die sich hier gut integrieren, die hier ihre Freunde haben, die in ihrer vermeintlichen Heimat nie gewesen sind, erklären, dass wir sie nach Hause schicken, nur weil ihre Eltern einmal widerrechtlich eingereist sind? Deswegen bin ich dafür, dass wir für diese Kinder eine Perspektive schaffen, und ich hoffe, dass uns das in den nächsten Wochen und Monaten noch gelingt.
Das, was Sie salopp als Sippenhaft bezeichnet haben, Herr Dr. Güldner, glaube ich, lässt sich nur dadurch auflösen, dass wir am Ende versuchen, einzelfallbezogene Regelungen zu finden. Ich bin sehr dagegen, dass wir das pauschalieren. Stellen Sie sich denjenigen vor, der tatsächlich ein ganzes Register von Straftaten von erheblicher Bedeutung hat und der, nur weil seine Tochter oder sein Sohn 13 oder 14 Jahre alt ist und hier in Bremen gut integriert ist und lebt, nur deswegen, obwohl er schwerer Straftäter ist, dauerhaft in unserer Gesellschaft ein Aufenthaltsrecht bekommt! Das widerstrebt mir.
Deswegen bin ich dagegen, dass wir denen grundsätzlich, wie Sie es im Antrag fordern, egal, was die Eltern angestellt haben, auch nur wegen ihrer Kinder ein Aufenthaltsrecht geben. Das muss auch umgekehrt gelten, wie ich finde. Wir wollen als Verwaltung einzelfallbezogene Entscheidungen treffen, und mir ist aus den bisherigen Entscheidungen kein einzelner Fall bekannt, Herr Dr. Güldner, in dem das ein Problem geworden wäre.
Ich glaube, wir sind uns in dem Ziel einig, und wenn Sie fragen, wo eigentlich der CDU-Innensenator in
der aktuellen Debatte steht, dann ist er selbstverständlich im Kreise seiner Mitstreiter der Innenminister. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir uns nach der Evaluationsphase auch als Innenminister noch einmal sehr genau anschauen werden, wo die Stärken und Schwächen der getroffenen Vereinbarung liegen. Ich werbe inhaltlich dafür, dass wir noch die Lösung für die Kinder finden. Darüber hinaus bin ich dafür, dass wir uns sehr genau anschauen, mit wie vielen Anträgen und mit welcher Erfolgsquote wir die Anträge bearbeiten.
Wir haben darüber hinaus für die besonderen Fälle immer noch die Härtefallkommission in Bremen, von der ich, auch von Ihnen, Herr Dr. Güldner, bisher keinen Fall gehört habe, zu dem Sie sagen, das wäre unbillig entschieden worden, sondern die Entscheidungen, die dort angenommen und dann entschieden worden sind, sind, glaube ich, vertretbar und verantwortbar. Es gibt keine politische Vorgabe für die Arbeit in dieser Kommission. Sie arbeitet sehr effektiv und vertrauensvoll zusammen, und das ist, glaube ich, auch richtig.
Ihres zusätzlichen Antrages bedarf es aus unterschiedlichen Gründen nicht, und ich will das im Einzelnen begründen. In der Ziffer 1 schreiben Sie, dass bei den Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit sichern können, Deutschkenntnisse in Anlehnung an die alltägliche Umgangssprache ohne bürokratischen Aufwand zu überprüfen seien. Wir haben in der Innenministerkonferenz hingegen beschlossen, dass wir Sprachkenntnisse der Stufe A 2 verlangen, und ich möchte sehr darum werben, dass wir dabei bleiben. Ich will Ihnen vielleicht einmal kurz sagen, was A 2 heißt. Das heißt, dass der Betroffene Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen kann, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, Informationen zur Person, zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung. Er kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Meine Damen und Herren, wer solche Sprachkenntnisse nicht beherrscht, lebt nicht mit und in unserer Gesellschaft.
Als zweiten Punkt fordern Sie, dass wir keine Trennung einzelner Familienangehöriger vornehmen. Ich bleibe dabei, dass wir uns diese Fälle im Einzelfall anschauen wollen. Ich nehme noch einmal das Beispiel des schwer straffällig gewordenen Vaters und der vielleicht unauffälligen Mutter mit ihrem 13- oder 14-jährigen Kind. Ich bin nicht dafür, dass wir das pauschal lösen, sondern dass wir versuchen, für alle diese Fälle entweder im Verfahren nach dem Blei
berecht oder eben dann in der Härtefallkommission eine für alle Seiten billige Lösung finden. Aber dass wir denjenigen, die in Deutschland schwer straffällig geworden sind oder vielleicht dann auch nur wissen, dass ihnen nichts passieren kann, wenn sie in Deutschland straffällig werden, einen Anreiz dafür geben, sich außerhalb unserer Gesellschaft zu stellen, dagegen bin ich nachdrücklich. Wir machen das im Wege der Einzelfallentscheidung, und ich glaube, dass das richtig und vernünftig ist.
Wir haben Ihre Forderung in der Ziffer 2, dass wir keine Abschiebung vornehmen sollen bis zum 30. September 2007, hier für den begünstigten Personenkreis, und darum kann es Ihnen, glaube ich, auch gehen, Herr Dr. Güldner, durch Erlass bereits geregelt. Das wurde durch Erlasslage an die Ausländerbehörden bereits drei Tage nach Fassen des Beschlusses geregelt. Da ist Bremen wieder einmal der Erste gewesen. Also, es gibt keine Abschiebung von denjenigen, die einen Antrag gestellt haben, für die Dauer des Antragsverfahrens, und es gibt keine Abschiebung derjenigen, die in den Kreis der Begünstigten fallen, für die Dauer bis zum Stichtag 17. Mai 2007.
Sie sagen jetzt, wir sollen die zu erteilenden Duldungen noch mit einem ausdrücklichen Hinweis versehen. Das ist nach Auffassung der Juristen in unserem Hause, Sie sagen ja immer, die können das alles nicht richtig, aber ich muss mich darauf verlassen, rechtswidrig. Da geht es um das juristische Feinschmeckerproblem, ob man solche Duldungen mit Bedingungen und Auflagen versehen kann, nach Einschätzung von Juristen nicht. Wir machen aber etwas Ähnliches, Herr Dr. Güldner, indem wir ihnen nämlich ein Merkblatt aushändigen, möglichst noch in ihrer Landessprache, das ihnen ermöglicht, sich über das weitere Verfahren einen Überblick zu verschaffen.
Schließlich sagen Sie, wir sollen eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis gemäß Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 2 erteilen, sobald ein verbindliches Arbeitsangebot vorliegt. Das steht leider im Widerspruch zur Beschäftigungsverordnung, die diesen Weg ausdrücklich nicht zulässt. Die Beschäftigungsverordnung ist nichts, was dieses Parlament und der Senator für Inneres irgendwie beeinflussen oder abändern können, sondern sie ist zwingendes Recht, an das wir uns halten müssen, solange es das gibt.
Deswegen, glaube ich, ist auch der Antrag, den Sie heute gestellt haben, keine Verbesserung der getroffenen Bleiberechtsregelung. Insgesamt werbe ich dafür, dass wir den Stab über die getroffene Verständigung zwischen den Ländern nicht zu früh brechen, sondern sagen, lassen Sie uns in dem vorgegebenen Zeitraum schauen, was haben wir am Ende für Ergebnisse! Ich werbe sehr darum, dass wir eine Lösung finden, die den gemeinsamen Kriterien entspricht, erstens, dauerhafter eigener Unterhalt, zwei
tens, in unserer Gesellschaft mittendrin mit deutschen Sprachkenntnissen, drittens, eben auch keine Straftäter und nicht im Widerspruch zu unserer gemeinsamen Ordnung stehen, dass wir denen einen dauerhaften Aufenthalt ermöglichen, aber dass wir genauso konsequent mit denen umgehen, die sich in Deutschland nicht integrieren wollen. Da bleibt aus meiner Sicht nur die weitere Ausreisepflicht übrig. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ganz kurze Stellungnahmen zu einigen Punkten! Ein Satz nur zu Herrn Tittmann: Ich habe diesen Aufkleber nicht immer mit, weil man sich vorstellen kann, dass das nicht so besonders angenehm ist, dieses Zeug mit sich herumzuführen. Aber ich habe in einer der letzten Bürgerschaftssitzungen hier einen Aufkleber der DVU gezeigt „Türken nach Istanbul“. Ich weiß gar nicht, wie Sie die Chuzpe haben, hierherzukommen und diese Dinge, wie sie auch von Herrn Herderhorst angesprochen wurden, immer wieder abzustreiten. Lassen Sie es einfach sein, wir glauben es Ihnen eh nicht!
Zu der Debatte um das Bleiberecht: Ich finde, es war eine ausgesprochen gute Debatte, bedanke dafür mich da auch in alle Richtungen. Sie hat sich, finde ich, in mehreren Punkten von früheren Debatten zu diesem Thema unterschieden, und meine Eingangsthese, dass wir hier doch Schritt für Schritt weiterkommen, hat sich, glaube ich, bestätigt.
Gute Integration ist in der Tat eine wichtige Vorgabe. Die Frage ist hier natürlich nur, und deswegen auch dieser lange Streit immer in den Sitzungen der Gremien, der Verwaltung, wie wird gute Integration gemessen. Sie sagen, wenn jemand nicht mitten in unserer Gesellschaft lebt, das zeigt sich an der Sprache, dann kann man ausschließen, dass er gut integriert ist. Das ist zwar logisch, aber wenn wir ihn erst – durch Arbeit entsteht ja bei Erwachsenen ein ganz wesentlicher Aspekt der Integration hier in Deutschland – jahrelang hier nicht arbeiten lassen und ihm dann hinterher vorwerfen, er wäre nicht gut integriert, so ist das ein bisschen ein Problem, finde ich, weil das etwas ist, was er nicht selbst zu vertreten hat, weil man ihn nicht hat arbei––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. T i t t m a n n [DVU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)