Protokoll der Sitzung vom 24.04.2007

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. So könnte die Überschrift dieses Themas lauten. Wir behandeln hier dieses komplizierte Gesetz, kurz gefasst den kommunalen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Dieser Finanzausgleich soll die besonderen Bedarfe der beiden Kommunen unseres Landes berücksichtigen. Er war in der Vergangenheit vor allen Dingen darauf ausgerichtet, auch strukturelle Schwächen in Bremerhaven zu begleichen. Wer heute durch Bremerhaven marschiert und einen schönen Sommerspaziergang am Deich macht, der mag das vielleicht nicht glauben, aber es gibt nach wie vor große Defizite. Auch die Zahlen, zum Beispiel der armen Kinder in Bremen und Bremerhaven, zeigen, dass es da noch einen erheblichen Nachholbedarf gibt.

Mit der letzten Änderung 1998 hat das Parlament gleichzeitig den Auftrag gegeben, einen neuen kommunalen Finanzausgleich zu erarbeiten, der bedarfsorientiert ist. Diese Bedarfsorientierung wird jetzt mit dem Entwurf des Gesetzes vorgelegt. Zukünftig werden also besondere Bedarfe mit einem Schlüsselsatz berücksichtigt, zum Beispiel die Zahl der Schüler, weil die Zahlung, die wir für die Bildung an unsere Gemeinden geben, ganz erheblich ist, die Einwohnerzahlen und die Anzahl der Haushalte, die von Sozialhilfe leben. Wir hoffen, dass wir damit den Bedarfen in den beiden Stadtgemeinden auch gerecht werden können.

Das Gesetz hat lange gedauert. Wir haben uns im Haushaltsausschuss schon einmal erlaubt, dieses vor der ersten Lesung zu beraten, und haben noch kleine Änderungen vorgenommen.

Als Erstes geht es um eine Befristung des Gesetzes. Wir haben im Parlament beschlossen, alle Gesetze zu befristen, und wir sind der Auffassung, dass dies auch für dieses Gesetz zu gelten hat.

Des Weiteren war im Gesetz oder in der Verwaltungsvorlage schon angeregt, dass man die an die Kommunen zu zahlenden Ergänzungszuweisungen zukünftig in einem Finanzzuweisungsgesetz von Auflagen abhängig machen sollte. Wir waren der Auffassung, dass wir insbesondere in Anbetracht des Klageverfahrens gut beraten sind, auch Gesetze zu machen, die diese Auflagen gleich definieren, und auch diesen Satz oder diese Passage haben wir im Haus

haltsausschuss geändert. Das war eine schwierige Diskussion, einige zeigten sich da auch recht unbeugsam, aber wir sind zum Schluss, glaube ich, doch zu einer guten Lösung gekommen.

Die weiteren technischen Ausführungen zu diesem Gesetz können wir uns, glaube ich, an dieser Stelle sparen. Wir behandeln einen Antrag „Kommunaler Finanzausgleich“. Wir müssen feststellen, dass wir in den letzten Veränderungen oder Novellierungen des Finanzzuweisungsgesetzes eine Entschuldung der Stadt Bremerhaven vorgenommen haben. Einer der Indikatoren war immer auch die Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohner. Hier ist in Bremerhaven eine Herabstufung durch Entschuldung vorgenommen worden. Mittlerweile stellen wir fest, dass es ein eklatantes Missverhältnis zuungunsten der Stadt Bremen gibt. Das hat auch etwas mit der Sanierungspolitik zu tun, insbesondere der ersten Phase der Sanierung. Hier sind vermehrt, aber bewusst in der Stadt Bremen Schulden angehäuft worden, um den Landeshaushalt da etwas sauberer zu halten.

Wir fordern den Senat auf, nach der Diskussion in der Föderalismusreform, die hoffentlich erfolgreich verläuft, aber auch nach dem Klageverfahren, Vorschläge zu unterbreiten, wie wir das Ziel, die Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger auch unter finanziellen Gesichtspunkten, erreichen können. Das derzeitige Missverhältnis führt dazu, dass die Stadt Bremen jährlich zusätzlich mit circa 65 bis 70 Millionen Euro konsumtiven Zahlungen durch die Zinslast belastet ist.

Wir hoffen, dass wir da Erfolge verbuchen können, dass uns Berlin nicht einen Pleitegeier schickt, der hier über dem Land kreist, sondern dass dann auch die Kommunen an den Erfolgen beteiligt werden können. Wir haben während der ganzen Sanierungsphase als Kommunen auch besondere Lasten tragen müssen, die andere Kommunen in diesem Land nicht haben.

Das kommunale Finanzausgleichsgesetz bezieht sich ausdrücklich nur auf die konsumtiven Ausgaben. Es gibt eine Ausnahme, und das sind die Investitionsmittel der Polizei, die zukünftig sukzessive steigend auch der Stadt Bremerhaven gegeben werden sollen. Das resultiert daher, dass wir in Bremerhaven eine Ortspolizei haben und hier in Bremen nur noch eine Landespolizei. Es ist immer ein bisschen schwierig, das mit dem Haushalt auseinanderzurechnen, aber ich glaube, das ist gerecht.

Wichtig finde ich, auch wenn es hier in der Stadt Bremen eine umstrittene Geschichte war, die Frage der Gewerbesteuer. Ich denke, es ist richtig, und es ist ein ganz wichtiges psychologisches Moment, gerade für Bremerhaven, den geschätzten Anteil des Gewerbesteueraufkommens aus den stadtbremischen Überseehäfen der Stadt Bremerhaven zukünftig im kommunalen Finanzausgleich vorweg zur Verfügung

zu stellen, das heißt, Bremerhaven werden dann die Steuern zugerechnet, die von den Menschen dort vor Ort auch erbracht werden. Nicht berührt sind die Investitionen. Ich gehe davon aus, dass auch in der nächsten Legislaturperiode den besonderen Anforderungen an den Strukturwandel in Bremerhaven Rechnung getragen wird.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben derzeit ein Investitionsvolumen von 25 Prozent, und zwar nicht nur beim Investitionssonderprogramm oder AIP, sondern auch, wer sich die Listen anschaut, im Grundinvestitionsprogramm. Ich glaube, das ist gut so.

Wir haben auch viele gesamtstaatliche Aufgaben, die wir mit dem Standort Bremerhaven in Verbindung zu bringen haben. Das sind die Häfen. Hier streiten wir dafür, vom Bund höhere Hafenlasten erstattet zu bekommen. Das ist aber zum Beispiel auch der Küstenschutz, den wir noch diskutieren werden. Hier sind viele Mittel erforderlich. Diese kann man nicht alleine der Kommune Bremerhaven zurechnen, sondern wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass der Standort Bremerhaven in seiner Qualität erhalten bleibt, dass nicht die Deiche brechen und wir „Land unter“ vermelden können oder der Klimawandel dafür sorgt, dass wir statt Krabben demnächst Seegurken fangen.

(Beifall bei der SPD)

Damit habe ich auch die Stichpunkte meiner Fraktion für diesen Redebeitrag ordnungsgemäß abgearbeitet.

(Beifall bei der SPD)

Ich freue mich außerordentlich darüber, dass der Dringlichkeitsantrag, den wir gleich hier verabschieden werden, die Unterschriften aller demokratischen Fraktionen und des Abgeordneten Herrn Wedler tragen. Das ist, glaube ich, auch ein Ausdruck dessen, wie wir im Haushalts- und Finanzausschuss zusammengearbeitet haben, und ich möchte mich recht herzlich bei allen Kollegen bedanken!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Bevor ich jetzt dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüße ich auf der Besuchertribüne Auszubildende der Akademie Überlingen. Herzlich willkommen in der Bremischen Bürgerschaft!

(Beifall)

Das Wort hat der Abgeordnete Bödeker.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich es nicht für möglich gehalten hätte, dass wir in dieser Legislaturperiode noch das Gesetz für den kommunalen Finanzausgleich verabschieden können. Ich bin außerordentlich dankbar, auch aus Bremerhavener Sicht, dass es gelungen ist, und ich glaube, das Ergebnis, das verhandelt worden ist und das wir heute hier verabschieden, ist ein gutes.

Es hat eine Arbeitsgruppe gegeben, bestehend aus Mitarbeitern des Senators für Finanzen, der Magistratskanzlei, der Magistratskämmerei aus Bremerhaven, in der die ersten Eckwerte besprochen worden sind. Eine der Grundprämissen, was Finanzverhandlungen in Bremerhaven angeht, ist natürlich immer die Frage von Hafenhoheit und auch von Einnahmen in den stadtbremischen Hafengebieten. Ich glaube, wir haben dort eine richtig gute Lösung gefunden, und ich hoffe, dass die Diskussion über Hafenhoheiten in den Hintergrund tritt, denn hier wird gezeigt, dass aus den stadtbremischen Häfen grundsätzlich 5 Millionen Euro direkt an Bremerhaven angerechnet werden und man dann natürlich schaut, wie die Wirtschaftskraft der Häfen und die Steuereinnahmen insgesamt zu bewerten sind. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Aspekt.

Ich bin außerordentlich dankbar, dass Herr Senator Dr. Nußbaum und Bürgermeister Michael Teiser zusammen diese gemeinsame Vorlage erstellt und sie dann auch in Bremerhaven mit dem Magistrat zusammen verabschiedet haben. Einer der wichtigen Punkte ist ja – Frau Kollegin Wiedemeyer hat ja darauf hingewiesen – auch die Frage der Zuweisung, was Zahlungen an Lehrerschaft und Polizei angeht. Gerade in Bremerhaven hat es immer die heftige Diskussion gegeben – die Bremerhavener Kollegen wissen, wovon ich rede –, nämlich die Frage von kommunaler Polizei oder Landespolizei. Man darf dabei nicht vergessen, dass die kommunale Polizei keine Erfindung der Bremerhavener war, sondern sie ist aus der Historie entstanden und hat sich eben so weiterentwickelt, und nicht alles, was aus der Historie entstanden ist, ist unbedingt schlecht für Bremerhaven gewesen. Insofern sind wir auch immer leidenschaftlich für die kommunale Polizei in Bremerhaven eingetreten.

Man muss dazu wissen, dass die 5 Prozent Zuzahlung bei Lehrern und die 5 Prozent Zuzahlung bei der Polizei beschlossen wurden, weil man gesagt hat, wir übernehmen die Gesamtkosten und entlasten Bremerhaven. Daraus ist das entstanden. Das hätte man auch im Gesamtaspekt der Finanzen organisieren können, was wahrscheinlich klüger gewesen wäre, weil wir dann nicht immer die Diskussion gehabt hätten, wenn es dann Landespolizei wird, braucht ihr die 5 Prozent nicht mehr zu zahlen.

Ich denke, auch dieses Thema haben wir hiermit auf ordentliche Art erledigt, und ich glaube, das ist

eine ganz wesentliche und wichtige Sache. Dass wir zusätzlich einen Antrag über den kommunalen Finanzausgleich haben, ist, glaube ich, auch richtig. Frau Wiedemeyer, ich muss es an dieser Stelle der Fairness halber wirklich einmal sagen, wir haben hart gerungen, ich weiß nicht, wir haben etliche Male telefoniert, Gespräche geführt, waren uns zunächst einmal nicht einig,

(Abg. Frau W i e d e m e y e r [SPD]: Ir- gendwann waren Sie einmal einsichtig!)

aber ich glaube, das, was wir jetzt hier vorlegen, kann auch aus Bremerhavener Sicht mitgetragen werden, und der Antrag ist vernünftig. Natürlich ist es doch auch aus der Logik des Lebens heraus so, dass man alles, was man beschließt, auch mittelfristig, langfristig überprüfen muss. Es ist klar, dass man es auf Funktionalität überprüfen muss, und es lässt sich nicht abstreiten, meine Damen und Herren, dass die ProKopf-Verschuldung in Bremen 7510 Euro beträgt und in Bremerhaven nur 4685 Euro.

Wenn die Bremer den Bremerhavenern dann natürlich sagen, da muss ein Ausgleich herbei, ist das zunächst einmal in der Diskussion ein Ansatz. Darauf kontern die Bremerhavener natürlich, wir haben eine höhere Arbeitslosenzahl, und wir haben auch andere Nachteile. Das, was wir formuliert haben, dass nach den Verhandlungen mit dem Bundesverfassungsgericht Vorschläge zu machen sind, wie die Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger nach unserer Verfassung erreicht werden kann, ist eine vernünftige Formulierung, und damit können alle gut leben.

Keiner verschließt sich davor, dass Bremen bei der Pro-Kopf-Verschuldung Probleme hat, aber in diesem Hause verschließt sich Gott sei Dank auch keiner davor, dass Bremerhaven zum Beispiel mit den Arbeitslosenzahlen Probleme hat, wobei ich natürlich auch da anmerke, dass wir in Bremerhaven auf einem guten Weg sind, was Strukturveränderung angeht, zum einen über den Ausbau der Häfen, aber auch über das Standbein Tourismus. Insofern glaube ich, dass es eine richtige Entscheidung war, diesen Antrag mitzutragen, und er ist für Bremerhaven auch gut und wichtig.

Dass wir ein Gesetz grundsätzlich zeitlich begrenzen wollten, war ja eine Entscheidung, die wir hier in diesem Hause schon vielfach betont haben, weil es auch richtig ist, dass man jedes Gesetz auch auf Zeitgemäßheit kontrollieren muss.

Dass Ausgaben, die im Land mit Landesgeld getätigt werden, dann auch kontrolliert und überwacht werden und dass man natürlich sagt, wenn dann in dem Bereich Gelder ausgegeben werden wollen, dann ist es in erster Linie gerade für die Stärkung von Steuerkraft und für den Abbau von Arbeitslosigkeit notwendig, ist, glaube ich, genau die richtige Entschei

dung. Deswegen tragen wir das auch mit. Wir sagen ja nicht, Bremerhaven ist abgekapselt, macht mit dem Geld, was es will, sondern ich glaube, da muss eine offene Transparenz sein, denn das Ziel der Großen Koalition in diesem Hause ist natürlich, die Wirtschaftskraft auch in Bremerhaven zu stärken und auch die Arbeitslosigkeit in Bremerhaven abzubauen. Auf dem Weg sind wir. Ich glaube, wir sind schon ziemlich weit, und insofern ist dieser Finanzausgleich hilfreich.

Als Letztes, meine Damen und Herren, glaube ich, auch wenn wir ein so klar gefasstes Finanzausgleichsgesetz haben, wird der Streit zwischen Bremen und Bremerhaven nicht mehr so sein, wie er in der Vergangenheit war, wie er leider Gottes auch durch die Presse in Teilen geschürt worden ist, sondern ich finde, Bremen und Bremerhaven, zwei Städte, ein Land, das gehört zusammen! – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich maule nicht, ich rede hier, genau wie Sie es gelegentlich auch tun! Deswegen bitte ich Sie, auch zuzuhören, weil es nicht ganz uninteressant ist, was hier noch an kritischen Bedenken kommt, was in diesem Gesetzespaket nicht berücksichtigt ist.

Zunächst einmal möchte auch ich feststellen, es hat lange gedauert, bis dieses Gesetzesvorhaben endlich in die Bürgerschaft kommt, ich muss sagen, eigentlich viel zu lange! Die Koalition hat sich jahrelang nicht aufraffen können, das, was lange notwendig und auf Arbeitsebene schon längst geeint war, auf den gesetzgeberischen Weg zu bringen. Nun kommt der Gesetzentwurf endlich, zur letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode, und immer noch knirscht es im Getriebe, jedenfalls wenn man sich die zurückliegenden Wochen betrachtet und das, was da jetzt noch an Änderungs- und Entschließungsanträgen gekommen ist. Das ist wahrlich, muss ich feststellen, keine Regierungskunst, was die Koalition uns hier abliefert.

Ich finde es richtig, wenn die Grunderwerbsteuer als Landeseinnahme in die Verbundmasse und damit in die neu errechnete Schlüsselmasse einbezogen wird. Mir scheint das vom Ansatz her plausibler zu sein als die bisherige Lösung, nämlich eine kommunale Zuordnung dieser Steuern. Auch das Modell zur Errechnung und Verteilung der Schlüsselmasse auf die beiden Kommunen, das heißt die Errechnung der sogenannten Schlüsselzuweisung an die beiden Städte, ist richtig.

Sicher kann man sich viele Bedarfsindikatoren vorstellen, und sicher werden sich die Indikatoren auch mit der Zeit ändern, ja, ändern müssen, weil ihr

Gewicht und ihre Bedeutung sich ändern. Im Augenblick scheint mir das Indikatorenkonzept vor dem Hintergrund unserer stadtstaatlichen Struktur und der bestehenden rechtlichen Situation aber vernünftig zu sein. Ob es ausreicht, nur die Gewichtung der Bedarfsindikatoren wie in Paragraf 6 mit der Ermächtigung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, neu festzusetzen, wage ich zu bezweifeln.

Man muss wahrscheinlich auch die Indikatoren selbst auf Angemessenheit und Geeignetheit von Zeit zu Zeit überprüfen. Die Evaluierung und Überprüfung des Gesetzes vor Ablauf der jetzt noch eingefügten Befristungsregelung sollte sich daher auch auf die Angemessenheit und Geeignetheit der Indikatoren beziehen, also nicht nur auf das, was dort in Paragraf 6 derzeit geregelt ist, ob die Gewichtung noch stimmig ist, sondern auch auf die Geeignetheit und die Angemessenheit der Indikatoren.

Die unter Nummer 2 bis 4 in der Senatsmitteilung als Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelung benannten Änderungen, nämlich die vollständige Erstattung der Personalausgaben für Polizei und Lehrer sowie der konsumtiven und investiven Ausgaben für die Polizei an Bremerhaven, waren längst überfällig. Diese Änderungen stellen übrigens einen Zustand wieder her, den wir zu Beginn der Neunzigerjahre schon einmal hatten, damals unter maßgeblichem Druck der FDP eingeführt.

Dass es im Unterschied zu allen anderen Bundesländern in Bremerhaven kommunale Polizisten und Lehrer gibt, hat etwas mit der Geschichte unseres Bundeslandes und der Stadt Bremerhaven zu tun. Ich meine, dass dies auch nicht geändert werden muss angesichts der geografischen Struktur des Landes und der bestehenden Rechts- und Verfassungslage in unserem Bundesland. Das Land kann die Dinge in Bremerhaven, was diese Bereiche anbetrifft, vollständig über seine gesetzgeberischen und finanziellen Möglichkeiten steuern und gestalten. Da stört nach meiner Auffassung ein bisschen Autonomie in Bremerhaven in diesem Bereich nicht, ganz im Gegenteil!

Das, was in Nummer 7 als Kernpunkt der Veränderung in der Senatsmitteilung benannt wird, ist eine Zielsetzung, die sicher richtig ist. Die in den stadtbremischen Überseehafengebieten in Bremerhaven entstehenden kommunalen Steuern sollen im Rahmen einer Pauschale – von 5 Millionen Euro ist da die Rede! – von der Stadtgemeinde Bremen auf die Stadt Bremerhaven übertragen werden. So begrüßenswert diese Veränderung ist, so halbherzig und unvollkommen ist diese Änderung.

Was mich an dem Punkt stört, ist zweierlei: erstens, die im Gesetz festgelegte Pauschalierung dieses Steueraufkommens auf 5 Millionen Euro. Wenn sich da etwas verändern soll, muss der Gesetzgeber bemüht werden. Das ist kein Automatismus, der sich an der Höhe der Steueraufkommens misst, sondern eine

gesetzgeberische Entscheidung, die da notwendig ist. Außerdem werden die Hebesätze der Steuern, die hier involviert sind, von der Stadt Bremen weiterhin gestaltet. Das muss man wissen, wenn man sich darüber Gedanken macht.