Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist wieder eröffnet.
Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführerinnen vorgelegt wurde.
Ausgegebene Stimmzettel 83, abgegebene Stimmzettel 83, vernichtete Stimmzettel 0. Mit Ja stimmten 48, mit Nein stimmten 34, Enthaltungen: 1, ungültig 0. Damit ist Frau Staatsrätin Dr. Kerstin Kießler gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt.
Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“ den Eid zu leisten.
Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.“
Meine Damen und Herren, dem von uns heute gewählten und soeben vereidigten weiteren Mitglied des Senats, Frau Dr. Kerstin Kießler, spreche ich die Glückwünsche der Bremischen Bürgerschaft aus. Herzlichen Glückwunsch!
Ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment, aber es lohnt sich nicht, den Saal zu verlassen. Nach der Gratulation machen wir schnell weiter.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 4 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „E.ON-Investitionen in den Standort Farge“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Focke, Perschau und der Fraktion der CDU.
Erstens: Wie steht der Senat zu der vom E.ONKonzern in Aussicht gestellten Milliardeninvestition in seinen Standort in Farge?
Zweitens: Was gedenkt der Senat zu tun, um die Ansiedlung eines modernen Kraftwerks, in dem innovative Formen der Energieerzeugung getestet und analysiert werden sollen, im Wettbewerb mit den Standorten Wilhelmshaven und Stade zu unterstützen?
Drittens: Wie bewertet der Senat die Möglichkeiten, die sich aus der Kombination von praktischer Energieerzeugung und Forschung für Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeitsmarkt am Standort Bremen im Zusammenhang mit der Realisierung des Projekts ergeben können?
Zu Frage 1: Nach vorliegenden Informationen prüft der E.ON-Konzern den Bau eines Demonstrationskraftwerks. Es soll einen Wirkungsgrad von über 50 Prozent erreichen. Das würde eine deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Stand darstellen. Unternehmensinvestitionen in die Energieeffizienz werden vom Senat grundsätzlich begrüßt. Der reduzierte Einsatz von Primärenergie führt zu geringeren energiebedingten Betriebskosten und geringeren CO2-Emissionen. Für noch sinnvoller erachtet der Senat allerdings die intensive Erforschung und Erprobung sogenannter CO2-freier Kohlekraftwerke – Carbon Capture and Storage, CCS – sowie die Errichtung entsprechender Demonstrations- und Pilotanlagen.
Zu Frage 2: Es ist bekannt, dass der E.ON-Konzern zurzeit in einem internen Verfahren die konzerneigenen Kraftwerksstandorte bundesweit auf ihre Eignung für die Errichtung eines Demonstrationskraftwerkes überprüft. Dazu gehört unter anderem der Standort Farge. In Farge wird bereits seit vielen Jahren Strom für den überregionalen Markt erzeugt. Der Senat wird das Investitionsvorhaben im Rahmen seiner Möglichkeiten insbesondere unter der Berücksichtigung relevanter klima- und standortpolitischer Aspekte konstruktiv begleiten.
Zu Frage 3: Der Senat teilt die Auffassung, dass Projekte zur anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung Chancen für Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeitsmarkt bieten. Die vom Senat unterstützte Entwicklung der Windenergiebranche im Land Bremen ist hierfür ein gutes Beispiel. Inwieweit von dem geplanten Demonstrationskraftwerk Impulse für Forschung und Wissenschaft in Bremen ausgehen können, ist noch nicht absehbar. Ob mit der Umsetzung des Vorhabens über die Standortsicherung hinaus positive Effekte auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Bremen verbunden wären, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht zu beurteilen.
Die zweite Anfrage trägt den Titel „Gefangenenbefreiung bei Arztbesuch“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Winther, Perschau und der Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Sicherheitsmaßnahmen werden getroffen, damit gefährliche Straftäter bei Arztbesuchen außerhalb der Haftanstalten nicht befreit werden können beziehungsweise die Gelegenheit zur Flucht nutzen?
Zweitens: Aus welchen medizinischen Anlässen und wie häufig pro Jahr müssen Häftlinge zu niedergelassenen Ärzten beziehungsweise Krankenhäusern außerhalb der Haftanstalten gebracht werden?
Drittens: Hält es der Senat für möglich, die Besuche bei Ärzten teilweise durch Arztbesuche in den Haftanstalten zu ersetzen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Gefangene aus dem geschlossenen Vollzug werden nur in Begleitung von Bediensteten zum Arztbesuch geführt. Wenn Fluchtgefahr besteht oder wenn ein Gefangener gewalttätig ist, prüft die Anstalt, ob die besonderen Sicherungsmaßnahmen nach dem Strafvollzugsgesetz angeordnet werden. Das kann dazu führen, dass der Gefangene gefesselt wird.
Zu Frage 2: Im Jahr 2006 hatten wir 1690 solcher Fälle. Das macht im Monatsdurchschnitt 141. Bis Ende Mai 2007 waren es 442 Fälle. Dies ergibt einen Schnitt von monatlich 88 Fällen.
Die medizinischen Anlässe für eine Ausführung zum Arzt sind so vielfältig wie das Leben. In erster Linie werden die Gefangenen medizinisch in der Krankenabteilung der Vollzugsanstalt mit eigenem ärztlichen und pflegerischen Personal betreut. Dort ist auch ein Vertragszahnarzt tätig. Wir haben Verträge mit einem Hautarzt, einem Augenarzt, einem Urologen und einem Psychiater sowie mit einem Internisten für HIV und Hepatitis. Diese Ärzte kommen regelmäßig in die Anstalt. Nur dann, wenn aus medizinischen Gründen trotz alledem eine Behandlung oder Untersuchung in der Anstalt nicht möglich ist, führen wir die Gefangenen zu externen Ärzten oder in Krankenhäuser.
Zu Frage 3: Die Möglichkeiten sind begrenzt. Ich habe schon gesagt, dass wir umfangreiche medizinische Leistungen in der Anstalt anbieten. Trotzdem
können wir nicht den Standard einer technisch voll ausgerüsteten Facharztpraxis oder eines Krankenhauses erreichen. Wir können zum Beispiel nicht die notwendigen Apparate und das Personal für eine Herzsonografie vorweisen. Deswegen werden wir auch in Zukunft auf die medizinische Betreuung bei externen Ärzten und in Krankenhäusern nicht verzichten können. – Soweit die Antwort des Senats!
Eine formelle Frage vorweg: Hier wird in der Wir-Form geantwortet, das ist bisher etwas ungewöhnlich für solche Anfragen. Ist es richtig, dass damit die JVA gemeint ist?