Herzstück des zweiten Konjunkturprogramms ist das kommunale Investitionspaket. Ich will hier die Zahlen noch einmal nennen: Der Bund unterstützt mit 10 Milliarden Euro Investitionen der Länder und Gemeinden. die Länder beteiligen sich mit weiteren 3,3 Milliarden Euro, also 13,3 Milliarden Euro für Investitionen in den Gemeinden in Deutschland. Die Beteiligung daran bedeutet für Bremen auch einen Kraftakt, denn an den 3,3 Milliarden Euro, die die Länder aufbringen, sind wir mit etwa 30 Millionen Euro beteiligt. Wir haben das für alternativlos gehalten, dass wir uns daran beteiligen. Die Kraftanstrengung zur Bewältigung der Krise muss eine gemeinsame sein, und deswegen müssen Bedenken, die wir natürlich aufgrund unserer Haushaltslage haben müssen, an dieser Stelle zurückstehen. Ich hoffe sehr, und die Finanzsenatorin ist mit ihren Finanzministerkollegen mit dem Bund im Gespräch, dass es gelingt, eine andere Form der Aufbringung dieses Länderanteils zu organisieren als die, dass wir hier dem Parlament vorschlagen müssen, die Kreditermächtigung zu erhöhen, sondern dass es gelingt, über den vom Bund angedachten Tilgungsfonds diese Beträge zu finanzieren. Das hätte dann die Bedeutung, dass wir nicht in einer Kreditaufnahme, sondern dass wir dann über Zins und Tilgung an diesen Fonds unseren Beitrag leisten. Man wird sehen, wie das ausgeht, die Länder sind sich da einig, der Bund scheint noch nicht endgültig festgelegt zu sein.
Meine Damen und Herren, wie dieses Geld, diese 13,3 Milliarden Euro ausgegeben, investiert werden sollen, das ist etwas, was zwischen Bund und Ländern nach Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat festgelegt wird. Es wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geben, in der genau in Kategorien benannt wird, wohin diese Mittel fließen, nicht projektbezogen, das wäre unsinnig. Wir wollen keine Behörde mit 1000 Leuten in Berlin, die darüber entscheidet, ob ein Investitionsprojekt in einer Gemeinde richtig oder falsch ist, sondern es gibt natürlich Quoten für die Länder, aber es gibt Kriterien, nach denen dieses Geld ausgegeben wird. Das halte ich für richtig, denn es ist eine gemeinsame Anstrengung. Im Übrigen ist es auch in Ordnung, der Bund hat 10 Milliarden Euro in dieses Programm hineingegeben, dann muss man ihm auch das Recht zubilligen, dass er natürlich auch im Gespräch mit uns darüber entscheiden kann, wohin dieses Geld dann am Ende fließt.
Die grobe Richtung ist klar: Zwei Drittel dieser Mittel sollen nach Vorgaben des Bundes in den Investitionsschwerpunkt Bildung fließen, das heißt Kitas,
Schulen, Hochschulen und Forschung. Ein Drittel kann für die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur eingesetzt werden, insbesondere Krankenhäuser, Städtebau und Lärmsanierung. Die Investitionen sollen so ausgerichtet sein, dass zugleich deutliche Impulse für Klimaschutz und Energieeffizienz gesetzt werden.
Meine Damen und Herren, ich würde gern an dieser Stelle sagen, dass man vor einem Missverständnis warnen muss: Das ist keine Wünsch-dir-was-Veranstaltung. Das ist nicht, ich sage manchmal, ein Programm „Das Dorf soll schöner werden“ oder „Die Stadt soll schöner werden“. Ich warne auch davor, dass jetzt alle loslaufen und sagen, wir haben uns schon immer gedacht, an dieser oder jener Stelle könnte etwas Schönes gemacht werden, und dass wir am Ende einen Katalog von einer Milliarde aufstellen und uns dann nicht daran freuen und es für wichtig halten, 118 Millionen Euro – das ist der bremische Anteil – auszugeben, sondern für 900 Millionen Euro Frust in Bremen erzeugen, das darf nicht sein.
Wir müssen uns alle nach den beiden Voraussetzungen richten, die für diese Investitionen gelten, nämlich sie sollen schnell und wirksam die Binnenkonjunktur erreichen, das ist wichtig, und zwar – das sage ich auch an dieser Stelle – sollen sie in erster Linie die bremische Wirtschaft erreichen, bremische Unternehmen, bremische Handwerker, das ist das Ziel. Wir wollen Arbeitsplätze in Bremen – und Bremerhaven immer mit genannt – sichern, das ist das erste Ziel. Die zweite Voraussetzung: Es muss sich um Investitionen handeln, die nachhaltig für die Zukunft Bremens und auch für die Zukunft dieser Gesellschaft wirken. Diese beiden Voraussetzungen sind wichtig.
Warum sage ich das, und warum ist das so wichtig? Das ist ein Konjunkturprogramm, das auf Pump finanziert wird, das weiß doch jeder. Das ist kein Geld, welches wir aus dem Keller holen, und deswegen muss es auch generationengerecht in die Zukunft gerichtet sein, sonst ist es nicht verantwortlich, auf Kredit zu investieren. Sonst geht es nicht, sonst darf man es nicht tun! Das bedeutet in etwa auch die Begründung, warum zwei Drittel in Bildung und Qualifizierung gehen, denn das ist etwas für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft und kommt gerade der nächsten Generation zugute, und deswegen ist das ein richtiger und wichtiger Schwerpunkt.
Der Senat hat sich sofort an die Arbeit gemacht, nachdem die Umrisse dieses zweiten Konjunkturprogramms deutlich geworden sind. Der Senat hat sich
sofort an die Arbeit gemacht, obwohl, wie ich schon gesagt habe, die Beschlussfassungen von Bundesrat und Bundestag noch ausstehen und obwohl die Verwaltungsvereinbarung, die im Einzelnen definiert, in welche Richtung die Investitionen gehen sollen, noch nicht beschlossen worden ist. Wir wollen aber ohne Zeitverzug, und zwar sofort nach Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat, wenn das Geld zur Verfügung steht, loslegen können. Wir wollen sofort dann Aufträge vergeben können, Ausschreibungen machen können, soweit nötig. Deswegen arbeiten die Ressorts mit Hochdruck an Vorschlägen für Investitionen, die die von mir genannten Voraussetzungen auch erfüllen. Deshalb hat der Senat auch das Gespräch mit den Kammern, Verbänden und Gewerkschaften gesucht, denn wir wollen kein Programm, das in Amtsstuben ausgeheckt wird, sondern wir wollen eines, das auch aus Sicht der Wirtschaft und der Gewerkschaften, der Arbeitnehmer wirkt. Denn das ist der Kern des Programms, um es immer wieder noch einmal zu sagen, Arbeit und Beschäftigung zu sichern. Deswegen wollen wir natürlich auch die Auffassungen der Unternehmensverbände, der Kammern und der Gewerkschaften einbeziehen in unsere Debatte. Wir haben gute Anregungen erhalten, wir werden die Gespräche Anfang Februar weiterführen.
Es geht in diesem Zusammenhang natürlich auch darum, dass wir schnell sind, dass wir uns nicht mit Planungen über Monate beschäftigen, sondern dass wir schnell Aufträge vergeben können. Deswegen reden wir auch – und der Bund hat das für sich schon entschieden – über die Frage, ob man das Vergaberecht für diese Zeit des Konjunkturpakets für ein, zwei Jahre etwas modifiziert, um schneller sein zu können. Ich will an dieser Stelle aber sagen, Vergaberecht ist nicht ein bürokratischer Apparat, auf den man generell verzichten kann. Die kommunale Familie in Deutschland, der Deutsche Städtetag, Gemeindetag und der Landkreistag haben sich sehr, sehr schwer getan mit dem Gedanken, dass wir das Vergaberecht in Deutschland etwas verändern wollen, weil sie sagen, es ist auch ein Garant, erstens für gute Preise und zweitens auch für ordentliche Vergabe.
Aber ich denke, wir sollten darüber nachdenken, wie wir das in Bremen noch etwas schneller machen können für diese Zeit, für diese Ausnahmesituation. Auch darüber wollen wir im Senat sprechen, auch das wollen wir mit den Kammern und Verbänden tun. Ich will mich auch an dieser Stelle bedanken für einen Vorschlag der Handwerkskammer. Die Handwerkskammer hat gesagt, sie meint, dass es gerade in dieser Situation wichtig ist, auch zu berücksichtigen, ob ein Betrieb ausbildet, denn das ist auch ein Zeichen für die Bereitschaft, Zukunftsfähigkeit im eigenen Unternehmen zu zeigen. Ich denke, das ist ein guter Vorschlag, den man aufnehmen sollte.
Ich will darauf hinweisen, dass dieses Konjunkturprogramm mit seinem Investitionsanteil von 180 Millionen Euro für Bremen kein Programm zur Entlastung des bremischen Investitionshaushaltes ist, sondern es ist ein zusätzliches Anreizpaket. Deswegen werden wir zweigleisig fahren. Wir wollen erstens schnellstens die Maßnahmen für das Konjunkturprogramm bestimmen, wir wollen sie ausschreiben und umsetzen, und wir wollen zweitens die aus dem Landeshaushalt zu finanzierenden Investitionen vorantreiben. Wir wollen ein Investitionsprogramm für Bremen für die nächsten Jahre aus einem Guss.
Wir haben die einmalige Chance, mit beiden Teilen, Haushalt und Konjunkturprogramm, in den Jahren 2009 bis 2011 – und ich nenne einmal die Zahl – in einem Umfang von 1,3 Milliarden Euro Investitionen zu organisieren. Wie setzt sich die Zahl zusammen? Aus den Investitionen, die wir im Haushalt 2009 haben, zuzüglich dem, was wir 2009 und 2010 aus dem Konjunkturprogramm haben, zuzüglich den Investitionsanstrengungen in den Jahren 2010 und 2011, die wir im Haushalt haben, macht summa summarum einen Betrag von etwa 1,3 Milliarden Euro. Das ist eine große Zahl, und damit ist auch eine große Verantwortung verbunden.
Ich will jetzt nicht darüber sprechen, wie viel wir für die Vorverpflichtungen der vergangenen Jahre verwenden müssen, das ist auch eine Menge Geld. Wir haben aber eine große Gestaltungsmöglichkeit, und deswegen lassen Sie uns das Konjunkturprogramm im Zusammenhang sehen mit den Möglichkeiten und den Investitionen, die wir aus den Haushalten 2010 und 2011 organisieren! Lassen Sie uns das auch unter den Schwerpunkten sehen, die wir uns, denke ich, gemeinsam vorgenommen haben, nämlich Investitionen in die Infrastruktur zur Schaffung und Sicherung von Existenz sichernden Arbeitsplätzen, Investitionen in die Häfen, damit der Motor der bremischen Wirtschaft weiter gut laufen kann, Investitionen in Bildung und Qualifizierung als Schlüssel der Zukunftssicherung und Investitionen in den ökologischen Umbau und die Energieeinsparung. Das sind die Kriterien, nach denen wir uns insgesamt bei diesen Investitionsanstrengungen richten werden.
Ich will einen letzten Punkt aus dem Konjunkturpaket ansprechen. Das ist die Tatsache, dass die Koalitionspartner in Berlin verabredet haben, eine neue, wirksame Schuldenregel ins Grundgesetz aufzunehmen. Ich begrüße das sehr, weil die aktuelle Krise nicht Anlass sein darf, eine Neuregelung der Verschuldungsgrenzen der öffentlichen Haushalte in Deutschland aufzuschieben. Verschuldungsgrenzen im Haushalt sind nicht Schönwetterveranstaltungen, sondern müssen sich gerade dann bewähren, wenn der Staat aus übergeordneten Gründen, nämlich sol
chen, die wir hier diskutieren, in eine stärkere Verschuldung gehen muss als geplant. Wir müssen auch mit Blick auf spätere Generationen zeigen, dass wir nicht einfach so aus dem Vollen schöpfen, sondern dass wir gleichzeitig – und zwar glaubwürdig – gewährleisten, dass wir das Ziel von ausgeglichenen Haushalten nicht aufgeben!
Ich weise aber für Bremen auf den untrennbaren Zusammenhang in der Frage der Konsolidierungshilfen hin. Die Berliner Koalitionäre haben vereinbart, dass die Frage der Verschuldungsregel im Rahmen der Föderalismuskommission weiter konkretisiert werden soll. Ich bin davon überzeugt, dass wir dort eine Lösung finden, aber eine, die verbunden sein muss mit den Konsolidierungshilfen für die Länder, die aus eigener Kraft – und Bremen gehört dazu – die Einhaltung einer Verschuldungsregel nicht schaffen. Die nächsten Wochen und Monate sind dafür entscheidend, eher die nächsten Wochen, Anfang Februar muss dazu eine Entscheidung fallen. Ich bitte Sie alle um Mitwirkung, dass Bremen dort mit guten Aussichten agieren kann. Ich bitte Sie deswegen um Mitwirkung, weil wir alle in und aus unseren Fraktionen in unsere jeweiligen Parteien hinein auf Bundesebene für die guten bremischen Argumente werben können! Also, ich bitte um Ihre Mitwirkung in diesem Zusammenhang!
Der Senat hat gestern beschlossen, dass er im Bundesrat dem Konjunkturprogramm zustimmen wird. Nach zunächst anderslautenden Meldungen wird die Bundesregierung das Konjunkturpaket voraussichtlich nicht in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungspflichtigen Teil aufschlüsseln, sondern es wird ein Gesamtpaket sein, das zur Abstimmung steht. Sie haben gelesen und gehört, dass der Hamburger Senat sich gestern in entsprechender Weise positioniert hat. Damit dürfte eine Mehrheit im Bundesrat erreichbar sein. 30 Stimmen standen bisher, zweimal drei Stimmen aus Hamburg und Bremen macht 36 Stimmen, das wäre die Mehrheit.
Warum haben wir uns so früh festgelegt? Üblicherweise tun wir das in der Woche vor der Bundesratssitzung. Die Bundesratssitzung wird in einer Sondersitzung voraussichtlich am 20. Februar stattfinden. Wir haben das in Hamburg und Bremen in Abstimmung zwischen den beiden Bürgermeistern und den beiden Finanzsenatoren getan, weil wir das, was auf der Berliner Bühne in dieser Woche angekündigt war, für eine falsche Richtung halten.
Wir halten es für eine falsche Richtung, wenn man – und da schaue ich einmal zu dieser Seite – auf der einen Seite beklagt, dass die Verschuldung zu groß sei, und auf der anderen Seite aber durch weitere steuerliche Maßnahmen dazu beitragen will, dass die Verschuldung immer weiter ansteigt. Das geht nicht, das passt nicht zusammen!
Das können gerade wir in Bremen nicht aushalten. Ich habe Ihnen noch nicht gesagt, dass natürlich auch wir durch die steuerlichen Maßnahmen dieses Paketes – Senkung des Eingangssteuersatzes und Erhöhung des Grundfreibetrages – Steuerausfälle haben werden. Die muss man auch immer mit einrechnen. Es geht nicht! Wenn man den Staat weiter handlungsfähig halten will, muss man diese Formen der Steuersenkung, die auch im Übrigen nicht die Richtigen erreichen, begrenzen. Deswegen hat der Senat gestern gesagt, das Konjunkturpaket, so wie es jetzt vorgelegt worden ist, ist mit der Einschränkung zur Abwrackprämie, die ich genannt habe, ein solches, das zustimmungsfähig ist, das von Bremen seine Zustimmung findet und auf den Weg gebracht wird.
Zusammenfassend gesagt: Das zweite Konjunkturprogramm ist gerade auch für Bremen eine große Chance, wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren, weiter voranzubringen und Arbeit zu sichern sowie Arbeitsplätze zu schaffen. Deswegen, meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam aus dieser Chance für Bremen einen gemeinsamen Erfolg für Bremen machen! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir experimentieren hier heute ein wenig mit diesem Modell der Regierungserklärung. Ich finde, die Rede des Präsidenten des Senats zur Regierungserklärung hat gezeigt, dass es Sinn hat, uns gemeinsam zu verabreden, über dieses Instrument in der Zukunft nicht inflationär, aber zu solch bedeutenden Themen wie heute beizutragen. Ich bin sehr froh, dass wir das heute machen. Die Spielregeln dazu müssen wir vielleicht noch einmal an der einen oder anderen Stelle miteinander besprechen und überprüfen.
Ich bin, ehrlich gesagt, für die Fraktion, meine Kolleginnen und Kollegen, davon ausgegangen, dass sich der Senat an der Redezeit der Parlamentarier orientiert. Deswegen bitte ich den Präsidenten, wenn in dieser ganzen Bandbreite diskutiert wird, vielleicht hinsichtlich der Redezeitvereinbarung ein bisschen Milde walten zu lassen, damit uns Parlamentariern die Gelegenheit gegeben wird, in ausreichendem Umfang auf die Regierungserklärung des Senats zu antworten.
Die Debatte um das Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir hier im Parlament sehr konsensual miteinander geführt. Die Debatte hat zum Ergebnis gehabt, dass nicht nur in Bremen, sondern in allen deutschen Landtagen, aber insbesondere auch in Berlin, schnell und entschlossen gehandelt werden konnte. Wir alle konnten damals nicht vorhersehen, wie die Märkte sich entwickeln, wie die angesprochenen Kreditinstitute auf dieses Gesetz reagieren. Ich aber glaube, man kann auch nach dieser kurzen Zeit schon sagen, es war richtig und vernünftig, dass der Staat schnell und entschlossen gehandelt hat, nicht um dem einen oder anderen Manager in deutschen Banken das Gehalt zu sichern, sondern um den Menschen in unserem Bundesland und in den anderen Bundesländern die Gewissheit zu geben, dass ihre Einlagen sicher sind, dass sie sich auch weiter in Deutschland auf einen funktionierenden Finanzmarkt verlassen können. Das war unsere Aufgabe, dort haben wir schnell und entschlossen gehandelt, und ich muss sagen, es hat sich gelohnt.
In der damaligen Debatte hat schon eine Rolle gespielt, dass wir uns alle auch ein bisschen unsicher waren, wie sich eigentlich diese Finanzmarktkrise auf die deutsche Wirtschaft auswirkt. Deswegen haben wir nicht – anders als andere europäische Nachbarn – sofort, fast panikartig reagiert und Konjunkturprogramme aufgelegt. Es hat den ersten zaghaften Versuch gegeben, beispielsweise bei der vermehrten steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen oder der vor dem Bundesverfassungsgericht erzwungenen Wiedereinführung der Pendlerpauschale, bereits Entlastungsansätze zu setzen. Ich glaube aber, es war bei aller Eile, die geboten war, auch richtig und vernünftig, zunächst einmal abzuwarten, welche Auswirkungen die Finanzmarktkrise eigentlich auf den deutschen Wirtschaftsraum haben wird.
Das, was wir heute miteinander beraten, wird in der veröffentlichten Meinung und sicherlich auch in der einen oder anderen politischen Diskussion ganz häufig verkürzt als Konjunkturpaket II bezeichnet. Dabei, und das will ich aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion hier auch sagen, bleibt ein ganz wesentlicher, aus meiner Sicht der entscheidende Teil der Verabredungen, die in der letzten Woche in Berlin getroffen worden sind, außer Acht. Ich bin sehr froh,
dass der Präsident des Senats auch diese Überlegungen an den Beginn seiner Rede gestellt hat: Bei dem in Berlin beschlossenen Maßnahmenpaket, das als Pakt für Beschäftigung und Stabilität bezeichnet wird, geht es nicht in erster Linie und nicht ausschließlich darum, durch Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern konjunkturelle Effekte durch Binnennachfrage zu erzielen, sondern es geht in erster Linie darum, den Rettungsschirm, den wir zur Sicherung der Finanzmarktstabilität aufgespannt haben, jetzt auch aufzustellen, wenn es darum geht, die Menschen in Deutschland in ihren Beschäftigungsverhältnissen zu sichern und den Bestand von Unternehmen, die diese Beschäftigung garantieren, auch in Zukunft zu gewährleisten. Das ist die vordringliche Aufgabe, und das ist für uns als CDU-Fraktion der wesentliche Bestandteil der Verabredung zu diesem Maßnahmenpaket.
Wie machen wir das? Wir haben den Vorschlag, und ich bin sehr froh, dass der auch in Bremen unterstützt wird, ein Bürgschaftsvolumen zur Verfügung zu stellen, auf das von der Konjunkturkrise betroffene Unternehmen zurückgreifen können. Solche Unternehmen gibt es, die gibt es in Deutschland, die gibt es auch in Bremen und in Bremerhaven. Das sind die Unternehmen, die darauf angewiesen sind, sich für ihre Investitionsvorhaben, aber vielleicht auch in ihrer konjunkturellen Delle – ich hoffe, es bleibt eine Delle – eine Übergangsfinanzierung zu gewährleisten. Sie spüren die Zurückhaltung der Banken, die in Anbetracht der finanzwirtschaftlichen Verwerfungen, aber auch der konjunkturellen Prognosen nicht ganz sicher sind, inwieweit sie den unternehmerischen Planrechnungen trauen können. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland und in Bremen trauen sich gar nicht, für das nächste halbe Jahr zu planen, weil die Zukunftsaussichten tatsächlich so ungewiss sind, dass sie verlässlich nicht planbar sind. Deswegen gibt es Unternehmen, die zwingend darauf angewiesen sind, sich hinsichtlich ihrer Kreditbedarfe zu refinanzieren. Das sind beispielsweise Unternehmen, die sich bisher als der etwas größere Mittelstand selbst über den Kapitalmarkt refinanziert haben.
Versuchen Sie einmal, als deutsches Unternehmen zurzeit am Kapitalmarkt eine Anleihe zu platzieren! Wenn Banken sich nicht einmal untereinander trauen, ist das Vertrauen in eine Unternehmeranleihe auch begrenzt. Oder versuchen Sie, wenn Sie einen bisherigen ausländischen Anteilseigner hatten, der außerhalb von Deutschland Verwerfungen hingenommen hat, die seine Bonität betroffen haben, der selbst ins Trudeln geraten ist, eine Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt über Kreditinstitute zu erhalten! Oder nehmen wir das dritte Beispiel: Sie haben sich bisher aus Konditionsgründen über eine ausländische Bank finanziert. Versuchen Sie einmal, diese Kredit
volumina, nachdem Sie notleidend geworden sind, nicht durch das Unternehmen, sondern durch die finanzierende Bank in Deutschland bei einem Kreditinstitut zu platzieren!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer mittelständische Wirtschaft kennt, der weiß, mit welchen Hürden mittelständische Unternehmen zurzeit zu kämpfen haben, wenn sie ihre laufenden Verpflichtungen finanzieren wollen und wenn sie darauf angewiesen sind, für dringend benötigte Investitionen in ihre Infrastruktur entsprechende Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Deswegen ist das, was wir hier miteinander diskutieren, der Rettungsschirm für Beschäftigung und Wirtschaft, nichts Virtuelles, sondern etwas zwingend Erforderliches. Ich freue mich, dass der Bremer Senat diese Maßnahme mit Nachdruck unterstützt.
Ich will an dieser Stelle aber auch gleich darauf hinweisen, ich halte nichts davon, dass wir jetzt in eine alte ideologische Diskussion kommen nach dem Motto „Die Rolle des Staates in der Wirtschaft“. Ich höre ja insbesondere von der Linkspartei, aber auch von dem einen oder anderen Linken in Deutschland, dass jetzt die Erwartungshaltung herrscht, der deutsche Staat müsse nun auch Unternehmer werden.