Protokoll der Sitzung vom 10.12.2008

III. Sonstiger Eingang:

Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten über die Reise nach Köln und Mainz vom 24. bis 26. September 2008.

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes 10, Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Stopp der Jugendgewalt“, und des Tagesordnungspunktes 20, Gewalt am Rande von Fußballspielen, des Weiteren Vereinbarungen zur Verbindung des Tagesordnungspunktes 7, Sperrung von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt, und außerhalb der Tagesordnung, Zugang zu Kinderpornografie erschweren, der Tagesordnungspunkte 12 und 13, Opferschutz durch Prävention, des Tagesordnungspunktes 21, Gesetz zur Neuregelung des Volksentscheids, und außerhalb der Tagesordnung, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, der Tagesordnungspunkte 27 bis 29, 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, der Tagesordnungspunkte 30 bis 32, 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, des Weiteren zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 35 und 40, Zuschnitt des Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, der Tagesordnungspunkte 36 bis 38, 16. KEF-Bericht, der Punkte außerhalb der Tagesordnung, Bericht des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft nach Paragraf 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes und Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder

von Deputationen, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes und Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zu Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.

Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute Vormittag nach der Aktuellen Stunde die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 35 und 40, Zuschnitt des Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, aufgerufen werden.

Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) heute Nachmittag beginnt mit den miteinander verbundenen Punkten außerhalb der Tagesordnung, Bericht des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft nach Paragraf 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes und Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Deputationen. Im Anschluss daran wird der Punkt außerhalb der Tagesordnung, Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes, und die miteinander verbundenen Punkte, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes und Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung zur Änderung des Artikels 75 der Landesverfassung, und weiterhin die verbundenen Tagesordnungspunkte 36 bis 38, 16. KEF-Bericht, Gesetz zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, behandelt.

Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) morgen Vormittag werden der Punkt außerhalb der Tagesordnung, Konjunkturkrise erreicht Bremen – der Senat muss handeln, im Anschluss daran Tagesordnungspunkt 23, Aktionsprogramm Klimaschutz 2010, und dann das Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes und die damit verbundenen Gesetzesvorlagen aufgerufen.

Die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 27 bis 29, 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, sollen morgen Nachmittag gegen 16 Uhr behandelt werden.

Nachträglich ist interfraktionell vereinbart worden, die miteinander verbundenen Punkte außerhalb der Tagesordnung, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und zur Änderung des Wahlgesetzes und Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung zur Änderung des Artikels 75 der Landesverfassung, nach Tagesordnung aufzurufen.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Bürgerschaft (Landtag) mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich der Abgeordneten Karin Krusche zu ihrem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute! Es ist schön, dass wir heute bei Ihnen sind.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen elf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die zehnte Anfrage wurde zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Zukunft des Bunkers Valentin – Neufassung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Troedel, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Troedel!

Danke, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie gedenkt der Senat sicherzustellen, dass der Bunker Valentin ab 2011 als zentrale öffentliche Gedenkstätte des Landes Bremen an die Verbrechen des Nationalsozialismus genutzt werden kann?

Zweitens: Wie soll der Bund als Eigentümer des Bunkers in die künftige Verantwortung eingebunden werden, und welche Mittel müssen in der Vorbereitungsphase bis 2011 und dauerhaft mit Beginn der Gedenkstättenarbeit im Jahr 2011 dafür zur Verfügung gestellt werden?

Drittens: Wie will der Senat die fachliche Verantwortung und wissenschaftliche Fundierung der Gedenkstättenarbeit künftig garantieren?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat wird sich in Kürze mit der Errichtung einer Gedenkstätte Bunker Valentin befassen. Die Bundeswehr wird Ende 2010 den Bunker aufgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen durch Bremen sowie den Bund als Eigentümer die Voraus

setzungen für die künftige Gedenkstättenarbeit geschaffen werden. Um den Anforderungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hinsichtlich einer Einwerbung von Bundesmitteln für die Gedenkstättenförderung zu entsprechen, erarbeitet die Landeszentrale für politische Bildung im Jahr 2009 eine wissenschaftlich fundierte Gedenkstättenkonzeption.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat mit Schreiben vom 30. September 2008 an den Präsidenten des Senats einen Ansprechpartner in seiner Behörde benannt, der die Erarbeitung der Gedenkstättenkonzeption so begleiten wird, dass die Umsetzung der Gedenkstättenkonzeption von Seiten des Bundes gefördert werden kann.

Zu Frage 2: Der Senat erwartet, dass der Bund als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs dauerhafter Eigentümer des Bunkerareals bleibt und die daraus erwachsenden Unterhalts- und Sicherungspflichten so erfüllt, dass sie die inhaltliche Gedenkstättenarbeit ermöglichen und fördern. Dies wurde dem zuständigen Bundesminister der Finanzen zuletzt am 3. September 2008 schriftlich mitgeteilt.

Im Rahmen der angesprochenen Senatsbefassung werden die im Jahr 2009 für die Erarbeitung der Gedenkstättenkonzeption benötigten Haushaltsmittel ermittelt und dargestellt.

Zu Frage 3: Die Landeszentrale für politische Bildung soll als zuständige Landesbehörde weiterhin den Aufbau und den Betrieb der Gedenkstätte Bunker Valentin fachlich verantwortlich begleiten und steuern. Die auf Dauer geeignetste Rechtsform ist zu untersuchen. Dabei sind die ganz unterschiedlichen Modelle in den anderen Bundesländern auf ihre Übertragbarkeit auf Bremen zu prüfen.

Die Landeszentrale für politische Bildung hat 2007 für die fachwissenschaftliche Begleitung und Beratung des Senats einen Arbeitskreis ins Leben gerufen, in dem einschlägige wissenschaftliche Einrichtungen und Landesbehörden vertreten sind. Weitere Beteiligte sind der Verein Geschichtslehrpfad Lagerstraße, die Umweltverbände BUND und NABU sowie das Gebäude- und Technikmanagement Bremen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mit Genehmigung des Präsidenten muss ich zwei Sätze vorausschicken, damit die Frage klar wird! Ich hatte in meinem Beitrag vor einigen Monaten vorgeschlagen, dass die Unternehmen, die vom Bau des Bunkers Valentin profitiert haben, mitverantwortlich zur finanziellen Beteiligung, soweit sie sich nicht an der Kasse zur Wiedergutmachung beteiligt haben, herangezogen werden, und den Vorschlag gemacht, dass das Landesamt für politische Bildung eine wissenschaftliche

Grundlage dafür schafft. Haben Sie dazu schon Erkenntnisse, wird das weiterverfolgt, oder welche Schwierigkeiten sind bis jetzt aufgetreten?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Frau Troedel, ich habe darauf hingewiesen, dass die Landeszentrale für politische Bildung – die ich noch einmal ausdrücklich dafür loben möchte, wie sehr engagiert sie sich an diesem Projekt beteiligt –

(Beifall bei der SPD)

einen Arbeitskreis gebildet hat und sich wissenschaftlich und fachlich sehr fundiert begleiten lässt. Dabei wird sicherlich auch diese Frage eine Rolle spielen, wie die, die beim Bau beteiligt waren und möglicherweise über Rechtsnachfolger noch existent sind, in Erinnerungsarbeit, aber möglicherweise auch in anderer Hinsicht, eingebunden beziehungsweise angesprochen werden können. Dem sollte man nicht vorgreifen. Ich darf daran erinnern, dass wir eine eindrucksvolle Veranstaltung in Bremen von der Landeszentrale für politische Bildung vor einigen Monaten erlebt haben, in der sich bundesweit anerkannte Fachleute der Gedenkstättenkonzeptionen in anderen Bundesländern mit guten Vorschlägen und Ratschlägen bezogen auf den Bunker Valentin beteiligt haben. Ich bin fest davon überzeugt, das wird eine hoch fundierte und eindrucksvolle Gedenkstätte, die wir gemeinsam auf den Weg bringen.

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Nein, habe ich nicht! Danke für die Antworten! Wenn es nicht den Rahmen sprengt: Ich schließe mich dem Dank an die Landeszen- trale für politische Bildung an! – Bürgermeis- ter B ö h r n s e n : Ich gebe das weiter!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf das EU-Projekt zur kreativen Stadt. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Krusche, Frau Stahmann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Krusche!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie weit ist die Idee vorangeschritten, mit den Städten Oldenburg und Groningen im Rahmen

des Projekts „Creative City Challenge“ zusammenzuarbeiten?

Zweitens: Inwieweit kann diese Zusammenarbeit zur Förderung der Kreativwirtschaft im Land Bremen beitragen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Nagel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen eines Besuchs des Groninger Bürgermeisters in Bremen entstand vor zwei Jahren die Idee, gemeinsam mit Oldenburg bei der Entwicklung „kreativer Städte“ zusammen zu arbeiten. Im Juni 2008 haben die BIG als Bremer Wirtschaftsförderungseinrichtung, die Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg und die Abteilung Stadtentwicklung und Wirtschaftliche Angelegenheiten der Stadt Groningen damit begonnen, eine gemeinsame Projektidee zu entwickeln. Alle drei Städte haben das Potenzial der Kreativwirtschaft zur Schaffung einer innovativen, lebendigen und vielfältigen Stadtkultur erkannt und möchten dieses künftig gemeinsam verstärkt fördern.

Bremen, Groningen und Oldenburg haben sich zu einem Project Development Team zusammengeschlossen, um ihre gemeinsamen Interessen und Ansätze zur Entwicklung der Kreativwirtschaft in dem INTERREG-Projekt „Creative City Challenge“ zusammenzuführen und mit weiteren Regionen im Nordseeraum weiter zu entwickeln.