Protokoll der Sitzung vom 10.09.2008

Aber vom Rechtlichen her gesehen ist diese Sache definitiv entschieden. Der Bundesinnenminister hat diese Rechtsverordnung erlassen, das ist sein originäres Recht. Es ist noch nicht einmal so, dass der Bundesrat zu beteiligen ist, deswegen hat das Land Bremen diesem Einbürgerungstest gar nicht zustimmen können oder ihn ablehnen können, sondern das ist die alleinige Autonomie des Bundesinnenministers gewesen. Von dieser Kompetenz hat er Gebrauch gemacht.

Fazit ist, wir haben hier heute, glaube ich, einiges gelernt. Die breite Mehrheit dieses Hauses, und das ist auch die Meinung des Senats, ist sich in dieser Frage einig. Ich denke, unsere wesentliche Arbeit wird darin bestehen, dass wir uns darum kümmern, dass dieses Verfahren vernünftig vorbereitet werden muss, dass wir die Hürden eher absenken, dass wir durch vernünftige Vorbereitungskurse der Volkshochschule dafür sorgen, dass möglichst viele Bürger sich an diesen Kursen beteiligen und dass dies dann zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden kann. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Schön, wenn ich Ihnen eine Freude mache. Ich wollte an dieser Stelle nur kurz etwas richtigstellen, Herr Fecker hat den Eindruck erweckt, als würde DIE LINKE in Berlin und auch die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales den Einbürgerungstest gut finden. Dieser Eindruck ist falsch! Die Senatorin hat in einer Presseerklärung deutlich gemacht, dass sie diesen Einbürgerungstest nicht für Integration geeignet findet.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Der Senat hält es für sinnvoll!)

Ich weiß nicht, wie Beschlüsse im Senat in Berlin gefasst werden, möglicherweise mit Mehrheit, möglicherweise ist der sozialdemokratische Innensenator der Meinung, dass so ein Test sinnvoll ist. Das ist mir vergleichsweise egal, es ist falsch, aber Sie erwecken den Eindruck, als würde DIE LINKE in Berlin das sozusagen widerspruchslos hinnehmen oder auch noch damit einverstanden sein, dass es so ist. Das, was Sie hier machen, ist verleumderisch!

(Beifall bei der LINKEN)

Die Form von verleumderischen Äußerungen möchte ich mir verbitten, das kann man besser recherchieren, es ist einfach nicht wahr, dass DIE LINKE in Berlin diese Form von Einbürgerungstest richtig findet. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion DIE LINKE hat eine namentliche Abstimmung gefordert.

Dann kommen wir zur namentlichen Abstimmung.

Wer dem Antrag zustimmen will, stimmt mit Ja, wer ihn ablehnen will mit Nein, wer sich enthalten möchte, müsste Enthaltung sagen.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Auszählung der abgegeben Stimmen.

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag), bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 15.32 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 15.33 Uhr.

Die Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist wieder eröffnet.

Das Präsidium hat ausgezählt: Es haben gestimmt mit Ja 7 Abgeordnete, 69 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt.

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz

vom 19. August 2008 (Drucksache 17/509)

Wir verbinden hiermit:

Datenschutzbewusstsein der Bevölkerung stärken

Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU vom 2. September 2008 (Neufassung der Drucksache 17/512 vom 25. August 2008) (Drucksache 17/522)

s o w i e

Datenmissbrauch bekämpfen – Datenschutzbewusstsein stärken

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 9. September 2008 (Drucksache 17/533)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Richter.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit gestern liegt nun ein zweiter Antrag zu unserem Thema „Datenschutzbewusstsein stärken“ vor. Wir bedauern, dass es zu keinem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen gekommen ist, wir freuen uns aber sehr, dass wir als Impulsgeber dazu beitragen können, dass hier in der Bremischen Bürgerschaft klar und eindeutig zu der Bedeutung des Datenschutzes Stellung bezogen wird.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Liberalen haben immer betont: Datenschutz ist Ausdruck eines grundgesetzlichen Freiheitsrechts. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Die Daten gehören dem Bürger, nicht dem Staat.

(Beifall bei der FDP)

Diese Grundsätze sollten für staatliches Handeln selbstverständlich sein. Der aktuelle Anlass, warum wir heute über Datenschutz debattieren, ist eigentlich ein trauriger. In den vergangenen Monaten sind zunehmend Fälle von Datenmissbrauch und illegaler Datenweitergabe aufgetreten. Es häufen sich die Meldungen über Datendiebstähle im großen Umfang, Millionen von Daten werden an unbefugte Dritte weitergegeben und ein schwunghafter Handel damit betrieben.

Immer mehr Daten werden gesammelt, gespeichert und automatisch ausgewertet, und dies kann leider immer auch zum Missbrauch führen. Das Interesse an Datensammlungen, die eine Vielzahl von Verknüpfungsmöglichkeiten bieten, ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Szenarien wie „gläserner Bürger“ oder „gläserner Kunde“ rücken immer näher, sind eigentlich schon Realität. Problematisch ist hierbei die Verknüpfung einzelner Inhalte, die von Dritten angesammelt werden, die Nutzer entweder selbst bewusst eingegeben oder die bei der üblichen Internetbenutzung hinterlassen werden. Als Stichwort hier an dieser Stelle: das neue Produkt Google Chrome! Chrome ist sehr neugierig, bündelt Daten und meldet das Nutzerverhalten jedes einzelnen Anwenders an seinen „Herrn“, nämlich an den Verkäufer Google, der damit sehr viel Geld verdienen will.

Viele Menschen sehen die Gefährdung der informationellen Selbstbestimmung nicht als Gefahr, sondern begrüßen es vielleicht sogar, überall bekannt zu werden und dass viele Menschen über sie erzählen. Stichwort hierzu ist vielleicht die 360-Grad-Kamera, wieder von Google. Laut Umfrage im „WeserKurier“ finden es die meisten Befragten spitze, zu

künftig auf ihrem Bildschirm die Fensterdekoration oder vielleicht auch mehr ihrer Nachbarn anschauen zu können. Die Gefahren, die dahinter stecken, werden in ihrem Ausmaß vermutlich nicht immer gesehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Regelungen wie heimliche Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, biometrische Daten in Pässen und Personalausweisen stellen in immer mehr Bereichen die Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht. Hier wird unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte des Bürgers eingegriffen. Wir sind der Meinung, Datenschutz muss noch mehr als bisher betont und positiv besetzt werden.

Es geht hierbei aber nicht nur um den Schutz der Daten, sondern auch um den Schutz der Privatsphäre.

(Beifall bei der FDP und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es geht darum, eine Verdatung der Menschen zu verhindern und ihre Privatsphäre zu schützen.

(Beifall bei der FDP)

Nun zu unserem eigentlichen Antrag! Er umfasst zwei Ebenen des Datenschutzes, die ich hier kurz erläutern möchte. Erstens geht es um den Datenmissbrauch durch Dritte und die Frage, wie sich die Bürgerinnen und Bürger vor Datendiebstahl schützen können. Aufklärung ist hier das Stichwort. Welcher Verbraucher, Nutzer von Payback oder anderen Bonuskarten weiß schon genau, wohin seine persönlichen Daten übermittelt werden? Wer kennt sie nicht, die Anrufe von Callcentern, die ein bestimmtes Produkt über einen vorher in Aussicht gestellten Gewinn anpreisen und man sich wundert, woher sie die Information über persönliche Zusammenhänge besitzen? Der eigene leichtfertige Umgang mit persönlichen Daten macht es Dritten oftmals sehr einfach, sich diese Informationen anzueignen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem Stichwort Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit persönlichen Daten geht es uns in unserem Antrag zweitens um die junge Generation, insbesondere der Internetnutzer. Wer Kinder im jugendlichen Alter hat, kennt es vielleicht: schülerVZ, Schüler.cc sind beliebte Foren, die junge Menschen benutzen, wo sie persönliche Eintragungen machen, Fotos einstellen, ihre Tagebücher veröffentlichen, also Daten eingeben, die eigentlich niemand anderen etwas angehen. Kaum einer dieser jugendlichen Nutzer macht sich dabei ernsthafte Gedanken über mögliche Folgen: Was ist zum Beispiel bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz? Hat der Personalchef vielleicht vorher gegoogelt, Informationen über mich zusammengetragen, die mir zum Nachteil ge

raten können? Auch hier besteht weiterer Aufklärungsbedarf.