Protokoll der Sitzung vom 09.04.2008

jeweiligen Pächtern und Konzessionsantragsstellern Auflagen hinsichtlich der Eingangskontrolle, möglicherweise auch der technischen Eingangskontrolle, macht?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Hinners, das ist nicht nur möglich, sondern bereits Praxis, das machen wir.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie Details hinsichtlich der technischen Auflagen geben?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich bin nicht in allen technischen Details informiert, aber ich weiß von einer Geschichte, als wir eine Konzession nicht erneuert haben beziehungsweise neu vergeben haben, da haben wir detaillierte Auflagen gemacht, was das Kamerasystem und die Gitter vor der Tür angeht und so weiter. Auch zur Zuverlässigkeit der Wachfirma, die den Eingangsschutz übernimmt, sind detaillierte Auflagen gemacht worden. Und wir kontrollieren das auch.

Herr Kollege Hinners, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir haben in dem Zusammenhang hier in der Bürgerschaft ja schon einmal über die Waffenverbotszone insbesondere für die Diskomeile diskutiert. Können Sie Auskünfte darüber geben, wie die aktuellen Planungen des Senats in diesem Zusammenhang sind?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das kann ich, weil ich gestern Abend den Entwurf gelesen habe. Der Entwurf ist fertig, wir werden den jetzt in die Gremien geben, also der wird jetzt den normalen Beratungsprozess nehmen. Ich habe gestern den ersten Entwurf in der Hand gehabt und habe ihn abgesegnet, weil er, wie ich finde, okay war. Wir werden jetzt das normale parlamentarische Beteiligungsverfahren in Deputationen und Bürgerschaft machen, so dass wir relativ zügig da zu Ergebnisse kommen können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte! Gibt es hinsichtlich der Problemzone Diskomeile und den von Ihnen dargestellten Erkenntnissen hinsichtlich der Waffen

auf dieser Diskomeile Erfahrungen aus vergleichbaren anderen Großstädten und darüber, welche Maßnahmen dort von der Ordnungsbehörde und von der Polizei getroffen worden sind und mit welchen Erfolgen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir befinden uns, Herr Hinners, das wissen Sie, natürlich insbesondere im intensiven Austausch mit anderen Großstädten, die ähnliche Probleme wie wir haben – Hamburg liegt nahe, aber das gilt natürlich auch für Berlin und andere Großstädte –, und tauschen uns da auch intensiv aus. Das gilt auf allen Ebenen, das ist in der Polizei so, aber auch, was die Innenbehörden angeht, und versuchen auch, voneinander zu lernen.

Das hat ja auch dazu geführt, dass wir jetzt dank der Initiative der Bundesregierung, auf die aber die Länder eingewirkt haben, ein Verbot bestimmter Waffen zusätzlich in das Waffengesetz bekommen haben, die sogenannten Einhandmesser. Der Nachteil all dieser Regelungen ist, dass natürlich diejenigen, die gern mit solchen Gerätschaften unterwegs sind, sich immer etwas Neues ausdenken. Sie können natürlich gesetzgeberisch nicht immer hinterherkommen.

Wenn ich Ihnen das einmal sagen darf: Wir haben 2007 fast 11 000 Leute auf der Diskomeile auf Waffen kontrolliert, neben ein paar anderen Dingen, die wir da auch noch mit der Polizei machen. Von den 159 Waffen, die wir festgestellt haben, waren zwei Drittel Messer. Das Tragen bestimmter Messer, insbesondere dieser Einhandmesser, wird jetzt verboten. Das heißt nicht, dass niemand ein solches Messer mitnimmt, aber das heißt, dass die Möglichkeiten einzugreifen besser sind, weil wir dagegen stärker vorgehen können.

Das andere sind dann Teleskopschlagstöcke, andere Schlagstöcke, abgesägte Stuhlbeine, Axtstiele, angespitzte Schraubenzieher. Sie können nicht all diese Dinge im Waffengesetz auflisten und sagen, das darf keiner mehr mit sich herumschleppen. Das ist leider so, das bedauern wir alle, aber wir können durch Waffenverbotszonen und das Verbot bestimmter Waffen dann hoffentlich dazu beitragen, dass die Sicherheit auf der Diskomeile und anderswo besser wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Beobachtung der Partei ‚Die Linke’ durch das Landesamt für Verfassungsschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Teilt der Senat die Auffassung, dass es sich bei der Frage, ob eine Partei vom bremischen Verfassungsschutz zu beobachten ist, um eine Rechtsfrage und nicht um eine politische Frage handelt?

Zweitens: Wird sich das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen bei der Anwendung des Verfassungsschutzgesetzes durch Forderungen von Abgeordneten oder Fraktionen leiten lassen?

Drittens: Sind die Voraussetzungen des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes zur Beobachtung der Partei „Die Linke“ in Bremen erfüllt?

Auch diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Wewer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz ist im Bremischen Verfassungsschutzgesetz geregelt. Die Beobachtung einer Organisation oder Gruppierung richtet sich nach dem in Paragraf 1 des Gesetzes festgelegten Auftrag und den in Paragraf 3 Absatz 1 definierten Aufgaben.

Zu Frage 2: Gemäß Paragraf 3 Absatz 1 des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes bestimmt die Leitung des Landesamtes für Verfassungsschutz die planmäßig zu beobachtenden Objekte. Diese Festlegung bedarf der persönlichen Zustimmung des Senators für Inneres und Sport oder seines Vertreters.

Zu Frage 3: In der Parlamentarischen Kontrollkommission ist verabredet, den Umgang mit der Partei „Die Linke“ zu besprechen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, sind Sie mit mir einer Meinung, dass den Institutionen, die durch den Verfassungsschutz beobachtet werden, Rechtswege offenstehen und wenn ja, welche?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ob den Organisationen, die beobachtet werden, Rechtswege offenstehen? Das Landesamt für Verfassungsschutz arbeitet auf gesetzlicher Grundlage und im Rahmen der gesetzlichen Grundlage. Dagegen kann man versuchen sich zu wehren, solange sich das Landesamt an die gesetzlichen Grundlagen hält, sehe ich da, offen gestanden, keine Probleme.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich hatte noch danach gefragt, welchen Rechtsweg es gibt. Welche Gerichte könnten Institutionen oder auch Personen anrufen, die mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht einverstanden sind?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir haben Zweifel am Ende, ich weiß nicht, das hängt ein bisschen vom Streitgegenstand ab. Es ist auch schwierig, über irgendwelche Fallkonstruktionen zu spekulieren. Es gibt einen Verwaltungsrechtsweg, wie Sie wissen, Herr Hinners, und man kann zur Not auch zu Verfassungsgerichten gehen, wenn man meint, in seinen Grundrechten oder Parteirechten, in dem Fall ging es ja eher darum, beschnitten zu sein. Das könnte die Partei versuchen. Nach meiner Kenntnis macht sie das in bestimmten Bereichen auch, in anderen Bereichen aber nicht.

Wenn Sie sich die Praxis in den anderen Ländern ansehen, werden Sie feststellen, dass – jetzt grob gesprochen – in zwei Dritteln der Länder beobachtet wird und in einem Drittel nicht. Da, wo beobachtet wird, wird das teils mit nachrichtendienstlichen Mitteln gemacht, teils nicht. Das ist der Sachstand. In sieben Ländern gibt es keine Beobachtung der Partei „Die Linke“, darunter in den fünf ostdeutschen Ländern.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Aber auch im Saarland!)

Ich komme gleich darauf, Herr Güldner! Von den ostdeutschen Ländern beobachten alle fünf die Partei insgesamt nicht, aber drei von ihnen beobachten bestimmte Gruppierungen oder Strömungen innerhalb der Partei.

Es gibt zwei Westländer, die aus der Beobachtung ausgestiegen sind, das sind das Saarland und Schleswig-Holstein, übrigens das eine CDU-regiert, das andere auch mit CDU-regiert, die stärkste Fraktion in Schleswig-Holstein, wenn ich das richtig sehe. Da ist man ausgestiegen. Die Begründungen, wie wir inzwischen von den Kollegen erfahren haben, sind sehr stark regional geprägt. Das Saarland sagt, sie haben, was die Mitgliederkonstellation innerhalb dieser neuen Gruppierung angeht, andere Erkenntnisse als sie die anderen Ländern haben und so weiter. Das sind regionale Besonderheiten, die dazu geführt haben, dass diese beiden Länder gesagt haben, wir steigen daraus aus.

Das hat im Übrigen die Konsequenz, wer sich grundsätzlich trotz des gesetzlichen Auftrags von der Beobachtung der Partei oder bestimmter Gruppierungen verabschiedet, muss nicht nur sämtliche Erkenntnisse löschen, die er bisher gewonnen hat, sondern er verabschiedet sich auch aus dem Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern, was bedeu

tet, er liefert nichts mehr, aber er bekommt natürlich auch vom Bundesamt und anderen Landesämtern nichts mehr, sondern man ist an der Stelle sozusagen blind. Das ist der Punkt, das muss man nüchtern abwägen gegen das, was man an Erkenntnissen möglicherweise da erwarten kann. Ich glaube, dass wir diese Diskussion in der Parlamentarischen Kontrollkommission ganz ruhig und nüchtern auch führen werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, zunächst eine letzte! Herr Staatsrat, Sie sind ja als Dienstherr des Verfassungsschutzes mit den Verhaltens- und Verfahrensweisen des Verfassungsschutzes sicherlich vertraut. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass die Betrachtung der Partei „Die Linke“ in erster Linie auch etwas damit zu tun hat, dass das Verhalten einzelner Mitglieder möglicherweise auch aufgrund früherer Aktivitäten Grundlage einer Beobachtung sein kann?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich würde ungern, Herr Hinners, jetzt hier in öffentlicher Debatte einer Diskussion vorgreifen, die wir verabredet haben, in der PKK miteinander zu führen. Ich glaube, das wäre ganz unglücklich, weil wir natürlich auch aus dieser Diskussion lernen. Das ist hoffentlich ein wechselseitiges Lernen, aber wir lernen natürlich auch. Wir wollen da ein Verfahren, einen Umgang besprechen, von dem man sagt, damit können alle leben.

Ich will auch noch klar sagen, es ist Aufgabe der PKK – um das auch so klar zu sagen, Herr Hinners, damit Sie nicht den Eindruck haben, ich weiche da aus – zu kontrollieren, ob und wie das Landesamt seine Aufgaben erfüllt. Ob und wie! Es ist nicht Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission, dem Landesamt vorzuschreiben, welche seiner Aufgaben es wahrnehmen soll und welche nicht.

(Beifall bei der CDU)