Der dritte Punkt ist, der auch für uns wichtig ist, dass die internen Kosten der ganzen Angelegenheit nicht weiter steigen, sondern dass sie sinken. Herr Abgeordneter Richter, ich komme in dem Zusammenhang auch gleich zu Ihrem Punkt! Sie sagen, die Vorlage enthalte keine präzisen Angaben über die Kosten, die bei der Umstellung entstehen. Nein, sie enthält wirklich keine präzisen Angaben, weil die Kosten zwar nicht im Detail festzustellen sind, ich Ihnen hier aber versichern kann, dass sie im Wesentlichen aus folgenden Punkten bestehen werden: aus Anwaltsgebühren und Kosten, um bestehende Gesellschaften auszulösen, aus den Arbeitsleistungen der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben, die den Zusammenschluss organisieren müssen und aus den Arbeitsstunden von Staatsräten, Abteilungsleitern und anderen Mitarbeitern in den Behörden, die dafür verantwortlich sind, die Aufsicht zu organisieren.
Wir stellen kein zusätzliches Personal ein. Es ist auch nicht zutreffend, dass zum Beispiel für die Umstellung der EDV Hunderte oder Tausende Euro ausgegeben werden. Richtig ist, dass die Gesellschaft für Bremer Immobilien derzeit ihr gesamtes System auf SAP umstellt, unabhängig von dem Prozess, den wir jetzt durchführen. Das trifft sich aber gut, weil dadurch die beiden Betriebe demnächst über eine einheitliche EDV verfügen können, weil in dem einen Bereich die Umstellung sowieso beschlossen und auch im Wirtschaftsplan finanziert ist. Insofern entstehen auch gerade durch den Punkt, den Sie angeben, keine zusätzlichen Kosten.
Zur Frage der Reinigungskräfte! Es sind zwei unterschiedliche Zahlen, die sich daraus ergeben, dass wir in dem einen Text die Zahl der insgesamt Beschäf
tigten angegeben haben, in dem anderen Text die 900 Stellen des Vollzeitpersonals, wie es so schön heißt. Dadurch ergibt sich die Differenz, weil Reinigungskräfte in großem Umfang natürlich nicht in voller Stundenzahl arbeiten. Es sind tatsächlich 900 Personen, die in diesen Bereichen arbeiten. Davon – da hat Herr Pflugradt recht – arbeiten im Kernbereich der Gebäudeverwaltung und des Gebäudeunterhalts ungefähr 220 Personen, dazu kommen etwa 170 Hausmeister, und der Rest sind die Stellen für die Reinigungskräfte, die wir haben. Insofern ist der Vergleich mit der Gewoba auch nicht ganz zulässig, Herr Abgeordneter Richter, weil die Gewoba natürlich keine Reinigungskräfte beschäftigt und weil sie auch nicht in diesem Umfang für ihren Wohnungsbestand Hausmeister beschäftigt wie wir für zahllose Verwaltungsgebäude in der Stadt.
Zum Zweiten: Wir haben im Vorfeld lange überlegt, ob bestimmte Aufgaben privatisiert werden können. Dieser Senat und diese Koalition haben aber vorher beschlossen, dass wir im Bereich der Immobilienverwaltung keine weiteren Privatisierungen vornehmen. Wir haben nämlich auch Erfahrungen. Zum 1. Januar dieses Jahres ist der sogenannte Streubesitz – eine große Anzahl von Grundstücken, die vorher von einer privaten Gesellschaft, nämlich der Bremischen Gesellschaft, verwaltet worden sind – zurückgeführt worden in die Verwaltung der GBI und jetzt künftig der Anstalt. Herr Pflugradt hat schon darauf hingewiesen, dass wir aus der Vergangenheit allerlei Probleme mit diesem Streubesitz haben. Dazu gehört zum Beispiel auch das Haus Blomendal, über das Sie vor zwei Tagen debattiert haben, oder das BuS in Huchting. Ich glaube, das stand auch schon einmal vor Kurzem zur Debatte.
Die Gesellschaft, die vorher Verträge hatte, dieses Immobilienvermögen zu verwalten, hat sich nicht um einen ausreichenden Bauunterhalt gekümmert. Sie hat das Geld eingesteckt, vor allem nachdem die Gesellschaft vollständig privatisiert worden ist in den letzten zehn Jahren. Mehr als Anstriche und gelegentliche Reparaturen hat sie aber für die Gebäude nicht getan. Sie hat sich auch nicht darum gekümmert, Kostenmieten zu erheben, weil sie sich gesagt hat, die Stadt subventioniert die Angelegenheit. Heute stehen wir vor dem Problem, das bereinigen zu müssen. Auch das ist eine Aufgabe, die derzeit die GBI hat und demnächst die neue Anstalt. Darin stecken wirklich viele Arbeitsleistungen, und dadurch sind auch tatsächlich zusätzliche Kosten entstanden, die aber nichts mit der jetzigen Neuorganisation zu tun haben.
Herr Richter, ich sage Ihnen: Außer den Arbeitsleistungen der vielen Beschäftigten, den Anwaltsgebühren und vielleicht ein paar Beschaffungskosten für neue Reinigungsgeräte, die dringend nötig wären für die Eigenreinigung, denn sie sind so veraltet, aus den Neunzigerjahren, weil man sie eigentlich abschaffen wollte, sind das die Kosten, die uns
entstehen. Ich glaube, es sind sinnvolle Kosten, die die Eigenreinigung eher billiger als teurer machen.
Ja, Sie müssen das nicht alles glauben, Herr Abgeordneter, weil das natürlich Sachen sind, die wir vorhaben, die noch nicht passiert sind.
Deshalb ist es richtig, in einen Prozess einzusteigen, der das natürlich auch weiterhin kontrolliert. Das ist auch einer der Gründe, warum die fachliche Verantwortung jetzt bei der Finanzsenatorin zusammengefasst wird, weil die Koalition glaubt – und das sage ich jetzt einmal für das eigene Haus –, dass die Finanzsenatorin ein wacheres Auge auf Ausgaben hat, als vielleicht andere Ressorts es haben. Das ist ein Prozess, der einerseits aus der Verwaltung von Vermögen und der Vermarktung von Vermögen entsteht und andererseits daraus, für die Stadt insgesamt etwas Sinnvolles zu gestalten, der in diesem Haus auch gut aufgehoben ist.
Die Kooperation mit allen anderen Ressorts ist für uns verpflichtend, sie hat sich gezeigt in der Erarbeitung der Vorlagen und wird weiter in den Prozess gehen. Es sind nicht einfach nur die Personalvertretungen, die daran beteiligt gewesen sind, sondern wir haben den ganzen Prozess von unten her angelegt, sodass die Mitarbeiter, die künftig zusammenarbeiten müssen, auch den Prozess mitgestalten, nur dann kann er effektiv und kostengünstig laufen, nur dann können die Synergieeffekte eintreten.
Es ist richtig, dass die Mehrwertsteuer zum Teil im Land Bremen bleibt und zum Teil auch in der Kommune, und nur ein Teil, den wir sparen, an den Bund geht. Aber der Vorzug dabei ist, jetzt wird die Mehrwertsteuer praktisch bezahlt über das Sondervermögen Immobilien und Technik, nämlich durch die Geschäftsbesorgungskosten, die die Gesellschaften bekommen. Das Geld bleibt jetzt im Bereich der Immobilienwirtschaft des Landes Bremen. Es bietet uns, wenn Sie es als Haushaltsgesetzgeber wollen, die Chance, künftig etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben für die Unterhaltung und die Sanierung der bremischen Immobilien. Ich glaube, auch das wäre kein Schaden für das, was wir hier angefangen haben und vorhaben.
Ich freue mich, dass die Mehrheit des Hauses dem Gesetz in erster Lesung zustimmen will. Für Verbesserungen haben wir Zeit in den nächsten drei Monaten, Anregungen und Vorschläge nehmen wir gern entgegen. Ich hoffe, dass wir dann zum 1. Januar nächsten Jahres tatsächlich eine Neufundierung des bremischen Immobilienwesens haben werden. Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer das Gesetz zur Gründung einer Anstalt für Immobilienaufgaben in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Es ist beantragt worden, das Gesetz nach der ersten Lesung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, und die staatliche Deputation für Bau und Verkehr zu überweisen.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.
Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven
Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses „Erleichterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ vom 26. Juni 2008 (Drucksache 17/471)
In der Ausschusssitzung am 20. Juni 2008 haben wir uns mit dem überwiesenen Antrag der Bürgerschaft ausführlich beschäftigt. Es bestand im Ausschuss zunächst Dissens über den Arbeitsauftrag, den dieser Ausschuss hatte. CDU, Grüne und FDP wollten im Ausschuss die inhaltliche Zweckmäßigkeit der Fünfprozenthürde und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit erörtern, die SPD wollte ausschließlich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit thematisieren. Sie merken daran, dass Konsens darüber bestand, dass wir die verfassungsrechtliche Zulässigkeit prüfen und erörtern müssen.
Dazu hätten grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung gestanden: einmal eine Sachverständigenanhörung und einmal den jetzt hier vorgeschlagenen Weg der Vorlage zum Staatsgerichtshof. Der Ausschuss ist in seiner Diskussion zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Sachverständigenanhörung die notwendige verbindliche Klärung nicht herbeiführen könnte, da Sachverständige jeweils ihre begründete Position deutlich machen, aber natürlich nicht endgültig prognostizieren können, wie der Staatsgerichtshof entsprechend entscheiden würde.
Dass der Staatsgerichtshof irgendwann über die Frage der Zulässigkeit der Fünfprozenthürde entscheiden müsste, deutete sich an, nachdem die FDP öffentlich erklärt hat, sie würde eine Organklage, ein Organstreitverfahren einleiten, beziehungsweise deutete sich daran an, dass der Staatsgerichtshof als Wahlprüfungsgericht zweite Instanz sich sowieso mit diesem Thema nach der nächsten Kommunalwahl in Bremerhaven hätte beschäftigen müssen.
Wir sind deshalb einvernehmlich der Meinung gewesen, dass es sinnvoll ist, bevor man weitere Diskussionen im Ausschuss über die inhaltliche Zweckmäßigkeit der Fünfprozenthürde führt, der Bürgerschaft zu empfehlen, diesen Gesetzentwurf dem Staatsgerichtshof vorzulegen, damit Klarheit darüber erzielt werden kann, ob dieser verfassungsgemäß ist oder nicht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
benswert, was diese rot-grüne Regierungskoalition nicht alles will. Toll, richtig toll! Meine Damen und Herren von den Rot-Grünen, es gibt da ein bekanntes Politmagazin, das endet jedes Mal mit einer Satire namens „toll“. In diese Politsatire gehört Ihr Antrag hinein! Sie wollen natürlich nur auf dem Papier mehr Bürgernähe, mehr Bürgerbegehren, mehr Mitspracherecht für unsere Bürgerinnen und Bürger, eine niedrige Hürde für Volksentscheide und so weiter. Nur, was nützen unseren Bürgerinnen und Bürgern all Ihre großartigen, leeren Versprechungen, wenn Sie sich nach der Wahl nicht einmal mehr an die von Ihnen selbst beschlossenen Beschlüsse halten?
Ich nenne das einen glasklaren Wahlbetrug. Ich habe es hier schon einige Male deutlich ausgeführt: Gerade Sie meine Damen und Herren vom Bündnis 90/Die Grünen – daran kann ich mich noch sehr genau erinnern – haben sich hier im Landtag mit großen Sprüchen für eine Aufhebung der Fünfprozenthürde ausgesprochen und sich stark gemacht. Daran kann ich mich noch sehr genau erinnern. Daran kann man aber auch die Unehrlichkeit Ihrer politischen Aussagen, die Unehrlichkeit Ihrer Politik insgesamt erkennen, meine Damen und Herren vom Bündnis 90/Die Grünen. Dass ausgerechnet Sie jetzt mit diesem Antrag einen Rückzieher machen wollen, ist an Scheinheiligkeit und Unehrlichkeit nicht mehr zu überbieten! Tatsache ist doch, kaum sind Sie an der Macht, werfen Sie Ihre Grundsätze über den Haufen.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, kann man mit den Grünen wirklich keine ehrliche, glaubwürdige Politik machen. Sie haben keine Grundwerte, sie haben kein Konzept, und sie haben keine politischen Inhalte. Sie reden zwar viel über Bürgerwillen und Volksentscheid, handeln nach der Wahl aber genau gegensätzlich. Der Wille von mehr als 9000 Bremerhavener Bürgerinnen und Bürgern ist klar, der Wille des Vereins „Mehr Demokratie“ ist klar. Diese klaren und eindeutigen Aussagen und der Wille der Bürgerinnen und Bürger vom Land Bremen sind uneingeschränkt zu respektieren!
Aus diesem Grund lehne ich den respektlosen und durchschaubaren undemokratischen Antrag ab. All denjenigen, die diesen Antrag unterschrieben haben, rate ich dringend, Bürgerinteressen, den Willen der Bürgerinnen und Bürger, wirklich ernst zu nehmen, sie zu respektieren und auch danach zu handeln.