Herr Bürgermeister, schon in der Zeit, als die Landeszentrale noch in den Zuständigkeitsbereich des damaligen Senators für Bildung und Wissenschaft fiel, wurde überlegt, einen attraktiveren Standort für die Landeszentrale zu finden, um zum Beispiel auch die Buchausgabe, auf die der Kollege ja anscheinend mit seiner Anfrage gezielt hat, attraktiver für Schülerinnen und Schüler zu machen, da der Osterdeich 6 ja eine gewisse Randlage in der Innenstadt für Schülerinnen und Schüler darstellt. Es wurde überlegt, eine durch den öffentlichen Personenverkehr zentral leichter zu erreichende Immobilie anzumieten. Seit zehn Monaten haben Sie ja in der Senatskanzlei direkt die Verantwortung für die Landeszentrale für politische Bildung. Haben sich in den letzten zehn Monaten die Planungen konkretisiert, einen neuen Standort für die Landeszentrale zu finden?
Herr Abgeordneter, Ihre Frage zeigt mir zunächst einmal wieder, wie wir unsere schöne, fast 50 Kilometer lange Stadt immer wieder auf einen kleinen Kreis verengen.
Das finde ich bedauerlich! Wir sind mehr als nur ein enger Kreis um die Obernstraße und den Marktplatz herum. Aber konkret zu Ihrer Frage: Ich kann Ihnen darauf heute keine Antwort geben, wir haben allgemein weiter darüber nachgedacht, aber konkretisiert ist nichts.
Ich würde dann im Beirat der Landeszentrale nachfragen, weil es ja keine Deputation oder Ausschuss gibt, wo die Landeszentrale angesiedelt ist.
Herr Bürgermeister, ich habe Ihrer Antwort entnommen, dass es in Bremerhaven zurzeit einen krankheitsbedingten Engpass in der Landeszentrale für politische Bildung in der Außenstelle gibt. Habe ich recht in der Annahme, dass erstens dieser Engpass so schnell wie möglich behoben wird und dass zweitens dieser Engpass und die Gesamtsituation nicht zu einer Bedrohung der Existenz der Außenstelle in Bremerhaven führen wird?
Das Bemühen darum kann ich Ihnen versichern. Ich muss in diesem Zusammenhang auf eines hinweisen: Die Landeszentrale für politische Bildung hat, ich meine, es war im Jahr 2006, Stellen reduzieren müssen, als es Kritik vonseiten des Rechnungshofes gegeben hat, dass es eine angebliche Überausstattung gegenüber Berlin und Hamburg gegeben hat, was man uns übrigens fälschlicherweise auch noch einmal beim Bundesverfassungsgericht in Stellungnahmen anderer Länder entgegengehalten hat. Es ist nicht einfach! Der Bibliothekar der Landeszentrale, wenn ich es richtig weiß, wurde an das Landesinstitut für Schule versetzt, wir haben also einen Personalabbau leisten müssen. Dass ich das jetzt als für die Landeszentrale für politische Bildung Verantwortlicher vor dem Hintergrund dessen, was ich Ihnen gerade über die Aktivitäten gesagt habe, durchaus bedauere, werden Sie verstehen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf das Abitur nach zwölf Jahren. Diese Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Woltemath und Fraktion der FDP.
Welche Auswirkungen werden die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2008 zur Ausgestaltung des Abiturs nach zwölf Schuljahren für Bremer und Bremerhavener Schülerinnen und Schüler haben?
Der Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zur Ausgestaltung des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs bestätigt die bisherigen Rahmenbedingungen für den Bildungsgang, insbesondere hält er an der Gesamtstundenzahl von 265 Wochenstunden für die gesamte Dauer des Bildungsganges fest, benennt aber auch deutlich die Flexibilisierungsmöglichkeiten in der Realisierung des Stundenumfangs. Insbesondere wird betont, dass die
Projektarbeit Teil der Unterrichtsarbeit ist. Der Senat sieht sich mit dem Beschluss in seinen Vorgaben und Planungen für die Ausgestaltung des Bildungsganges bestätigt, die Projektarbeit als einen obligatorischen Bestandteil zu verankern. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, wird von den Möglichkeiten weiterer Flexibilisierung Gebrauch gemacht werden, beispielsweise auch, um die Belastung in den siebten und achten Jahrgangsstufen zu reduzieren oder nicht?
Ja, aber wir müssen es noch einmal nach der Anhörung aufgreifen. Wir haben bereits eine Entlastung in der Sekundarstufe I durch die Anrechnung einer AG-Stunde. Wir wollen vorschlagen, dass im Umfang von zwei Stunden – darüber können wir aber auch noch einmal diskutieren – Projektarbeit anzurechnen ist, sodass man noch eine gewisse Entlastung bekommt. Das würde dann aber eher die Oberstufe betreffen, hat aber Rückwirkungen.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Öffentliche Kontrolle von EU-Fördermitteln“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie veröffentlicht der Senat, wer im Land Bremen Empfänger von Fördermitteln der Europäischen Union ist (Institutionen, Vereine, Einrichtun- gen und Betriebe)?
Zweitens: Gab es im Land Bremen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Fördermitteln der Europäischen Union, insbesondere im Bereich Agrar- und Strukturpolitik?
Drittens: In welcher Weise prüft der Landesrechnungshof die Verwendung von EU-Mitteln, die über den bremischen Haushalt oder von der EU direkt an
Zu Frage 1: Eine Pflicht zur Veröffentlichung der EU-Fördermittel-Begünstigten ist erstmals für die Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 eingeführt worden. Die Durchführungsverordnung, EG, Nr. 1828/ 2006 regelt in Artikel 7, dass ein Verzeichnis der Begünstigten, das Förderprojekt und die bewilligte öffentliche Beteiligung veröffentlicht werden muss; dies ist mindestens einmal jährlich mit dem Jahresbericht für das betreffende Förderprogramm zu erfüllen. Zurzeit findet hierzu eine Abstimmung der EFRE- und ESF-Verwaltungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland statt, um eine geeignete und vergleichbare Form der Veröffentlichung zu definieren.
Zum EFRE-Programm Bremen 2007 bis 2013 wird das Begünstigtenverzeichnis erstmals am 30. Juni 2008 auf www.efre-bremen.de für das Jahr 2007 veröffentlicht. Eine Aktualisierung wird mindestens jährlich zum 30. Juni ausschließlich in elektronischer Form erfolgen. Für das ESF-Programm ist geplant, ab Sommer 2008 auf www.esf-bremen.de regelmäßig mindestens die Fördermittelempfänger, die Förderhöhe und den -zeitraum zu veröffentlichen.
Für den Agrarbereich hat die EU-Kommission am 19. März 2008 eine Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, EGFL, sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER, beschlossen. Die Informationen sollen für ein Haushaltsjahr bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres veröffentlicht werden. Da die Beschlussfassung gerade erst erfolgt ist, bedeutet dies, dass bis zum 30. April 2009 die erste Berichterstattung für das Haushaltsjahr 2008 erfolgen wird. Entsprechend dem Staatsvertrag zwischen Bremen und Niedersachsen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planung und Durchführung der Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, EGFL, und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER, wird die Umsetzung gemeinsam mit Niedersachsen vorbereitet.
Zu Frage 2: Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung des EFRE-Programms im Land Bremen werden quartalsweise von der EFRE-Prüfbehörde beim Senator für Wirtschaft und Häfen über das Bundesministerium der Finanzen an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, OLAF, gemeldet. In der Förderperiode 2000 bis 2006 wurden bisher 18 Fälle von Un
regelmäßigkeiten gemeldet, ausschließlich einzelbetriebliche Förderungen. Die Ursache war dabei in elf Fällen auf Insolvenzen ohne Betrugsverdacht zurückzuführen. In der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 sind bisher keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.
Unregelmäßigkeiten im ESF-Programm werden im Rahmen der Zahlungsanträge und der jährlichen Durchführungsberichte an die Kommission gemeldet. Im Förderzeitraum 2000 bis 2006 wurden bei vier Maßnahmeträgern sechs Unregelmäßigkeiten an die Kommission gemeldet, zwei davon aufgrund eingeleiteter Insolvenzverfahren. Im Rahmen der Agrarförderung sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt geworden.
Zu Frage 3: Der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen prüft nach eigenen Angaben EU-Mittel, die über die bremischen Haushalte abgerechnet werden, wie andere Etatmittel auch. Für von der EU direkt an Dritte gezahlte Mittel stehen dem bremischen Rechnungshof keine Prüfrechte zu. Der Landesrechnungshof ist also nicht systematisch in das Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Durchführung der EFRE- oder ESF-Programme eingebunden; einzelne Träger beziehungsweise Projekte sind aber sehr wohl in der Vergangenheit Prüfungsgegenstände des Landesrechnungshofes gewesen. Die Feststellungen des Rechnungshofes werden von den beteiligten Behörden ausgewertet und gegebenenfalls berücksichtigt.
Im Jahr 2005 hat der Landesrechnungshof unter anderem die Arbeit der EFRE-Prüfbehörde geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Prüfverfahren sehr gut und entsprechend den Bestimmungen der Durchführungsverordnungen der EG durchgeführt wird. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, vielen Dank, Herr Präsident! Ich bedanke mich für die ausführliche und vor allem erfreuliche Antwort, denn ich habe gehört, dass die Worte „Transparenz schafft Akzeptanz“ von Ihnen stammen. Es ist ja so, dass es lange eine Blockadehaltung gab, vor allen Dingen auch vonseiten der deutschen Bundesregierung. Nun gibt es eine einheitliche Regelung. Meine Frage ist: Was wird dort veröffentlicht werden? Die Fördersumme, Betrieb, Institution haben Sie gesagt. Wird auch der Grund der Förderung, der Subvention veröffentlicht werden? Auch die Bedingungen, die daran geknüpft werden? Ich erinnere an den Fall Nokia in Nordrhein-Westfalen, wo es eine öffentliche Diskussion gab über diese Frage. Wird also öffentlich gemacht, nicht nur wer gefördert wird, sondern auch warum und unter welchen Umständen?