Protokoll der Sitzung vom 21.03.2007

Drittens: Wann wird der Senat den Teilzeiterlass auf den Weg bringen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Nach Paragraf 6 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen, LGG, sind in den Behörden und Dienststellen Frauenförderpläne aufzustellen. Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat für seinen Geschäftsbereich zwei Frauenförderpläne aufgestellt, für den Bereich der senatorischen Dienststelle und für den Schulbereich. Die Vorgaben beider Förderpläne werden umgesetzt.

Dies wird unter anderem durch den der Bürgerschaft im November 2006 vorgelegten „15. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“ bestätigt. Darin wird unter anderem festgestellt, dass der Frauenanteil bei den Schulleitungen nun bei 42 Prozent und bei den stellvertretenden Schulleitungen bei 59 Prozent liege. Daran zeige sich – so die Aussage im Bericht –, dass die im Bildungsbereich durchgeführten Frauenfördermaßnahmen Erfolge zeigen. Die in der Frage zwei zum Ausdruck kommende Unterstellung – „keine nennenswerten Umsetzungsschritte im Bereich Bildung“ – ignoriert daher die dem Parlament vor wenigen Monaten übermittelten Feststellungen der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau.

Der Frauenförderplan für den Schulbereich wurde 1996 aufgestellt und sollte nach vier Jahren fortgeschrieben werden. Trotz intensiver Gespräche unter Einbeziehung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau ist es bisher nicht gelungen, sich auf einen einvernehmlichen Fortschreibungstext zu verständigen. Der Senator für Bildung und Wissenschaft ist aber zuversichtlich, in nächster Zeit eine Einigung erzielen zu können. Unabhängig von der noch nicht erfolgten Fortschreibung des Frauenförderplans ist die gemäß Paragraf 6 Absatz 1 Satz 3 LGG geforderte jährliche Fortschreibung der Analyse über die Beschäftigungsstruktur im Schulbereich in der Vergangenheit immer erfolgt.

Zu Frage drei: Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat mit Datum vom 28. September 2000 „Richtlinien zur Regelung der Arbeitsbedingungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte“, sogenannter Teilzeiterlass, erlassen. Diese Richtlinien sind nach wie

vor in Kraft. Nach der im Jahre 2005 erfolgten Neufassung von Schulgesetz und Schulverwaltungsgesetz hat der Personalrat Schulen eine Überarbeitung angeregt. Unter Beteiligung der Personalvertretungen aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven wurde jetzt der Entwurf einer Neufassung erarbeitet. Der Senator für Bildung und Wissenschaft geht deshalb davon aus, dass die neuen Richtlinien in Kürze in Kraft gesetzt werden können. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Stahmann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, könnten Sie noch einmal konkretisieren, welche Maßnahmen getroffenen werden, um Frauen im Bereich Bildung zu fördern? Sie haben gesagt, Sie haben die Hausaufgaben gemacht, einen Plan aufgestellt, und nun wird vorgegangen. Deswegen würde ich gern einmal ein, zwei, drei konkrete Maßnahmen hören, die im Ressort getroffen worden sind.

Bitte, Herr Senator!

Ganz wesentlich ist dort der Bereich der Weiterbildung. Ich habe mehrfach der Frauenbeauftragten und auch Frau Hauffe signalisiert, dass ich ein allergrößtes Interesse daran habe, dass wir starke Frauen, die wir ohne Frage in unseren Schulen haben, weiter fördern, speziell auch außerhalb des Grundschulbereichs. Im Grundschulbereich haben wir eine 80-Prozent-Quote, aber im Sek-I- und SekII-Bereich sind wir dabei, das zeigen auch die prozentualen Entwicklungen, das durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen, aber auch durch gezielte Ansprache von Frauen auszubauen. Ich habe gerade eine Schulleitung im gymnasialen Bereich neu besetzt. Auch dort habe ich eine engagierte stellvertretende Schulleiterin, und ich beabsichtige, sie zur Schulleiterin zu machen. Das sind ganz konkrete Dinge. Deshalb glaube ich, dass wir auf einem guten Weg sind.

Es hapert im Augenblick daran, das will ich Ihnen auch noch einmal verdeutlichen, dass die Frauenbeauftragte sehr gern eine ganz konkrete Zahl haben möchte, eine verbindliche Zusage, bis zum Jahr 2009 oder 2011 oder wie auch immer wollen wir diese oder jene Prozentzahl erreicht haben. Es ist aber faktisch unmöglich, das umzusetzen, weil wir dann, wenn wir bis zum Jahr 2009 zu einer neuen Schulleitereinstellung kommen, das sind 35, alle unisono, wenn es nach den Forderungen der Frauenbeauftragten geht, ausschließlich mit Frauen besetzen müssten.

Das ist völlig einleuchtend, dass das überhaupt nicht machbar ist. Darüber streiten wir noch sehr heftig mit der Frauenbeauftragten. Aber mein Haus sagt mir, an diesen Verhandlungen war ich in den letzten Monaten nicht beteiligt, dass sie die große Hoffnung haben, dass sie das hinbekommen, weil sie den Frau

enbeauftragten auch nachweisen können, dass wir in den letzten Jahren einiges erreicht haben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich bitte Sie nur, Herr Senator, dass Sie einfach als Information nochmals der Deputation vorlegen könnten, welche Maßnahmen und Absprachen mit der Frauenbeauftragten getroffen worden sind. Danke schön!

Bitte, Herr Senator!

Das ist gar keine Frage!

Mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Regierungserklärung zum Beginn der Verhandlungen zur Föderalismusreform II und Stand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht

Mitteilung des Senats vom 20. März 2007 (Drucksache 16/1345)

Wir verbinden hiermit:

Föderalismusreform II

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 13. März 2007 (Drucksache 16/1335)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bremen setzt in die zweite Stufe der Föderalismusreform große Erwartungen. Der Senat hat im Zusammenhang mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden, gleichzeitig auch alle politischen Verhandlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um Bremer Argumente, Sichtweisen und Anliegen einzubringen und für unsere Interessen einzutreten. Erst wenn wir deren Ergebnisse kennen, müssen wir gegebenenfalls auch weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Diese Herangehensweise haben wir auch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht.

Den Bremer Abgeordneten brauche ich nicht in aller Ausführlichkeit darzulegen, worum es aus Bremer Sicht bei der Föderalismusreform vor allem geht. Wir wollen und wir müssen über die Lohnsteuerzerlegung

mit ihren fatalen Folgen für die bremische Steuerkraft reden. Auf die Agenda gehört auch die hohe Belastung unseres Landeshaushalts durch die bundesstaatliche Lastenverteilung, insbesondere bei den sozialen Leistungen.

Wir setzen darauf, dass sich der Bund in höherem Maße zu seiner Verantwortung für die Seehäfen bekennt und erkennt, dass ein hoch verschuldetes kleines Bundesland diese Aufgabe allein kaum meistern kann.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen dafür eintreten, dass unsere hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sich endlich auch angemessen in unseren Steuereinnahmen widerspiegelt. Wachstum und Leistung müssen sich auch fiskalisch lohnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Große Erwartungen heißt nicht große Illusionen. Ich habe aus meiner Kritik an dem Umgang mit dem Kanzlerbrief nie einen Hehl gemacht, und ich habe gewiss nicht vor, die Föderalismusreform als Allheilmittel oder als Blankoscheck zu verklären. Wir werden nichts unversucht lassen, unsere Forderungen durchzusetzen. Aber wir werden das Fell erst verteilen, wenn der Bär erlegt ist, meine Damen und Herren.

Am 8. März 2007 hat sich die Kommission mit 35 Mitgliedern konstituiert. Das ist der erste Schritt, und auch der ist nicht ganz selbstverständlich gewesen. Die Reform ist zwar Bestandteil des Berliner Koalitionsvertrages, insbesondere unter den Ländern gab es aber auch Widerstände. Bremen hat sich sehr und am Ende erfolgreich dafür eingesetzt, dass sie zustande kommt.

Der Vorsitz wird von Peter Struck, dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, und dem badenwürttembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger wahrgenommen. Auf Länderseite sind fast alle Ministerpräsidenten vertreten. Ich selbst bin zum stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission gewählt worden. Bremen gehört auf Länderseite zu den drei Ländern, die den Gesamtprozess koordinieren. Auch aufseiten des Bundestags ist Bremen durch unseren Bundestagsabgeordneten Volker Kröning kompetent vertreten. Bremen kann damit in diesem Reformprozess an zentraler Stelle mitwirken. Diesen Auftrag wollen wir fair und verantwortungsbewusst erfüllen und unseren Beitrag dazu leisten, dass die Reform zu einem Erfolg geführt wird.

Meine Damen und Herren, die letzte große Reform der Finanzbeziehungen hat 1969 stattgefunden. Damals wurde das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz erlassen. Es wurden die mittelfristige Finanzplanung, der Finanzplanungsrat und die Gemeinschaftsaufgaben eingeführt. Die Steuerzerlegung wurde vom Arbeitsstätten- auf das Wohnortprinzip umgestellt. Damit

wurde Bremen übrigens in einem Schlag vom Zahler- zum Nehmerland. Der Artikel 115 des Grundgesetzes über die Staatsverschuldung wurde im Sinne der damals modernen Konjunktur- und Wachstumspolitik reformiert.

Nach fast 40 Jahren besteht jetzt grundsätzlicher Reformbedarf. Die bestehende Finanzordnung ist immer komplizierter und undurchsichtiger geworden. Sie führt zu Fehlanreizen und Ungerechtigkeit. Engagement für wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze werden bei der Verteilung der Steuereinnahmen nicht hinreichend belohnt. Für die Bewältigung der Verschuldung der öffentlichen Haushalte fehlen taugliche Instrumente.

In dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD sind wesentliche Punkte der Reformdebatte schon aufgeführt. Dazu gehören die Prävention von Haushaltskrisen und die Behebung bestehender Haushaltsnotlagen, Möglichkeiten der Entschuldung, eine stärkere Orientierung der Steuerverteilung an der Wirtschaftskraft, die Prüfung der Auswirkungen einer höheren Steuerautonomie auf die Bremer Steuereinnahmen, die Berücksichtigung von Sonderlasten und eine Vertikalisierung des Finanzausgleichssystems. Ganz zentral ist für uns natürlich auch das Ziel einer aufgabenadäquaten Finanzausstattung. Jedes Land muss in die Lage versetzt werden, seine verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen.

(Beifall bei der SPD)

Bei einem so großen Reformprojekt muss allen Beteiligten klar sein, ein Ergebnis setzt Kompromissfähigkeit und Konsensbereitschaft auf allen Seiten voraus. Nur in einem gegenseitigen Geben und Nehmen wird der Reformprozess eine Chance haben. Deshalb ist es klug und im Interesse Bremens, die Themenpalette breit anzulegen und möglichst viele Stellschrauben in die Verhandlungen einzubeziehen. Aus dieser Überlegung heraus habe ich schon im Dezember in einem Schreiben an meine Kollegen Ministerpräsidenten dafür geworben, bei allen möglichen Lösungsansätzen von vornherein immer beide Seiten der Medaille in den Blick zu nehmen.

Es gibt sicher gute Argumente dafür, in Zukunft mehr Elemente des Wettbewerbs in unseren Finanzbeziehungen zu verankern. Aber zum Wesen eines fairen Wettbewerbs gehören eben auch vergleichbare Chancen und Startbedingungen für alle Teilnehmer. Wettbewerb und Chancengleichheit – nur zusammen ist das sinnvoll.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das Gleiche gilt für den guten Vorsatz, endlich die Verschuldung der öffentlichen Haushalte zu begrenzen. Es ist richtig, hier klare Grenzen zu ziehen. Gleichzeitig müssen aber auch

die Bedingungen geschaffen werden, dass alle diese Grenzen einhalten können. Ein Weg für die Entschuldung oder Teilentschuldung der Haushaltsnotlagenländer muss gefunden werden.

Der Bremer Senat wird selbstverständlich die bremischen Fragestellungen in die Arbeit der Kommission einbringen. Aber wir wollen, wie das auch im Antrag der beiden Regierungsfraktionen zum Ausdruck kommt, ebenso unserer gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht werden. Wir sind deshalb gut beraten, unsere Bremer Argumente und Interessen in größere Zusammenhänge einzubetten und sie im Rahmen verallgemeinerbarer Fragestellungen vorzubringen, die auch für andere Länder und den Bund von großem Interesse sind.

Ich habe dafür zwei Gründe: Als gewählter stellvertretender Vorsitzender der „Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ muss ich auch die Interessen aller Länder im Auge behalten, ausgleichen und moderieren. Dieses Vorgehen ist vor allem aber am ehesten geeignet, eine Perspektive für Bremen zu bieten. Als Land mit Strukturproblemen sind wir an der aufgabenadäquaten Finanzausstattung interessiert, als wirtschaftsstarkes Land möchten wir mehr von unseren erwirtschafteten Einnahmen behalten. Insofern haben wir hier in einem Land durchaus auch unterschiedliche Interessen vereint. Lassen Sie es mich positiv wenden: Wir sind damit der geborene Koordinator!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)