ben 16 Führungskräfte, davon 8 Männer und 8 Frauen, an der zweiten 10 Führungskräfte, davon 3 Männer und 7 Frauen, teilgenommen, 2 haben extern etwas gemacht, und die dritte Fortbildung wurde wegen geringer Beteiligung abgesagt.
Dazu nur die Zahlen! Ich denke, das ist ein deprimierendes Ergebnis. Ich denke, dazu muss es auch eine verpflichtende Fortbildung geben. So kann man das nicht weiter schleifen lassen.
Ich habe Ihnen ja in der letzten Debatte an dem Beispiel der Berufungskommission erzählt, wie es um die Gender-Kompetenz in Bremerhaven bestellt ist. Man kann sich einen leichten Eindruck verschaffen, und ich denke, da muss man auch mit anderen Instrumenten umgehen. Manchmal reicht das Zeigen der Folterinstrumente schon, um anderes Handeln einzuleiten.
Mein Fazit: Gender Mainstreaming ist richtig, aber auch für ausgegliederte Gesellschaften. Wir müssen diesen Prozess weiterführen und ihn auch beschleunigen. Die Fortbildung muss verpflichtend werden. Gender-Kompetenz muss als Kriterium auch für Führungskräfte gelten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Habe ich auch, habe ich auch sonst nie gesagt, lass es aber noch einmal durchgehen! Es ist auch schön. Mir hat es auch immer Spaß gemacht, mit dir zu arbeiten, und das andere, was ich dir gern noch sagen möchte, das sage ich dir später! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor 10 Jahren hat die Europäische Union im Vertrag von Amsterdam das Prinzip des Gender Mainstreaming beschlossen. Im Februar 2002 hat die Bremische Bürgerschaft beschlossen, die Gleichstellung von Frauen und Männern gezielt und konsequent umzusetzen und dabei Gender Main
streaming als Strategie in der bremischen Politik und Verwaltung zu verankern. Der Senat hat daraufhin ein Konzept zur Implementierung des Prinzips Gender Mainstreaming in Auftrag gegeben.
In dem nun vorliegenden Abschlussbericht zur Pilotphase wird deutlich, dass eigentlich überall die Berücksichtigung der Geschlechterperspektiven zu einer qualitativen Verbesserung der Ergebnisse der jeweiligen Verwaltungsaufgaben führt. Damit zeigt sich, dass Gender Mainstreaming einen doppelten Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes darstellt. Es treibt nicht nur die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern voran, sondern es leistet zusätzlich durch Zielgruppengenauigkeit einen Beitrag zu einer effektiveren Verwaltungsarbeit. Gender Mainstreaming ist also durchaus kein bürokratisches Monster, sondern im Gegenteil Motor für eine moderne Verwaltung.
Insgesamt wurden 16 Pilotprojekte auf den Weg gebracht, von denen der größte Teil mittlerweile auch abgeschlossen ist. Die Projekte waren für uns alle ein allererster Schritt. In Zukunft wird es folglich darum gehen, Gender Mainstreaming in den gesamten Verwaltungsalltag zu integrieren. Wichtig ist es daher, dass wir uns die Empfehlungen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe für den weiteren Umsetzungsprozess zu eigen machen.
Ich will hier 3 Beispiele nennen: die Verbesserung von Entscheidungsprozessen durch die Überprüfung von Senats- und Deputationsvorlagen auf geschlechtsspezifische Auswirkungen. Ein zweiter Punkt: Besonderer Anstrengungen bedarf es auch weiterhin bei der Entwicklung von Gender-Bewusstsein und Anwendungskompetenz in fachlicher Hinsicht. Fortbildung, wir haben es gehört, ist hier notwendig.
Um die Berücksichtigung von Geschlechteraspekten bei Projektträgern, Verbänden und Vereinen zu erreichen, finde ich, ist es eine sehr interessante Überlegung, nicht nur lohnenswert, sondern wir müssen uns dieser Überlegung stellen, wie wir damit umgehen sollten, dass Projektmittel und -zuwendungen grundsätzlich an die Integration von Gleichstellungszielen gebunden werden. Ich will es bei diesen 3 Beispielen belassen, es gibt weitere gute Vorschläge, die hier auch mitgeteilt worden sind.
Wir haben in allen Ressorts vielversprechende und gute Ansätze. Die gebündelten Erfahrungen müssen jetzt in die nächsten Schritte der Umsetzung gehen. Wir haben in meinem Ressort dafür eine Empfehlung für eine Ressortstrategie vereinbart. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Gender Mainstreaming ist ein Instrument, aber es ist auch eine Haltung, vor allem ist Gender Mainstreaming zukunftsorientierte Politik. In diesem Sinne haben wir uns viel vorgenommen, und ich bin überzeugt davon, dass wir auf dem richtigen Weg sind. – Herzlichen Dank!
Wer den Bemerkungen des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau, Drucksache 16/1323, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau bei.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 16/1229, und von dem Bericht des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau, Drucksache 16/1323, Kenntnis.
Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter, ihr beigeordnet Frau Staatsrätin Dr. Weihrauch.
Bevor ich Herrn Lehmann jetzt als erstem Redner das Wort erteile, möchte ich wenigstens darauf aufmerksam machen: Wir haben eine 10-Minuten-Debatte. Ich kann nicht empfehlen, die Mittagspause nachher zu verlängern, also sollten wir nicht über 13.00 Uhr hinaus debattieren. Das hat den Grund, weil wir um 14.30 Uhr Jugend im Parlament haben, und ich finde es unhöflich, wenn wir die Schüler einladen und dann später anfangen. Sind Sie damit einverstanden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir kommen hier von einem Gleichstellungsthema zum nächsten. Heute behandeln wir hier einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem wir die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit der Ehe end––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
lich rechtlich gleichstellen möchten. Wir fordern damit den Senat auf, eine Bundesratsinitiative zu starten. Der Antrag bezieht sich auch ausschließlich auf Bundesgesetze.
14 000 eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es mittlerweile etwa in Deutschland, 400 davon etwa im Land Bremen. In eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebt man zusammen wie in der Ehe auch. Es wird dort genauso füreinander gesorgt, und genauso werden Pflichten wie in der Ehe eingegangen. Daraus müssen auch die gleichen Rechte resultieren. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weswegen hier noch Unterschiede bestehen beziehungsweise man diese Unterschiede gar beibehalten sollte.
Was wollen wir also genau mit unserem Antrag? Wir wollen endlich die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und der Ehe vollenden. Seitdem homosexuelle Paare sich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entscheiden können, also seit 2001, hat sich rechtlich fast nichts geändert, und das, obwohl es einen großen Nachholbedarf gibt. 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz auf Bundesebene verabschiedet worden. Die rotgrüne Bundestagsmehrheit hat damals einen ambitionierten Gesetzentwurf eingebracht. Im Bundesrat sorgten aber die unionsregierten Länder mit absurden Änderungsvorschlägen dafür, dass das Gesetz zerpflückt wurde und es folglich keine rechtliche Gleichstellung gab.
Die Liste der noch bestehenden Ungerechtigkeiten ist lang. Ich führe hier ein paar Beispiele an: Bei Erbschaften gelten zum Beispiel für eingetragene Lebenspartner niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze als für Ehegatten. Das kann nicht sein!
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden auch im Einkommensteuerrecht nicht wie Ehepaare behandelt und demnach nicht gemeinsam veranlagt. Die Möglichkeit der gemeinsamen Versicherung bei einer Krankenkasse, wie es Ehepartnern gestattet ist, steht eingetragenen Lebenspartnern ebenfalls nicht offen. Auch der Zuständigkeitswirrwar bei Schließung der Lebenspartnerschaften muss ein Ende haben. Wir brauchen hier endlich eine bundeseinheitliche Lösung.
Zwischenzeitlich haben Kanada, Südafrika, Belgien, die Niederlande und sogar das konservative Spanien die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet und sind damit Deutschland inzwischen weit voraus. Ob wir das für Deutschland auch noch hinbekommen werden? Das wäre doch ein Ziel, auf das man hinarbei
6 Jahre sind seit der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergangen. Gesetzlich zum Besseren gewandelt hat sich fast nichts. Am 17. Juli 2002 hat bereits das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz den Gesetzgeber unmissverständlich aufgefordert, die Gleichstellung zu vollenden. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus dem Urteil: „Der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahekommen.“ Das ist zu begrüßen, und jetzt muss schnellstmöglich gehandelt werden, meine Damen und Herren!
Im gesellschaftlichen Leben in Deutschland und den meisten anderen Industriestaaten der Welt ist Homosexualität in weiten Bereichen akzeptiert. Wegen ihres anderen Kaufverhaltens zum Beispiel sind die Homosexuellen eine interessante Zielgruppe vieler Unternehmen geworden, denken wir aber auch an die Bereiche Kultur, Tourismus, Städtebau et cetera! Ich verweise hier auf die Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ vom 17. Februar 2007. Nur in der Politik scheint das Thema noch nicht vollständig angekommen zu sein, wie man an der Haltung der CDU zum Beispiel sehen kann. Die Neudefinition des Begriffs Familie steht bei Ihnen jedenfalls noch aus.
Liebe CDU, erwachen Sie aus Ihrem Dornröschenschlaf, und erkennen Sie endlich die gesellschaftlichen Realitäten an!
(Abg. K n ä p p e r [CDU]: Sie müssten einmal meine letzte Rede hören! – Abg. Frau B e r k [SPD]: Nun regen Sie sich einmal da hinten nicht so auf!)