(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. T i t t m a n n [DVU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)
Das ist der eine Punkt. Dann zu der Frage, die jetzt auf Bundesebene ansteht, und da haben Sie sich ja, wie ich finde, hier positioniert, Herr Innensenator. Sie haben gesagt, das, was jetzt im Bundesrat und im Bundestag geregelt werden muss, wäre mehr der juristische Feinschliff oder noch eine Sache, die oben darauf kommt. In Ihrer eigenen Anordnung, die Sie erlassen haben, wie Sie sie auch mehrfach zitiert haben, für das Land Bremen zur Umsetzung dieses IMKBeschlusses heißt es am Ende in dem letzten Absatz: „Dieser Beschluss der Innenministerkonferenz“ – über den wir gerade gesprochen haben – „ist eine erste Stufe der beabsichtigten Bleiberechtsregelungen. Weitergehende Regelungen sollen im Rahmen des zurzeit in der politischen Beratung befindlichen Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union getroffen werden.“ Das heißt, Sie selbst haben in Ihrer eigenen Anordnung gesagt, wir haben jetzt den IMK-Beschluss, den setzen wir um, und dann kommt als nächste Stufe das Bundesgesetz.
Im Moment sieht es so aus, als ob Ihre Innenministerkollegen der CSU und einige der CDU dabei sind, genau dieses Bundesgesetz zu torpedieren. Insofern nehme ich Ihre Ankündigung zur Kenntnis, dass diese Aspekte, nämlich was machen wir mit den Kindern und den Jugendlichen, die hier gut integriert sind, das fehlt ja im Moment noch, und was Sie am Schluss sagten, was machen wir mit der Frage der arbeitsrechtlichen Seite, noch unbedingt in dieser zweiten Stufe, wie von Ihnen selbst in der Anordnung geschrieben, kommen müssen. Dazu müssen Bund und alle Länder und – hier sitzen wir im Landtag des Landes Bremen – auch hier muss das Land Bremen konstruktiv mitwirken, dass wir es noch schaffen, diese Punkte, die Sie selbst für wünschenswert gehalten haben, dann tatsächlich auch umzusetzen.
Ein letzter Punkt zu der Frage der Passpflicht! Natürlich braucht es eine Passpflicht, insofern ist der Punkt klar. Auch da steckt der Teufel wieder im Detail, es gibt zwei Fälle von Menschen. Es gibt Menschen, da ist das so, dass sie in der Tat, selbst wenn man ihnen das nachweisen kann, sich verweigert haben mitzuwirken, einen Pass ausgestellt zu bekommen. Diese Fälle gibt es, es wäre töricht, sie abzustreiten. Aber es gibt andere Fälle, und einige dieser Menschen sind auch heute hier als Gäste in unserem Hause, da ist es so, dass die jeweilige Botschaft, also das Heimatland, sich verweigert, einen solchen Pass auszustellen.
Nun haben wir die Situation, das Heimatland weigert sich, über die Botschaft den Pass auszustellen. In diesem Fall ist es unserer Meinung nach völlig unvertretbar, das diesen Menschen, ob es junge Menschen sind oder ältere Menschen, zum Vorwurf zu machen. In diesen Fällen müssen wir in der Frage der Passpflicht ganz klar sagen, dass man dies nicht den Antragstellern vorwerfen kann, und wir müssen hier Regelungen finden, dass wir dennoch, auch wenn die Heimatländer diese Pässe nicht ausstellen, zu einer Bleiberechtsregelung kommen, wenn alle anderen Auflagen erfüllt sind, meine Damen und Herren.
Deswegen lassen Sie mich zum Schluss sagen, ich habe hier noch viele Probleme gehört, aber die positiven Ansätze, fand ich, haben überwogen. Lassen Sie uns auf den verschiedenen Ebenen jetzt darauf hinwirken, dass die zweite Stufe, nämlich die Regelung bundesweit über Bundestag und Bundesrat, die versprochenen Verbesserungen tatsächlich bringt! Jeder einzelne Mensch, der dies auch tatsächlich verdient, der dann unter diese Regelung fallen kann, ist einer, den wir in unserer Gesellschaft brauchen können und den wir willkommen heißen. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1213 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 16/1254, Kenntnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Besuchergruppe der CDU-Fraktion. Seien Sie ganz herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Bremen muss mehr tun bei der Korruptionsbekämpfung“ vom 10. Mai 2005 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 42. Sitzung am 22. Juni 2005 an die staatliche Deputation für Inneres überwiesen worden. Diese Deputation legt mit der Drucksachen-Nummer 16/1231 ihren Bericht dazu vor.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Senat ist auch vertreten, er kommt gerade hereingeschritten. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Herr Präsident mit Verlaub, Sie haben sich nicht verlesen, es stimmt, wir behandeln heute einen Antrag vom 10. Mai 2005 vom Bündnis 90/Die Grünen. Es hat doch ein bisschen länger gedauert, bis das, das kann ich gleich vorweg nehmen, wie ich finde, sehr gute Ergebnis heute in der Bürgerschaft beraten werden kann. Eineinhalb Jahre sind schon eine lange Zeit, aber ich finde, dass wir in der Bürgerschaft bei diesem Thema „Bekämpfung der Korruption“ insgesamt einen Erfolg zu besprechen haben, ich sage es gleich auch zu Beginn meiner Rede, der viele Väter und Mütter hat. Ich nenne einmal einige: Der Rechnungshof in Bremen, der sich intensiv mit diesem Feld der Korruptionsbekämpfung befasst hat, der Senator für Finanzen und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die, was nicht immer einfach ist in unserer Behördenwelt, Kompetenzen sowie die damit verbundenen Mittel im Budget an ein anderes Ressort abgegeben haben, auch das muss man hier lobend erwähnen, der Senator für Inneres, der die Korruptionsbekämpfung nun in seinem Hause zentralisiert, viele, die dazu beigetragen haben, und ich denke, unser Antrag, der im Mai 2005 gestellt worden ist und die heutige Regelung in wesentlichen Kernpunkten eingefordert hat, gehört auch dazu.
Ich finde, wenn es so immer ginge, kämen wir vielleicht in der einen oder anderen Frage in der Politik öfter etwas weiter, in diesem Fall ist es einmal geglückt, und das sollten wir in diesem Haus auch ruhig gemeinsam feststellen anlässlich dieser heutigen Debatte, meine Damen und Herren!
Was hatten wir für ein Problem? Der Rechnungshof beschreibt das Problem in seinem Jahresbericht 2005 so: Er kommt zu dem Gesamtergebnis, dass die Korruptionsbekämpfung im Lande Bremen nicht überzeugen könne. Die Zentrale Antikorruptionsstelle, die damals noch beim Senator für Finanzen eingebunden war, verfüge nur noch über 0,35 Stellenanteile, das ist also so etwa ein Drittel Mensch, wenn man das in Menschen übersetzt, obwohl sie nach ursprünglicher Konzeption mit 2,5 Stellen besetzt werden sollte.
Dann kommt ein Satz, besser kann man das ganze Problem, das wir da hatten, nicht zusammenfassen: „Für die Aufdeckung von Korruption sei diese zentrale Anlaufstelle praktisch ohne Bedeutung“, soweit der Bericht des Rechnungshofs aus dem Jahr 2005! Man kann meines Erachtens sagen, wenn man sich mit diesem Thema etwas intensiver befasst hat, dass diese Analyse vollkommen richtig war. Die heutige Veränderung in der Struktur beweist auch, dass am Ende viele parteiübergreifend und ressortübergreifend, als sie sich diese Struktur noch einmal genauer angeschaut haben, in dieser Analyse überein
Das ist nicht den damaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzuwerfen, sondern das damalige Antikorruptionskonzept des Senats, das sehr stark auf eine Beschlusslage in Papierform gesetzt hat, das auf dem Papier zunächst sehr umfangreich und sehr effektiv klang, ist einfach in der Umsetzung stecken geblieben und hat, wie der Rechnungshof so schön sagt, für die Aufdeckung von Korruption im Lande Bremen wenig beigetragen.
Warum ist Korruption so ein besonderes Thema, dass wir es nun in einer Zentralen Antikorruptionsstelle beim Senator für Inneres angebunden haben? Korruption ist eines der wenigen Delikte, bei denen Sie außer den Steuerzahlern und der öffentlichen Moral keine Opfer haben, sondern alle Beteiligten Täter sind. Deswegen ist Korruption so schwer aufzudecken, gibt es so wenige Zeugen und so schwere Hindernisse bei der Aufdeckung dieses Bereichs einer doch sehr maßgeblichen Kriminalität in unserem Lande.
Der Schaden, der gleichwohl dadurch angerichtet wird, geht bundesweit in die Milliarden. Es sind viele Bereiche betroffen: der Gesundheitsbereich, der Bereich des öffentlichen Bauens, der öffentlichen Vergabe; immer natürlich dazu gesagt, dass zunächst einmal gilt, dass wir davon ausgehen, dass im Normalfall diese Dinge alle sauber ablaufen. Wenn wir aber einfach nur einige exemplarisch aufgedeckte Fälle im Bundesgebiet nehmen, dann sehen Sie, dass der Schaden enorm ist, und das bestreitet niemand, sondern das ist der allgemeine Stand auch in der Literatur zu dem Thema.
Wir sehen auch, dass überall dort, wo besondere Anstrengungen unternommen werden, die Korruption zu bekämpfen, und zwar zum öffentlichen Wohl, zur Sicherung des öffentlichen Haushalts, aus Einsparungsgründen, aus Gründen der Effizienz, aber eben auch, wie ich schon sagte, aus Gründen, dass wir sie bekämpfen müssen, um die allgemeine Moral im Umgang mit öffentlichen Mitteln hoch zu halten, überall dort, wo diese Anstrengungen unternommen worden sind, man nehme nur die Hamburger Initiative mit dem Dezernat Interne Ermittlungen, das relativ ähnlich als Vorbild der jetzigen Zentralen Antikorruptionsstelle beim Senator für Inneres zu betrachten ist, oder wenn Sie an das Wirken des Frankfurter Staatsanwaltes Schaukensteiner denken, der nicht nur im Zusammenhang mit Flughafenbau und anderen Großprojekten in Frankfurt gleich serienweise Korruptionsfälle aufgedeckt hat, immer da, wo wir besondere Anstrengungen unternommen haben, Korruption aufzudecken, ist es auch gelungen, der Täter habhaft zu werden und den Schaden öffentlich zu machen und zu begrenzen, meine Damen und Herren.
Ich habe mir persönlich im Vorlauf unseres Antrags aus 2005 die Hamburger Situation angeschaut, ich habe dort mit den leitenden Beamten gesprochen und habe mir auch das ganze Verfahren angeschaut. Ich war davon sehr beeindruckt, was das Dezernat Interne Ermittlungen in Hamburg leistet, wie es organisiert ist. Wenn man sich einmal das Schaubild in der jetzigen Senatsmitteilung anschaut, die direkte Anbindung beim Staatsrat des Senators für Inneres, die Mischung aus exekutiven, ermittelnden Funktionen und Funktionen der Prävention und der Aufklärung, das alles zusammenzubringen in einer einheitlichen schlagkräftigen Einheit, das ist doch schon sehr stark nach diesem Hamburger Vorbild ausgerichtet.
Mir gefällt es sehr gut, dass wir jetzt diesen Weg gegangen sind, so, wie die Hamburger des Öfteren von Bremen lernen können, können wir natürlich, wenn dort ein, wie sagt man heute so schön neudeutsch oder altenglisch, Best-Practice-Modell existiert, dies auch in Bremen durchaus einführen, ohne dass wir uns dabei etwas vergeben.