Die Einzelheiten des Gesetzesvorhabens der SPD und der Grünen, Herr Fecker, sind hier vorgetragen worden, die will ich jetzt nicht wiederholen. Die CDUFraktion fordert an der Stelle ganz eindeutig – und hier jetzt darüber zu diskutieren, wer den ersten Antrag gestellt hat und wer den zweiten oder ob möglicherweise beide gleichzeitig eingegangen sind, ist, glaube ich, müßig –, dass im Rahmen des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens diese Möglichkeit mit eingebracht wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die absehbaren Folgen der demografischen Entwicklungen in unserer Gesellschaft fordern ein Umdenken. Auch der öffentliche Dienst muss sich den neuen Herausforderungen stellen und eine Neugestaltung der Beschäftigungsbedingungen vorantreiben.
Bürgerorientierung, Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen weiterhin und in verstärktem Maße der Maßstab der öffentlichen Aufgabenerfüllung sein. Hierbei ist Eigenverantwortlichkeit und Motivation wesentlicher Bestandteil von Leistungsstärke. Die Flexibilisierung des Eintrittsalters in den Ruhestand von Beamtinnen und Beamten trägt diesen Überlegungen unserer Ansicht nach in sehr geeigneter Weise Rechnung. Insofern tragen auch wir die Intentionen des Gesetzesvorschlages hier mit.
Diese sinnvolle und notwendige Änderung im Beamtenrecht hat der Senat nun dankenswerterweise zumindest für den Bereich der Polizei aufgegriffen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll für Beamtinnen und Beamte des Polizeidienstes die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Eintritt in den Ruhestand freiwillig um maximal fünf Jahre in zwei Stufen verschoben werden kann, wenn dienstliche Gründe nicht dagegen sprechen. Die FDP-Fraktion unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich. Wir haben, es ist bereits angesprochen worden, mit einem eigenen Antrag vor der CDU-Fraktion diese Forderung für das gesamte Beamtentum formuliert und sind sehr erfreut
darüber, dass der Senat unsere Forderung, wenn auch bisher nur in einem ersten Schritt, für den Polizeidienst durch einen konkreten Gesetzentwurf unterstützt.
Wir würden Sie allerdings an dieser Stelle auffordern zu prüfen, ob man nicht auch andere Bereiche in diese Regelung mit einbeziehen kann. Ich glaube, das macht durchaus Sinn, und es ist auch fair gegenüber anderen Angehörigen. Wir wollen das gern weiter mit Ihnen diskutieren. Ich glaube auch, dass es der Sache gut getan hätte, wenn wir wirklich auf der Basis unseres Antrages hier zu einem geeigneten Zeitpunkt diskutiert hätten.
Dass die CDU einen Antrag vorgelegt hat, der in unsere Richtung geht, ist grundsätzlich sehr positiv. Ich kann Ihnen hier vorausschicken, wir werden dem natürlich auch zustimmen, weil es uns um die Sache geht. Auf der anderen Seite zeigt das aber auch, wie einfallslos Sie teilweise Ihre Oppositionsrolle hier bestreiten. Irgendwelche Dinge von anderen abzukupfern, ist nun nicht gerade unbedingt das, was uns hier insgesamt voranbringt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in einigen Bundesländern wurden bereits vergleichbare Regelungen verabschiedet, und es liegt aus unserer Sicht im öffentlichen Interesse Bremens, dass auch in Bremen eine entsprechende Vorschrift eingeführt wird. Wir Liberalen appellieren an den Senat, das Thema Verlängerung der Dienstzeiten auf freiwilliger Basis weiter zu verfolgen und entsprechend auch die Regelungen auf die Beamtinnen und Beamten des gesamten öffentlichen Dienstes auszuweiten. In diesem Sinne stimmen wir dem Ansinnen hier gern zu. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag und auch den vorliegenden Änderungsanträgen soll die Altersgrenze für den Polizeivollzugsdienst in zwei Schritten auf 65 Jahre hinaufgesetzt werden auf freiwilliger Basis. Man muss natürlich sagen, wir sind froh, dass dieses kleine Wort „freiwillig“ darin steht, aber als Linke müssen wir natürlich sagen, es ist beschäftigungspolitisch ein falsches Signal, denn die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bedeutet immer Jobabbau im anderen Bereich. Das heißt in dem Moment: Die jungen Polizis––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ten stehen draußen, und die älteren dürfen jetzt freiwillig länger arbeiten. Deshalb werden wir das ablehnen. Es ist beschäftigungspolitisch ein falsches Ziel.
Eines kommt noch hinzu: Als Betriebsrat würde ich sagen, damit trifft man ganz automatisch die falsche Sozialauswahl, denn man muss doch einmal deutlich sagen: Wer 30 Jahre im Schichtdienst bei der Polizei gearbeitet hat, der ist sehr froh, wenn er die Sechziger-Altersgrenze noch gesundheitlich –
(Zurufe von SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen – Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Er muss nicht, er kann!)
bitte lassen Sie mich ausreden! – einigermaßen unbeschadet erreichen kann. Dann hat er die Möglichkeit, das freiwillig zu machen. In Wirklichkeit läuft es aber doch darauf hinaus, dass nur die höheren Hierarchieebenen diese Möglichkeit für sich in Anspruch nehmen können, weil sie gesundheitlich noch nicht so verschlissen sind, und das, finde ich, ist keine sozial ausgewogene Maßnahme. Auch deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vonseiten des Senats möchte ich einige ergänzende Anmerkungen und Hinweise machen. Zunächst zum Gesetzentwurf! Mit dem Gesetz wird ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarungen zur Verbesserung der Arbeit der Polizei umgesetzt. Wir haben da einen ganzen Fächer von Einzelmaßnahmen, aber dies ist auch ein ganz wichtiger dienstrechtlicher Punkt. Damit wird ein weiteres Modul für die individuelle Lebensarbeitszeitgestaltung geschaffen. Bremen betritt dabei Neuland. Wir sind im Grunde genommen Vorreiter für alle anderen Bundesländer. Polizeibeamte erhalten jetzt die Möglichkeit, freiwillig über die bei der Polizei geltende Altersregelung von 60 Jahren hinaus weitere fünf Jahre zu arbeiten. Das können sie sich selbst in Stufen einteilen.
Was neben diesem Modell eigentlich sehr wichtig ist, ist, dass die Rahmenbedingungen für die Einstellungen von Nachwuchskräften bei der Polizei für diese Legislaturperiode davon unberührt bleiben. Das hat der Senat auch ausdrücklich erklärt. Die Kosten sind vertretbar. Es wird kein Zuschussgeschäft, wie Herr Hinners es gesagt hat, aber im Grunde genommen kaufen wir Polizeibeamte für 25 Prozent ein, weil wir sonst die Versorgung zahlen müssten. Wir haben auch Besitzstand bei der Ausstiegsprämie, die Polizeibeamte behalten, zugesagt, und das ist eine vertretbare und ordentliche Regelung.
Nun kurz zum Antrag der CDU! Wir haben bereits jetzt die Möglichkeit, ein Jahr zu verlängern. Eine solche Änderung sollte daher genau überlegt werden, weil die Regelung in einem größeren Kontext steht. Die Frage der allgemeinen Altersgrenze wird im Bezug auf die Rentenversicherung diskutiert, da werden wir ab 2012 stufenweise auf das 67. Lebensjahr vorrücken. Jetzt geht es nicht schlicht darum, im Preiswettbewerb zu sehen, wer das beste Modell hat und wie wir das schnell umgesetzt bekommen, sondern wir haben mit den norddeutschen Ländern verabredet, eine gemeinsame Grundlage für das Beamtenrecht zu schaffen. Dazu gibt es inzwischen einen gemeinsamen Referentenentwurf.
Wir müssen das Status- und auch das Versorgungsrecht insgesamt grundlegend neu regeln. Dabei gibt es drei Modelle, die man für den Altersgrenzenbereich diskutieren kann, und zwar ist das einmal das Nachvollziehen der Rentenregelung, also dass die Altersgrenze schlicht und einfach auf 67 Jahre erhöht wird. Die zweite Möglichkeit ist eine umfassende Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand, bei der man von 60 Jahren aufwärts, immer gekoppelt mit den versorgungsrechtlichen Regelungen, Ausstiegsmöglichkeiten in verschiedenen Jahren schafft. Die dritte Regelung ist eine Modifikation davon, bei der man die Steigerungsraten bei der Versorgung entsprechend anpasst. Um es klar zu sagen: Bremen orientiert sich dabei auf eine flexiblere Regelung, die die individuelle Arbeitszeitsouveränität verbessert und damit auch Handlungsmöglichkeiten für die Beschäftigten schafft.
Wir spekulieren nicht über die Motive der Beschäftigten für die Arbeitszeitgestaltung. Herr Hinners hatte jedenfalls gesagt, es sind viele, die Interesse haben. Ich kann Ihnen jetzt einmal sagen, wie die Empirie genau ist: Es gibt zwei Personen, die das in Anspruch genommen haben, ein Verwaltungsbeamter und ein Hochschullehrer. Dann gibt es noch drei Personen der Zeitgeschichte, die sie alle kennen, wobei die Senatoren einen anderen Status haben; das waren nämlich Bürgermeister Dr. Scherf, Senator Hattig, der mit 72 Jahren ausgeschieden ist, und Professor Dr. Hoffmann, der ein Jahr verlängert hat, dann einen Angestelltenvertrag hatte und mit 69 Jahren ausgeschieden ist. Sie sehen also: Bei einer jährlichen Rate von Beamten, die das 65. Lebensjahr erreichen und ausscheiden – also nicht vorher in Pension gegangen sind, von 200 ist das ein Prozent, die tatsächlich aus dem echten Bestand ausgestiegen sind –, bedarf es natürlich einer genaueren Orientierung und einer sorgfältigen Prüfung.
Das haben wir auch mit den Gewerkschaften vereinbart, um kurz auf Herrn Erlanson einzugehen. Wir haben natürlich auch mit der Feuerwehr und dem Strafvollzug diskutiert. Sie wollten sich jetzt nicht dieser Regelung anschließen, weil dort andere Arbeitsbedingungen vorherrschen. Deswegen meinen wir: jetzt keine umfassende Änderung, sondern erst ein
mal diese Vorabregelung für die Polizei, die auch von den anderen norddeutschen Ländern – und von den Gewerkschaften und Verbänden im Übrigen auch – begrüßt wird. Dann haben wir die Möglichkeit, eine umfassende Regelung zu schaffen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/347 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/347 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich lasse jetzt über das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/347, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dies als Antrag übernommen haben, lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob wir nun die zweite Lesung durchführen wollen.