Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie wir im Dezember in der Debatte zum Ressortzuschnitt des Ressorts Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hören konnten, gilt ja angeblich: Die Steuerungsfähigkeit des Ressorts ist sicher! So konnten wir es zumindest vernehmen. Bei dem Thema, um das es hier geht, warten wir noch etwas auf die entsprechende Steuerung.
Zum März 2008 lief das Beschäftigungsprogramm „Bremen produktiv und integrativ“ an, in den Stadtteilen wurden große Hoffnungen darauf gesetzt, weil hier endlich sozialversicherungspflichtige Maßnahmen eingesetzt wurden. Die Enttäuschung war umso größer, als die frisch Beschäftigten ihre ersten Lohnzettel zu sehen bekamen. Die überwiegende Mehrheit von ihnen erhält etwa 770 Euro netto. Sie stellen sich damit deutlich schlechter als beispielsweise mit Arbeitslosengeld II plus Ein-Euro-Job und müssen weiterhin bei der BAgIS oder bei der ARGE Bremerhaven aufstockende Hilfen beantragen.
In der Planung wurde für einfache Tätigkeiten mit einem Brutto von 1200 Euro gerechnet. Dass die Betroffenen so wenig erhalten, liegt an einer uralten Entgeltordnung des Verbands Bremischer Beschäftigungsträger, heute Verband Arbeitsmarktpolitischer Dienstleister. Diese Entgeltordnung sieht nur 1000 Euro für einfache Tätigkeiten vor, was von der BAgIS deshalb als ortsübliches Entgelt angesehen wird. Der Träger darf also nicht mehr bezahlen, auch wenn er es wollte. Und das ist das Problem. Worauf wir jetzt warten, ist die Lösung, die aber bislang nicht zustande kommt, Frau Senatorin!
Innerhalb des Ressorts scheint nicht einmal Einigkeit darüber zu bestehen, was das Problem ist. So wurde Quartiersmanagern und Stadtteilgruppen signalisiert: Wir arbeiten daran, die Lohngruppen so anzuheben,
damit zumindest Alleinstehende aus dem Hilfebezug herauskommen. Gleichzeitig bekamen wir als Fraktion aber auf eine Anfrage vom Ressort die Antwort: Wir arbeiten an gar nichts, weil wir uns nicht in Tarifverhältnisse einmischen! Ja, was denn nun?
Mit Tarifautonomie hat das Ganze aber überhaupt nichts zu tun. Es gibt zwar einen Manteltarifvertrag zwischen Beschäftigungsträgern und ver.di, die Entgelttabelle dagegen ist aber nicht Bestandteil des Tarifvertrags, sondern nur eine Vereinbarung der Beschäftigungsträger. Deren Verhandlungspartner ist bekanntlich das Ressort, weil dort die Höhe der Zuschüsse festgesetzt wird. Auf Druck des Ressorts wurde nämlich 2005 die Entgeltordnung sogar abgesenkt – hört, hört! –, weil die Zuschüsse auch gesenkt wurden. Daran erinnert sich aber heutzutage im Ressort offenbar niemand.
Noch einmal zur Lösung! Wenn man zumindest annähernd Armutsfestigkeit erreichen will, müssen die Entgelte angehoben werden, dafür müssen auch die Zuschüsse erhöht werden. Unterm Strich kostet es die Stadt gar nicht einmal mehr Geld, denn was das Land mehr ausgibt, um die Entlohnung zu erhöhen, spart die Kommune an den aufstockenden Hilfen zum Lebensunterhalt. Die Berechnung ist bekanntlich natürlich etwas komplizierter, aber die Richtung stimmt. Im Ressort gibt es aber auch Stimmen, die sagen: Auch wenn wir es uns leisten können, soll es nicht gemacht werden. Wir wollen die Löhne in den Beschäftigungsprogrammen gar nicht armutsfest machen, weil es ja auch andere Beschäftigte gibt, deren Lohn nicht für das Existenzminimum reicht. Diese Argumentation finden wir, ehrlich gesagt, wenig hilfreich und erinnern an dieser Stelle gern noch einmal an die Selbstverpflichtung des Senats, in seinem Einflussbereich für Mindestlöhne einzutreten. Die Beschäftigungsprogramme sind definitiv im Einflussbereich des Senats!
Um diesem Hin und Her ein Ende zu bereiten, damit die Betroffenen endlich von der BAgIS und der ARGE loskommen, bevor ihre Maßnahme wieder zu Ende geht, haben wir den vorliegenden Antrag eingebracht.
Darin wird der Senat aufgefordert, sich für eine armutsfeste Entlohnung in dem Beschäftigungsprogramm einzusetzen und zwar wenigstens so, dass Alleinstehende aus dem Hilfebezug herauskommen. Der Senat wird aufgefordert, mit dem Verband Arbeitsmarktpolitischer Dienstleister eine Änderung der Vergütungsgruppen zu vereinbaren und dafür gegebenenfalls die Zuschüsse anzuheben – wie gesagt, den Haushalt kostet es unter dem Strich nicht mehr. Außerdem wird der Senat aufgefordert, den Umfang des Programms durch Umwidmung innerhalb des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms entsprechend anzuheben, damit keine Stellen im Programm gestrichen werden müssen. Eigentlich ist es ganz ein
fach, aber für viele Menschen, gerade in den sozial betroffenen Stadtteilen, wäre es eine ganz wesentliche und wichtige Verbesserung, ein sehr konkreter Beitrag zur Armutsbekämpfung und ein Ausdruck des Respekts vor denen, die es nach Zeiten der Arbeitslosigkeit in eine, wenn auch geförderte, Beschäftigung geschafft haben und dort eine sehr gute Arbeit leisten. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mich auf eine etwas längere Debatte eingestellt, bis zu dreimal bis zu fünf Minuten, nach Ihrem Vortrag, Frau Nitz, werde ich mich jedoch kürzer fassen. Eigentlich wollte ich über Arbeitsmarktelemente reden, über schlecht bezahlte Leistungen nach Paragraf 16 a, über Ein-EuroJobs oder über staatliche Leistung und soziale Beschäftigung.
Nachdem ich mir Ihren Antrag noch einmal vorgenommen habe, sehe ich im Absatz 2, dass Sie ausschließlich auf die 1000-Euro-brutto-Maßnahmen eingehen, das sind die 16-a-Maßnahmen für meistens junge Leute, die keinerlei Beruf oder Ausbildung haben und die wir das erste Mal in sozialversicherungspflichtige Arbeit schicken. Sie haben völlig Recht, diese Leute bekommen nur 770 Euro heraus, das sind mindestens 200 Euro in der Regel – es können auch nur 180 Euro sein – unter dem eines Ein-Euro-Jobs. Aber – auch das sagen Sie – diese Menschen können die Zuschüsse bei der ARGE oder der BAgIS beantragen, dann haben sie den Ausgleich zunächst einmal nach dem Arbeitslosengeld II, und sie bekommen auch die Differenz für die Ein-Euro-Jobs ersetzt, sodass sie mit diesen gleichgestellt werden; es gibt da keine Unterschiede. Dass es für sie vielleicht ein anderes Verfahren ist, wenn sie dieses Geld gleich bekommen würden, mag sein, aber einen Unterschied für die Betroffenen gibt es absolut nicht, denn sie bekommen beide genau das gleiche Geld. Das heißt, die Beschäftigten haben von Ihrem Antrag, den Sie hier stellen, gar nichts.
Ich gehe jetzt einmal auf den ersten Absatz ein, in dem Sie sagen, dass zumindest alleinstehende Beschäftigte nicht mehr auf ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind. Wie ich eben gesagt habe, ist dies das Einzige, das sich ändert, mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung mit Sicherheit ein höheres Aufkommen und viel mehr Arbeit hat, aber dass der Beschäftigte keinerlei Vorteile hat, sondern unter dem Strich das gleiche Ergebnis herauskommt wie bei dem, was Sie hier beantragen. Ihre Behauptung, dass es haushaltsmäßig kontraproduktiv sei, kann ich nicht so schnell beurteilen. Wenn Sie sagen,
dass es aus den Hilfen zum Lebensunterhalt von der Kommune mit 71 Prozent bezahlt wird, dann frage ich Sie: Wie hoch ist dann der Zuschuss aus dem Landeshaushalt? Könnte der nicht vielleicht sogar 100 Prozent betragen? Könnte es nicht sein, dass das vielleicht sogar teurer ist? Wie gesagt, ich weiß es nicht genau, es gilt zu überprüfen.
Im zweiten Absatz fordern Sie den Bruttolohnausgleich, nämlich die Vollfinanzierung von Arbeitsplätzen, indem Sie auch die Arbeitgeberzuschüsse an die Träger geben wollen, das steht hier wortwörtlich. Wenn Sie die Arbeitgeberzuschüsse weggeben, verstoßen Sie vollständig gegen die Vorgaben des Paragrafen 16 a. Der Paragraf 16 a ist ein Bundesprogramm und wurde nicht auf das Land konzipiert, er hat klare Voraussetzungen. Das Land Bremen umgeht diese Voraussetzungen schon, die 25-prozentige Beteiligung der Arbeitgeber an diesem Programm wird nämlich in Bremen schon extra bezuschusst, und die 1000-Euro-Maßnahmen sind auch nur sehr gering. Ich sagte es bereits, in Bremen werden für meist ungelernte Jugendliche bis 25 Jahren fast alle Maßnahmen darüber hinaus bezahlt. Es gibt keinen Verheirateten mit einer 1000-Euro-Maßnahme in dieser Stadt.
Und dann kommt der Punkt 3, „Bremen produktiv und integrativ“, und hier muss ich mich ein wenig wundern. Sie waren doch in den Deputationssitzungen dabei, Sie wissen doch, wie weit gerade dieser Bereich gekürzt worden ist! Sie wissen doch, wie viele Träger gar keine Zuschüsse mehr bekommen haben, Sie wissen auch, wie viele Träger in der Umsetzung genau aus diesem Topf, wo die Kürzungen stattgefunden haben, wo wenig Geld da ist – –. Wenn noch irgendwo etwas übrig sein sollte, dann sollte es für Ergänzungen bei den Trägern für die Schaffung und Umsetzung von Arbeitsplätzen verwendet werden, aber doch weiß Gott nicht als Lohnersatzleistung!
Ich denke, Sie müssten wissen, dass „Bremen produktiv und integrativ“ nicht gerade mit Geld gesegnet ist. Wir könnten dort keine Zuschüsse weitergeben, und wir sollten es auch nicht tun, denn diese Gelder sind für andere Dinge da. Aus diesem Grund sagen wir, dass der Antrag keine Substanz hat und nichts für die Beschäftigten verfolgt. Der Mensch wird hier nicht weiter gefördert, es geht nur um mehr Kosten und mehr Verwaltungsarbeit, und aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab.
Konstruktion des Programms, das hier in Rede steht, nämlich „Bremen produktiv und integrativ“, ja bereits selbst einmal im Rahmen einer Anfrage thematisiert. Wir haben seinerzeit deutlich gemacht, dass wir es ein wenig problematisch finden, dass die Zahl der Plätze, die insgesamt im Programm zur Verfügung stehen, eher zurückgegangen ist, als dass es mehr Plätze sind, und dass auch an den Regiemitteln für die Träger dort ganz erheblich gespart worden ist. Diese Kritik erhalten wir aufrecht.
Zu dem Antrag der LINKEN muss eines konstatiert werden: Ich glaube, es wird deutlich, dass wir ein grundlegend unterschiedliches Verständnis von dem Begriff Armut und damit auch von den Konsequenzen haben, die daraus zu ziehen sind.
Der Armutsbegriff, der in Deutschland gängigerweise im wissenschaftlichen Bereich verwendet wird, bezieht sich explizit auf einen Mangel an Verwirklichungschancen. Ich glaube, das ist etwas, das man sich in Erinnerung rufen sollte. Bei Armut als Phänomen geht es nämlich nicht nur um einen Mangel an Geld, so wie DIE LINKE uns immer deutlich machen will. Dies ist, glaube ich, ein Missverständnis, dem Sie aufsitzen; nur so erklärt sich der Antrag, den Sie uns heute vorgelegt haben.
Das Ziel beschäftigungspolitischer Programme ist doch, Menschen mehr Verwirklichungschancen zu bieten, nämlich durch Qualifizierung und Weiterqualifizierung. An diesem Ziel halten wir als FDP auch fest, denn dann macht es auch Sinn, wenn man die Mittel, die dort aus dem ESF hineingestellt werden, aber auch kommunale Mittel, zielgerichtet darauf konzentriert, dass die Menschen etwas lernen, etwas mitnehmen, ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und Vermittlungshemmnisse beseitigt werden. Deshalb ist es eben nicht die erste Priorität, dass jeder möglichst viel Geld mit nach Hause nimmt, so sehr auch wir es den Menschen, die sich in diesen Maßnahmen befinden, gönnen würden, aber der Fokus kann nicht darauf liegen, weil das Ziel dieser Programme darin besteht, den Arbeitsmarkt an dieser Stelle weiterzuentwickeln, damit die Beschäftigten in diesem Sinne profitieren können.
Eines möchte ich zu Ihrem Vorschlag, den Sie als Fraktion DIE LINKE gemacht haben, auch sehr deutlich sagen: Es sind ja oft Personen mit gravierenden Vermittlungshemmnissen, sonst würden sie so einen Platz überhaupt nicht bekommen, und es sind Personen, die die Produktivität, die normale Arbeitnehmer in normalen Beschäftigungsverhältnissen aufbringen,
im ersten Arbeitsmarkt eben nicht erbringen können. Deshalb ist es auch notwendig, dass sie einen gewissen Abstand zu den Löhnen und Gehältern haben, die die Beschäftigten in vergleichbaren Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt bekommen, das möchte ich deutlich sagen, dazu stehen wir auch als FDP-Fraktion. Es kann doch nicht sein, dass die Friseurin oder die Fachverkäuferin plötzlich feststellen muss, dass sie weitaus weniger Geld zur Verfügung hat als jemand, der in einem öffentlichen Beschäftigungsprogramm beschäftigt ist. Das, denke ich, wäre kaum zu vermitteln, und das kann ja auch nicht Ihr Ziel sein! Der Ansatz der FDP-Fraktion besteht deshalb darin, dass wir Beschäftigungsprogramme mit dem Ziel von mehr Qualität für die einzelnen Beschäftigungsangebote weiterentwickeln wollen. Deshalb werden wir Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, auch nicht zustimmen! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Programm „Bremen integrativ und produktiv“ – daran möchte ich am Anfang noch einmal erinnern – verbindet zwei ehrgeizige und sozial sinnvolle und wichtige Ziele, nämlich einmal, Langzeitarbeitslosen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die so keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, eine sinnvolle Tätigkeit in einer öffentlich geförderten Beschäftigung zu gewähren und außerdem wichtige soziale Projekte in den Stadtteilen in Gang zu setzen und zu fördern. Ich freue mich erst einmal sehr, und das möchte ich ausdrücklich sagen, dass nach einigen Anlaufschwierigkeiten dieses Programm jetzt sehr gut ins Laufen gekommen ist und in den Stadtteilen auch schon sehr viel Gutes damit getan wird.
Wir haben allerdings auch – und das ist auch mein Anliegen gewesen – immer mit der Gewährleistung von sozialversicherter Beschäftigung im Gegensatz zu den sogenannten Ein-Euro-Jobs das Ziel verbunden, die Menschen aus dem Hilfebezug herauszubekommen, dass sie also in einem richtigen Arbeitsverhältnis stehen und ihr richtiges, eigenes Geld verdienen und nach Möglichkeit ihre Existenz damit auch sichern können. Insofern hat ein solcher Antrag zunächst einmal auf meiner Seite durchaus Sympathien. Ich habe mich in der Deputation auch mehrfach damit beschäftigt. Allerdings muss ich dann eben auch sagen, dass der Antrag – der in dieser Form sagt, öffentlich geförderte Beschäftigung sei grundsätzlich so auszustatten, dass die Menschen aus dem Hilfe
bezug herauskommen –, wie er hier von den LINKEN vorgelegt worden ist, nicht zu unterstützen ist. Ich will das kurz begründen.
Wir haben hier, wie gesagt, Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen, die nach dem Tarifvertrag des VBB bezahlt werden. Diese Menschen werden, da sie eben mehrfache Vermittlungshemmnisse haben und im Allgemeinen nicht qualifiziert sind, häufig in der Vergütungsgruppe 3 eingruppiert. Es ist in der Tat so, dass ihnen ein Nettobetrag übrig bleibt, bei dem sie noch ergänzend Hilfe bekommen. Ich muss allerdings auch sagen, dass auch bei einer höheren Vergütung, von 1200 oder 1300 Euro, die Menschen noch nicht aus dem Hilfebezug herauskommen. Ich muss dann eben auch sagen, dass eine so hohe Vergütung nötig wäre, um wirklich keinen Anspruch mehr auf ergänzende Hilfe zu erlangen, dass das meiner Meinung nach auch nicht mehr zu rechtfertigen ist im Vergleich mit Löhnen, die auf dem normalen Arbeitsmarkt gezahlt werden.
Ich rede da nicht von Niedrigstlöhnen, und ich spreche noch nicht einmal vom Mindestlohn von 7,50 Euro. Auch der Mindestlohn von 7,50 Euro würde nicht ausreichen für Alleinstehende. Ich will als Beispiel – um das hier ein bisschen plastisch zu machen – die Verkäuferin anführen, die bei Aldi an der Kasse sitzt und mit ihren Beiträgen und Steuern – und da werden ja Beiträge und Steuern gezahlt – bei einem Stundenlohn von 8,38 Euro und einem Bruttoeinkommen von 1318 Euro letztendlich auch diese öffentlich geförderte Beschäftigung mitfinanziert. Auch diese Verkäuferin an der Kasse kommt nicht auf einen Nettolohnbetrag, der nötig wäre, um keinerlei Ansprüche mehr an eine Transferleistung zu gewährleisten. Diese Menschen, die zu bescheidenden Löhnen arbeiten, werden in ganz vielen Fällen, da bin ich ziemlich sicher, nicht wahrgenommen. Ich bin allerdings auch sehr dafür, dass wir es hinbekommen, die Löhne im ersten Arbeitsmarkt so zu erhöhen, dass Menschen ein gesichertes Existenzminimum haben.
Ich halte es aber nicht für richtig – und so muss ich den Antrag der LINKEN verstehen –, öffentlich geförderte Beschäftigung unter dem Aspekt, dass wir auch Arbeitsmöglichkeiten für Menschen schaffen, die eben auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben, und denen wir zusätzliche Chancen geben wollen, so zu erhöhen, dass sie dann in eine bessere Situation kommen als diejenigen, die zu normalen tariflichen Löhnen arbeiten und dies letztlich finanzieren müssen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Allerdings, denke ich, ist es sinnvoll, diesen Tarifvertrag einmal mit dem VBB zu überprüfen, dass eine Angleichung an inzwischen erfolgte Preiserhöhungen vorgenommen werden kann. Ich könnte mich auch damit anfreunden zu sagen, dass Leistungsprämien in bestimmten Fällen, bei denen auch besonders gute Arbeit in den Stadtteilen geleistet wird und damit Motivation gestärkt und Arbeit anerkannt wird, zur Verfügung gestellt werden.