Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Bartels, eine Sache möchte ich am Anfang richtigstellen! Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass Herr Dr. Steinbrück sich in der Stadt herumtreibt, wenngleich die Person von Herrn Dr. Steinbrück dieses Amt sicherlich sehr umtriebig wahrnimmt. An dieser Stelle auch der Dank unserer Fraktion der FDP an den Inhaber dieser wichtigen Aufgabe!

Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass wir bereits im vergangenen Jahr hier die Debatte über den Tätigkeitsbericht geführt haben und wir, denke ich, fraktionsübergreifend der Meinung waren, dass sich die Einrichtung des Amts des Landesbehindertenbeauftragen unbedingt bewährt hat und jetzt auch weiterhin gesetzlich verankert werden soll. Auch das trägt die Fraktion der FDP ausdrücklich mit.

(Beifall bei der FDP)

Wir finden, dass die Wahrung der Unabhängigkeit des Landesbehindertenbeauftragten sehr geeignet in den nächsten Jahren so auch gewährleistet werden kann. Ich denke, diese Gesetzesänderung ist eine ganz wichtige Sache und auch ein ganz wichtiges Signal, mit dem auch diese wichtige Funktion, die für Menschen mit Behinderung in dieser Stadt auch wahrgenommen wird, nun auch gesetzlich aufwertet und verankert und damit auch Rechtssicherheit für den Inhaber dieser Stelle jeweils schafft, aber auch für diejenigen Menschen, denen er als Ansprechpartner zur Verfügung steht, diese Institution stärker verankert, als es bisher auf Basis eines Bürgerschaftsbeschlusses der Fall ist. Deshalb tragen wir das Ansinnen der Koalition und auch den Änderungsantrag selbstverständlich mit.

(Beifall bei der FDP)

Weiterhin trifft auch unsere Zustimmung die hier bereits angesprochene vorgesehene Erörterung mit den verbandsklageberechtigten Verbänden im Vorfeld der Einsetzung des Landesbehindertenbeauftragten, weil es ja richtig ist, dass gerade diese Verbände ganz wichtige Partner bei der Wahrnehmung dieses Amts sind. Deshalb ist es wichtig, dass dort auch ein vertrauensvolles Verhältnis besteht.

Ich denke, weiterhin ist es ganz entscheidend, dass wichtige Dinge, die eigentlich selbstverständlich sind, auch hier noch einmal geregelt werden, nämlich dass ein Akteneinsichtsrecht besteht. Ich habe es immer in den Gremienberatungen in der Deputation, aber auch in den Ausschüssen mit Herrn Dr. Steinbrück, als ausgesprochen positiv empfunden, dass eine fachlich wirklich sehr kompetente Sichtweise, die oftmals von keinem Mitglied des Gremiums in dieser Weise wahrgenommen werden konnte, von ihm beigetragen wurde.

Ich muss sagen, ich kann mir eigentlich gar nicht vorstellen, auf dieses Wissen, das insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen betrifft, in Zukunft zu verzichten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass es hier heute für den Landesbehindertenbeauftragten nicht nur bei dem politischen Signal bleibt, sondern dass wir auch regelmäßig die Belange von Behinderten auch in den Fachdebatten hier einfließen lassen. Ich kann Ihnen für die FDPFraktion sagen: Wann immer dort Anlass dazu be

steht, werden wir dies gern auch mit aufnehmen und hier mit einbringen.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube, dass der Vorschlag, dieses Gesetz und auch den Änderungsantrag in den Rechtsausschuss zu überweisen, sehr richtig ist, weil es da noch um ein Paar Feinschliffe geht, die sicherlich dem Ganzen guttun und auch sicherstellen, dass wir nicht im Nachklang gleich wieder eine Änderung vornehmen müssen. Ich glaube, die Qualität dessen, was wir hier verabschieden können, ist dadurch zu gewährleisten und zu bestärken. Ich bin sicher, dass dort sehr schnell über dieses Thema beraten werden und eine vernünftige Lösung für die noch offenstehenden technischen Fragestellungen gefunden werden kann.

Meine Damen und Herren, ich bin sehr zuversichtlich, dass die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten durch die Änderung dieses Gesetzes gestärkt werden kann. Dies ist, wenn wir es dann verabschieden, gut, auch um Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen weiter abzubauen, Diskriminierungen zu verhindern und Barrierefreiheit in Bremen und Bremerhaven für alle Bürgerinnen und Bürger zu bestärken.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die FDP stimmt diesem Ansinnen zu. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal den Ball des Herrn Kollegen Bartels von der CDU aufgreifen, weil ich noch einmal darauf hinweisen wollte: Auch wir haben uns in den Haushaltsverhandlungen nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Landesarbeitsgemeinschaft weiter unterstützt wird, was dann leider abgelehnt wurde. Ich halte es für eine richtige Anmerkung, dass dies hätte getan werden müssen.

(Beifall bei der Linken)

Nichtsdestoweniger finden wir es sehr positiv, dass mit dieser Gesetzesnovelle nun der Landesbehindertenbeauftragte allein dadurch gestärkt wird – und das, denke ich, kann ich zumindest aus meiner Betriebsratsarbeit, wo es ja auch schwerbehinderte Vertretungen oder auch schwerbehinderte Beauftragte gibt, sagen –, dass nun mehr Personal zur Verfügung ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

stellt wird und auch rechtliche Ansprüche deutlicher formuliert worden sind. Wir finden auch die parlamentarische Anbindung gut, weil gerade durch die parlamentarische Anbindung die Gleichstellungspolitik von Behinderten wirklich zur Querschnittsaufgabe wird oder es möglich wird, eine Querschnittsaufgabe daraus zu machen.

Ich denke, dass auch schon das bereits erwähnte Vorgehen – dass die Verbände, die ein Klagerecht haben, ein Mitspracherecht bei der Benennung haben – in diesem Fall eine Stärkung des Landesbehindertenbeauftragten ist. Ich denke auch, bisher ist da sehr gute Arbeit geleistet worden, und diese Arbeit kann jetzt mit diesem Gesetz weiter fortgeführt werden. Das finden wir sehr gut, und darüber freuen wir uns. Deshalb wird die Fraktion der Linken sowohl dem Änderungsantrag als auch dem Antrag selbst zustimmen.

(Beifall bei der Linken)

Als nächste Rednerin erhält das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz hat bisher keine Regelung hinsichtlich einer oder eines Landesbehindertenbeauftragten getroffen, und dies im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern, wo diese schon verankert war. Mit Datum vom 1. Juli 2004 hatte seinerzeit die Bürgerschaft, der Landtag, die Einsetzung eines Behindertenbeauftragten beschlossen. Am 1. Juli 2005 hat der Landesbehindertenbeauftragte sein Amt aufgenommen.

Der Landesbehindertenbeauftragte wirkt auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens hin und trägt so ganz wesentlich dazu bei, das Gesetzesziel des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes zu erreichen. Die bisherige Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten zeigt die hohe Bedeutung dieses Amts für die Gleichstellungsbemühung im Lande Bremen. Die Arbeit des jetzigen Landesbehindertenbeauftragten Herrn Dr. Steinbrück war und ist vor allem gekennzeichnet durch eine konstruktive Einmischung zugunsten der Belange behinderter Menschen durch eine Beteiligung an wichtigen Planungs- und Abwägungsprozessen. Für diese außerordentlich konstruktive und offene Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei Herrn Dr. Steinbrück ganz herzlich bedanken.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Mit der nunmehr vorgelegten Änderung des Gesetzes werden zum einen das Amt des/der Landesbehindertenbeauftragten, zum anderen die Aufgaben und Befugnisse und die formale Ausgestaltung

geregelt. Die vorherige Möglichkeit der Stellungnahme durch die Verbände begrüße ich. Ich freue mich, dass wir mit dieser Gesetzesänderung das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz um einen wichtigen Eckpfeiler ergänzen werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/436 abstimmen.

Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Ich lasse jetzt über das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz mit der Drucksachen-Nummer 17/349 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes, Drucksache 17/349, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommen Änderung in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Wer dem Überweisungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?