Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

zulässt, denn es gibt viele Gastwirte, die inzwischen ihre Räumlichkeiten verändert haben, und wenn wir jetzt ein „rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ machen, wäre das weniger sinnvoll, denn es müssten wieder Rückbauten durchgeführt werden. Von daher sagen wir, die Änderungen, die wir hier vorschlagen, basieren auf dem Ausnahmeprinzip.

Jetzt noch einmal kurz, welche Änderungen wir vorschlagen: Einmal, dass wir in Einkaufszentren und Einkaufspassagen keine Ausnahmen zulassen wollen. In einer Boulevardzeitung wurde das falsch berichtet. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier noch einmal klarstellen, dass die Lloydpassage keine Einkaufspassage ist. Das heißt, es gibt dort keine Türen, es ist im Grunde nur ein Durchgang mit Überdachung. Da ist das Rauchen weiterhin erlaubt. Es handelt sich bei Einkaufspassagen und Einkaufszentren eben um mit Türen abgeschlossene Bereiche. Beispielsweise im Bahnhof, dort kennt man das Prinzip, dort müssen eben die Lokale, die innerhalb dieses Zentrums oder dieser Passage sind, abgeschlossen sein und können nach den Regeln der Ausnahmen bei 75 Quadratmetern oder mit Nebenräumen weiterhin das Rauchen zulassen. Ich glaube, diese Klarstellung ist wichtig, und ich erwarte auch vom Ressort, dass es das in seinen Informationen, die es auf seiner Internetseite hat, noch einmal klarstellt. Denn hier gibt es doch noch einige Irritationen.

Eine weitere Ausnahme wollen wir bei den Eckkneipen bis 75 Quadratmeter zulassen, aber unter Achtzehnjährige haben dort ein Zutrittsverbot. Das ist ganz im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils, wie es die meisten Bundesländer auch durchführen. Ich glaube, das ist vernünftig, und wir sollten es hier ebenfalls so halten.

Was die Volksfeste im Land Bremen anbetrifft, wollen wir den Freimarkt freigeben, der soll auch wirklich frei sein. Ich glaube, das ist eine sinnvolle Maßnahme. Auch die fliegenden Bauten, die es dort gibt, sollten keinen Einschränkungen unterliegen. Ich finde, das ist dialektisch sehr positiv gegenüber den Zulassungen im Rathaus, wo eben beim Schaffermahl weitergeraucht werden darf. Für zeitlich befristet halten wir es für sinnvoll, dass es auch bei Volksfesten der Fall ist. Von daher, glaube ich, ist das eine sinnvolle Lösung.

Ein weiterer Vorschlag ist: Wenn das Rauchen innerhalb eines Theaterstücks stattfinden soll, wollen wir die künstlerische Freiheit nicht beschränken.

Wir haben beim Nichtraucherschutz inzwischen einiges erreicht, und wir sind auch froh, dass es noch einmal statistisch dargestellt wurde, dass immer weniger Jugendliche rauchen, auch hier im Land Bremen. Von daher wirkt dieses Gesetz schon. Es wird zum großen Teil positiv angenommen, und für uns als Koalition ist das neue Gesetz ein Gesetz mit Augenmaß und auch für unser Bundesland eine gute

Lösung. Wir wollen, dass Sie diesem Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Neverending Story wird nun hoffentlich heute endlich abgeschlossen. Eine Geschichte, in der sich die rot-grüne Koalition nun wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert hat.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Aber mit Asche!)

Noch vor einem Jahr klopften Sie sich mit Ihrem neuen Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutzgesetz vehement auf die Schultern – unbeachtet jeglicher Änderungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE oder anderer Oppositionsfraktionen. Sie beharrten stur darauf, dass Ihr Gesetzentwurf der richtige wäre, und Sie sahen auch keine Notwendigkeit, einen unzulässigen Wettbewerbsnachteil für Kleingastronomen – wir hatten es damals in der Debatte schon als sogenannte inhabergeführte Eckkneipen benannt mittels unserer Änderungsanträge – zu beseitigen. Nun brauchten Sie erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Nichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg, um zu erkennen, dass auch die bremische Regelung einer Überprüfung auf gesetzlichem Wege nicht standhalten würde.

(Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Aber auch hier zeigten Sie einmal mehr, wie lang Ihre Leitungen wirklich sind, es bedurfte wiederum erst eines Antrags der Fraktion DIE LINKE, bevor Sie in letzter Minute in der Deputation genau vor einer Woche einen eigenen Antrag auf den Tisch legten. Kein Grund also, sich hier selbst zu loben.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Für welches Volksfest bewerben Sie sich gerade?)

Inhaltlich werden wir den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen, erlauben Sie mir aber noch eine abschließende Bemerkung! Liebe Koalition, Ihre Aufforderung zur konstruktiven Zusammenarbeit aller Fraktionen in diesem Haus wird zunehmend ad ab–––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

surdum geführt, wenn Sie sich zu Ihren eigenen Ansprüchen an demokratischer Willensbildung verweigern, nur weil Sie nicht als Antragsteller auf den Anträgen oben daraufstehen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächstes rufe ich auf Herrn Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nun gar nicht in das Wehklagen über das Prozedere einstimmen, dazu ist alles gesagt worden. Auch wir als FDP sind nicht so glücklich gewesen, wie das Verfahren insgesamt abgelaufen ist. Ich glaube, auch den Bürgerinnen und Bürgern ist es in zunehmendem Maße überhaupt nicht mehr vermittelbar, wie sich die Gesetzgebung in diesem Bereich vollzogen hat.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb hoffen auch wir, dass heute ein Schlussstrich unter diese Debatte gezogen werden kann, dass in Zukunft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger in unserem Land geschaffen werden können.

Ich will auf zwei Aspekte noch einmal eingehen, die uns als FDP von Anfang an besonders wichtig gewesen sind. Das eine ist die Ausnahmeregelung für kleine Gaststätten, die jetzt enthalten ist. Das ist vernünftig, so wie es jetzt vorgesehen ist. Wir werden auch dem Beschlussvorschlag jetzt zustimmen, das haben wir in unserer Fraktion so vereinbart.

Der zweite Punkt, der uns auch wichtig ist – übrigens auch ein Vorschlag, den die FDP schon im letzten Jahr eingebracht hat –, Kollege Brumma hat das angesprochen, das ist die Ausnahme vom Rauchverbot für künstlerische Darbietungen in den genannten Einrichtungen, bei denen Rauchen dann Teil der Darbietung als Ausdruck der Kunstfreiheit ist. Das ist ziemlich genau die Formulierung, die wir als FDP schon vor einem Jahr vorgeschlagen und die übrigens fast alle anderen Bundesländer auch in ihre Nichtraucherschutzgesetze aufgenommen haben. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Bremen hier jetzt auch nachzieht.

(Beifall bei der FDP)

Mir ist vor einigen Tagen durch Zufall eine kleine Broschüre in die Hände gefallen, die schon etwas älteren Datums ist, man sieht es auch an der Papierfarbe, sie ist aus dem Jahr 1995 und trägt den Titel „Informationen rund um den Nichtraucherschutz“. Ich habe mir gedacht, vielleicht diskutieren wir heute nicht nur über das Gesetz, sondern ein bisschen mehr ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

auch darüber, worauf es insgesamt ankommen müsste im Umgang mit diesem Thema. Da ist ein sehr richtiger Satz in der Broschüre in dem Abschnitt „Was kann man bei rauchenden Nachbarn tun?“, eine hochinteressante Frage, wie ich finde. Darin steht nämlich, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Für das Zusammenleben der Menschen gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.“

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das ist etwas, von dem ich glaube, dass es neben diesem Gesetz eine gewisse Bedeutung hat in dem gesamten Umgang mit dem Thema Nichtraucherschutz. Es geht nämlich nicht darum, hier ein Gesetz zu machen, um nachher eine Klagewelle zu produzieren, sondern um tatsächlich Klarheit und Sicherheit zu schaffen, was gilt. Die Verfasser dieser Broschüre haben das, finde ich, nicht sehr geschickt gelöst; auf der nächsten Seite findet sich dann ein Beispiel für ein erfolgreiches Schreiben an einen rauchenden Nachbarn, das ist überschrieben mit dem Betreff: „Rauchen auf dem Balkon – Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung“. So sollte man dann vielleicht die gegenseitige Rücksichtnahme auch nicht ausüben.

(Beifall bei der FDP)

Ich hoffe, dass trotz aller richtigen Regelungen dieses Nichtraucherschutzgesetzes wir auch in Zukunft uns zunächst einmal darauf verlassen können, dass wir vernünftig miteinander umgehen, bevor wir Gerichte bemühen, und dass dieses Nichtraucherschutzgesetz möglichst selten angewendet werden muss in dem Sinne, dass es als Grundlage für eine Klageerhebung dient. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fülle meine fünf Minuten nicht, ich möchte auch keine Einleitung mehr vornehmen.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehen wir als CDU-Fraktion unsere Linie bestätigt. Unsere Änderungen sind auch in das Bremische Nichtraucherschutzgesetz mit aufgenommen worden, die Existenzprobleme sind somit vom Tisch. Wir hoffen nun, dass wir Rechtssicherheit haben, dass wir eine möglichst breite Akzeptanz vorfinden mit dem vorgelegten Gesetz, und wir stimmen zu. – Danke!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Kollegen haben schon gesagt, was im Bremischen Nichtraucherschutzgesetz alles geändert wird, von daher kann ich mich sehr kurz fassen. Wir haben das auch in der Deputation beraten. Jetzt noch einmal meine Frage an meine Kolleginnen aus der CDU und von der LINKEN: Sie müssten eigentlich, wenn ich richtig informiert bin, Ihre Anträge zurückziehen!

(Abg. Frau D r. M o h r - L ü l l m a n n [CDU]: Die sind ja schon eingearbeitet!)

Aber formal ist das so! Sie können ja überlegen, was Sie damit machen.

Ich möchte trotzdem noch zwei Sätze dazu sagen. Frau Nitz hat sich beschwert und gesagt, sie seien nicht richtig eingebunden gewesen. Das sehe ich anders. Auf die Schulter haben wir uns auch nicht geklopft, auf die Schenkel haben wir uns auch nicht geschlagen. Wir haben damals schon gewusst, dass es vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil geben wird. Darauf haben wir hier auch immer hingewiesen und haben gesagt, dass wir das dann eventuell nachbessern müssen.

Jetzt möchte ich noch eine Sache ansprechen, und zwar dass in der künstlerischen Darbietung geraucht werden darf. Herr Dr. Möllenstädt, es ist richtig, das haben Sie und auch die LINKEN vor einem Jahr beantragt. Wir haben damals so argumentiert, dass man nicht alle Kleinigkeiten in einem Gesetz regeln müsste. Es kamen sehr viele Anfragen dahingehend, deshalb haben wir uns das auch zu Herzen genommen und es aufgenommen. Das bestätigt auch immer wieder meine Theorie: Jeder braucht einen, der sagt, dass es ihm gut geht und dass er gut ist. Das mache ich jetzt hier, Sie haben es vorausgesehen, und deshalb sind wir Ihren Empfehlungen da auch gefolgt. Ich denke, das erkennen Sie auch an. Von daher würde ich sagen, wir könnten dieses Gesetz hier heute in zweiter Lesung auch beschließen, und ich bitte Sie um Zustimmung! – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute können wir, so hoffe ich, eine Debatte um das Nichtraucherschutzgesetz beenden und zum 1. Januar 2009 die neue Re––––––– *)Von der Rednerin nicht überprüft.

gelung in Kraft treten lassen. Das Nichtraucherschutzgesetz ist ein Gesundheitsschutzgesetz, und insofern freut es mich ganz besonders, dass wir mit diesem jetzt vorliegenden Gesetz insbesondere Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlauben, in Rauchergaststätten zu gehen. Dies gilt auch für die Raucherräume, auch für die Raucherräume in den Diskotheken. Wir werden darüber hinaus im Gegensatz zu Niedersachsen eine Ausnahme vom Rauchverbot in den sogenannten fliegenden Bauten machen. Mit den Änderungsanträgen der SPD und der Grünen werden die notwendigen Regelungen getroffen, die das Bundesverfassungsgericht Ende Juli beschrieben hat.

Erlauben Sie mir nur abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, einen kleinen Hinweis: Das Ressort des beklagten Landes Berlin wird von einer Kollegin geleitet, die zu den LINKEN gehört. Insofern, denke ich, haben wir uns jetzt hier wunderbar verständigt, und ich setze darauf, dass diese gesetzliche Regelung hier auch ein Gesundheitsschutzgesetz für die Menschen in Bremen und Bremerhaven ist. – Herzlichen Dank für die konstruktive Unterstützung!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde gern unseren Antrag formal zurückziehen, weil unser Änderungsantrag mit eingearbeitet worden ist.

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Das Gleiche gilt für die Fraktion DIE LINKE!