Es ist gewünscht, ja! Trotzdem finde ich, es beschreibt einen Teil des Problems, wenn ich hier auch ein gewisses Schmunzeln auf dem einen oder anderen Gesicht sehe, wenn es um dieses Thema geht. Ich glaube, das ist es nicht wert, das ist ein wichtiges Thema.
Es geht bei diesem Thema, um das vorweg zu sagen, auch nicht um eine verdeckte Emanzipationsdiskussion. Es geht für uns auch nicht darum, das will ich schon einmal jetzt sagen an dieser Stelle, eine neue Diskussion über eine Verteilungsgerechtigkeit dabei zu führen, sondern ich glaube, es geht jetzt bei dem Budgeting erst einmal um die Frage der Transparenz. Das ist die erste Stufe. Wir müssen eine Analyse machen, Bestandsaufnahmen machen, transparent machen, inwieweit unsere Strukturen heute geschlechterspezifisch wirken. Ich glaube, dass die Frage der Geschlechter eine ganz zentrale Frage ist, die alle anderen spezifischen Merkmale und Differenzierungskriterien überlagert, und dass dies für uns in der Wirtschaft eigentlich schon gang und gäbe ist.
Es gibt kein großes Unternehmen, das nicht geschlechterspezifisch eine Unternehmensstrategie fährt, wenn es denn ein gutes und erfolgreiches Unternehmen ist. Alle guten und erfolgreichen Unternehmen haben, weniger deutlich nach außen ausgedrückt, aber sie haben nach innen wirkend eine geschlechterspezifische Unternehmensstrategie. Sie kennen alle das Beispiel aus der Versicherungswirtschaft, da gibt es zum Beispiel geschlechterspezifische Prämien, weil man einfach mit dem Thema anders umgeht. Es ist eigentlich ein Thema, das in der Wirtschaft bereits implementiert ist, was wahrgenommen wird, was umgesetzt wird. Es ist aber, so habe ich gelernt, ein Thema, das möglicherweise in der Verwaltung noch nicht so richtig angekommen ist.
Wenn ich das einmal betrachte, dann stelle ich fest, dass es kein SAP-Modul Gender-Budgeting gibt. Wenn ich das heute wollte, könnte ich kein Modul bei SAP bestellen, was mir ein Gender-Budgeting erlaubt. Das macht, glaube ich, auch die Schwierigkeit des Prozesses aus. Wir stehen hier am Anfang, aber wir müssen uns diesem Prozess stellen.
Sie haben die EU angesprochen. Es wird über die EU zwar in einem noch längeren Zeitraum, ich sage einmal zehn Jahre, angeschoben werden, aber es wird kommen. Es wird uns erreichen, und wir müssen mit diesem Thema umgehen. Ich glaube, wir sollten damit sehr früh umgehen, um uns darauf einzustellen, weil wir auch Zeit brauchen werden, dieses Thema so aufzugreifen, dass wir am Ende die Aussagen bekommen, die wir brauchen, um ein zielgruppengerechtes, geschlechtergerechtes Steuern der öffentlichen Haushalte zu machen und zu wissen, wo wir die Mittel am effizientesten einsetzen.
Ich sehe das deswegen außerhalb jeder MannFrau-Diskussion. Ich sehe es ganz nüchtern. Es geht darum, eine Bestandsaufnahme zu machen und das so zu begreifen, dass, wenn man das richtig einsetzt, ich sage nochmals, die Wirtschaft macht es bereits, man über dieses Thema auch erst einmal ganz banale oder einfache Effizienzgewinne erreichen kann. Das ist in Zeiten knapper Kassen auch wichtig. Der zweite Punkt ist, wir können auch Transparenz erreichen: Wie ist der Wirkungsgrad oder der In- und Output von Ausgaben, die wir im öffentlichen Haushalt machen? Wir nähern uns diesem Thema in Bremen, so haben wir es beschlossen, über Pilotprojekte. Bei meiner Kollegin Frau Röpke gibt es zum Beispiel ein solches Projekt. Wir werden bei uns im Bereich auch ein solches Projekt im Personalcontrolling einführen, das uns dann stärker noch erlauben soll, zu einem ausgewogenen Beschäftigtenanteil zwischen Mann und Frau zu kommen. Das sind aber erst die Anfänge. Ich muss auch offen sagen, wir betreten hier Neuland. Es ist nicht so, dass wir in anderen Ländern das einfach abschauen können, wie das geht. Wir müssen da offen sein, wir müssen schauen, welche Instrumente es gibt, aber gleichwohl müssen wir ein für Bremen spezifisches Modell entwickeln. Das ist wichtig, das müssen wir tun. Gleichwohl sage ich auch ein bisschen einschränkend, wie immer bei solchen Projekten muss man natürlich auch Aufwand und Ertrag genau im Auge behalten. Das heißt, wir müssen uns schon jetzt auch mit der Erfahrung aus diesen Pilotprojekten für uns deutlich machen, was es letztlich kostet. Das implementiert sich ja nicht einfach von selbst, und was ist letztlich der Nutzenaspekt? Ich glaube aber, das ist der Zeitaspekt, dass wir uns diesem Thema langsam nähern können, deswegen sollten wir auch sehr früh anfangen. Das gibt uns auch die Chance, das dann optimal zu machen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/92, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.
Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 30. Oktober 2003 (Drucksache 16/62)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In spätestens zweieinhalb Wochen wird das Krankenversicherungsmodernisierungsgesetz, GMG, zur Wirklichkeit werden. Dann erreicht uns dieser Kompromiss, der von CDU, SPD und Grünen im Sommer auf Bundesebene ausgehandelt wurde. Die FDP, wie wir wissen, hat sich vorher ausgeklinkt, sie hat ihre Rechte nicht wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, dieser Kompromiss wird natürlich auch einiges in unserem Bundesland verändern. Es gibt ja schon jetzt heiße Diskussionen und auch Kritik, die sich vor allen Dingen an den neuen Zuzahlungsregelungen festmacht. Die Kritik an den von der Union eingebrachten Forderungen nach höheren Zuzahlungen beim Zahnersatz und beim Krankengeld teile ich, aber letztlich muss ich sagen, es ist ein Kompromiss gefunden worden, und jetzt müssen wir das in Bremen kleinarbeiten.
Im neuen GMG gibt es natürlich einige Neuregelungen, die wir als Fraktion positiv sehen. Hierzu zählt vor allen Dingen der Bereich der integrierten Versorgung, denn von ihr, was ja auch heute unser Thema ist, versprechen wir uns einen kräftigen Push in unserem Gesundheitswesen. Durch dieses neue Gesetz werden endlich einige rechtliche Hürden für diese integrierte Versorgung beseitigt, denn es gab in der Vergangenheit doch immer erhebliche Schwierigkeiten, weil diese Möglichkeit nur auf freiwilliger Basis beruhte.
Meine Damen und Herren, zukünftig kann der Patient die Versorgungsart frei wählen, er kann das von den Kassen angebotene Hausarztlotsensystem wählen, er kann sich aber auch in die Disease-Management-Programme einschreiben, oder, wie gesagt, er kann die integrierte Versorgung wählen und letztlich auch die Versorgung, wie er sie bisher angenommen hat.
20 Prozent der Versicherungen nehmen 80 Prozent der Leistungen in Anspruch und verursachen somit die höchsten Kosten in unserem System. Viele Kosten entstehen durch eine fehlende Zusammenarbeit der verschiedenen Sektoren, und es gibt vielfach Doppeluntersuchungen und auch erhebliche Kommunikationsdefizite. Von daher ist es sinnvoll, dass auf allen Ebenen besser zusammengearbeitet
wird. Ärzte, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und andere Leistungserbringer stimmen sich einfach zu wenig ab.
Im neuen Gesetz werden die Krankenkassen verpflichtet, diese qualitativ vorteilhaften Versorgungsformen für die Patienten zu ermöglichen. Ich weiß, dass es in Bremen hierzu schon seit 2001 freiwillige Vereinbarungen zwischen der AOK und der Paracelsus-Klinik für Hüftgelenkbehandlungen gibt. Auch gab es Versuche, für Tumorerkrankungen solche freiwilligen Systeme zu etablieren, aber die sind leider gescheitert. Zukünftig sollen sich also die Ärzte, ambulante wie auch stationäre Leistungserbringer sowie Apotheker und Reha-Einrichtungen in das Versorgungsnetz einklinken. Möglich sind auch in Zukunft Managementgesellschaften, die so ein Versorgungszentrum betreiben.
Als Patient kann ich von einem derartigen Netzwerk zukünftig eine besondere Kompetenz erwarten. In einem Netzwerk, das auch funktioniert, kann ich erwarten, dass ich informiert werde, dass beispielsweise in Bremen-Nord eine Spezialabteilung für Krankheiten zuständig ist, die im Jahr weitaus mehr Operationen tätigt als vielleicht in meinem Stadtteil, dann werde ich eben dorthin verwiesen, und dies wird in eine Versorgungskette einbezogen.
Insgesamt muss man sagen, dass diese Versorgungsketten die Arztwahl einschränken. Ich bin dann gezwungen, gewisse Ärzte aufzusuchen, und kann sie nicht mehr alle frei wählen. Im Gegenzug dazu ist es aber möglich, dass die Krankenkassen Boni geben oder mir Beitragsvergünstigungen einräumen.
Wofür eignen sich diese Versorgungssysteme? Insbesondere, dies steht auch in der Antwort des Senats, eignen sie sich vor allem für schwere Krankheiten wie Krebs oder chronische Krankheiten. Auch sollen zukünftig die Krankenhäuser die Möglichkeit haben, ambulante Nachbehandlungen zu tätigen. Es macht Sinn, zum Beispiel bei schweren Krebserkrankungen, dass die weitere ambulante Behandlung dann auch von den Ärzten des Vertrauens weitergeführt wird. Ich denke, das ist ein Fortschritt, dass man die Krankenhäuser auch in diesem Bereich weiter öffnet.
In der Großen Anfrage wollten wir natürlich auch wissen, wie die verantwortlichen Träger wie Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen in Bremen zu diesem Integrationsmodell stehen. In der Antwort des Senats und auch in vielen Gesprächen wurde uns mitgeteilt, dass die Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dieses System sehr positiv sehen. Sie sehen vor allen Dingen einen Vorteil, dass die integrierte Versorgung eine interdisziplinäre Versorgung ermöglicht und somit viele Fachrichtungen auch zur Zusammenarbeit verpflichtet sind.
Auch sehen sie einen Vorteil darin, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen jetzt Boni und Beitragserstattungen geben können und die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit haben, Beratungsunternehmen zu gründen. Es gibt hier auch schon Gespräche. In Bremen-Nord wollen sie sich an das Krankenhaus anschließen, auch in der St.-Jürgen-Straße, und wollen selbst solche Versorgungszentren mit steuern und mit beraten.
Wie gesagt gibt es natürlich auch Kritik, und zwar dreht es sich hierbei um die Finanzierung. Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Krankenhäuser sehen es als problematisch an, dass sie bis 2006 ein Prozent ihrer Vergütung für die integrierten Versorgungseinrichtungen abführen müssen. Ich wiederum meine, dass es ein gangbarer Weg ist, wo man durch etwas mehr Druck dies auch erreicht. Wie gesagt, insgesamt stehen sie positiv dazu, sie haben allerdings noch Kritik an der Finanzierung.
Sehr häufig werden wir angesprochen, wann das mit diesem Versorgungssystem läuft. Kommt es denn schon zum 1. Januar 2004? Hier ist es noch schwierig, Antworten zu geben. Wenn wir als Politiker gefragt werden, müssen wir sagen, dass es noch Vertragsverhandlungen gibt.
Genau! Bis die endgültig abgeschlossen werden, ist noch eine gewisse Zeitspanne zu überwinden, aber insgesamt, denke ich, sind wir hier auf dem richtigen Weg, und es wird auch umgesetzt, wenn man die beteiligten Akteure hört.
Zur Ausbildung: Diese integrierte Versorgung verlangt natürlich auch eine spezielle Ausbildung bei den Ärzten. Hier wurde auf Bundesebene schon eine neue Ausbildungsordnung geschaffen. Hier werden die Ärzte schon von Anfang an interdisziplinär, fächerübergreifend, unterrichtet und unterwiesen, und ich denke, das ist eine gute Voraussetzung, um diese Systeme auch vom Personal her erfolgreich werden zu lassen.
Eine weitere Voraussetzung für die Integration im Gesundheitswesen ist natürlich die Medizintechnik. Hier gilt es, noch einiges zu verbessern, denn 20 bis 40 Prozent der Leistungen im Gesundheitswesen sind Datenerfassungen, Verarbeitungen und Kommunikation, und hier bieten natürlich Telematikanwendungen Potential, um Schnittstellen an den Teilprozessen erfolgreich zu überbrücken. Wie gesagt, die Telematik ist hier auch die Schlüsselvoraussetzung für eine gute Versorgung. Hier sehe ich eine besondere Aufgabe, dass wir auch in Bremen im Rahmen der Gesundheitswirtschaft noch einmal richtig pushen und auch vorankommen, denn am 1. Januar 2006 ist geplant, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, und das wird eben auch eine
Voraussetzung sein, um diese integrierte Versorgung erfolgreich durchführen zu können. Wie gesagt, wenn wir hier weiterhin aktiv bleiben, wie es auch in der Antwort des Senats zutage tritt, können wir, glaube ich, weiterkommen. Was mich besonders erfreut hat, ist die Koalitionsvereinbarung in Bremerhaven. Da wird explizit noch einmal gesagt, dass auch Bremerhaven Wert darauf legt, die integrative Versorgung voranzutreiben, und das, denke ich, ist ein guter Weg, um in Bremerhaven in dem Bereich der Gesundheitswirtschaft einiges zu erreichen.
Ich glaube, wenn wir diese ganzen Punkte erfolgreich abarbeiten, werden wir auch weiterhin erleben, dass die Bevölkerung in Bremen, wie es ja im Sommer bei einer Umfrage herauskam, zufrieden mit unserem Gesundheitssystem ist, und ich denke, wir werden als Parlamentarier immer wieder die einzelnen Schritte überprüfen und ein Urteil diesbezüglich abgeben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Brumma hat hier dankenswerterweise bereits die Rahmenbedingungen und die Definitionen für die integrierte Versorgung deutlich gemacht. Ich möchte meinem Redebeitrag voranschicken, dass die CDU im Grundgedanken mit der SPD im Konsens steht, was die Notwendigkeit von neuen Strukturen im Gesundheitswesen anbelangt, insbesondere den flexiblen Übergang zwischen stationär und ambulant und damit die Einführung der integrierten Versorgung. Wenn man das Vorhaben betrachtet, kann man ja auch kaum dagegen sein, wenn Versorgungsstrukturen geschaffen werden, die die koordinierte Zusammenarbeit unterschiedlicher medizinischer Versorgungsbereiche schaffen mit den Zielen wie etwa keine Doppeluntersuchungen mehr, kein Doktorhopping, sozusagen die Versorgung aus einer Hand unter einem Dach oder in einem Netz, je nachdem. Dennoch, ich möchte heute hier versuchen, der Idealvorstellung, die der Gesetzgeber beschreibt, doch noch ein paar kritische Punkte gegenüberzustellen, die wir als Politiker im Sinne des Patienten im Auge behalten müssen, denn die Schaffung neuer Strukturen soll ja in erster Linie eine qualitativ verbesserte Versorgung bringen und auch dem Ziel und dem eigentlichen Grund gerecht werden, Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Das sind ja im Übrigen wesentliche Gründe, weshalb es zur neuen Gesetzgebung kam.
Im Sommer, das hat Herr Brumma schon erwähnt, wurde mit viel Wirbel das neue Gesundheitsmodernisierungsgesetz beschlossen, das GMG, in Art einer großen Koalition. Kritiker werden allerdings bis heute nicht müde, diese Reform als ein Reförmchen zu beschreiben. Wer sich dann aber heute am Beispiel der integrierten Versorgung mit der Reform auseinander setzt, wird spätestens an dieser Stelle deutlich sehen können, dass es sich um einen echten Systemwechsel handelt. Nun haben wir auch gehört, dass integrierte Versorgung im Grundgedanken nichts Neues ist. In der Antwort des Senats wird dies auch noch einmal erwähnt. Der Gesetzgeber hat es also schon länger ermöglicht, diese Strukturen einzurichten.
Da ergibt sich doch die Frage: Warum bitte gibt es dann bis heute nur eine integrierte Versorgung in Bremen, und warum wurde diese Möglichkeit nicht schon mehr genutzt? Ganz einfach: Mit dem neuen GMG ist eine Anschubfinanzierung für die Einrichtung von integrierter Versorgung möglich geworden. Das heißt, und das haben wir gerade schon gehört, die Kassen enthalten 2004 bis 2006 ein Prozent der Gesamtvergütung den Krankenhäusern vor und so auch dem niedergelassenen Bereich.
Was folgt nun daraus? Mit dieser Anschubfinanzierung setzt eine ganz andere Dynamik ein. In angespannter finanzieller Situation im Gesundheitswesen, in den Krankenhäusern und im niedergelassenen Bereich, wird im Grunde nun verständlicherweise versucht, diese Zwangsabgabe zu kompensieren. Alle werden kreativ, alle stehen in den Startlöchern, und es bricht Goldgräberstimmung aus. Zurzeit also bereiten sich alle vor, keiner spricht darüber, alle stehen im Wettbewerb, und wer sich das Klügste ausdenkt, wird Marktführer sein. Das muss erst einmal nichts Schlechtes bedeuten, da ja Wettbewerb zunächst einmal nicht unbedingt zu schlechteren Preisen führt und nicht unbedingt auch zwingend zu schlechteren medizinischen Ergebnissen, im Übrigen auch immer ein Gedanke der CDU.
Was bedeutet das aber praktisch, und was bedeutet das für den Patienten? Mit dem Instrument integrierte Versorgung eröffnet sich für den Versicherten die Möglichkeit, eine abgestimmte Versorgung anzustreben, bei der Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, ambulanter, stationärer Bereich, gegebenenfalls auch Apotheken koordiniert zusammenwirken, am Ende weniger stationär, mehr ambulant. Die Preise geben die Krankenkassen vor.
Es eröffnen sich neue Möglichkeiten für Akteure, die bereits im Gesundheitswesen tätig sind, aber auch für solche, die es noch werden wollen. Das heißt auch, Pharmafirmen entwickeln hier Konzepte zur integrierten Patientenversorgung, die sich flächendeckend anpassen lassen. Krankenkassen schließen Versorgungsverträge, zum Beispiel indikationsbezogen, zum Beispiel für Endoprothesen. Die Verträge
umfassen alle notwendigen Behandler von der Einweisung – zum Teil sogar vorher – bis zur Reha, und das alles noch mit zehn Jahren Garantie, auf die Hüfte natürlich. Verträge können mit Leistungserbringern im Geltungsbereich des EG-Vertrags geschlossen werden. Übrigens werden auch medizinische Labore inzwischen als Keimzelle der integrierten Versorgung beschrieben.
Wer mit wem Verträge unter welchen Bedingungen schließen wird, vor allen Dingen in Bremen, ist überhaupt noch nicht absehbar. Es gibt keine Vorgaben für Versorgungsinhalte, da gibt auch die Antwort des Senats wenig Aufklärung. Ich entnehme der Antwort des Senats allenfalls eher eine zurückhaltende Erwartungshaltung, um nicht zu sagen wenig Substantielles, aber wir stehen ja auch erst am Anfang. Eines ist klar: Es wird Vielfalt geben.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ganz kurz von einem Kongress in Baden-Württemberg berichten, den eine Ärztin nutzte, um integrierte Versorgung zu beschreiben. Nun gibt es in Baden-Württemberg 44 Stadt- und Landkreise, was uns ja glücklicherweise erspart bleibt, dennoch ist es ein gutes Beispiel. 331 Krankenkassen können einzeln, zu zweit und so weiter mit angenommenen 44 integrierten Versorgungsstrukturen einzeln, zu zweit und so weiter Verträge aushandeln. Aus der Kombination ergibt sich eine unvorstellbare Gestaltungsform nur in einem Bundesland. Das GMG sah als definiertes Ziel für die integrierte Versorgung die Verschmelzung kleiner Einheiten zu wirtschaftlich rentableren größeren Einheiten vor, das lässt sich an diesem Beispiel erst einmal nicht erahnen. Vor allem aber sehe ich schon, dass wir unserer Leidenschaft gerecht werden könnten, uns am liebsten selbst zu verwalten.