Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jahresbericht 2006 über die Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2004 der Freien Hansestadt Bremen (Land) und des Rechnungshofs vom 20. März 2006
Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zur Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen (Land) für das Land 2004 (Mit- teilung des Senats vom 12. Dezember 2005 – Drs. 16/ 868) und zum Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs vom 20. März 2006 (Drs. 16/958) vom 16. April 2007
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer dem Senat gemäß Paragraf 114 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses mit der DrucksachenNummer 16/1376.
Wer den Bemerkungen im Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 16/1376, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses bei.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs, Drucksache 16/958, und von dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 16/1376, Kenntnis.