Protokoll der Sitzung vom 29.04.2009

(Beifall bei der CDU)

Wir haben aber mehrfach klar erklärt, dass für uns eine Gleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften wichtig ist, dass aber eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, auch nicht von Eingetragenen Lebenspartnerschaften, mit der Ehe nicht infrage kommen kann. Da unsere christlichen Werte hier angesprochen worden sind, gerade diese bedingen es, dass wir die Ehe als ein höheres Gut verstehen als alternative Lebensformen.

(Beifall bei der CDU)

Wir respektieren sehr wohl diese eben genannten anderen Formen und anderen Lebensentwürfe, die Menschen haben können. Wir erkennen an, dass in

diesen Beziehungen Werte gelebt werden und dass diese Werte auch schutzbedürftig sind. Es stellt sich für uns nur die Frage, ob und wie solche alternativen Lebensentwürfe in der Verfassung gesichert werden können, eben gerade um sie vor Diskriminierung zu schützen, und dazu haben wir sehr wohl einen Vorschlag gemacht.

Sehr geehrte Koalitionsvertreter, im Laufe der Diskussion im Ausschuss mussten auch Sie erkennen, dass das Ziel, was Sie eigentlich hatten, nämlich alle alternativen Lebensformen durch die Verfassung zu schützen, verfassungsrechtlich nicht möglich ist, dass es nämlich mit dieser Form nicht im Einklang mit Artikel 6 Grundgesetz gestanden hätten, sondern dass Sie nur einen Schutz erreichen können für die Eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Einen Schutz, der nicht eine Gleichstellung bedeutet, halten wir für diese Eingetragenen Lebenspartnerschaften für richtig und angebracht, denn das sind Lebensentwürfe, die sich dadurch auszeichnen, dass Menschen auch vor dem Gesetz gegenseitig Verpflichtungen übernehmen und dass sie Verantwortung übernehmen und dazu stehen, dass aber für diese Menschen das Institut der Ehe eben nicht zur Verfügung dazu steht! Das ist etwas, was wir auch würdigen wollen. Um dies zu erreichen, haben wir einen Vorschlag gemacht, aber mit diesem Vorschlag haben Sie sich in der Debatte überhaupt nicht auseinandergesetzt.

Wir haben vorgeschlagen, den Artikel 21 der Landesverfassung wie folgt zu formulieren. Absatz 1: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz staatlicher Ordnung. Absatz 2: Eingetragene Lebenspartnerschaften haben Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung. Insofern wäre es ganz gut gewesen, anstatt uns das Bestreben nach Schutz hier abzusprechen, das so zu zitieren. Eine solche Formulierung des besonderen Schutzes der Ehe findet sich im Übrigen in sämtlichen elf Bundesländern, die diesbezüglich eine Regelung in ihrer Landesverfassung haben, in Berlin zum Beispiel, das als einziges Land neben Brandenburg Lebensgemeinschaften in der Verfassung erwähnt. Leider ist uns die Koalition nicht gefolgt. Ich finde es bedauerlich, dass Rot-Grün diesen besonderen Schutz der Ehe abgelehnt hat. Es hätte Sie nichts gekostet, denn das, was Sie jetzt machen, hat ja das Ziel, das wir alle haben, Diskriminierung zu vermeiden. Andere Auswirkungen hat die Änderung der Verfassung nicht.

(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Das macht doch gar keinen Unterschied, Frau Winther!)

Doch, es macht einen erheblichen Unterschied, und es ist schade, dass Sie das immer noch nicht verstanden haben!

(Beifall bei der CDU)

Schließlich finde ich es schon beachtlich, dass Sie sich hier verweigern, eine Formulierung aus dem Grundgesetz zu übernehmen. Dort steht, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Ich weiß, Sie haben einen anderen politischen Willen, und es ist bedauerlich, dass wir hier nicht zu einer Einigung gekommen sind, aber aufgrund dieser unterschiedlichen Ansichten können wir dem Gesetz nicht zustimmen. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Winther, ich habe mit keinem Wort der CDU-Fraktion abgesprochen, dass sie einen Diskriminierungsschutz in die Verfassung einsetzen wollte. Ich habe aber darauf hingewiesen – und ich glaube, wenn Sie ehrlich sind, geben Sie das auch zu –, für Sie, und das ist eben auch noch einmal deutlich geworden, gibt es einen vorgeblich verfassungsrechtlichen Unterschied zwischen der Ehe und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft,

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Richtig!)

Sie nicken, und für den Rest des Hauses gibt es diesen Unterschied nicht!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Das unterscheidet uns, und das kann man doch hier auch offen benennen! Wenn man es offen benennt, dann muss man auch sagen, wir folgen Ihnen eben nicht dabei, die Ehe auf landesverfassungsrechtlicher Ebene anders auszugestalten, sondern wir wollen die Gleichstellung, und dabei ist es zu bewenden. Das ist die Frontlinie, an der wir hier entlang diskutieren. Ich fand auch nicht, dass ich jetzt irgendwie dargestellt habe, dass Sie sich nicht eingebracht oder dass wir Ihre Argumente nicht gewürdigt haben, sondern der Rest dieser Bürgerschaft hat einfach eine andere Auffassung als die CDU-Fraktion. Das akzeptiere ich, das müssen Sie auch akzeptieren, und ich finde, dieses Gesetz, so wie es vorliegt, ist gut, und es ist ein Schritt für die Gleichstellung von Homosexuellen in diesem Land, und ich werbe jetzt dafür, entsprechend darüber abzustimmen. – Danke!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es hat zu diesem Thema eine lan

ge – und ich will das noch einmal sagen – und sehr ernsthafte Diskussion gegeben. Ich glaube, es ist auch wichtig und richtig, hier noch einmal sehr deutlich festzuhalten: Es ist niemand da, der hier leichtfertig eine Gesetzesänderung vornimmt, sondern sie erfolgt vor dem Hintergrund einer sehr langen und ernsthaften Diskussion. Da möchte ich auch allen Dank sagen, die sich daran beteiligt haben.

Allerdings will ich das aufnehmen, was ich in Ihrem letzten Redebeitrag, Frau Winther, auch so ein bisschen – gestatten Sie mir, wenn ich das so sage – als Wertung herausgehört habe, dass die Lebenspartnerschaft und die Ehe einen deutlichen Unterschied darstellen. Das haben Sie auch durch Ihren Applaus noch einmal deutlich gemacht und unterstrichen, und gerade das ist es, was mit diesem Antrag gesagt werden soll, was wir nicht wollen.

Ich will hier auch noch einmal ganz deutlich sagen, der Familienbegriff als solcher ist ein anderer geworden, Lebensformen haben sich verändert. Menschen stehen füreinander ein, Menschen tragen füreinander Verantwortung, und das ist letztendlich das Fundament für eine funktionierende Gesellschaft. Deswegen ist es mir wichtig, und deswegen begrüße ich diesen Antrag, der hier eingebracht worden ist, und ich hoffe, dass er auch die entsprechende Zustimmung findet. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/508 durch die Drucksache 17/714 erledigt ist, lasse ich jetzt über den Gesetzesantrag mit der Drucksachen-Nummer 17/714 in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, Drucksache 17/714, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung Kenntnis.

Strafverschärfung bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte

Antrag des Abgeordneten Timke (BIW) vom 9. März 2009 (Drucksache 17/712)

Wir verbinden hiermit:

Ausmaß und Strafverfolgungsmöglichkeiten von Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 28. April 2009 (Drucksache 17/768)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Pro Jahr werden in Deutschland etwa 30 000 Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte begangen. In Bremen wird täglich eine Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte begangen, zwischen den Jahren 2003 und 2007 sind dabei etwa 200 Polizeibeamte teilweise schwer verletzt worden. Das hat mich dazu bewogen, heute den Antrag zu stellen, den Straftatbestand des Paragrafen 113 Strafgesetzbuch, und hier hauptsächlich Absatz 2, dahingehend zu ändern, dass die Mindeststrafe für derartige Delikte von sechs Monaten auf ein Jahr erweitert wird.

Ich freue mich natürlich, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gleich reagiert haben und kurz vor Toresschluss noch einen eigenen Antrag eingereicht haben. Das zeigt, wie wichtig dieses Thema ist. Schade finde ich, dass es jetzt kurz vor Toresschluss kommt, denn Sie, Herr Günthner, und Ihre Fraktion hätten ja schon zwei Monate Zeit gehabt, hier zu reagieren.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Das hat damit doch nichts zu tun!)

Das Thema war im Dezember en vogue, die CDU hatte ja ebenfalls seinerzeit mitgeteilt, dass sie eine Strafverschärfung für sinnvoll hält, und wir hätten über diesen Antrag sicherlich gemeinsam beraten können. Jetzt kommt dieser Dringlichkeitsantrag kurz vor To

resschluss herein, ich freue mich darauf, mit Ihnen darüber zu sprechen. Ich werde weiterhin fordern, dass der Straftatbestand des Paragrafen 113 Absatz 2 verschärft wird, wie in meinem Antrag ausgeführt. Zusätzlich bitte ich in meinem Antrag darum, Herrn Innensenator Mäurer als Vorsitzender der Innenministerkonferenz zu bitten, die anderen Innenminister aufzufordern, ebenfalls einer Straftatverschärfung zuzustimmen, denn es ist nicht einzusehen, dass Polizeibeamte geschlagen, getreten oder anderweitig verletzt werden. – Herzlichen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.