Scherz beiseite! Wir müssen ganz klare Signale senden, und diese klaren Signale gehören auf die Vorderseite der Verpackung.
Der Bundeslandwirtschafts- und Verbraucherminister hat sich hier bisher, ich will das einmal so ausdrücken, sehr vornehm zurückgehalten. Jetzt hat sich Herr Seehofer hier ganz offensichtlich ein bisschen bewegt, doch ich sage, der Minister springt hier ganz einfach zu kurz. Er hat angekündigt, dass er eine farbliche Kennzeichnung der Nährwerte bei den Verhandlungen in Brüssel fordern will, aber in Deutschland verlangt er die farbliche Kennzeichnung von der Lebensmittelwirtschaft eben nicht.
Eine britische Studie hat bewiesen, dass 90 Prozent der britischen Verbraucherinnen und Verbraucher mit der dort schon eingeführten Lebensmittelampel etwas anfangen können. Was noch viel positiver ist: Die Nahrungsmittelwirtschaft hat dort nun Dank der deutlichen Kennzeichnung angefangen, den Anteil an gesättigten Fettsäuren oder Salz in ihren Fertigprodukten zu reduzieren, und genau das ist es doch, was wir wollen.
Wir wollen damit erreichen, dass nicht nur das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt wird, sondern dass sich eben auch die Lebensmittelhersteller hier ganz deutlich orientieren und sagen, wir brauchen gesundere Nahrungsmittel, und die müssen auf den Markt gebracht werden. Das ist doch letztendlich das, was auch dahinterstehen muss. Es nützt sehr viel, dass wir dies zum Beispiel auch in den Kitas zum Thema machen, dass wir sowohl mit den Kindern als auch mit den Eltern über eine gesunde Ernährung sprechen, aber wir brauchen eben hier auch die entsprechende Kennzeichnung.
Ich weiß, dass es bei dieser Ampelkennzeichnung noch eine ganze Reihe von offenen Fragen zu klären gibt. Lassen Sie uns dennoch gemeinsam Gesundheit und Verbraucherschutz ernst nehmen! Lassen Sie uns etwas gegen Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten tun! Lassen Sie uns die Schritte gehen, die es den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher machen, sich gesund zu ernähren! – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU mit der DrucksachenNummer 17/381 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 17. April 2008 (Drucksache 17/358) 1. Lesung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Präsident, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, möchte ich den ersten Absatz der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung zum Kennzeichen-Screening zitieren: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichnen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.“
Schauen wir uns die Ergebnisse der in den anderen Bundesländern durchgeführten KennzeichenScreenings an, stellen wir fest, dass in Bayern in zwei Jahren Kennzeichen-Screening in der Tat 1800 Straftaten, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, ermittelt worden sind. Das heißt, jemand hat ein Fahrzeug gefahren, das er nicht versichert oder für das er keine Steuern entrichtet hat. Ein riesiger Fahndungserfolg durch das Kennzeichen-Screening! Der GdP-Chef Freiberg hat in einem Interview zum Kennzeichen-Screening und zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Frage des „Spiegel“, welche Erfolge es denn gegeben hätte, wortwörtlich gesagt, es sei ihm kein Kriminalfall bekannt, in dem die automatische Kennzeichenerfassung zur Ergreifung des Täters geführt hätte. Der Bremer Senat er
klärte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Wir haben das Gesetz bisher nicht angewendet und auch die technischen Voraussetzungen nicht.
Man höre und staune und stelle fest, das Bundesverfassungsgericht sagt: Es ist ein Eingriff in die Bürgerrechte! Wir stellen fest, der Eingriff in die Bürgerrechte wird durch die Heilung des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz begründet. Das kann eigentlich nicht ernst genommen werden, wenn man Bürgerrechte ernst nehmen will.
Kennzeichen-Screening ist ein Eingriff in die Bürgerrechte und nur dann möglich, wenn Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen damit geheilt oder aufgeklärt werden. Das ist ersichtlich nicht der Fall. Bremen hat es nicht einmal für nötig erachtet, diese Geräte anzuschaffen. Eine sinnvolle Anwendung kann ich hier nicht sehen, kann auch die GdP augenscheinlich nicht sehen. Dementsprechend bleibt es bei dem, was Herr Papier zu seiner eigenen Entscheidung gesagt hat: „Ein derartiger Grundrechtseingriff ‚ins Blaue hinein’ sei von der Verfassung verboten. Ansonsten könne ‚ein Gefühl des Überwachtwerdens’ entstehen, das zu ‚allgemeinen Einschüchterungseffekten’ der Bevölkerung führen könne.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Deshalb ist diese rechtliche Änderung abzuschaffen! – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die hiesigen innenpolitischen Debatten beziehen sich zumeist auf Schlagwörter wie OnlineDurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Aber auch die automatisierte Kennzeichenerfassung, das sogenannte Kennzeichen-Screening, gehört zu den Mitteln, die uns der eine oder andere sicherlich auch in der heutigen Debatte als zwingend notwendig verkaufen will. Wie notwendig diese Bestimmung des Bremischen Polizeigesetzes ist, sehen wir in Bremen daran, dass Bremen überhaupt kein solches Gerät besitzt. Innenpolitik wird leider von Teilen dieses Hauses eher ideologisch betrieben und nicht an der Sache und am Nutzen, meine Damen und Herren.
Mit viel Tamtam und Begleitmusik wurden in den früheren Jahren Instrumente beschlossen und auch heute noch immer einmal wieder in die Diskussion geworfen, die aber bis heute nie umgesetzt worden sind. Symbolpolitik ersetzt eben keine Sachpolitik! Den Taser hat die damalige Innenbehörde ja noch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
angeschafft und danach in den Schrank geschlossen, beim Kennzeichenlesegerät blieb der Platz im Schrank gleich von Beginn an leer, und dabei wird es auch bleiben, da wir heute die entsprechende gesetzliche Regelung aus dem Polizeigesetz streichen werden.
Wir brauchen diese Regelung definitiv nicht, sie ist auf der einen Seite überflüssig, und auf der anderen Seite verstößt das Gesetz in dieser Passage gegen die Anforderung von Normenklarheit und Normenbestimmtheit, wie das Bundesverfassungsgericht bereits bei ähnlich gelagerten Fällen entschieden hat. Ja, das Bundesverfassungsgericht musste erneut Datenjäger und Dauerüberwacher zurück in die Schranken des Grundgesetzes weisen und sich erneut als Notbremse und Korrektiv für unsere Demokratie betätigen. Die Überwachung eines ganzen Volkes ist eben nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und hat auch nichts mit Innen- und Sicherheitspolitik tun, meine Damen und Herren.
Grüne Innenpolitik und Sicherheitspolitik setzt auf eine personell vernünftig ausgestattete Polizei – daran arbeiten wir in Bremen nach der längeren Regierungszeit – mit motivierten und gut geschulten Beamtinnen und Beamten. Kameras und Computer ziehen keine Schlüsse und fangen auch keine Verbrecher.
Zusammengefasst: Wir brauchen diesen Teil des Polizeigesetzes nicht, er ist überflüssig, hilft uns nicht weiter, und darüber hinaus ist er verfassungsrechtlich höchst bedenklich! Lassen Sie uns in der Innenpolitik endlich die Ideologie herausnehmen und gemeinsam dafür streiten, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im realen Leben und nicht mit irgendwelchen an die Wand gemalten Bedrohungsszenarien im Vordergrund steht! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie man sich vielleicht leicht vorstellen kann, begrüßt Die Linke es natürlich, wenn ein Stückchen Überwachungsstaat zurückgenommen wird. Von daher werden wir dem Antrag der Streichung im Polizeigesetz natürlich zustimmen.
Ich denke mir, von einigen Teilen dieses Hauses erfolgt die Streichung wahrscheinlich nicht so ganz freiwillig, aber das Gerät ist nicht da, was soll es also noch im Gesetz stehen? Von daher: Meinungen kann ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Liberale sind froh über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, und wir sind froh darüber, dass das Bremische Polizeigesetz entsprechend geändert wird. Es wird Sie deshalb nicht wundern, dass wir dem Antrag zustimmen werden,