Protokoll der Sitzung vom 12.11.2008

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat, dass Sie das nicht möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll.

Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Ziegert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit und auch bei uns bisher kaum diskutiert wird im Augenblick auch in Bremen die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vorbereitet. Diese soll zum Anfang des übernächsten Jahres in Kraft treten. Ich denke, dass es notwendig ist, über diese Dienstleistungsrichtlinie breiter zu diskutieren, auch über ihre Auswirkungen in der Öffentlichkeit, in der Bevölkerung zu diskutieren, denn nach unserer Einschätzung können diese Auswirkungen durchaus gravierend sein und durchaus gravierende Einschnitte bringen, zum Beispiel im Arbeitsrecht, im Sozialrecht oder möglicherweise auch im Verbraucherschutz.

Worum geht es? Es geht um die Durchsetzung der Dienstleistungsfreiheit in Europa, im Europa der 26. Dieses Prinzip der Dienstleistungsfreiheit ist bisher schon in den europäischen Verträgen verankert gewesen, ist aber wegen Unklarheiten über die Auslegung immer wieder Gegenstand auch von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gewesen, weil durch vielfältige Bestimmungen, Gesetze und Ver

ordnungen in den einzelnen europäischen Ländern diese völlige Freiheit der Dienstleistungsausübung gehindert wurde. Ich nenne nur einmal als Beispiel, dass ein deutscher Fremdenführer, der in Rom seine deutsche Reisegruppe durch die Stadt führt, sich dort wegen unerlaubter Berufsausübung eigentlich strafbar macht, oder ich nenne das Beispiel des berühmten – was ja auch in Frankreich eine gewisse Rolle gespielt hat – deutschen Klempners, damals war es der französische Klempner, der sich eine Woche vorher angemeldet haben muss, bevor er den Rohrbruch in Frankreich repariert, oder die spanische Firma, die keine IT-Dienstleistungen oder Finanzdienstleistungen in Italien erbringen darf, weil sie keine italienischen Staatsbürger beschäftigt. So etwas zu beseitigen, das ist erst einmal vordergründig die Absicht der Europäischen Kommission.

Die Europäische Kommission hatte deswegen eine Dienstleistungsrichtlinie erlassen, in der es weitgehend so war, dass gesagt wurde, die Dienstleistungen können jetzt in jedem Land frei erbracht werden, und als einzige Norm gelten die Maßstäbe des Heimatlandes. Das heißt also, das Land, aus dem der Dienstleister kommt, der seine Dienstleistung anbieten will, handelt allein nach den Normen seines Herkunftslandes, und ist sonst keinen weiteren unterworfen. Das Herkunftsland hat dann auch zu überprüfen, ob er diesen Normen entsprechend gehandelt hat. Es hat dagegen Protest gegeben, vor allen Dingen seitens der Arbeitnehmer, und vordergründig hat zunächst einmal das Herkunftslandprinzip keine Gültigkeit mehr, ich werde aber vielleicht gleich einmal darauf zurückkommen, ob das auch wirklich so durchgehalten wird.

Zur Einschätzung dieser Dienstleistungsrichtlinie muss man ja als Erstes natürlich feststellen, dass das natürlich Chancen bietet für Unternehmen, Dienstleistungen anzubieten, das ist völlig klar, auch für Bremer Unternehmen in anderen europäischen Ländern. Ich habe hier ein paar Beispiele schon genannt, es gibt da sicherlich Möglichkeiten, dort auch tätig zu werden. Aber man muss auf der anderen Seite auch sehen, dass damit Risiken verbunden werden. Der Sinn dieser Dienstleistungsfreiheit ist natürlich die Stärkung des Wettbewerbs. Nun sagen wir, dass Wettbewerb gut ist, wenn es ein Wettbewerb um mehr Leistung und um günstigere Angebote ist, aber es darf kein Wettbewerb sein – und das gilt ja für vieles, was wir jetzt hier im Zusammenhang mit der europäischen Erweiterung haben –, der zulasten von unverzichtbaren Schutzrechten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder auch von Verbraucherschutzrechten geht.

(Beifall bei der SPD)

Um sich ein bisschen klar über die Dimensionen dessen zu werden, worüber wir hier reden: Es geht hier nicht um Dienstleistungen im herkömmlichen

Sinne, sondern im Grunde kann alles, was an Leistung gegen Entgelt erbracht wird, als Dienstleistung gelten. Ich habe hier schon ein paar Beispiele genannt. Es können aber natürlich auch Bildungsdienstleistungen sein. Es können Pflegedienstleistungen sein, es kann zum Beispiel auch sein, dass Mercedes die Lackierstraße an einen Dienstleistungsanbieter auslagert, der dann mit seinen Mitarbeitern hier in Bremen diese Dienstleistung übernimmt. Ich glaube, an diesem Beispiel wird wirklich sehr deutlich, dass man dafür sorgen muss, dass einheitliche Normen und einheitliche Maßstäbe weiterhin in diesem Land gelten.

(Beifall bei der SPD)

Wie sollen nun die Umsetzungen laufen? Zwei wesentliche Dinge sind dabei zu sehen.

(Glocke)

Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich werde sicher noch einmal darauf kommen, weil das ein so komplexes Thema ist, das nicht in fünf Minuten abzuhandeln ist, aber zwei Dinge, auf die ich gleich noch näher eingehen werde: Das ist der einheitliche Ansprechpartner, und das ist die Normenprüfung. Auch damit werden wir unmittelbar konfrontiert werden in der Bürgerschaft, und ich würde dazu noch gern ein paar Worte sagen. – Erst einmal vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Dienstleistungsrichtlinie ist eine Richtlinie, die Chancen bietet und Risiken hat. Ich möchte zunächst auf die Chancen eingehen.

Die Chancen liegen ganz klar darin – und darin sehen wir Liberalen eine große Möglichkeit –, dass sie genutzt werden, um Normen und Bürokratie hier in Deutschland abzubauen. Und das ist nicht nur von Nutzen für die Menschen, die aus dem Ausland kommen und hier Dienstleistungen erbringen wollen, sondern auch für die Inländer, die hier weiter ihre Dienstleistungen anbieten wollen. Diese Chance gilt es im Sinne der Unternehmen dadurch zu nutzen, dass bürokratische Hemmnisse abgebaut werden, und da gibt es Etliches, was getan werden kann. Es wird zu einer Novellierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes kommen, das muss der Bund machen, und dann geht es darum, die einzelnen Fachnormen auch hier

in Bremen anzupassen, damit Dienstleistungen einfacher angeboten werden können und keine unnötigen Hürden aufgebaut werden.

(Beifall bei der FDP)

Das alles – darauf ist hingewiesen – muss bis Ende 2009 fertig sein. Das ist eine große Arbeit, aber wir als Liberale wollen da mittun, denn Bremen ist einmal eine Modellregion zum Bürokratieaufbau gewesen, da ist dann wenig passiert. Es kann und muss hier mehr passieren, und hier warten wir dann auch auf die Hinweise von Kammern und Verbänden, die Tipps geben, wo hier noch etwas getan werden muss, damit diese Dienstleistungsrichtlinie dann am Ende auch ihre Wirkung entfaltet, nämlich zu einem Mehr an Erbringung von Dienstleistungen, einem Mehr des Dienstleistungsverkehrs zu kommen.

In Deutschland sind 70 Prozent des Bruttoinlandsproduktes Dienstleistungen, aber nur 20 Prozent des innereuropäischen Waren- und Dienstleistungsverkehrs sind Dienstleistungen, und da ist noch viel möglich. Hier können auch Bremer und Bremerhavener Unternehmen groß davon profitieren, wenn dann entsprechend Export möglich wird. Insofern ist das eine Chance, die auch hier wieder genutzt werden kann. Insofern nützen dann auch Stellen wie die Einheitlichen Ansprechpartner, die dann auch Informationen hier vor Ort und in anderen Kommunen für die Unternehmen bieten, damit dort die Informationen gewonnen werden können, die gebraucht werden, um dann an anderen Stellen Dienstleistungen zu erbringen.

Bei den Arbeitsschutzrechten werden wir an der einen oder anderen Stelle noch reden müssen, wie das sinnvollerweise dann konkretisiert wird. Dass das Herkunftslandprinzip nicht durchhaltbar war, das ist ja schon in den Debatten im Europäischen Parlament klar geworden. Eine Debatte, die uns hier sehr erreicht hat, war die Frage der Ausweitung des Entsendegesetzes. Dort wird sehr stark von der Bundesregierung immer wieder versucht, Mindestlöhne noch weiter auszuweiten und abzusichern, ein Verfahren, das wir als Liberale so nicht teilen. Wir sind nicht für Mindestlöhne, wir sind für Mindesteinkommen, für Mindesteinkommen, die dadurch gewährt werden, dass die Bürger Transfermittel erhalten, wenn sie nicht genügend Lohn bekommen. Das nennen wir Bürgergeld. Das sind Verfahren, die wir uns vorstellen können. Insofern denken wir, dass die Dienstleistungsrichtlinie und solche Möglichkeiten der EU nicht benutzt werden sollten, um deutsche Debatten und deutsche Probleme zu lösen, sondern einfach als Chance begriffen werden sollten. Insofern sind wir gespannt auf die Diskussion der nächsten Monate bis Ende nächsten Jahres. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Troedel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen die Intention der Anfrage der SPD in weiten Teilen. Insbesondere die unter Punkt 7 gestellten Fragen und Forderungen behandeln die für die Menschen wichtigen Aspekte der Dienstleistungsrichtlinie. Es ist der berechtigte Eindruck der Menschen in Europa, dass Europa vor allem das Europa des freien Handels und der unkontrollierten Finanzgeschäfte geworden ist. Die Menschen und ihre Rechte und Bedürfnisse scheinen oft nur ein lästiges Hindernis für den sogenannten freien Binnenhandel zu sein. In ihrer ursprünglichen Fassung hat die Dienstleistungsrichtlinie dafür einen deutlichen Beweis geliefert, und auch die jetzt zur Umsetzung anstehende Vorlage ist nicht frei von diesem Makel.

Dennoch, Europa ist ein Faktum, das gestaltet werden muss. Da die europäische Gesetzgebung bis in die Länder und Gemeinden hineinwirkt, muss sich auch die Bremische Bürgerschaft mit den Entscheidungen der Kommission und des Europäischen Parlaments aktiv auseinandersetzen. Hierbei ist ein Aspekt für uns von besonderer Wichtigkeit, nämlich die in den zurückliegenden Jahrzehnten seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland in zum Teil harten und beschwerlichen Auseinandersetzungen und den zwischen den Tarifparteien buchstäblich errungenen Arbeitnehmerschutzrechte. Das Arbeitsrecht und der Verbraucher- und Umweltschutz stellen für uns eine rote Linie dar, hinter die wir nicht zurücktreten werden, umso mehr, als diese bestehenden Schutzrechte infolge der immer wieder erneut aus Kreisen der Unternehmerschaft angemahnten sogenannten Sozial- und Arbeitsmarktreformen einer ständigen Erosion ausgesetzt sind. Daraus leiten wir folgende Forderungen ab:

Erstens; der Senat möge sich dafür einsetzen, dass essenzielle Kerne der inländischen Dienstleistungsbereiche von der Dienstleistungsrichtlinie unberührt bleiben, hierzu zählen zum Beispiel das Finanz-, Verkehrs-, Gesundheits- und das Bildungswesen.

Zweitens; der Senat möge sich für die Einführung eines bundesweit gültigen und für alle Branchen einheitlichen Mindestlohns und für allgemein verbindliche Tarifverträge einsetzen.

Drittens; der Senat möge sich dafür einsetzen, dass die Lockerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes rückgängig gemacht und die bestehenden Kontrollmöglichkeiten durch die Aufsichtsbehörden optimiert werden.

Die in den zurückliegenden Jahren schrittweise erfolgten Lockerungen des zuvor sehr restriktiv gefassten Gesetzes zur Regelung des gewerbsmäßigen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes haben sich als Einfallstor zum weitgehend ungezügelten Abbau von vormals bestehenden Vollzeitarbeitsverhältnissen im herkömmlichen Sinne erwiesen. Dies hat zur schleichenden und missbräuchlichen Aushöhlung von elementaren Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutzrechten geführt. Besonders Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit geringerem Ausbildungsstand oder geringerer Qualifikation werden auf diese Weise als bloße menschliche Dispositionsmasse missbraucht, von der oftmals skandalösen Entlohnung und den damit verbundenen unsozialen Auswüchsen ganz zu schweigen. Nur auf Drängen der Wirtschaft, die dazu aufforderte, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu vereinfachen, wurde dies erst alles möglich. Die vollzogene Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kann sich für die Betroffenen im schlimmsten Fall als Vorstufe für eine sich anschließende „Laufbahn“ als Bezieher oder Bezieherin von Hartz-IVTransferleistungen erweisen.

Zum Abschluss eine Ergänzung: Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie muss bis Ende 2009 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt werden. Ergänzend zu den von der SPD unter Ziffer 2 a und 2 b eingebrachten Anfragen regen wir an, dass der Senat die Bürgerschaft in einem vierteljährlichen Intervall über den jeweiligen Stand der Implementierung unterrichtet. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Unruhe in der Fraktion der LINKEN kann ich verstehen. Ich will das nicht weiter kommentieren, aber es scheint ja auf breite Zustimmung gestoßen zu sein, was dort eben gesagt worden ist.

(Heiterkeit)

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist eines der zentralen Projekte der Realisierung des Binnenmarktes. So wie jede Veränderung Chancen und Risiken hat, so hat natürlich auch diese Dienstleistungsrichtlinie Chancen und Risiken. Von daher ist diese Überschrift der SPD-Fraktion für diese Große Anfrage nicht verkehrt gewählt. Aber wie man die einzelnen Begriffe schreibt, das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt. Die Sozialdemokraten haben sich dazu entschlossen, Risiken groß und Chancen klein zu schreiben. Vor dem Hintergrund kommt bei den Sozialdemokraten natürlich auch, geprägt durch den Konsens der gewerkschaftlichen Linien, aber auch in Konkurrenz, wer denn die bessere Gewerkschaftsvertretung innerhalb der unterschiedlichen Parteien darstellt, hier ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

eine hohe Skepsis zum Ausdruck, die man in den Gewerkschaften landauf und landab zu den Veränderungen, die durch ein vereinigtes Europa entstünden, pflegt.

Wir wollen uns diesem Eindruck eindeutig entgegenstellen. Wir sind der Auffassung, dass die EUDienstleistungsrichtlinie mehr Chancen beinhaltet als Risiken. Wir schreiben die Chancen groß und die Risiken klein, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Vor diesem Hintergrund wundert es mich eigentlich auch, weil wir vor einem Vierteljahr über dieses Thema sehr grundsätzlich debattiert haben, dass dann zwei Monate später eine solche Große Anfrage gestellt worden ist. Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf, man kann natürlich auf der einen Seite nicht ständig kritisieren, dass die Tagesordnung der Bremischen Bürgerschaft überfrachtet ist, aber auf der anderen Seite letztendlich bessere Sachstandsberichte, die eigentlich in die Deputation hineingehören, abfragen. Ein und denselben Sachverhalt in sieben Oberfragen und drei Unterfragen jeweils aufgliedern, meine Damen und Herren, damit werden wir dem Sachverhalt hier an dieser Stelle in diesem Haus sicherlich nicht gerecht werden.

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Wir erinnern Sie daran zu gegebe- ner Zeit!)

Frau Busch, vielleicht waren Sie bei der Debatte nicht dabei, Sie können sie im Protokoll nachlesen, auch das habe ich Ihnen gern wieder beigebracht.

Die entscheidenden Punkte, über die wir damals diskutiert haben und die für Bremen relevant sind, sind die Punkte, die auch der Kollege Herr Dr. Buhlert hier angesprochen hat, zumindest zum Teil. Der eine wesentliche Punkt ist: Wie kommen wir mit dem Bürokratieabbau weiter? Hier besteht eine riesige Chance nicht nur für Dienstleistungserbringer aus den Nachbarstaaten, wobei ich in diesem Zusammenhang immer in Erinnerung rufen möchte, wir profitieren natürlich auch entscheidend davon, dass unsere Dienstleister, Ingenieurbüros, Consulter et cetera in anderen Ländern auch Dienstleistungen anbieten können, wo es in erheblichem Maße Einstiegshürden gibt. Ich finde, dabei muss man in diesem Ansatz auch bremische Dienstleister immer berücksichtigen.

Dieser Bürokratieabbau kommt nicht nur Dienstleistern aus dem Ausland zugute, sondern auch den deutschen, hier ansässigen Unternehmen, sodass man wirklich hier durch Gnaden der Europäischen Union zu qualitativen Fortschritten im Bürokratieabbau kommt und dass nicht immer das entsteht, was leider immer wieder zu verzeichnen ist, wenn man über Bü