Protokoll der Sitzung vom 04.06.2008

Wir teilen, liebe Kollegen von der FDP – Kolleginnen kann ich nicht sagen – die Zielrichtung, die Regelarbeitszeit zu verändern, und das aber mit weiteren flexiblen Elementen der Arbeitszeitregelung zu kombinieren. Dass das – um die Debatte von vorhin aufzunehmen – nicht unbedingt zu Bürokratieabbau führen könnte, können Sie sich sicherlich vorstellen. Wir werden sehen, was am Ende dabei herauskommt. Wir haben diese Kombinationsfragen übrigens schon im April diskutiert, als wir einerseits über die Altersteilzeit geredet haben und andererseits über die freiwillige Verlängerung der Dienstzeit für Polizistinnen und Polizisten.

Was wir nicht völlig teilen, ist die ausschließliche Begründung über den demografischen Wandel: Entscheidend ist meines Erachtens eher, dass sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändern, zu denen sicher der demografische Wandel gehört, aber eher die ganze Arbeits- und Lebenswirklichkeit der Menschen verändert sich, und darauf, meine Damen und Herren, müssen wir in der Tat antworten. Die Möglichkeit, freiwillig länger zu arbeiten, gehört sicher dazu.

Wir werden in diesem Jahr noch zu reden haben über die mittlerweile den Ländern zustehende Änderung des öffentlichen Dienstrechtes des Landesbeamtenrechtes, Herr Kuhn hat das angesprochen. Bremen hat in der Tat ein sehr hohes Interesse daran, dies im norddeutschen Verbund zu tun. Wir teilen in der Tat die Zielrichtung: freiwillige Anhebung der Regelarbeitsgrenze kombiniert mit andern flexiblen Elementen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Lassen Sie uns dann aber in der Ausgestaltung – Herr Kuhn hat die verschiedenen Modelle angesprochen, die es geben könnte – im Gesamtzusammenhang darüber reden! Deswegen schlagen wir vor, den Antrag der FDP an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen und ihn im Gesamtszusammenhang mit dem Gesetzespaket des Landesbeamtenrechts zu beraten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie eben schon von einigen Vorrednern angesprochen worden ist, ist die demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft in der Diskussion. Herr Dr. Kuhn hat es schon angesprochen, entsprechende rentenrechtliche Regelungen hat es schon gegeben, sodass wir uns hier natürlich auch damit beschäftigen müssen, wie es bei den Beamten weitergeht. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Fraktion der CDU ausdrücklich den Antrag der FDP, für die Beamtinnen und Beamten im Lande Bremen die Möglichkeit der Verlängerung ihrer Dienstzeit über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum 67. Lebensjahr – zunächst natürlich auf freiwilliger Basis – zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, als langjähriger Personalrat im öffentlichen Dienst kann ich Ihnen berichten, dass es eine nicht unerhebliche Anzahl von Beamtinnen und Beamten gibt, die den Wunsch nach einer freiwilligen Verlängerung in der Vergangenheit geäußert haben. Die Gründe dafür sind ganz unterschiedlicher Art, einheitlich sind jedoch ihr hohes Engagement und die große Motivation, dem Dienstherrn weiter zur Verfügung zu stehen. Viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich ein großes Fachwissen verbunden mit einer herausragenden Erfahrung angeeignet. Dieses wollen sie auf freiwilliger Basis dem Dienstherrn weiter zur Verfügung stellen.

Dienstliche Gründe, etwa die Tatsache, dass die Funktionsstelle nach der Ruhestandsversetzung eingespart werden soll, dürfen dem Antrag einer Verlängerung aus unserer Sicht natürlich nicht entgegenstehen. Da für das Land bei einer entsprechenden Inanspruchnahme durch die Betroffenen noch keine Pensionszahlungen fällig werden, ist auch nicht mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, eher das Gegenteil wird der Fall sein.

Analog – es ist hier schon angesprochen worden – zu der schon beschlossenen freiwilligen Verlängerungsmöglichkeit für Polizeivollzugbeamte und -be––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

amtinnen sollte der Verlängerungszeitraum zunächst jeweils für ein Jahr beantragt werden können. Wegen der besseren Planbarkeit sollte auch hier der Antrag spätestens sechs Monate vor Beginn des Ruhestands gestellt werden.

Die im Übrigen von Ihnen, Herr Dr. Kuhn, schon angesprochenen Problemstellungen teilen wir, und insofern sind auch wir dafür, dass die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss hier beschlossen wird, und wie ich schon angedeutet habe, unterstützen wir den Antrag der FDP voll und ganz. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich kann es diesmal relativ kurz machen, weil wir das bei der Diskussion über die Altersteilzeit auch schon einmal erwähnt hatten. Die Linke wird den Antrag der FDP ablehnen. Wir werden gleichfalls den Antrag auf Überweisung in die Ausschüsse ablehnen, weil wir ganz grundsätzlich der Meinung sind – man muss da sehr differenzieren, was dann in welchem Fall freiwillig ist, und vor allen Dingen auch, welche sozialen Gruppen zu dieser Freiwilligkeit überhaupt in der Lage sind –, dass selbst, wenn hier freiwillig steht, diese Art immer eine Lebensarbeitszeitverlängerung bedeutet.

Eine Lebensarbeitszeitverlängerung zur heutigen Zeit bedeutet immer Rentenkürzung und bedeutet immer, dass jüngere Kolleginnen und Kollegen nicht eingestellt werden. Deshalb glauben wir, dass das ein falsches Signal ist, und deswegen werden wir beides ablehnen.

(Beifall bei der Linken)

Als Nächste hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden hier über Altersregelungen für Beamte, und das von Ihnen, Herr Erlanson, angesprochene soziale Problem, glaube ich, wird in aller Regel bei dieser Personengruppe nicht auftreten, weil diejenigen, die als Beamte das 65. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf eine Beamtenpension haben. Da die Einstellungspraxis für Beamte so ist, dass nur Menschen, die ein bestimmtes Lebensalter noch nicht erreicht haben, verbeamtet werden, ist in aller Regel sichergestellt, dass diejenigen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, auch mit einer ausreichenden Pension versehen sind. Insofern würde ich sagen, dass das von Ihnen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

hier angeführte soziale Argument, mit dem ich sonst viel Sympathie habe, gerade was die Rentenproblematik betrifft, für diese Personengruppe nicht zutreffend ist.

Ich freue mich über die Debatte, nichtsdestotrotz ist der Antrag der FDP geeignet, eine doch ziemlich weit offen stehende Tür einzurennen. Bremen ist seit mehreren Monaten im Konzert mit den anderen nördlichen Bundesländern, also Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, dabei, das zu tun, was die Föderalismusreform I uns auferlegt, nämlich eigene Landesregelungen zu finden, die das Beamtenrecht beinhalten. Die klare Linie des Senats ist es, alles zu tun, um mit diesen fünf Bundesländern möglichst viel gemeinsam zu machen.

Da gibt es, was die Altersregelung betrifft, also die Verlängerung der Dienstzeit, vorab Verabredungen, die darauf hinauslaufen, dass der Eintritt in den Ruhestand um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden kann. Das sind die bisher geltenden – vorbehaltlich der Zustimmung der Parlamente und eines Gesamtpaketes – Verabredungen und dass eben flexibilisiert wird, indem zwei Regelungsbereiche gelten, nämlich das Hinausschieben der Altersgrenze im Interesse des Dienstherrn und das Hinausschieben der Altersgrenze auf Antrag der Beamtin und des Beamten, wobei ich Sie beruhigen kann: Bei „im Interesse des Dienstherrn“ ist immer auch eine Zustimmung der Beamtin oder des Beamten erforderlich und Voraussetzung dafür.

Wir wollen gern bis Ende des Jahres möglichst fertig sein mit der gesamten Regelung, die bei den Verabredungen mit den anderen Bundesländern auch die Dienstunfähigkeit und Altersteilzeitregelung und noch einige andere Regelungen betrifft. Deshalb finde ich es auch wichtig, dass der Antrag in den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen wird, weil der Senat anstrebt, dass in diesen fünf Bundesländern ein in sich konsistentes Gesamtpaket verabschiedet werden kann, wo dann der hier in Rede stehende Sachverhalt, also Verlängerung der Dienstzeit für Beamtinnen und Beamte auf freiwilliger Basis, nur ein Teil der Regelung sein wird. Deshalb ist das, glaube ich, im Haushalts- und Finanzausschuss gut aufgehoben. Bis auf die Linken habe ich es hier auch so verstanden, dass das Haus die Zielsetzung des Senats an diesem Punkt teilt.

Demografischer Wandel ist, glaube ich, nur einer der Gründe. Es kommt auch ziemlich oft vor, dass es dienstliche oder persönliche Gründe gibt, wo jemand sagt, ich möchte gern noch weiterarbeiten, auch kombiniert mit Teilzeitregelungen. Ich sehe das jetzt auch selbst in meinem Haus, wie gut das sein kann, wenn man Übergänge schafft, jüngere Kolleginnen und Kollegen einzuarbeiten. Wir haben jetzt Jahrgänge, wo ziemlich viele Mitarbeiter ausscheiden. Das ist im Interesse der Weitergabe von Wissen und auch oft der Betroffenen, die nicht gern von heute auf morgen aufhören wollen und sich fit fühlen.

Deshalb ist das eine viel bessere Regelung als das, was ja auf der anderen Seite in Rede steht, nämlich nicht auf Freiwilligkeit zu setzen, sondern generelle Regelungen zu schaffen, das ist die politische Regelung, alle bis 67 zum Beispiel oder bei Feuerwehr und Polizei eben dann bis 62. Der Senat hat sich ganz klar entschieden, auf Freiwilligkeit zu setzen und das auszuprobieren, und ich bin sicher, dass wir damit gute Erfahrungen machen werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss beantragt.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/315 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Die Linke)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

Notengebung an den Schulen im Lande Bremen

Antrag der Fraktion der CDU vom 1. April 2008 (Drucksache 17/328)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Othmer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Frage, was an den Schulen passiert, beschäftigt zurzeit viele in diesem Lande und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

in unseren beiden Städten. Die neue rot-grüne Regierung geht einen Weg, den wir als CDU nicht mitgehen werden und den wir vehement bekämpfen werden, das ist der Weg, dass sie sich vom Leistungsgedanken in den Schulen verabschiedet.

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau S t a h - m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist hanebüchen!)

Wir haben, meine Damen und Herren, eine Situation, dass wir eine neue Bildungssenatorin – so neu sind Sie ja gar nicht mehr, Frau Senatorin – aus Niedersachsen letztes Jahr bekommen haben, die dort schon Furore gemacht hatte mit Äußerungen, das Sitzenbleiben abzuschaffen und die Notengebung so weit wie möglich zurückzudrängen. Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen hier einen Antrag vorgelegt, in dem wir sagen, wir brauchen eine gute Leistungsbeurteilung in den Schulen, wir benötigen eine Lernentwicklung, aber auch Zeugnisse mit Noten in den Schulen.

(Beifall bei der CDU)

Wir hatten in der Vergangenheit hier eine gute Kombination vom Grundsatz, dass wir in den Grundschulen die Lernentwicklungsberichte mit den Zeugnissen kombiniert hatten. Was daraus dann geworden ist, war sicherlich ein etwas bürokratisches Monster, ein mehrseitiges Heft, in dem sehr umfangreich Lernentwicklungsberichte dargestellt wurden, und da sagen wir auch, das muss zusammengefasst werden. Aber, meine Damen und Herren, die CDU steht dafür, Lernentwicklung und Leistungsrückmeldung, Lernentwicklungsbericht und Ziffernzeugnis zu kombinieren. Das, was Sie hier in Bremen machen, lehnen wir ab, und wir fordern Sie mit diesem Antrag auf, hier einen guten Weg einzuschlagen!

Sie haben vor zwei Wochen in der Bildungsdeputation, wissend, dass dieser Antrag hier im Parlament vorliegt, eine Vorlage beschlossen. Der Kollege Dr. Buhlert hatte auch einen Aussetzungsantrag zur Deputationsvorlage gestellt, Rot-Grün hat hier die Debatte im Parlament missachtet, Sie haben in der Deputation mit Ihrer Mehrheit dort anders entschieden. Sie haben hier noch die gute Gelegenheit, den von Ihnen eingeschlagenen, wie wir finden, falschen Weg wieder zu verlassen.

Wir haben in Bremen Eltern, die wollen Lernentwicklungsberichte. Diesem Gedanken tragen wir als CDU hier Rechnung, indem wir sagen, Lernentwicklungsberichte muss es geben, nicht mehr so bürokratische Monster wie in der Vergangenheit, aber es muss sie geben! Eltern müssen jedoch auch eine klare Rückmeldung über den Leistungsstand ihrer Kinder in der Schule haben, genauso wie Schülerinnen und Schüler Anspruch darauf haben, dass ihnen der Leistungsstand mitgeteilt wird. Sie können nämlich mit Lern

entwicklungsberichten auch sehr schlechte Leistungen in recht blumigen Worten sehr schön darstellen. Bei den Textbausteinen, die heutzutage von den Lehrerinnen und Lehrern in den Computerprogrammen verwendet werden, ist es teilweise in Lernentwicklungsberichten überhaupt nicht mehr erkennbar, ob wir über eine Schülerin oder einen Schüler reden, die beziehungsweise der sich auf Vierer- oder FünferNiveau bewegt oder ein Einser- oder Zweier-Schüler beziehungsweise eine -Schülerin ist. Meine Damen und Herren, eine klare Rückmeldung über den Leistungsstand ist zurzeit nur über eine Note transportierbar.