Protokoll der Sitzung vom 27.05.2009

In der Vergangenheit gab es Probleme mit Straftätern, bei denen im Urteil weder die Sicherungsverwahrung angeordnet noch ein Vorbehalt eingefügt worden war, aber bei denen sich die Wiederholungsgefahr während der Strafhaft als sehr wahrscheinlich herausgestellt hat. Dieses Problem wurde mit der Aufnahme der Möglichkeit zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung in das Strafgesetzbuch gelöst. Es gibt daher überhaupt keine Gesetzeslücke, Herr Tittmann, die beseitigt werden müsste. Wir haben ein Strafrecht, dass alle Eventualfälle berücksichtigt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Grundsätzlich soll auch die unbefristete Unterbringung in Sicherungsverwahrung zehn Jahre nicht über

schreiten. Wenn nicht mehr die Gefahr besteht, dass der Täter auch weiterhin erhebliche Straftaten begeht, wird er entlassen und unter Führungsaufsicht gestellt, was Sie eben als unerträglich bezeichnet haben. Besteht die Gefahr fort, kann die Strafhaft auch über zehn Jahre verlängert werden. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 entschieden. Je länger die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung andauert, desto strenger sind die Voraussetzungen für eine Fortdauer zu prüfen, so das Bundesverfassungsgericht. Verweigert zum Beispiel ein Straftäter therapeutische Maßnahmen, so wie Sie es eben gesagt haben, oder kündigt er sogar weitere Straftaten nach seiner Entlassung an, sind das eindeutige Indizien, die die weitere Sicherungsverwahrung begründen. Auch sonst kann das Gericht aus dem Verhalten des Straftäters in der Strafhaft und in der Sicherungsverwahrung, aus seiner Auseinandersetzung mit Straftaten hinreichende Hinweise entnehmen, um beurteilen zu können, ob der Straftäter in der Lage ist, künftig straffrei zu leben. Das Gericht hat alle Möglichkeiten, die Sicherungsverwahrung, wenn nötig, zu verlängern oder nachträglich anzuordnen. Nach alldem ist klar, Herr Tittmann, dass Ihrem Antrag jegliche Substanz fehlt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD, bei der CDU, bei der LINKEN und bei der FDP)

Weder gibt es Gründe, den Strafrahmen für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu verschärfen, noch gibt es Lücken bei der Sicherungsverwahrung, die geschlossen werden müssten. Wir können mit dem gegenwärtigen Strafrecht die Schwere der Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung angemessen sanktionieren und unter Wahrung der Menschenrechte der Straftäter auch die Bevölkerung vor weiteren Straftaten schützen. Wir lehnen daher Ihren Antrag, wie Sie schon vermutet haben, ab.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD, bei der CDU, bei der LINKEN und bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ja sehr schön, was Sie da eben märchenhaft vorgelesen haben. In der Realität sieht das aber ganz anders aus. Jeder unserer Bürgerinnen und Bürger weiß das, nur die Grünen wollen oder können das nicht wissen, und da frage ich mich, wo leben Sie eigentlich, in welcher Welt leben Sie! Ich weiß auch überhaupt nicht, warum Sie diesen wichtigen Antrag von mir wieder einmal ablehnen wollen. Ich kann Ihnen aber garantieren, ich werde noch so lange solche Anträge ein

bringen, bis der Letzte es kapiert hat, dass diese Gesetzeslücken immer noch vorhanden sind.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das war die Rechtslage! – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Mit Recht und Gesetz haben Sie es nicht so! – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das war die reine Rechtslage!)

Bleiben Sie doch ruhig, machen Sie sich doch nicht zum Parlamentskasper!

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Der sind Sie selbst!)

Tatsachen sind, dass diese gravierenden Gesetzeslücken auch heute noch vorhanden sind, das habe ich Ihnen doch eben deutlich gemacht, zweitens, dass alle Parteien zum Schaden und zum Nachteil unserer Kinder zwar über das sehr wichtige Thema schon seit Jahren unendlich lang diskutieren und es zerredet haben, aber bis heute zum Schutz unserer Kinder überhaupt nichts Effektives und Wirkungsvolles passiert ist. Sie haben nicht gehandelt, denn ansonsten hätten Sie ja die eben von mir genannten Gesetzeslücken schon seit Jahren abgeschafft, oder Sie hätten sie abschaffen müssen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Haben Sie überhaupt Ohren, um zuzuhören?)

Das haben Sie bis heute nicht getan, Sie haben immer nur darüber geredet, ohne effektiv zu handeln.

Drittens sollten die verantwortlichen Politiker aller Parteien, besonders die Grünen, nicht immer nur dann mit einem weinerlichen und gruseligen Gesicht und einer Betroffenheitsmiene vor die Kamera treten, wenn irgendwo etwas Schlimmes passiert ist, und wieder einmal politische Maßnahmen versprechen, wenn es für die betroffenen Opfer, sprich kleine Kinder, missbrauchte oder getötete Kinder, wieder einmal zu spät ist. Viertens gibt es für Sie überhaupt keinen vernünftigen Grund, diesen Antrag wieder einmal abzulehnen, nur weil er von mir kommt.

(Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Das reicht allein als Grund!)

Schreien Sie doch nicht so herum, bleiben Sie ruhig, ich bleibe doch auch ruhig!

(Zuruf vom Bündnis 90/Die Grünen: Leider nicht!)

Wie Sie sich benehmen, ist Ihnen anscheinend das Schicksal kleiner missbrauchter Kinder und Opfer völ

lig egal, sonst würden Sie sich anders verhalten und sich nicht darüber lustig machen. Dass die Grünen meinen Antrag ablehnen, kann ich mir schon sehr gut vorstellen.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Diese Phrasen bin ich nicht mehr bereit hinzunehmen! Das reicht jetzt! – Glocke)

Die Grünen haben sich ja meines Erachtens schon immer viel mehr Sorgen um die Täter als um die Opfer gemacht. Als Beweis meiner eben gemachten Aussagen darf ich, Herr Präsident, folgende Anfrage vom Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/698, mit Ihrer Genehmigung zitieren, man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen, es ist gut, dass die Öffentlichkeit mithört, Kleine Anfrage, Bündnis 90/Die Grünen: „Strafvollzug von Sexualstraftätern. Menschen, die wegen Sexualdelikten verurteilt wurden, haben unter Strafgefangenen häufig einen besonders schweren Stand oder eine schwierige Position. Sie laufen Gefahr“ – um Gottes Willen! –, „dort selbst Opfer von Gewalt durch Mitgefangene zu werden.“ Um Gottes Willen! „Dem vorzubeugen,“ und so weiter, und so weiter, jetzt kommt natürlich wieder das Übliche von den Grünen, „fragen wir den Senat: Werden besondere Vorkehrungen für die Sicherheit von Sexualstraftätern gegenüber Mithäftlingen getroffen? Hat es Fälle von Gewalt von Mithäftlingen gegenüber einzelnen Sexualstraftätern in den letzten zwei Jahren gegeben? Wie ist darauf reagiert worden? Werden die Täter psychotherapeutisch behandelt?“ und so weiter.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie würden sie gern zum Lynchen freigeben! – Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Auch so etwas macht blind!)

Diese Anfrage der Grünen ist für mich ein eindeutiger Beweis für die Richtigkeit meiner eben gemachten Aussagen. Falls ich damit falsch liege, können Sie ja einmal nach vorn kommen und das richtigstellen, das glaube ich aber nicht. Für Sie steht Täterschutz an erster Stelle, Opferschutz an zweiter Stelle, das ist für mich unerträglich, denn unsere Kinder sind das Wertvollste und Schützenswerteste, was es in unserer Gesellschaft überhaupt gibt. Darum muss ohne Wenn und Aber Opferschutz vor Täterschutz gehen, also reden Sie hier nicht nur über Opferschutz, sondern handeln Sie auch endlich danach und stimmen Sie meinem Antrag einstimmig überparteilich zu! Er ist nämlich zu wichtig, als von Ihnen wieder einmal unbeachtet in den Papierkorb geworfen zu werden. Die Öffentlichkeit wird sich schon ihre Meinung bilden, wie Sie sich hier verhalten haben. Wer über Kindesmissbrauch lacht, hat sich selbst disqualifiziert. – Ich danke Ihnen!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann mit der Drucksachen-Nummer 17/774 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, DIE LINKE und FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gesetz zur Änderung des Finanzzuweisungsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 17. März 2009 (Drucksache 17/731) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 42. Sitzung am 29. April 2009 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Finanzzuweisungsgesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung der Aufgaben des Eigenbetriebs Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management – Eigenbetrieb des Landes Bremen

Mitteilung des Senats vom 24. März 2009 (Drucksache 17/740) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 42. Sitzung am 29. April 2009 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.