Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Das Polizeihaus in Bremerhaven ist ein kommunales Gebäude. Es befindet sich im Eigentum der Stadt Bremerhaven. Fragen zum baulichen Zustand des Gebäudes, einer möglichen Renovierung und den dadurch zu erwartenden Kosten können daher nicht durch den Senat beurteilt und beantwortet werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Es ist richtig, dass der Innensenator sich vor Ort umgesehen und unter anderem auch diesen Flügel gesehen hat.
Sieht der Innensenator, der ja nun heute nicht hier ist, aber Sie sind ja sein Vertreter, diese Bedingungen dort als menschenunwürdig für die Mitarbeiter an?
Herr Staatsrat, es geht ja in solchen Dienststellen auch im Wesentlichen um den Datenschutz. Sehen Sie den Datenschutz in diesem Gebäude als gewährleistet an?
Ich muss gestehen, dass ich so detailliert das Haus nicht kenne, weil es eben ein kommunales Gebäude ist. Ich weiß nur, dass der Zustand aus den Beschreibungen, die ich kenne, aus dem, was ich gelesen habe, bedauernswürdig ist. Ich weiß auch, dass man in Bremerhaven nach Lösungen sucht. Ich weiß auch, dass man in Bremerhaven hofft, dafür eine Mitfinanzierung des Landes zu bekommen. Diese Gespräche finden im Moment statt.
Die Position der Landesregierung ist eindeutig, das können Sie auch daran sehen, dass die entsprechenden Ausgaben des Haushaltsplans der Stadt Bremerhaven nicht im Kapitel Vollzugspolizei veranschlagt sind, sondern an anderer Stelle. Der Senat hat immer die Auffassung vertreten, bei der Erstattung von 100 Prozent der Investitionsausgaben der Polizei nur das, was im Kapitel Vollzug steht, ist eine Landesaufgabe. Darüber finden Gespräche statt, die kann ich nicht vorwegnehmen, aber ich kenne mich nicht in jedem Raum und jeder Toilette und alles, was es da so gibt, im Einzelnen aus.
Herr Staatsrat, ich habe heute morgen in der „Nordsee-Zeitung“ gelesen, dass unser Oberbürgermeister davon ausgeht, dass es Vereinbarungen ab 2010 gibt, dass diese Vereinbarungen auch schon in den Verhandlungen über die Finanzbeziehungen zwi
Die Rechtslage ist ganz eindeutig: Nach Paragraf 5 Absatz 3 des Finanzzuweisungsgesetzes trägt das Land 100 Prozent der Investitionsausgaben der Polizei in Bremerhaven. Über die jeweils in die Haushalte aufzunehmenden Erstattungsbeiträge ist nach Paragraf 5 des Gesetzes eine Verständigung zwischen dem zuständigen Senator und dem Magistrat der Stadt Bremerhaven herbeizuführen und mit der Senatorin für Finanzen abzustimmen. Das ist ja das, was im Zuge der Haushaltsberatungen dann passiert.
Worüber wir jetzt reden, ist, ich will gar nichts allgemein zum Haushaltsentwurf in Bremerhaven sagen, die Frage, ob außerhalb dieser gesetzlichen Regelung möglicherweise eine Lösung für dieses Problem gefunden werden kann. Darüber finden Gespräche statt, darüber hat mich der Oberbürgermeister im Übrigen auch gestern oder vorgestern informiert. Das Ergebnis dieser Gespräche kann ich nicht vorwegnehmen, weil sie auch nicht in der Macht des Innenressorts liegen.
Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat, dass Sie dieser ganzen Angelegenheit wohlmeinend gegenüberstehen.
Auch wenn ich, wie ich Herrn Hinners gesagt habe, selbst nie da gewesen bin, alle Schilderungen sprechen dafür, dass man da dringend etwas tun muss.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf „Waffen auf der Diskomeile“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie viele Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände hat die Polizei im Jahr 2007 im räumlichen Umfeld der Diskomeile sichergestellt?
Zweitens: Gegen wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet?
Drittens: Wie wird sichergestellt, dass keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände in das Innere der Gaststätten gelangen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Polizei Bremen hat im Jahr 2007 insgesamt 159 Waffen und andere gefährliche Gegenstände im räumlichen Umfeld der Bremer Diskomeile sichergestellt.
Zum Bereich der Diskomeile gehören die Straßen: Auf der Brake, Rembertiring zwischen Herdentorsteinweg und Rembertistraße, Schillerstraße, Grünenweg, Philosophenweg, Hillmannstraße, Birkenstraße, Bahnhofstraße, Bahnhofsplatz.
Zu Frage 2: Im Jahre 2007 wurden durch die Kräfte der Besonderen Aufbauorganisation BAO Roland 24 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz im räumlichen Bereich der Bremer Diskomeile zu deren üblicher Öffnungszeit zwischen 20 Uhr und 8 Uhr aufgenommen. Eine Aussage über die konkrete Anzahl der Personen, gegen die sich die Anzeigen richten, war von der Polizei in der Kürze der Zeit nicht zu erlangen.
Zu Frage 3: Die Polizei Bremen führt sowohl im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung in der Alltagsorganisation als auch schwerpunktmäßig lageangepasste Kontrollen im Umfeld der Diskomeile im Rahmen der BAO Roland durch. Sie überprüft hierbei im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten auffällige beziehungsweise verdächtige Personen und durchsucht diese nach Waffen. Im Weiteren obliegt es den Betreibern der betreffenden Lokalitäten, für eine effektive Eingangskontrolle zu sorgen. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens ist jedoch weder durch den Einsatz der Polizei noch durch die Aktivitäten der Betreiber eine lückenlose Kontrolle zu erreichen. – Soweit die Antwort des Senats!
jeweiligen Pächtern und Konzessionsantragsstellern Auflagen hinsichtlich der Eingangskontrolle, möglicherweise auch der technischen Eingangskontrolle, macht?