Eine formelle Frage vorweg: Hier wird in der Wir-Form geantwortet, das ist bisher etwas ungewöhnlich für solche Anfragen. Ist es richtig, dass damit die JVA gemeint ist?
Nein, Frau Abgeordnete, das ist der Senat! Wir haben eine ganz neue Form gewählt, und ich hoffe, dass wir damit die Bürgerschaft besser ansprechen als in der Vergangenheit.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. Frau W i n t h e r [CDU]: Gewöhnungsbedürftig!)
Ja, ich habe eine weitere Frage! Dieser betroffene Gefangene, um den es hier geht, war, soweit ich weiß, nicht gefesselt. War es eine Fehleinschätzung, dass bei diesem Gefangenen keine Fluchtgefahr bestand?
Es war in der Tat eine Fehleinschätzung. Es ist auch keine Fluchtgefahr in der Form gewesen, sondern es war eine ungewöhnliche Gefangenenbefreiung. Normalerweise hätte dieser Gefangene aufgrund seines Körpergewichts gar nicht entfliehen können – das wissen Sie –, aber manchmal kommen Ereignisse hinzu, die so sind, dass der Gefangene in der Tat nicht gefesselt ist. Es ist auch nicht möglich gewesen, weil der Gefangene zu schwer war, der Aufzug zu klein war, um ihn darin zu transportieren. Eine Fußfessel kam deswegen nicht in Betracht. Das führte letztlich zu dieser Aktion, aber ich muss sagen, ich kenne nicht einen einzigen Fall einer Gefangenenbefreiung aus den letzten 30 Jahren, und wenn Sie sehen, in welchem Umfang Gefangene täglich vorgeführt werden, ist es ein absoluter Ausnahmefall. Aber auch daraus werden wir Konsequenzen ziehen. Ich bin einfach nur froh, dass den Beamten nichts passiert ist. Das war für uns das Wichtigste.
Ja, eine noch! 1690 Arztbesuche, das ist eine horrende Zahl. Vor allen Dingen bindet das enorm viel Personal, das sicher auch in der JVA selbst gebraucht würde. Wir wissen, wie schwierig auch gerade in diesem Altbau die Aufsicht über die Gefangenen ist. Was wird der Senat unternehmen, um diese Zahl zu reduzieren?
Diese Zahl beschreibt sehr deutlich den katastrophalen Gesundheitszustand der Mehrzahl der Gefangenen. Das sind medizinisch notwendige Maßnahmen, die hier getroffen werden. Wir versuchen, die Anzahl zu reduzieren, indem wir immer mehr Vertragsärzte mit einbeziehen, aber auch da stoßen wir an Grenzen. Wir haben in einigen Fachdisziplinen Schwierigkeiten, zum Beispiel bei den Orthopäden, Ärzte zu finden. Wenn Sie uns helfen können, gern!
Die dritte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Elterngeld“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bartels, Perschau und Fraktion der CDU.
Welche Gründe gibt es nach Ansicht des Senats für die verhältnismäßig geringe Anzahl von Elterngeldanträgen in Bremen und Bremerhaven?
Welche Gründe sind für den Bearbeitungsstau der Elterngeldanträge in Bremen verantwortlich, und wie will der Senat die Bearbeitungszeit verkürzen, damit Eltern das Elterngeld möglichst schnell erhalten?
Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, damit möglichst alle Eltern das ihnen zustehende Elterngeld beantragen und Bremen und Bremerhaven die regionalökonomischen Effekte dieser Bundesleistung auch tatsächlich zugute kommen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Situation bei den Elterngeldstellen in Bremen und Bremerhaven ist unterschiedlich. Während die Elterngeldstelle in Bremen einen Bearbeitungsstau bei den Elterngeldanträgen zu verzeichnen hat, haben in Bremerhaven noch nicht alle potenziell anspruchsberechtigten Eltern einen Elterngeldantrag gestellt, das ergibt sich aus einem Vergleich der Zahl der Geburten und der gestellten Elterngeldanträge.
Die Gründe für den Bearbeitungsstau in der Elterngeldstelle Bremen liegen zum einen an der personellen Ausstattung beziehungsweise einem wesentlich höheren Zeitaufwand für die Bearbeitung eines Elterngeldantrags und zum anderen an der sehr kurzen Zeit für die Umsetzung dieses Gesetzes von der Verkündung am 5. Dezember 2006 und des Inkrafttretens zum 1. Januar 2007. Letzteres führte zum Beispiel dazu, dass die Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Mai 2007 abgeschlossen werden konnten. Auch das IT-Verfahren war erst im Februar 2007 voll einsatzfähig. Auch in anderen Bundesländern sind Bearbeitungsrückstände in ähnlichem Umfang zu verzeichnen.
Im Vorfeld der Umsetzung wurde der Elterngeldstelle Bremen eine zusätzliche Stelle, 1,0 BV, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2007, bewilligt. Aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung innerhalb des Amtes ist zudem ein Mitarbeiter der Elterngeldstelle Bremen ausgeschieden. Beide Stellen konnten erst zum Ende Mai 2007 besetzt werden. Darüber hinaus wurde der Elterngeldstelle Bremen zum 1. Mai 2007 eine z. A.-Kraft zugewiesen. Ferner wurden der Elterngeldstelle Bremen zwei Auszubildende für die Dauer von 3 Monaten zugewiesen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der zurzeit bestehende Bearbeitungsstau mit dem jetzt vorhandenen Personal in Bremen sukzessive abgearbeitet wird.
Für die Antragstellung haben Eltern grundsätzlich 3 Monate Zeit, ohne dass sie Einbußen beim Elterngeld haben. Erhält die Mutter Mutterschaftsgeld, erhöht sich diese Zeit auf circa 5 Monate, da das Mutterschaftsgeld auf den Elterngeldanspruch anzurechnen ist. Es hat den Anschein, dass die potenziell anspruchsberechtigten Eltern in Bremerhaven diesen Zeitraum ausnutzen. Damit möglichst viele Eltern in Bremerhaven ihren Antrag rechtzeitig stellen, hat sich der Leiter des Amtes für Jugend und Familie Bremerhaven bereits an die Presse, vergleiche entsprechende Artikel in der „taz“ und im „Weser-Kurier“, gewandt. Für die Stadtgemeinde Bremen besteht bezogen auf die Antragsstellung kein Handlungsbedarf. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, wie viele Anträge befinden sich denn in Bearbeitung, über welchen Bearbeitungsstau reden wir eigentlich?
Die genaue Zahl der Anträge muss ich Ihnen nachreichen. Wir reden über einen Bearbeitungsstau von circa dreieinhalb Monaten, wobei wir uns bemühen, die Fälle vorzuziehen, bei denen das Elterngeld das einzige Einkommen der entsprechenden Person ist, weil dort ein besonders dringlicher Handlungsbedarf ist, um die Bescheide möglichst rasch zu erteilen.
Herr Staatsrat, diese Anträge auf Elterngeld sind sehr umfangreich. Welche Hilfe und Unterstützung gibt es seitens Ihres Ressorts für Eltern, solch einen Antrag auch auszufüllen?
Es gibt die übliche Beratung der Elterngeldstelle, die entsprechende Sprechzeiten hat, wo dieser in der Tat sehr umfangreiche Antrag durchgesprochen werden kann, und es gibt natürlich auch schriftliche Informationen dazu. Das größte Problem besteht darin, dass die Einkommensberechnung sehr kompliziert ist, weil man nicht, wie früher beim Erziehungsgeld üblich, den Einkommensteuerbescheid als den Hauptnachweis hat, sondern monatliche Leistungen aufgrund des monatlichen Einkommens berechnet werden, bei denen die Sonderzahlungen, die in einem Gehalt häufig sind, herausgerechnet werden müssen. Das ist ein sehr kompliziertes Verfahren, das es auch sehr schwer macht, die Berechnungen sehr zügig vorzunehmen.
Herr Staatsrat, die Ausgangssituation ist ja für alle Kommunen gleich: Ab 1. Januar 2007 gilt das Elterngeld. Wie erklären Sie sich, dass neben den Schwierigkeiten in der Schulung des Personals andere Kommunen hier sehr viel fortschrittlicher sind?
Es gibt genauso Fälle, bei denen die anderen Kommunen ähnliche Probleme haben. Ich würde es bei uns, man muss das immer konkret auf Bremen beziehen, einfach auf einen Zusammenfall verschiedener problematischer Umstände zurückführen. Das ist zum einen die objektiv für alle gleich späte Verkündung, die kurze Zeit der Umsetzung – das IT-Verfahren funktioniert nicht sofort – und das sehr komplizierte Antragsverfahren.
Das paart sich in Bremen mit einer problematischen Personalsituation, die wir hier in vielen Bereichen kennen. Ich hatte deswegen ja extra auch noch erwähnt, dass eine Kraft die Elterngeldstelle zum 31. Dezember 2006 verlassen hat, was auch nicht ungewöhnlich ist, dass sich in den Bereichen Mitarbeiter auf andere Stellen bewerben. Aber das wirft natürlich sofort Probleme auf, weil wir mit der Personalbemessung, Sie kennen die Haushaltslage, immer äußerst knapp dastehen und das immer Schwierigkeiten nach sich zieht. Hier sind verschiedene Problembereiche kumuliert und haben zu der Situation geführt. Wir versuchen, so schnell wie möglich wieder Personal zur Verfügung zu stellen, um die Situation jetzt so rasch wie möglich zu beheben. Allerdings wird es auch noch einige Monate dauern, bis wir auf einem zufriedenstellenden Niveau sind.
Die vierte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde betrifft die Filmförderung im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Perschau und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat die geplante Produktion einer 20-teiligen chinesischen Fernsehserie in Bremen, insbesondere im Hinblick auf die Außendarstellung Bremens und die touristische Entwicklung in unserem Land?
Welche finanziellen Aufwendungen sind von Bremer Seite aus nötig, damit die Fernsehserie im Land Bremen produziert werden kann, und durch wen sollen diese finanziellen Aufwendungen geleistet werden?
Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung, und welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Realisierung des Projekts im Land Bremen sicherzustellen?
Der Senat sieht in überregionalen und auch internationalen Kooperationen einen wichtigen Beitrag, Bremen als Medien-, Produktions- sowie Außenhandelsstandort und touristisches Ziel bekannt zu machen. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Sendern kann dazu einen Beitrag leisten.
aus Schanghai mit einem Bremer Koproduzenten unter finanzieller Unterstützung der nordmedia zustande gekommen, in der zwei Fernsehfilme für das chinesische Fernsehen in Bremen hergestellt wurden. Die Ausstrahlung beider Filme im chinesischen Fernsehen ist für den Sommer dieses Jahres vorgesehen. Aufgrund dieser Zusammenarbeit gab es Überlegungen, eine Serie für das chinesische Fernsehen in Bremen zu produzieren. Diese Serienproduktion hätte weniger die Medienwirtschaft im Land Bremen befördert als vielmehr den Bekanntheitsgrad Bremens in China gesteigert.