Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Ich habe Sie eigentlich eher so verstanden, dass wir das begrüßen.

(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Das ist richtig, dass mehr Frauen dabei sind und die Männer auch einmal in Familienzeit gehen, das begrüßen wir sehr! Ich meine das Pro- blem, dass die Fehlzeiten von den anderen Beamten aufgearbeitet werden müssen!)

Das ist sicherlich die andere Komponente. Wir begrüßen es alle, dass nicht nur Frauen, sondern auch Männer zunehmend diese Elternteilzeit in Anspruch nehmen, um sich insbesondere um die kleinen Kinder zu kümmern, das können wir alle nur begrüßen. Das hat dann allerdings Folgen für den Dienst. Es gibt nicht nur in der Polizei, sondern im gesamten bremischen Landesdienst keine Planungen, dass man sagt, zumal man das auch nur bedingt vorab kalkulieren kann, wir schaffen fünf, sieben oder soundso viel Prozent mehr Personal dafür, dass Beschäftigte diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen, sondern das muss dann aufgefangen werden. So wird das in allen Bereichen gemacht.

Die Zielzahlen der Polizei sind auch in der Vergangenheit nie anhand einer Bedarfsplanung, die eine solche Komponente enthalten hätte, berechnet worden, sondern das sind immer politische Festlegungen, Verständigungen im Haushaltsverfahren gewesen, was man sich an Polizei leisten und finanzieren kann, und da hat diese Komponente nie eine Rolle gespielt. Das ist heute auch noch so.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie sich vorstellen, dass diese Komponente in Zukunft eine Rolle spielen wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wie ich die Haushaltslage Bremens einschätze, fürchte ich, kann man sagen oder

erwarte ich, wenn man das optimistischer oder nüchterner formulieren will, dass auch in Zukunft diese Zahl eher im Haushaltsgesetzgebungsprozess politisch festgelegt wird.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Hanse Law School. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Spieß!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die Zusammenarbeit der Hanse Law School mit den Universitäten Groningen und Oldenburg?

Zweitens: Welche Bedeutung misst der Senat der Koordination dieser Zusammenarbeit bei, wie ist die Koordination insgesamt personell ausgestattet, und wie verteilen sich die Ressourcen auf die Kooperationspartner?

Drittens: Sind die von Bremen zugesagten Stellen besetzt, und falls nein, warum nicht?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Programm der zum Wintersemester 2002/2003 in der Form eines gestuften Studienprogramms eingerichteten Hanse Law School zeichnet sich durch ein integriertes Studium des deutschen und niederländischen Rechts, des Common Law sowie des EU-Rechts aus.

Das vierjährige Bachelorstudium wird von den Universitäten Bremen und Oldenburg getragen, das einjährige Masterstudium von den Universitäten Bremen, Oldenburg und Groningen. An der Durchführung der Lehrveranstaltungen sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller drei Universitäten beteiligt.

Der Senat hat die Zusammenarbeit der Universitäten Bremen, Oldenburg und Groningen bei der Realisierung der Hanse Law School von Beginn an begrüßt und beurteilt sie auch weiterhin positiv.

Zu Frage 2: Studienprogramme, die an mehreren Standorten durchgeführt werden und an denen mehrere Universitäten beteiligt sind, erfordern insbeson

dere in der Planungs- und Implementierungsphase eine erhöhte Abstimmung und Koordination. Trotz der Kleinheit des Bachelor- und des Masterstudiengangs mit jährlichen Aufnahmekapazitäten von jeweils maximal 25 Studierenden war dies auch bei der Hanse Law School der Fall.

Die drei beteiligten Universitäten haben – nachdem die Implementierung erfolgt war und mittlerweile der Regellehrbetrieb läuft – jeweils verantwortliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für die Durchführung der Hanse Law School benannt, bei der Universität Oldenburg existiert darüber hinaus eine Projektkoordination, hierfür steht eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle zur Verfügung.

Zu Frage 3: Die Universität Bremen hatte dem Fachbereich Rechtswissenschaften für die Entwicklungsund Startphase der Hanse Law School befristet für die Dauer von zwei Jahren Sondermittel im Umfang einer halben wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle bereitgestellt. Nach Ablauf dieser befristeten Sonderfinanzierung wird die Hanse Law School seit 2005 im Rahmen der dem Fachbereich zur Verfügung stehenden Personal- und Sachmittel organisiert und finanziert. Darüber hinausgehende Zusagen hat es nicht gegeben. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie haben gesagt, Sie sehen diese Entwicklung oder diese Kooperation sehr positiv, haben aber bei der Universität selbst keine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle, die auch die Administrative und die Möglichkeiten, dort vorab Möglichkeiten der Prüfungsordnung oder ähnliche Dinge zu bestimmen, einsetzen können. Die Administrative wird ganz allein von Oldenburg geleitet. Wie sehen Sie denn die Möglichkeiten Bremens überhaupt, sich in diesem Projekt weiter einzubringen?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie haben ja gehört, dass die Universität sich dadurch einbringt, dass sie ihre ganz normalen Kapazitäten und Möglichkeiten zur Verfügung stellt, und ich denke, bei so einem kleinen Studiengang müsste das auf die Dauer auch in Ordnung sein, und da Oldenburg noch eine halbe Stelle dazutut, wird das auch reichen, denke ich. Ich habe jedenfalls keine Klagen gehört.

Frau Dr. Spieß, eine weitere Zusatzfrage?- Bitte sehr!

Die Umsetzung in der Universität sieht ja so aus, dass die Hochschulprofessoren, die in dem Studiengang oder in den Rechts

wissenschaften dort involviert sind, das sozusagen nebenbei mit absolvieren. Das heißt, da ist nicht wirklich eine richtige Anlaufstelle vorhanden, soweit mir bekannt ist. In dem Kooperationsvertrag OldenburgBremen ist auch dargestellt, dass wesentliche Änderungen bei der Hanse Law School auch zwischen Bremen und Oldenburg abgestimmt werden sollen.

Mir ist bekannt, dass der Dekan des Fachbereichs Wirtschaft an den Dekan oder die Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaften einen Brief geschrieben hat, um das einfach noch einmal zu verbessern. Das heißt also, die Kooperation scheint nicht so zu laufen, wie Sie es jetzt darstellen. Sehen Sie da Möglichkeiten Bremens oder an der Universität, diese Kooperation noch einmal zu intensivieren?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich denke, dass ich mir erst einmal diesen Vorgang ansehen muss. Der Brief ist mir nicht bekannt, wenn er Ihnen bekannt ist, ist das schön, aber es wäre schon ganz gut, wenn die Universität mit uns kooperiert. Ich denke einmal, dass die Wissenschaftsabteilung das aber gern noch einmal im Wissenschaftsausschuss vortragen kann. Ich werde mich selbstverständlich auch darum kümmern, ob es da wirklich knirscht im Getriebe. Wie gesagt, mir ist dazu im Augenblick nichts bekannt.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie dann gegebenenfalls das Ergebnis dieser Überprüfung beziehungsweise Ihr weiteres Vorgehen in Bezug auf die Kooperation dem Wissenschaftsausschuss zur Kenntnis geben?

Bitte, Frau Senatorin!

Selbstverständlich!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Kooperation von öffentlich finanzierten Wohneinrichtungen mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter von öffentlich finanzierten Wohn- und Betreuungseinrichtungen mit den Strafverfolgungsbehörden in der Weise kooperieren, dass sie den Aufenthalt von

per Haftbefehl oder sonst polizeilich gesuchten Personen melden?

Zweitens: Mit welchen Konsequenzen haben die Träger und Mitarbeiter von Wohn- und Betreuungseinrichtungen zu rechnen, wenn sie den Strafverfolgungsbehörden bewusst verschweigen, dass sich polizeilich gesuchte Personen in ihren Einrichtungen aufhalten?

Drittens: Hat es in der Vergangenheit entsprechende Fälle gegeben, und wie hat der Senat darauf reagiert?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: