Das ist im Artikel 7 über die Durchführungsvorschriften zum ESF und zum EFRE geregelt, und zwar abschließend, welche Inhalte veröffentlicht werden müssen. Es sind nur die drei genannt, die Sie gerade selbst noch einmal zitiert haben: das Verzeichnis der Begünstigten, die Bezeichnung des Vorhabens, also das Förderprojekt selbst, und der Betrag der für die Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligungen. Eine Veröffentlichung zusätzlicher Angaben, also das, was Ihnen in Ihrer Frage offenbar vorschwebt, zum Beispiel die Voraussetzungen, an die die Förderung geknüpft ist, ist nicht aufgeführt. Das könnte man dann eben, wenn man so will, als Intransparenz bezeichnen, das kann ich nicht in Abrede stellen.
Aber ich habe Sie richtig verstanden, dass es, unabhängig von der Einigung dieser Arbeitsgruppe auf Länderebene, im Land Bremen auf jeden Fall eine Veröffentlichung zum 30. Juni 2008 geben wird?
Eine kurze Frage zur Antwort 2 über die Unregelmäßigkeiten, die gefunden worden sind. Meine Frage ist: Sind das kleinere Fälle, oder ist dort auch ein großer Fall dabei, aus dem irgendwelche Konsequenzen oder Folgerungen für die Zukunft hätten gezogen werden können oder müssen?
Im Bereich des ESF handelt es sich in einem der sechs Fälle um eine sogenannte Unregelmäßigkeit größeren Umfangs – das habe ich noch nicht genannt, Entschuldigung! –, dort ging es um 140 000 Euro. Die Ursache dafür war eine Insolvenz. Ansonsten handelt es sich um Summen von bis zu maximal 16 000 Euro. Das ist jetzt im Rahmen des ESF, aber diese Mittel können nach Rückzahlung für andere Projekte verwendet werden, sie sind also nicht verloren, das ist ganz wichtig für uns!
Das Zweite sind Unregelmäßigkeiten im Bereich des EFRE, dort gab es 18. Es handelte sind um einzelbetriebliche Förderungen, und elf davon sind auf „normale“ Insolvenzen zurückzuführen. Bei Insolvenzen wurde jeweils der bis zum Zeitpunkt der Insolvenz ausgezahlte Zuschuss zugrunde gelegt. Dort handelt es sich um Beträge von zwischen 4000 und
80 000 Euro. Also, ich würde nicht sagen Peanuts, den Begriff sollte man nicht verwenden, aber es sind eben, bezogen auf die gesamte Summe, eher kleine Beträge.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Vorkaufsrecht für ,Schrottimmobilien’“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Günthner, Pohlmann, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Initiative Bremerhavens, Kommunen ein Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen von „Schrottimmobilien“, die die Lebensqualität in Wohnquartieren negativ beeinträchtigen, einräumen zu wollen?
Zweitens: Welche Bundes- beziehungsweise Landesgesetze müssten für die Möglichkeit der kommunalen Einflussnahme auf Eigentumsübertragungen und Instandhaltungen von Immobilien mit Verwahrlosungstendenzen geändert werden?
Drittens: In welcher Form ist der Senat bereit, die Initiative Bremerhavens für das Land Bremen zu unterstützen, und welche Möglichkeiten der Finanzierung sieht er?
Zu Frage 1: Aus Sicht des Senats verspricht die Stärkung der gemeindlichen Position durch das Einräumen eines Vorkaufsrechts im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens einen effektiveren Umgang mit verwahrlosten Privatimmobilien, als dies bislang möglich ist. Da das Zwangsversteigerungsverfahren in erster Linie der Befriedigung von Gläubigeransprüchen dient, ist der Erfolg einer entsprechenden Gesetzesinitiative jedoch nicht abschließend zu beurteilen.
Zu Frage 2: Nach dem jetzigen Kenntnisstand wäre eine Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes des Bundes notwendig, um die kommunale Position
bei Eigentumsübertragungen zu verbessern. Ob es daneben andere – gegebenenfalls effektivere – Möglichkeiten zur Stärkung der Kommunen gibt, soll in dem in der Antwort zu Frage 3 beschriebenen Rechtsgutachten des Bundes geklärt werden.
In diesem Rahmen soll auch geprüft werden, wie Verwahrlosungstendenzen, die zum Beispiel durch unterlassene Instandhaltungen ausgelöst wurden, begegnet werden kann. Dabei wird zu analysieren sein, welche Maßnahmen bereits durch das geltende Recht getragen werden und für welche weiteren Maßnahmen Gesetzesänderungen erforderlich sind. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird erkennbar sein, welche Gesetze gegebenenfalls geändert werden sollten.
Zu Frage 3: Bereits im Februar 2008 fand auf meine beziehungsweise auf Initiative des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa gemeinsam mit dem Magistrat Bremerhaven ein erstes Gespräch mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland, der Stadt Pirmasens sowie des Deutschen Städtetages mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – BMVBS – zum Thema „Umgang mit privaten innerstädtischen verwahrlosten Immobilien“ statt.
Wenn ich sagen würde, dass es mich nicht stört, wenn hier in voller Lautstärke in zwei Metern Abstand gesprochen wird, würde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen lügen!
Dabei haben die Vertreter der Länder und Kommunen sowie des Deutschen Städtetags auf die Bandbreite der unterschiedlichsten Problemlagen im Umgang mit verwahrlosten Immobilien hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass das vorhandene Städtebauförderungs- und Planungsrecht in schwierigen Einzelfällen nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt. Im Ergebnis des Gespräches mit dem Bund wurde vereinbart, dass dieser ein Rechtsgutachten im Rahmen des ExWoSt-Vorhabens „Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau“ in Auftrag gibt, welches sich mit konkret benannten Problemen der Kommunen im Umgang mit verwahrlosten Immobilien auseinandersetzt und erfolgreiche Wege der Problembewältigung aufzeigt.
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa und der Magistrat der Stadt Bremerhaven haben dem Bundesbauministerium mit Schreiben vom 8. April 2008 eine detaillierte Beschreibung der Problemlage einschließlich konkreter Fragestellungen, die in die Angebotsabfrage an den Gutachter einfließen wird, zugearbeitet. – Soweit die Antwort des Senats!
und zweitens auch mit großem Nachdruck an einer Lösung des Problems arbeitet. Nach Ihrer Einschätzung, Herr Senator, wann können wir mit konkreten Ergebnissen rechnen?
Dieses Gespräch, das ist ja Teil der Antwort zu Frage 3, hat jetzt gerade erst vor kurzem stattgefunden. Dieses Rechtsgutachten soll eben prüfen, welche gesetzlichen Veränderungen möglicherweise notwendig sein werden. Wann das genau fertiggestellt ist, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen, weil es ein Auftrag ist, den der Bund erteilt. Aber wir haben in dem Gespräch ziemlich deutlich gemacht, dass es für uns ein dringendes Problem ist. Die anderen Städte wie beispielsweise Pirmasens – Niedergang der Schuhindustrie – haben ganz ähnliche Probleme. Ich denke, dass es noch in diesem Jahr sein wird, das würde ich einmal vorsichtig sagen. Ich würde mich jetzt nicht absolut darauf festlegen, aber wir haben es wirklich sehr deutlich gemacht, dass es ein relevantes Problem ist und wir es mit den Mitteln, die uns jetzt zur Verfügung stehen, nicht lösen können.
Sie sprachen eben davon, dass durchaus in Erwägung gezogen werden sollte, bei Zwangsversteigerungsverfahren ein Vorkaufsrecht einzuüben. Befürchten Sie nicht, dass durch ein entsprechendes Vorkaufsrecht die Preise nach oben getrieben werden? Ich denke an die Spielchen, die ein gewisser Dr. Rieger, so heißt er, glaube ich, im Vorfeld spielt, und Delmenhorst ist ja nicht so weit weg.
Das ist natürlich ein ganz besonders extremes Beispiel in Delmenhorst. Da hat es ja auch noch andere Hintergründe gegeben.
Das wollen wir jetzt nicht vertiefen. Die Frage kann ich nicht abschließend beantworten, aber ich glaube nicht, dass es preistreibend wirken würde, denn wir haben im Moment eigentlich eher ein anderes Problem in Bremerhaven. Wer wüsste besser als Sie, dass die Immobilien eigentlich eher vom Preisniveau her zu weit unten sind und dass vor allen Dingen dann auch nicht gezahlt wird. Das ist ja das Problem. Wir wären ja schon ein Stück weiter mit den Möglichkeiten, die wir heute haben, wenn tatsächlich dann das, was bei Zwangsversteigerungen vereinbart wird, auch gezahlt würde, aber es kommt zu Zwangsversteigerungen. Ich habe hier die Zahlen auch noch einmal, das ist vielleicht für Sie auch ganz interessant: Wir liegen im Städtevergleich sehr hoch, beispielsweise hat Dortmund fünf Prozent. Sämtliche Immobilientransaktionen laufen als Zwangsversteigerungen. In Münster sind es zwei Prozent, in Bremerhaven sind es neun Prozent. Das heißt, von dem Instrument machen wir ja durchaus Gebrauch, aber wir stehen dann häufig vor der Situation, dass das, was in der Zwangsversteigerung eben zugesagt worden ist, hinterher nicht realisiert wird. Es wird also schlicht und einfach nicht gezahlt. Ich meine, Sie sind der Fachmann auf dem Gebiet, deswegen will ich Ihnen jetzt auch nichts erzählen, aber ich glaube, die Sorge, die bei Ihnen so ein bisschen mitschwingt, dass das einen preistreibenden Effekt hätte, kann ich nicht erkennen, muss ich sagen.
Sie sprachen ja schon von derzeitigen Instrumenten über das Baugesetzbuch. Da gibt es ja unter anderem das Abbruch-, das Modernisierungs- und das Baugebot, natürlich immer mit dem Hintergrund, dass auch die unrentierlichen Kosten möglicherweise bei der Stadt verbleiben, wenn es ausgesprochen wird. Aber bevor es dann zur Zwangsversteigerung kommt, bevor es zu dem Effekt der „Schrottimmobilie“ kommt, könnte ja darüber nachgedacht werden, diese Instrumente entsprechend einzusetzen. Frage: Wie oft ist das in der Vergangenheit geschehen, und wird regelmäßig überprüft, ob diese Instrumentarien greifen könnten?
Wie oft das in der Vergangenheit geschehen ist? Dies hat bis jetzt nur in einem Fall zum Erfolg geführt, was ich gerade beschrieben habe. Das heißt, wir haben es hier mit einer sehr geringen Trefferquote zu tun. Wie andere Instrumente eingesetzt worden sind, kann ich jetzt aktuell nicht sagen, aber das Problem ist mir natürlich bestens vertraut, auch als Aufsichtsratsvorsitzender der Gewoba, dass wir es schaffen müssen, in einigen Bereichen „Schrottimmobilien“ einfach durch Abbruch wegzubekommen. Das versuchen wir auch im Rahmen des Stadt