Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch die FDP tritt für eine starke kommunale Verantwortung in dem Bereich der SGB-II-Leistung ein. Im Zuge der Neuregelung der Trägerschaft sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass auch hier der Weg einer Verfassungsänderung wahrscheinlich unumgänglich ist.
Wir sind dieser Auffassung, und wenn man sich das entsprechende Urteil des Verfassungsgerichts einmal genauer anschaut, wird man auch gar nicht umhinkommen, deshalb, weil wir vor allen Dingen die Notwendigkeit sehen, dass dem Grundsatz der Verantwortungsklarheit dort in Zukunft wirklich Rechnung getragen werden muss. Es darf uns nicht noch einmal passieren, dass eine Regelung, die der Gesetzgeber in diesem Bereich vorsieht, anschließend vor dem Verfassungsgericht in dieser Weise scheitert, wie es mit der Konstruktion der ARGEn geschehen ist.
Meine Damen und Herren, die FDP hat sich bereits bei der damaligen Neuregelung des SGB II sehr deutlich zur kommunalen Verantwortung in diesem Bereich bekannt, so tun wir das auch heute. Wir verbinden das auch mit der Hoffnung – die Rede des Kollegen Nestler war da auch sehr ermutigend –, dass es uns heute gelingt, von dieser Stelle aus ein Votum dieses Hauses mit auf den Weg zu geben, dass wir uns als Land Bremen sehr stark mit diesen Gedanken verbunden fühlen und uns auch aktiv in die Diskussion einschalten als Anwalt der Kommunen in Deutschland, die weiterhin dort Bestandteil sein sollen und Einfluss haben sollen auf die Wahrnehmung der Arbeitsmarktpolitik und auch der Sozialpolitik vor Ort.
Eines möchte ich auch deutlich sagen: Wir sind der Auffassung, dass es gerade aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils geboten scheint, sich jetzt genügend Zeit zu lassen und wirklich die bestmögliche Lösung im Interesse der betroffenen Arbeitslosen zu suchen und keinen Schnellschuss zu produzieren. Es ist daher notwendig, dass alle möglichen und gangbaren Wege geprüft werden und wirklich nach dem besten Weg gesucht wird. Dafür müssen auch alle Möglichkeiten offenstehen. Es muss offenstehen, dass eine
Verfassungsänderung in Betracht gezogen und nachher auch umgesetzt wird, wenn es erforderlich sein sollte. Es muss außerdem offenstehen, dass man auch dann entsprechend diese Lösung so absichert, dass die Kommunen finanziell nicht unter die Räder kommen, meine Damen und Herren.
Weiterhin bekennen wir Liberale uns ausdrücklich zum Gedanken der Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand. Das wollen wir weiterhin haben, und wir wollen auch, dass Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Träger in Bezug auf die Arbeitsförderung, die Sozialpolitik erhalten bleiben. Dezentrale Lösungen sind immer vorrangig vor zentralen Lösungen. Das ist die Politik der Liberalen in allen Bereichen. Das gilt selbstverständlich auch für den Bereich der Arbeitsförderung.
Wir lehnen eine zentralistische Steuerung und mehr Bürokratie durch Zentralisierung bei der Bundesagentur für Arbeit ab. Die FDP-Bundestagsfraktion hat ihrerseits weitergehende Vorstellungen zur Reform und Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt im Sinne der Schaffung einer kleineren und schlankeren Versicherungsagentur. Darauf will ich hier im Detail nicht eingehen, weil es darum bei dieser Entscheidung nicht geht. Aber Sie werden erkennen, dass wir als Liberale eigentlich die weitestgehenden Forderungen für die kommunale Verantwortung in diesem Bereich präsentiert haben.
Unsere Vorstellung ist, dass die Bundesebene zukünftig nur noch einen gesetzlichen Leistungsrahmen vorgibt, die wesentlichen Teile der Aufgabenwahrnehmung vor Ort durch die Kommunen erfolgt und weitestgehende Gestaltungsmöglichkeiten für lokale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gewährleistet werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie unseren Antrag, den wir zu diesem Thema eingebracht haben, zu verstehen. Unser Interesse ist, das wir heute von dieser Stelle auch dem Senat mit auf den Weg geben, dass wir uns wünschen, dass sich der Senat in Bremen vorrangig für eine Stärkung der Rolle der Kommunen in diesem Bereich auf Bundesebene einsetzt. Ich denke, das kann uns auch gelingen. Die Debatte in der Arbeitsdeputation hat dies eindeutig gezeigt, dass die deutliche Mehrzahl der Fraktionen auch in diesem Haus diesen Weg gehen will.
Ich bin eigentlich guter Hoffnung, auch durch den Antrag, den die Koalition jetzt präsentiert hat, dass sich dieses Denken – nämlich dass die Kommunen die Hauptverantwortung dort auch tragen müssen, einen starken Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und die Verzahnung mit der regionalen Sozialpolitik und den Sozialleistungen der Kommunen behalten müssen, auch ein gestalterisches Element behalten müssen – auch in den Überlegungen der Koalition offenbar stärker durchgesetzt hat, als es
Wir werden uns deshalb so verhalten, dass wir natürlich unserem eigenen Antrag zustimmen und uns bei den beiden Anträgen enthalten, weil gegen die Anträge ja nichts spricht. Wir sehen das Bemühen der Koalition. Wir sind allerdings, das werden Sie auch sehen, natürlich davon überzeugt, dass unser eigener Antrag der beste ist. Ich glaube aber, und das will ich hier ausdrücklich würdigen, dass die Koalition, wenn sie sich weiterhin so bewegt wie zwischen der Sitzung der Arbeitsdeputation und dem heutigen Tag, auf dem richtigen Weg ist. Wenn wir gemeinsam hier durch die Debatte dem Senat mit auf den Weg geben können, ein klares Votum auf Bundesebene auch für die Stärkung der Rolle der Kommunen und deren Rechte abzugeben, haben wir den Beitrag Bremens in ausreichender Weise erfüllt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember die jetzige Mischverwaltung der Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt, und zwar deshalb, weil das Gericht der Ansicht ist, dass gegen den Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrung der Grundsicherheitsträger Kommune und Bundesanstalt für Arbeit verstoßen wird und dass es dadurch eine Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Ländern gibt. Gleichzeitig bezeichnete das Gericht aber das Anliegen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende aus einer Hand zu gewährleisten, als sehr sinnvoll. Außerdem hat das Gericht den Arbeitsauftrag mitgegeben, bis 2010 für eine neue Trägerstruktur zu sorgen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Urteil ist in der Sache für die Arbeitslosen eine Katastrophe, weil mit dem Zusammenlegen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe das Ziel verfolgt wurde, gleichermaßen die Lebensgrundlagen zu sichern und den Zugang für Langzeitarbeitslose auf den Arbeitsmarkt zu verbessern. Deshalb wurde mit den ARGEn eine Trägerstruktur geschaffen, um die Kompetenzen der Kommune und der Bundesanstalt für Arbeit zu bündeln und damit Hilfen aus einer Hand zu bieten. Diese Zusammenarbeit ist im Grundsatz aus unserer Sicht richtig, auch wenn es in der Vergangenheit eine Menge Anlaufschwierigkeiten gab und immer noch gibt: Leistungsbescheide, die teilweise fehlerhaft sind, Schwierigkeiten in Eingliederungsvereinbarungen und auch, dass es eine Trennung der Rechtskreise ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
SGB II – also der Langzeitarbeitslosen – und SGB III – der Arbeitslosen, die unter einem Jahr arbeitslos sind – nach wie vor gibt. Auch dort sind weitere Probleme in diesem jetzigen System vorhanden.
Aber das, was von dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ausgeht, legt nahe, dass wir da im Zweifelsfall in eine verkehrte Richtung laufen. Jetzt muss leider das gesamte Paket wieder aufgeschnürt werden. Betroffen sind davon sieben Millionen Menschen in Deutschland, die Arbeitslosengeld II beziehen, in Bremen und Bremerhaven sind es knapp 100 000. Unserer Auffassung nach muss sich eine neue Trägerstruktur an den Bedürfnissen der Menschen orientieren.
Dafür tragen wir Verantwortung. Deshalb ist aus unserer Sicht besondere Sorgfalt bei der Entscheidung über die Trägerstruktur notwendig. Deshalb muss diese Trägerstruktur für uns auch folgende Kriterien erfüllen:
Erstens muss es Hilfen weitestgehend aus einer Hand geben. Es darf nicht dazu kommen, dass es sowohl von der Kommune als auch von der Bundesanstalt für Arbeit einen Bescheid gibt. Das ist nicht bürgerfreundlich und kann bei komplizierten Lebenssituationen auch zu extrem fehleranfälligen Bescheiden führen, sprich: Das Risiko widersprüchlicher Leistungsbescheide ist also groß! Das ist das Gegenteil von Rechtsicherheit.
Zweitens sind wir der Auffassung, dass das einheitliche Leistungsrecht beibehalten werden muss. Es darf keinen Unterschied machen, wie arm oder wie reich eine Kommune ist. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob der oder die Arbeitslose in München oder Bremerhaven wohnt. Deswegen ist es für uns auch wichtig, dass die gegenwärtige Finanzverantwortung des Bundes beibehalten wird. Deswegen lehnen wir auch eine Rekommunalisierung für Bremen und Bremerhaven ab.
Wir Grüne sind auch der Auffassung, dass Länder und Kommunen in Zukunft eine aktive Rolle bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit spielen müssen und Maßnahmen vor Ort mitgestalten können. Dies muss gesetzlich verankert werden. Ich will auch sagen, warum: Die BAgIS hat im Jahr 60 Millionen Euro für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die ARGE JobCenter circa 25 Millionen Euro, die Arbeitsagentur Bremen meines Wissens 8 Millionen Euro, und im ESF haben wir jährlich circa 15 Millionen Euro. Das zeigt, das meiste Geld liegt in den Arbeitsgemeinschaften, und über die jährlichen Arbeitsprogramme werden die Maßnahmen und Budgets gesteuert.
Es ist uns auch gelungen, in der Vergangenheit mehr Geld für Qualifizierung einzusetzen, und weniger Ein-Euro-Jobs. Das ist gut so! Deswegen ist es auch richtig, dass die Kommunen bei der Arbeitsvermittlung und bei dem Zugang von Projekten in den Arbeitsmarkt entscheidende Mitsprachemöglichkeiten haben.
Gleichzeitig ist die BAgIS auch schwerpunktmäßig an den Programmen in den Stadtteilen beteiligt, wo es auch um benachteiligte Jugendliche geht. Das ist auch gut so. In Bremen, das muss man deutlich sagen, klappt die Zusammenarbeit zwischen Kommune und der Arbeitsagentur in der BAgIS sehr gut, das ist längst nicht überall so. Ich höre, in Bremerhaven ist es längst nicht so gut. Wenn ich bundesweit unterwegs bin, beschweren sich viele über die zentralistischen Durchgriffe der Bundesanstalt für Arbeit auf die Kommunen, wo den Menschen vor Ort das Leben schwer gemacht wird. Das steht auch häufig in der Kritik, deswegen möchte ich die gute Zusammenarbeit, die wir in Bremen haben, auch strukturell absichern. Es kann nicht sein, nur weil sich Menschen auf Leitungsebene gut verstehen, dass das ausreicht. Sie sind vielleicht morgen weg, deswegen brauchen wir da auch eine Absicherung.
Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass die dezentralen Handlungsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit vor Ort auch vergrößert werden müssen. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen: Die Bundesanstalt für Arbeit hat im April eine neue rechtsverbindliche Weisung hinausgeschickt, bei der es um die sonstigen weiteren Leistungen geht, bei denen sie sagen, Projektförderungen sollen bis zum 30. Juni zurückgenommen werden, das heißt, wenn es aufrechterhalten wird, dass Frauenberatungsprojekte gefährdet sind, dass Projekte der Jugendberufshilfe gefährdet sind, das sind Projekte wie „BeLeM“ oder „Spagat“. Das Straffälligenprojekt „Chance drei“ ist gefährdet. Das ist ein Beschäftigungsträger, der mit Straffälligen zusammenarbeitet im Strafvollzug und sie hinterher für eine bestimmte Zeit in den Beschäftigungsträger übernimmt. Das ist ein guter Weg für diese Menschen, den Weg in die Normalität zurückzufinden. In anderen Bundesländern ist der Hauptschulabschluss gefährdet.
Ich glaube, so eine Direktive ist eine Katastrophe für die besonders benachteiligten Menschen vor Ort. Dieses Beispiel macht deutlich, dass die dezentralen Handlungsspielräume vor Ort deutlich größer sein müssen.
Gleichzeitig ist aber auch völlig klar, dass wir die zentralen Kompetenzen der Bundesanstalt für Arbeit zum Beispiel bei der Arbeitsvermittlung für unver
zichtbar halten. Deswegen wollen wir im Ergebnis eine Trägerlösung, die diesen Anforderungen gerecht wird, die auf Dauer angelegt wird und verfassungsfest ist.
Es gab die Arbeits- und Sozialministerkonferenz – darauf wurde schon eingegangen –, die jetzt eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern, aus kommunalen Spitzenverbänden und auch Bundesministerien bilden soll. Sie soll zwei Lösungen prüfen: Die eine ist angelehnt an das jetzige Modell der ARGEn, die eine Verfassungsänderung voraussetzt, und es ist eine Lösung, die ohne gemeinsame Aufgabenwahrung klarkommt, da spielt zum Beispiel die Bundesauftragsverwaltung eine Rolle, hat aber den Nachteil, dass vermutlich die Arbeitsmarktförderung bei der BA komplett bleibt.
Ich glaube, dass man nach all den Rechtsgutachten, die ich gegenwärtig kenne, wenn man Hilfe aus einer Hand realisieren will, an einer Verfassungsänderung für diesen Ausnahmefall am Ende gar nicht vorbeikommt. Ich bin der Auffassung, dass wir uns dann auch dafür einsetzen sollen. Ich bin sehr froh darüber, wie Herr Staatsrat Schuster sich dazu im „Weser-Kurier“ geäußert hat, der das offenbar auch für sinnvoll hält. Ich habe wahrgenommen, dass CDU und FDP das auch für sehr sinnvoll halten, und habe auch wahrgenommen in der Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer, dass sie das auch so sieht.
Wenn in Zukunft noch Gutachten auf den Tisch kommen, die sagen, man kann Hilfen aus einer Hand ohne Grundgesetzänderung machen, dann bin ich sehr damit einverstanden, weil man das Grundgesetz nicht um jeden Preis ändern will, aber wenn es notwendig ist, würde ich mir wünschen, dass das Ressort auch offensiv auf Bundesebene sich dafür einsetzt.
Insgesamt geht für uns Gründlichkeit vor Schnelligkeit, die Struktur muss auf Dauer angelegt sein, es geht um sieben Millionen Arbeitslose, 54 000 Beschäftigte bundesweit. Da braucht man Verlässlichkeit. Man kann das Paket nicht alle paar Jahre neu aufschnüren.
Ich möchte abschließend sagen, ich habe mich über die CDU-Initiative gefreut. Es war richtig, das jetzt auf die Tagesordnung zu setzen. Wir müssen Lösungen dafür finden, die Zeit läuft uns davon. Es muss auch, wenn es bis 2010 abgeschlossen sein soll, einigermaßen schnell gehen. Ihren Antrag von der CDU lehnen wir ab. Es steht vieles Richtige darin, was die Arbeitsmarktpolitik anbelangt, leider vergessen Sie den ganzen Bereich Soziales. Bei der FDP sind auch viele richtige Fragen gestellt worden. Da ist die Finanzierung vergessen worden. Das ist für Bremen sehr wichtig. Es hat mich aber gefreut, wie gesagt, dass viele für eine Verfassungsänderung sind. Von daher gehe ich von einer breiten Gemeinsamkeit hier im
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte hat bisher gezeigt, dass wir uns in der Zielsetzung weitgehend einig sind. Wir wollen weiterhin Hilfen aus einer Hand. Wir wollen natürlich auch weiterhin kommunale Arbeitsmarktpolitik im Interesse der Arbeitslosen betreiben, und wir erkennen auch an – allerdings bin ich entschieden anderer Meinung als Herr Dr. Möllenstädt –, dass wir die Kompetenzen einer zentralen Agentur für Arbeit in der Arbeitsmarktpolitik weiterhin brauchen werden.
Was uns im Augenblick unterscheidet, ist der Weg dahin. Da, muss ich sagen, ist es nicht so, dass der Weg das Ziel ist, sondern wenn man einen falschen oder illusionären Weg verfolgt, gefährdet man damit auch die Erreichung seines Zieles. Ich werde am Schluss noch einmal darauf zurückkommen, wenn es um den Zeitfaktor geht.
Vorweg möchte ich aber sagen: Das, was Frau Schön eben beklagt hat, die teilweise sehr zentralistische Struktur der Bundesagentur für Arbeit – die übrigens auch ich teilweise kritisierenswert finde –, hat ja nichts mit der Frage der Neuordnung der Trägerstruktur der ARGEn zu tun, sondern diese Weisung hat zur Folge, dass manche unserer Projekte im Augenblick gefährdet sind. Ich freue mich aber, dass das Ressort auch schon in Verhandlungen auf Bundesebene steht, und bin ziemlich sicher, dass wir bald zu einem Ergebnis kommen und dass das, was Frau Schön an die Wand malt, nicht eintritt und wir diese Projekte retten können. Das ist jetzt schon unter den jetzigen Bedingungen der ARGEn so. Von daher, meine ich, sollten wir das trennen, wenn wir uns über die künftigen Trägerstrukturen der ARGEn unterhalten.
Im Übrigen muss ich sagen: Herr Nestler, was Sie an die Wand gemalt haben, dieses schwarze Schreckensbild von einer Bundesagentur, die demnächst alle Arbeitsmarktpolitik in Bremen bestimmt, bei der die Kommune nur noch die ergänzenden Leistungen zahlen kann, ist, wenn es jemals gestimmt hat, längst überholt, spätestens durch die einstimmig gefassten Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz.
Was die Zeitschiene betrifft, finde ich es eigentlich im Moment nicht so glücklich, dass wir im Augenblick diese Debatte führen. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich auf Eckpunkte verstän