Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ausgangspunkt unserer heutigen Diskussion ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2007: Die derzeitige Verwaltungsstruktur der ARGEn ist nicht verfassungskonform. Das fordert uns zum Handeln. Wir wollen – und das sage ich noch einmal mit allem Nachdruck – eine bürgerfreundliche Aufgabenerledigung und möglichst eine Gewährung der Hilfen aus einer Hand.
Wir brauchen eine gesetzlich verankerte aktive Rolle der Kommunen und der Länder mit einem möglichst großen Handlungsspielraum der Träger vor Ort. Regionale Besonderheiten und Notwendigkeiten müssen ihren Platz behalten und müssen ihren Platz finden,
und wir brauchen möglichst viele Kooperationsmöglichkeiten. Vor allem brauchen wir bei der Neustrukturierung einen ordentlichen Übergang, sodass eine weiterhin zuverlässige Bearbeitung der Leistungsansprüche im Sinne der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger erfolgen kann. Es darf nicht zu Finanzverschiebungen kommen, und eine Kommunalisierung halte ich, gerade auch für Bremen und Bremerhaven, für unser Land, gar nicht für denkbar.
Eine Grundgesetzänderung, die eine Mischverwaltung zuließe, wäre meines Erachtens die eleganteste, die beste Lösung, scheint jedoch derzeit auf der bundespolitischen Ebene nicht wahrscheinlich oder eher unwahrscheinlich. Also gilt es, nach Lösungen zu suchen, die oben genannte Eckpunkte berücksichtigen.
Ein erster Vorschlag, nämlich die Eckpunkte für ein kooperatives Job-Center, trägt diesen Anforderungen nur unzureichend Rechnung. Deshalb ist eine Bund-Länder-Kommission und -Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die bis Ende des Monats erste Arbeitsergebnisse vorlegen soll. Ich darf Ihnen sagen, dass Bremen auch in dieser Arbeitsgruppe vertreten ist, halte ich für außerordentlich gut und wichtig. Deshalb will ich auch sagen, dass die Szenarien, die hier teilweise an die Wand gemalt worden sind – ich will das einmal so sagen – von gestern sind. Wir sind, glaube ich, ganz deutlich einen Schritt weiter.
Hierbei wird dann bei den Überlegungen erstens neben der am Modell der ARGEn orientierten Lösung, die dann durch eine Grundgesetzänderung verfassungsrechtlich abzusichern wäre, zweitens eine Lösung ohne Übertragung von Aufgaben auf einen gemeinsamen Träger, allerdings mit einem Höchstmaß an verfassungsrechtlich möglicher Kooperation, auch geprüft werden müssen. Hierzu soll auch drittens eine Aufgabenerledigung bestimmter Leistungen in Form einer Bundesauftragsverwaltung eingebaut werden können.
Was wir jetzt brauchen, ist ganz sicherlich eine gründliche, sorgfältige, aber auch eine zügige Entwicklung, ohne dass es hier – ich will das gern noch einmal betonen – zu einem Schnellschuss kommt, denn wir werden in jedem Fall eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen umsetzen müssen, die erforderlich werden. Ich möchte allerdings auch – und das sage ich deutlich – keine Hängepartie bis Ende 2010 daraus machen.
Wir brauchen für die Klientinnen und Klienten eine kompetente Bearbeitung, und wir brauchen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine zuverlässige Arbeitsgrundlage vor Ort, das ist mir ein ganz wichtiger Punkt.
Lassen Sie mich abschließend auch einen kurzen Satz zu den laufenden Projekten sagen, die hier angesprochen sind, unter anderem „Spagat“ und „BeLeM“, die sich derzeit in einem schwierigen Fahrwasser bewegen: Wir werden uns von unserer Seite mit allem Nachdruck auf der Bundesebene dafür einsetzen, dass wir diese Projekte weiterführen können! – Herzlichen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/411 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/433 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/442 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!