Protokoll der Sitzung vom 10.09.2008

raten können? Auch hier besteht weiterer Aufklärungsbedarf.

(Beifall bei der FDP)

Aufklärung über Risiken ist ein wichtiges Instrument, Aufklärung soll Gefahren aufzeigen und erläutern. Die Eltern sind oft überfragt, wenn es um Chats oder Web 2.0 geht. Die Kinder und Jugendlichen sind oft ahnungslos im Umgang mit dem Internet, obwohl sie alles zu wissen glauben.

In den Schulen oder Jugendzentren gibt es viele geeignete Anlaufstellen, die genutzt werden können, um die junge Generation im Umgang mit den eigenen Daten zu sensibilisieren. Bei den bisherigen Informationsangeboten für die Schülerinnen und Schüler wird das Thema Datenschutz nur unzureichend behandelt.

(Beifall bei der FDP)

Die Stärkung der Medienkompetenz, gerade der jungen Generation, ist hierbei das Stichwort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Datenschutzrecht besteht ein erheblicher Novellierungsbedarf. Es ist deutlich erkennbar – und das werden alle Fachleute bestätigen –, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinter dem zurückbleiben, was tatsächlich technisch möglich ist. Daher begrüßen wir grundsätzlich die Ergebnisse des sogenannten Datenschutzgipfels der Bundesregierung in der vergangenen Woche, der sich den aktuellen Problemen im Datenschutzrecht angenommen hat. Viele Dinge sind auf dem Gipfel erörtert worden, der Anfang ist gemacht, auch wenn die Ergebnisse hinter dem zurückbleiben, was sich die Liberalen unter Datenschutz vorstellen.

(Beifall bei der FDP)

Minimalkonsens, heißt es immer so schön nach diplomatischen Verhandlungen. Ein Ergebnis des Datenschutzgipfels möchte ich hier allerdings erwähnen, die Einführung des sogenannten Opt-in-Verfahrens! Opt-in-Verfahren bedeutet, die Weitergabe der Daten wird von der Zustimmung der Kunden abhängig gemacht. Nur bei aktiver Zustimmung ist die Weitergabe der Daten zulässig. Bisher müssen die Kunden widersprechen, um Datenhandel zu verhindern. Wir begrüßen ausdrücklich diese Einigung, daher werden wir auch dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Auch die weiteren Ergebnisse des Datenschutzgipfels, der – das sei hier noch einmal angemerkt – zeitlich deutlich nach der Abgabe unseres Antrags abgehalten wurde, finden unsere Zustimmung. Sie sind in dem rot-grünen Antrag als Forderungen aufgenommen worden. Auch diese Punkte werden von uns uneingeschränkt unterstützt.

Meine Damen und Herren, wir erwarten aber auch, dass die Bundesregierung auf ihre Ankündigungen

rasch Taten folgen lässt. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger vor dem Missbrauch ihrer Daten besser geschützt werden, wir wollen eine größere Transparenz und Überprüfbarkeit beim Umgang mit Daten. Wir wollen, dass gerade die junge Generation im Umgang mit persönlichen Daten im Internet sensibilisiert und aufgeklärt wird.

(Glocke)

Ich komme gleich zum Schluss! Wir hoffen auf Unterstützung unseres Antrags auch vonseiten der Regierungskoalition, denn gerade die aktuellen Ereignisse bestätigen uns in unserer Forderung, den Datenschutz stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken.

Ich möchte mit Genehmigung des Präsidenten zum Schluss kommen und noch ein Zitat aus einer Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragen vom 28. März vortragen! Da heißt es: „Es ist nämlich etwas grundsätzlich Verschiedenes, ob sich jemand selbst in aller Öffentlichkeit auszieht oder ob jemand gegen seinen Willen entblößt wird. Doch merken muss man es können!“ – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Neumeyer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu allererst möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei Herrn Holst und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit bedanken,

(Beifall)

auch dafür, Herr Holst, dass Sie bei wichtigen Themen Ihren Urlaub unterbrechen, um dem Ausschuss für Information und Aufklärung zur Verfügung zu stehen, so wie es bei dem von der CDU eingebrachten Thema Datenpanne beim Einwohnermeldeamt im Juli der Fall war. Wie wichtig die Aufgabe des Landesbeauftragten für Datenschutz ist, wird uns immer bewusster. Es vergeht kein Tag, ohne dass wir der Zeitung einen Bericht über Datenmissbrauch entnehmen. Der Handel mit persönlichen Daten ist ein lukratives Geschäft. Den hierzu von der Bundesregierung für Ende des Jahres angekündigten Gesetzesentwurf zum besseren Schutz vor Datenmissbrauch begrüßen wir ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU)

Noch immer weiß nicht jede Bürgerin und nicht jeder Bürger, was es bedeutet, wenn er seine persön––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

lichen Daten in Geschäften für eine sogenannte Rabattkarte angibt oder am Telefon freiwillig seine Kontodaten nennt. Ist die Internetnutzung Fluch oder Segen? Online-Netzwerke wie SchülerVZ, Facebook oder YouTube sind bei unseren Kindern und Jugendlichen der Renner, aber werden sie auch über diese Risiken bei der Preisgabe ihrer Daten genügend aufgeklärt? Ich habe Bremer Schüler befragt, ob sie in den Schulen über diese Gefahren bei der Internetnutzung aufgeklärt wurden. Die Antworten zeigen mir, dass dies wohl nicht ausreichend der Fall ist. In der Bildungsbehörde fehlt es aber auch ganz offensichtlich selbst noch an Aufklärung, wie sich bei der Weitergabe der Daten von Erstklässlern gezeigt hat. Ein höherer Jugendschutz und eine bessere Aufklärung sind daher dringend geboten, aber dies fordern wir auch als einen Punkt in dem gemeinsamen Antrag mit der FDP, der auch sicherlich bei der Koalition auf Zustimmung stößt, zumal der Bürgermeister und die Finanzsenatorin sich für einen besseren Datenschutz ausgesprochen haben.

Viele Restanten, die noch im 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, Herrn Holst, aufgeführt wurden, findet man im 30. Jahresbericht erfreulicherweise nicht wieder. Handlungsbedarf sieht die CDU-Fraktion aber zum Beispiel noch bei der Datenverarbeitung bei Dataport oder der Umsetzung der Maßnahmen zum Kindeswohlgesetz. Auch die datenrechtliche Lage beim Mammografiescreening muss im Auge behalten werden. Zu begrüßen ist die Erstellung eines neuen Sicherheitskonzeptes für das Bremerhavener Magistratsnetz. Im Bereich Inneres möchte die CDU-Fraktion über die Prüfung im Bereich Videoüberwachung in Polizeifahrzeugen und über den Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Polizei Bremen in einer der nächsten Ausschusssitzungen informiert werden.

Ich freue mich, dass wir diesen Tagesordnungspunkt heute – und nicht erst wie beim letzten Bericht des Landesbeauftragten fünf Monate nach der Stellungnahme des Senats – beraten haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Schildt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit man es besser einordnen kann, werde ich in meinem Redebeitrag nicht auf die Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten eingehen, weil ich glaube, dass es Sinn macht, das in der Tiefe im Medienausschuss durchzuführen. Deswegen lassen Sie mich ausschließlich auf den mit diesem Tagesordnungs––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

punkt verbundenen Diskussionsbereich „Datenmissbrauch bekämpfen“ – so wie es bei uns heißt – „und Datenschutzbewusstsein stärken“ eingehen!

Ich glaube, dass es für alle klar ist, dass ein Datenmissbrauch konsequent bekämpft werden muss, und es gibt da auch kein Kavaliersdelikt an dieser Stelle.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Da man nie sicher sein kann, wie kriminelle Energien zustande kommen, muss man Regelungen schaffen, damit die kriminelle Energie möglichst wenige Möglichkeiten hat, sich entfalten zu können. Deswegen macht es Sinn, dass sich eine Datenschutzkonferenz letzte Woche unter Führung des Ministers Schäuble zusammengesetzt und beraten hat, wie man bestimmte Verfahren besser regeln und noch mehr für den Datenschutz tun kann, denn Datenschutz ist auch Verbraucherschutz und beides gehört miteinander verbunden.

Von daher, lieber Herr Kollege Richter, hat unser Antrag natürlich die Chance gehabt, das Parlament später zu erreichen und damit aktuelle Themen der Datenschutzkonferenz aufzunehmen, die auch unstrittig sind, Sie haben es erwähnt. Es ist aber, glaube ich, grundsätzlich richtig, dass man in der Regelung des Gesetzentwurfes – zum November ist es angekündigt – ganz klar sicherstellt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erst einwilligen müssen, was mit ihren Daten passiert, sondern dass die Daten generell nicht weitergegeben werden, und erst dann, wenn ich als Bürger sagen möchte, meine Daten gebe ich preis, mache ich ein Kreuz, denn das war in der Vergangenheit ein Stück weit auch ein Informationsdefizit bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Da bin ich schon jetzt bei Ihrem zweiten Teil, den Sie zu der Informationspolitik angeführt haben: Ich glaube, dass es verkehrt ist – und so haben Sie das in Ihrem Antrag in der Einleitung ja geschrieben –, Datenschutz ausschließlich auf das Internet zu verkürzen und damit schülerVZ und andere Problemlagen zu beschreiben. Es ist ein Problem, die jungen Leute darüber zu informieren, aber es ist genauso die Aufgabe uns alle, also dem Alter entsprechend in der Gesellschaft bewanderte Menschen, darüber zu informieren, was mit meinen Daten passiert. Es ist, glaube ich, viel wichtiger, dass wir wissen, was mit unseren Daten passiert und wer die Daten weitergibt. Deswegen hat die Konferenz zu Recht gesagt, dass man nachvollziehen können muss, woher die Information kommt, die bei mir zu Hause per Post eingeht: Durch welches Kreuzworträtsel, durch welche Datenbank bin ich sozusagen jetzt in diese Verteilungsaktion hineingeraten? Etwas, was auch die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer schon länger gefordert haben!

Sie sehen daran, dass es ganz konkreter Maßnahmen bedarf, die in dem Gesetz auf Bundesebene geregelt werden müssen, die wir als Bremer Parlament auch entsprechend unterstützen müssen. Es gibt in dem Zusammenhang auch die Wichtigkeit der Protokollpflicht der Daten. Das sieht man an dem Verfahren, das aufgedeckt wurde und mit Bremerhaven verbunden ist, dem Callcenter. Ich glaube, dass der Datenschutzbeauftragte uns am Freitag im zuständigen Medienausschuss noch einmal detailliert seine Ergebnisse der Überprüfung des Callcenters Bremerhaven und der damit verbundenen Telekom mitteilen wird, weil nur sicher mit den Daten umgegangen werden kann, wenn man weiß, wer sie von wo nach wo gibt.

Dass dann wieder kriminelle Energie am Ende eines Prozesses einwirkt, dem kann ich nicht begegnen, aber durch Gesetzesregelungen kann ich – was ich vorhin sagte – diesen kriminellen Energien ein Stück weit entgegengehen. Insoweit glaube ich auch, dass man die strafrechtliche Dominanz oder die Anklagesituation ändern muss. Wenn jemand widerrechtlich mit Daten handelt, muss der Staat von sich aus tätig werden können und einschreiten; jetzt geht es ja durch die Regelung im Strafrecht nicht. Also ein weiterer Punkt, der aus unserer Sicht dringend novellierungsbedürftig ist!

Eine Diskussion, die unser Antrag bisher noch nicht so bekommen hat, ist die Frage Gütesiegel oder Datenschutzaudit. Auch da gibt es eine bundesweite Diskussion, wie weit man ein Siegel vergeben kann, um noch klarer feststellen zu können, was sich hinter den Unternehmen an der Stelle verbirgt. Das ist ein Punkt, den man in der Diskussion über unseren Antrag hinaus weiter verfolgen sollte.

Sie sehen daran, dass wir die Punkte, die jetzt auf dem Datenschutzgipfel aufgenommen wurden, in unserem Antrag vereint haben. Wir glauben, dass es wichtig ist. Deswegen freut es mich, dass Sie, Herr Richter und auch die CDU, uns signalisiert haben, unserem Antrag zuzustimmen. Ich sage Ihnen, dass die Punkte 2, 4 und 5 Ihres Antrages – wie kann man die Bürgerinnen und Bürger, wie kann der Staat und andere Institutionen in der Informationspolitik noch sensibler darauf hinwirken, was mit meinen Daten passiert und wie ich mit der Selbstbestimmung meiner Daten umgehen kann? – nachher auch unsere Unterstützung bekommen werden. Damit zeigt sich, dass dieses Parlament sich im Datenschutz einig ist.

Wir mussten am Anfang gar nicht betonen, dass sich die Bürgermeisterin und der Bürgermeister sehr schnell nach der öffentlichen Debatte verpflichtet und erklärt haben, was sie aus der Sicht des Senats tun wollen, und das sind Teile, die sich gesetzesmäßig natürlich auch in unserem Antrag wiederfinden. Ich finde, dass da sowohl die Bürgermeisterin als auch der Datenschutzbeauftragte unserer Unterstützung bedürfen. Ich würde mich freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen. Ich sagen Ihnen abschließend

für die SPD-Fraktion, Datenhandel, Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, er muss strikt und eigenständig bekämpft werden! – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Öztürk.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mich auch im Namen der Grünen-Fraktion bei Herrn Holst bedanken und schließe mich da Herrn Schildt an, dass wir das weitere Verfahren, was den Bericht angeht, im Medienausschuss behandeln sollten. Bevor ich kurz auf unseren Antrag eingehe, möchte ich nachdrücklich betonen, dass die vielen Skandale um die aufgetauchten Bankdaten, unerlaubte Abbuchungen, Spionagefälle bei der Telekom und bei Lidl sowie der alltägliche Datenklau im Internet und natürlich nicht zuletzt der florierende Handel mit Adressen und personenbezogenen Daten, leider auch zum erheblichen Nachteil, zulasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Das hat selbstverständlich noch einmal alte, aber auch berechtigte Ängste geschürt.

Aus aktuellem Anlass ist der Datenschutz heute, anders als bis vor kurzem, wieder ein sehr wichtiges Thema in der öffentlichen Wahrnehmung. Als Schlussfolgerung der jüngsten Ereignisse geht es jetzt konkret um die Möglichkeit der Stärkung des Datenschutzes. Das Maßnahmenpaket, das auf dem einberufenen Gipfel des Bundesinnenministeriums so zügig vereinbart und mit neuen Botschaften versehen und verabschiedet wurde, muss nun auch in der Praxis Anwendung finden. Mit unserem Antrag „Datenmissbrauch bekämpfen – Datenschutzbewusstsein stärken“ wollen wir uns als Bundesland dafür einsetzen, dass eine rasche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt, um endlich den Datenschutz ein Stück weiter voranzubringen.

Natürlich, meine Damen und Herren, besteht ein enormer Nachholbedarf gerade bei der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang und auch bei der Preisgabe von persönlichen Daten. Meine Vorredner haben diese Punkte ausführlich erwähnt. Gerade junge und auch ältere Menschen nutzen das Internet und somit auch ein Medium der Kommunikation, das nicht frei von Sicherheitslücken ist. Hier gilt es auch, ganz konkret die Menschen vor und über die Risiken aufzuklären und ein Bewusstsein dafür zu schaffen.

Gerade wir als Grüne, meine Damen und Herren, haben uns mehrfach auf den unterschiedlichsten Ebenen dafür stark gemacht, den Datenschutz in der öffentlichen Wahrnehmung aufrechtzuerhalten. Mit un––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

serem Antrag und den darin enthaltenen Punkten wollen wir auch die Gelegenheit nutzen, die konstruktiven Vorschläge der Opposition zum Teil aufzunehmen. Die Punkte, wie noch einmal von Herrn Schildt erwähnt, finden bei uns ganz großen Anklang, und deswegen finden wir es ganz gut, dass Sie sich da auch unserem Antrag anschließen, denn hierbei gilt folgender Grundsatz, der hier eben auch schon erwähnt wurde, aber ich möchte das noch einmal betonen: Datenschutz ist auch Verbraucherrecht. Die schwachen Argumente der Wirtschaft, die insbesondere die Adresshändler momentan schüren, ist auf der einen Seite Angstmacherei und Effekthascherei. Nun kommen endlich gesetzliche Maßnahmen, was Adresshändler so gefürchtet haben. Daten von Verbrauchern sollen künftig nur noch gehandelt werden, wenn diese vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Aus grüner Sicht ein sehr erfreulicher Schritt in die richtige Richtung! Ab November, wenn die neuen Regelungen greifen sollen, werden wir dies trotz der Lage kritisch beobachten. Zum Schluss möchte ich noch zwei wichtige Themen kurz ansprechen! Mehr als zwei Drittel der Deutschen haben nach einer ARD-Umfrage mittlerweile Angst vor Datenmissbrauch. Das gesamte Geschäft mit Daten gründet aber eben auf Vertrauen, dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Sinnvoller wäre es jetzt, der Wirtschaft zu raten, konstruktiv mit den neuen Regelungen umzugehen und sich daran zu beteiligen, den Datenschutz zu stärken, gerade auch in Unternehmen. Man sollte aus der Lehre folgenden Schluss ziehen: wie schnell renommierte, Dax-notierte Unternehmen, was den Datenmissbrauch angeht, in negative Schlagzeilen geraten können, und was das unternehmerisch, politisch für Auswirkungen hat. Das Datenschutzgesetz stammt, wie vielleicht einige von Ihnen wissen, in seinen Grundzügen noch aus den Siebzigerjahren. Die letzten Veränderungen, insbesondere die letzte große Veränderung aus dem Jahr 2001, haben auch gerade dazu geführt, dass durch eine Reihe von Ausnahmen Regelungen geschaffen wurden, die auf der einen Seite sicherheitspolitisch erforderlich waren, aber zulasten der Bürgerrechte gingen. Das hatte auch zur Folge, dass der Datenschutz insgesamt trotz aller Bedenken der Datenschutzbeauftragten und der Datenschützer noch häufiger in Misskredit geraten ist. Gerade deshalb, meine Damen und Herren, ist es für uns Grüne dringend erforderlich, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Nur so – und wirklich nur so! – kann ein Fundament des gegenseitigen Vertrauens geschaffen werden. Eine Überwachungsgesellschaft – und ich betone hier, eine Überwachungsgesellschaft und kein Überwachungsstaat! – solch eine Gesellschaftsform, haben wir traurigerweise momentan erreicht. Wir halten das für antidemokratisch und für nicht wünschenswert. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Frau Troedel das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Herr Holst, auch von mir, von uns herzlichen Dank, nicht aus Höflichkeit, sondern aus tiefer Überzeugung! Ich denke an Ihre warnenden und mahnenden Worte gerade beim Datenschutz, und ich denke, ohne das würden wir an der einen oder anderen Stelle immer noch versuchen, über die Sperre zu hüpfen. Danke!

Das Thema Datenschutz hat in den vergangenen Tagen und Wochen enorme Aufmerksamkeit auf sich gezogen, und das nicht nur aufgrund des von Bundesinnenminister Schäuble mediengerecht initiierten Datenschutzgipfels, der in der letzten Woche in Berlin stattfand – nein, das Thema ist bereits seit längerem am Brodeln.

Lassen Sie mich nur ein paar Stichworte, die auch hier teilweise bereits genannt worden sind, nennen: ganz aktuell die Bespitzelung von Journalistinnen und Journalisten, deren Umfang immer noch nicht klar ist, dann die Bespitzelung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einzelhandel, wofür der Discounter Lidl zu Recht mit einer Sanktion in Millionenhöhe rechnen muss.