Zweitens: In welchem Zeitraum kann der Senat das leer stehende Gebäude für das Projekt „Schatzsucher“ zu welchen Konditionen zur Verfügung stellen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Fragen eins und zwei: Bei dem Verein „Schatzsucher“ handelt es sich um einen im April 2006 im Stadtteil Gröpelingen gegründeten Verein, der insbesondere für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Lebenslagen aktivierende und ermutigende sozialpädagogische und jugendkulturelle Angebote machen will. Auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten stieß der Verein auf die leer stehenden Räume des ehemaligen Kindergartens in der Wischhusenstraße, und er versucht, sie für seine Zwecke zur Nutzung überlassen zu bekommen. Ob das Gebäude an der Wischhusenstraße für eine Nutzung durch das Projekt „Schatzsucher“ in Kürze zur Verfügung stehen könnte, kann momentan noch nicht abschließend gesagt werden. Im Sozialzentrum Gröpelingen bestehen zurzeit noch Überlegungen zur weiteren Nutzung dieses Gebäudes. Der Senat wird das Projekt bei der Suche nach geeigneten Räumen unterstützen.
Zu Frage drei: Zu einer möglichen Verwendung von EU-Mitteln zur Unterstützung des Projektes kann dann berichtet werden, wenn dem zuständigen Ressort eine Anfrage des Projektes für eine Förderung vorliegt. Nach heutiger Kenntnis handelt es sich bei dem Projekt „Schatzsucher“ um einen ernst zu nehmenden Ansatz in der stadtteilnahen Kinder- und Jugendarbeit, welche Anteile dieses Projektes jedoch förderungsfähig sind, ist dem Senat nicht bekannt. – Soweit die Antwort des Senats!
Eine Nachfrage habe ich, Frau Senatorin! Ich freue mich über die angekündigte Unterstützung des Senats und möchte wissen, welche anderen Interessenten für das Gebäude an der Wischhusenstraße es noch gibt. Sie haben gesagt, es gibt anscheinend noch andere Interessenten.
Zurzeit ist mir bekannt, dass dort die GBI und das Amt sich darum bemühen, das Haus zu vermieten. Der Verein „Schatzsucher“ verfügt selbst über keine Finanzmittel, um hier in irgendeiner Art und Weise Mieten oder Kosten aufbringen zu können. Insofern ist das, glaube ich, auch ein et
was breiter anzulegender Prozess, danach zu schauen, dass wir Möglichkeiten schaffen, Räumlichkeiten für dieses engagierte, ehrenamtlich geführte Projekt zu finden. Insbesondere ist mir bekannt, dass der ehemalige Schulleiter in diesem Projekt unter anderem sehr engagiert ist.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Pflugradt, Perschau und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Finanzministerkonferenz, dass der Bund die Kraftfahrzeugsteuer in eigener Steuerhoheit übernimmt?
Zweitens: Wie kann ein adäquater, vollständiger, dauerhafter und dynamischer finanzieller Ausgleich aussehen?
Drittens: Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang einen Tausch der Kraftfahrzeugsteuer gegen die Versicherungssteuer?
Zu Frage eins: Der Senat bewertet den Vorschlag der Finanzministerkonferenz, dass der Bund die Kraftfahrzeugsteuer in eigener Steuerhoheit übernimmt, grundsätzlich positiv, weil damit eine Verkehrspolitik „aus einer Hand“ gestaltet werden kann. Aber er erwartet genau wie die Finanzminister in ihrem Beschluss vom 22. Februar 2007 für die Abgabe der Kraftfahrzeugsteuer einen adäquaten, vollständigen, dauerhaften und dynamischen finanziellen Ausgleich.
Zu Frage zwei: Denkbar wären folgende Varianten: Tausch der Steuerquellen Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer, Tausch der Kraftfahrzeugsteuer gegen eine höhere Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen, Tausch der Kraftfahrzeugsteuer gegen eine Beteiligung am Mineralölsteueraufkommen.
Zu Frage drei: Ein Tausch der Steuerquellen Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer kann nur dann als sinnvoll angesehen werden, wenn erstens sichergestellt ist, dass der Bund auch die Festsetzung und Erhebung einschließlich Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer übernimmt; zweitens den Ländern der Ertrag aus der Versicherungsteuer dauerhaft gesichert
und eventuellen Unwägbarkeiten, beispielsweise EUHarmonisierung, durch eine entsprechende Sicherungsklausel vorgebeugt wird; drittens der Bund zusagt, dass bei den ihm dann möglichen erleichterten Gestaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer die Interessen der Länder besonders berücksichtigt werden; viertens den Ländern der aktuell leicht überschießende Ertrag aus der Versicherungsteuer dauerhaft in vollem Umfang erhalten bleibt und nicht mit etwaigen Kompensationsforderungen des Bundes aufgerechnet wird; und fünftens die Zerlegung der Versicherungsteuer nach einem Schlüssel erfolgt, bei dem es gegenüber der bisherigen Verteilung des Kraftfahrzeugsteueraufkommens keine Verlierer gibt. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Betriebsübergreifendes Mentoring zur Förderung weiblicher Führungskräfte“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Arnold-Cramer, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat Cross-MentoringProgramme, die hoch qualifizierten Frauen eine betriebsübergreifende Förderung durch Vorgesetzte und erfahrene Führungskräfte ermöglichen, als Personalentwicklungsinstrument für deren beruflichen Aufstieg?
Zweitens: Welche Rolle spielen Mentoring-Programme im Kontext der Frauenförderpläne von Verwaltungen, Gesellschaften und anderen zum Konzern Bremen gehörenden Organisationen wie beispielsweise Hochschulen und Krankenhäusern?
Drittens: Welche Möglichkeit sieht der Senat, Kooperationen innerhalb des öffentlichen Dienstes, zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor, aber auch in der Privatwirtschaft zu initiieren und zu fördern, um in den beteiligten Organisationen mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen?
Zu Frage eins: Frauenförderung ist ein zentrales Anliegen und integraler Bestandteil der strategischen Personalentwicklung in der bremischen Verwaltung und wird als Querschnittsaufgabe begriffen, die alle Funktionsbereiche in der Verwaltung gleichermaßen betrifft. Dies wird durch verschiedene Senatsbeschlüs
se und zahlreiche Umsetzungsaktivitäten verdeutlicht. Ausdruck hierfür sind unter anderem das Strategische Personalentwicklungskonzept oder der Zentrale Frauenförderplan.
Zur Verwirklichung der Chancengleichheit ist eine Zunahme des Anteils von Frauen in Führungspositionen eine wesentliche Zielgröße. Frauen sind heute nach wie vor deutlich geringer in Leitungsfunktionen der bremischen Verwaltung, Eigenbetrieben und Gesellschaften vertreten als Männer. Die jüngsten Zahlen aus dem letzten Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2004 zeigen eine positive Entwicklung auf, machen aber auch gleichzeitig deutlich, dass es noch einer Reihe von Anstrengungen und gezielter Frauenfördermaßnahmen bedarf, um die Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungsfunktionen abzubauen.
Bei ressortübergreifenden Maßnahmen zur Personalentwicklung wie beispielsweise beim Nachwuchspool, bei der Aufstiegsqualifizierung in den gehobenen beziehungsweise höheren Dienst und der Führungskräftefortbildung werden Frauen vorrangig berücksichtigt. Neben den bestehenden Maßnahmen sind sicherlich weitere Maßnahmen der spezifischen Frauenförderung sinnvoll, hierzu zählen auch Cross-Mentoring-Programme. Mentoring ist eine bewusst gestaltete Vertrauensbeziehung einer erfahrenen weiblichen oder männlichen Führungskraft, der Mentorin beziehungsweise dem Mentor, und einer weniger erfahrenen Nachwuchskraft für eine begrenzte Dauer mit dem Ziel, Erfahrungen und Kenntnisse weiterzugeben. Mentoring-Programme sind Training „on the job“, das heißt, Nachwuchskräfte können ihre Fähigkeiten an konkreten beruflichen Fragen und Themen weiterentwickeln und damit ihre aktuellen Tätigkeiten besser erfüllen.
Cross-Mentoring eröffnet einen weiteren Aspekt. Die jeweiligen Mentorinnen beziehungsweise Mentoren und Nachwuchskräfte der beteiligten Organisationseinheiten werden dienststellen- beziehungsweise betriebsübergreifend, und zwar über Kreuz, zu Tandems zusammengeführt. Dadurch ist ein Vergleich der verschiedenen Organisationsstrukturen möglich, was auch auf Seiten der Mentorinnen und Mentoren zu einem Gewinn aufgrund des dadurch gegebenen Perspektivwechsels führt. Die Verbindung von Frauenförderung, strategischer Personalentwicklung und Organisationsentwicklung, wie sie das Cross-Mentoring ermöglicht, wird deshalb vor dem Hintergrund der Verwaltungsmodernisierung positiv bewertet.
Zu Frage zwei: Zurzeit ist die konzeptuelle und praktische Auseinandersetzung mit dem Instrument Cross-Mentoring in der bremischen öffentlichen Verwaltung noch nicht ausgeprägt, und es wird erst damit begonnen, sich diesem Konzept zu nähern. Erste Ansätze und Erfahrungen dazu sind beispielsweise aus dem Bereich der Hochschulen und der Universität bekannt.
Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Projekte des Expertinnen-Beratungsnetzes Bremen e. V. und der Bremer Arbeit GmbH zum CrossMentoring gefördert. Das Alfred-Wegener-Institut hat in der Fortschreibung des Frauenförderplans 2005 bis 2009 ein internes Cross-Mentoring als Baustein zur Qualifizierung von Frauen als künftige Führungskräfte aufgenommen. Auf der Grundlage der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung wird es Aufgabe der Ressorts sein, über eine Integration von CrossMentoring-Programmen in die Fortschreibung der behörden- und dienststellenbezogenen Frauenförderpläne zu befinden.
Zu Frage drei: Im Rahmen der Fortschreibung des Personalmanagementkonzepts für den Konzern Freie Hansestadt Bremen durch den Senator für Finanzen ist die Entwicklung eines Konzepts zum Cross-Mentoring und die Durchführung entsprechender Maßnahmen vorgesehen. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Konzepts und die Schaffung von notwendigen Projektstrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung wird zu gegebener Zeit erfolgen. Dabei wird unter anderem zu berücksichtigen sein, dass Mentoring-Programme, so die Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Begleitforschungen und Evaluationen, nur dann erfolgreich sind, wenn sie als langfristige Strategie zur gezielten Personalentwicklung für Frauen eingesetzt werden.
Darüber hinaus gehen erste konzeptuelle Überlegungen in die Richtung, zunächst ein Modell zum internen Cross-Mentoring zu entwickeln, das heißt innerhalb der bremischen Verwaltung, aber über die Ressorts hinweg. Auf diese Weise kann die notwendige Akzeptanzbildung gegenüber Frauen in Führungspositionen in besonderer Weise vorangebracht werden. Kooperationen zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor sind im Rahmen einer solchen inhaltlichen Grundausrichtung in Einzelfällen durchaus möglich und zu unterstützen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zwölfte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Umsetzung des Frauenförderplans im Bereich Bildung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Maßnahmen ergreift der Senat konkret, um den Frauenförderplan im Bereich Bildung endlich umzusetzen?
Zweitens: Wie erklärt der Senat, dass seit fast 7 Jahren keine nennenswerten Umsetzungsschritte gemacht wurden?
Drittens: Wann wird der Senat den Teilzeiterlass auf den Weg bringen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern?