(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie haben das Ganze gar nicht ver- standen! Sie haben gar keine Ahnung! Sie merken gar nichts mehr!)
Das sind alles so Klein-Klein-Geschichten, hier und da etwas weggelassen, hier und da etwas umgerechnet, die ganze Summe zu gering! Ich sage Ihnen, auch diese Summe werden Sie wahrscheinlich noch infrage stellen. In den nächsten Jahren, haben wir gehört, wollen Sie so viel einsparen, dass von Bremen nicht mehr viel übrig bleibt. Dem haben Sie heute Morgen in der finanzpolitischen Debatte noch einmal zugestimmt. Wie Sie dann jetzt noch so munter sein können und sagen, ja, bei Bildung werden wir weiterhin nicht einsparen, wir werden sogar Geld darauflegen, ich glaube, dieser Glaube ist eine gewisse Naivität gegenüber Ihrer eigenen Politik, die Sie eingeschlagen haben, sonst kann man sich das nicht erklären. Das heißt, wir werden bei den Haushaltsberatungen wieder ein Stück Wahrheit in der Bildungspolitik erleben, das ist die Fortsetzung. Wir haben einen Ausblick, trotz allem der Versuch, nach vorn zu gehen! Wir werden für die Ausstattung der Oberschulen kämpfen. Wenn es eben nur 80 Prozent gemeinsames Lernen sind, dann wollen wir aber dort eine gute Ausstattung haben. Wir wollen dort möglichst viel Binnendifferenzierung, möglichst viel gemeinsames Lernen haben. Wir bleiben daran, genau wie die engagierten Bremer Lehrerinnen und Lehrer und Eltern, auch etwas enttäuscht, aber auch wir werden den Gedanken an gemeinsames Lernen, an individuelle Förderung, an Heterogenität in der Schule weiter betreiben. Das wird sich auf die Ausstattung der Oberschulen beziehen, damit das dort dann auch möglich ist, und Gymnasien werden sich vielleicht weiter öffnen. Das ist eine Perspektive, die ich so ähnlich wie in Obervieland sehen kann. Wir wissen, dass ja auch in Schwachhausen auf einer Beiratssitzung vor etwa einem Jahr eine Gesamtschule gefordert war. Die Stimmungen gehen dahin, dass dieses Abtrennen sich aufweicht, eben auch von der Elternschaft um die Gymnasien herum, davon bin ich überzeugt, und in diesem Sinne werden wir trotzdem vorankommen. Die entsprechenden zurückgewandten Anträge werden wir natürlich ablehnen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Fecker – –. Ist er noch da? Dort ist er plötzlich!
Übergelaufen? Das glaube ich nicht! Den Verdacht würde ich niemals aussprechen wollen! Lieber Herr Fecker, es ist leider noch nicht vollbracht, obwohl die Rede so angefangen hat. Ich freue mich, dieses Gesetz hier einbringen zu können, aber es gilt auch weiterhin der Grundsatz: Es kommt nicht so heraus, wie es eingebracht worden ist, das ist hier schon angedeutet worden. Ich will aber auch klarmachen, dass wir heute bemerkt haben, dass es auch noch eine ganze Menge Klärungsbedarf gibt. Ich freue mich, dass die Verabredung stattgefunden hat, dass wir uns das zumindest vornehmen wollen.
Ich will aber auch klarmachen, dass die Änderungsanträge, so wie sie jetzt vorliegen, nicht dem Konsens entsprechen und es, denke ich, auch schwer sein wird, eine Lösung an der Stelle zu finden. Ich will auch deutlich machen, ich habe – das gilt für andere Fraktionen auch – einen Parteitagsbeschluss, der sehr einvernehmlich bei einer Gegenstimme gefasst worden ist. Ich kann diesem Parteitag gegenübertreten und sagen: Ich habe das in diesem Schulgesetz umgesetzt, und das gilt für mich, und da gilt auch nicht, was die LINKEN sagen, dass wir den Konsens als Erstes gefunden hätten. Nein, wir haben erst unsere Partei dazu befragt, und das ist für mich erst einmal die oberste Linie,
und dann, denke ich, kann ich auch erwarten, dass die beiden Fraktionen, aber zunächst einmal meine eigene, auch dahintersteht, weil wir dieses Verfahren so gewählt haben.
Ich will das deshalb sagen, Herr Röwekamp, weil da doch einige Zungenschläge darin waren, die unterstellen, dass wir hier in der Tat eine Große Koalition machen wollen. Das wollen wir nicht! Wir haben ein Konsens an bestimmten Stellen, und wir werden uns auch an anderen Stellen weiter streiten, nur um das auch klarzustellen.
Lassen Sie mich deshalb als Erstes aber folgenden Personen danken – das ist schon getan worden, ich will das aber auch noch einmal tun –: Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben viele Stunden daran gearbeitet, und deshalb herzlichen Dank für die Erarbeitung!
Ich will auch denen danken, die sich in der Phase beteiligt haben, die die Deputation eingeleitet hat. Es haben auch hier sicherlich viele Personen Stunden daran gearbeitet.
Ich will nachher noch etwas zum zentralen Elternbeirat sagen. Ich sehe das nicht so schwarz, und ich werde auch zitieren, warum das nicht so ist, wie Herr Rohmeyer das hier dargestellt hat. Wir betreten mit diesem Gesetz zum Teil Neuland. Wir haben ein Gesetz gemacht, das sich in der Bundesrepublik, glaube ich, sehen lassen kann. Wir haben in diesem Gesetz so viel gemeinsames Lernen, wie es in keinem anderen Bundesland, wenn das Ziel erreicht ist, geben wird. Das ist schon einmal ganz klar,
und wir haben als erstes Bundesland den Auftrag, der aus der UN-Konvention stammt und der ratifiziert worden ist im Bundestag, umgesetzt. Wir sind also in der Inklusionsfrage an der Spitze aller Bundesländer mit diesem Gesetz. Auch hier mein Dank, dass das gelungen ist! Ich hoffe, dass die Beratungen ergeben, dass es auch rechtsfest ist. Ich will auch noch einmal ganz deutlich Richtung LINKE sagen, das, was da rechtstechnisch aufgeschrieben worden ist, ist, glaube ich, nicht zu diskutieren.
Ziel dieser Novelle, das wissen Sie alle, ist die Weiterentwicklung des Schulsystems in Richtung Verbesserung des Lernens, des Lernniveaus und vor allem natürlich auch der Zusammensetzung der Lerngruppen, eines leistungsorientierten Lernklimas in unseren Schulen. Wir haben dabei eine große Umgestaltung der Schullandschaft vor uns. Die ist festgelegt worden im Schulentwicklungsplan, der ist schon erwähnt worden, mit folgenden Zielen – die lassen sich jetzt nicht alle im Gesetz wiederfinden, aber der Rahmen ist dafür gesetzt –: der Entkopplung von sozialer Herkunft und Schulerfolg, der Verbesserung der Qualität von Schule und Unterricht, der Weiterentwicklung des bremischen Schulsystems und der stadtteilbezogenen Kooperation.
Wenn dies geschafft ist, werde ich der Bürgerschaft gemeinsam mit dem Schulstandortplan den gesamten Schulentwicklungsplan vorstellen, und Sie haben völlig recht in Ihrer Vermutung, dann wird es erst richtig kontrovers werden. Ich denke, dass es auch sehr gut ist, dass die Parteien sich wirklich dieser Kraftanstrengung, die wir hier unternehmen im Bre
mer Konsens zur Schulentwicklung, gewidmet haben. Ich bedanke mich auch bei allen, die daran mitgearbeitet haben. Es ist schon eigenartig, wenn dann die FDP heute so auftritt – sie hat ja immerhin am 19. Dezember zugestimmt – und nachträglich ihre Ablehnungsgründe erfindet. Das ist kein Politikverhalten, wie man es sich wünscht, und das enttäuscht auch Bürgerinnen und Bürger.
Ich denke, dass die Vorsitzenden zu Recht gesagt haben, sie tun das unbeschadet ihrer parteipolitischen Positionen, weil es uns etwas wert ist und weil wir tatsächlich in der Republik beachtet werden, mit diesem Konsens ja sogar Hochachtung erzeugen, wenn es uns tatsächlich gelingt, diesen Konsens auch durchzutragen. Damit ist das richtige Signal nach innen und außen gesetzt, und ich hoffe tatsächlich, dass die Schulen dann zehn Jahre Zeit haben, auch diesen Reformprozess fortzusetzen.
Die wesentlichen Elemente des Gesetzentwurfs sind schon vorgetragen worden. Das ist der Nachteil, wenn man an letzter Stelle redet, aber ich will hier doch einiges noch vielleicht auch zur Klarstellung beitragen! Wir haben in der Tat den Grundschulen den Einzugsbereich gelassen, weil wir meinen, dass das richtig ist, dass Kinder tatsächlich kurze Wege haben, dass Eltern aber auch wählen können, wenn noch Plätze frei sind. Das ist auch geregelt, und das wissen Sie, und auch, wenn bestimmte Profile gewählt werden können, geben wir dies frei, genauso wie bei der Ganztagsgrundschule.
Nach der allgemeinbildenden Schule sollen dann die zwei gleichwertigen Schularten Oberschule und Gymnasium darauf aufsetzen, und ich denke, dass wir hier auch in der Bundesrepublik etwas Einmaliges tun. Wir entwickeln zum ersten Mal zwei gleichwertige Schulen, die in der Tat den Kindern beide die Perspektive des Abiturs bieten; nicht alle werden es erreichen, aber sie werden nach ihrer Leistung ihren Abschluss bekommen können. Das heißt, wir versuchen, keine Sackgasse mehr entstehen zu lassen, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist, sondern wir haben zwei Wege zum Abitur, und jeder, der sich anstrengt, hat die Möglichkeit, auch dahin zu kommen.
Die Oberschule ist eine Schule der Vielfalt – ich habe es bereits erwähnt –, und deshalb muss sie natürlich auch den Erwerb aller Abschlüsse ermöglichen, im Grundsatz nach neun Jahren das Abitur, sie kann auch acht Jahre zum Abitur anbieten; sie kann, sie muss nicht. Wenn Sie jetzt in Ihrem Änderungsantrag seitens der CDU Gy-8-Klassen beantragen – übrigens im Brief klang das anders, jetzt habe ich verstanden von Herrn Rohmeyer, es sollen Gy-8-Klassen sein –,
dann geraten wir in ein völlig anderes System. Deshalb haben wir da sehr viel Gesprächsbedarf, insbesondere natürlich auch darüber, was das Leistungskriterium und den Zugang angeht, weil zugleich in Ihrem Entwurf steht, dass dann die Eltern die Ersteinstufung vornehmen sollen. Da ist etwas nicht konsistent, und deshalb ist es richtig, dass wir das noch einmal aufklären.
Im Gymnasium ist der Bildungsgang in Inhalt und Lerntempo auf acht Jahre direkt ausgerichtet. Das ist in der Oberschule nicht so, und wenn wir dort einen Gy-8 machen, dann würden wir das in der Tat – so haben wir das in der Verordnung konzipiert – mit einem Zusatzangebot in den Klassen 7, 8 und 9. Dann können Kinder sich anschließend immer noch entscheiden, in die Klasse 10 zu gehen und wieder am Unterricht des neunjährigen Bildungsgangs teilzunehmen.
Besonders hat mich gefreut, dass eine Reihe von Schulen sich bereits auf den Weg gemacht hat. Wir haben hier schon einmal eine große Debatte geführt über die Schulen im Reformprozess. Neun Schulen werden bereits ab 1. August 2009 als Oberschulen jahrgangsweise mit ihrer Arbeit beginnen, die verbleibenden Schulen werden spätestens 2011, aufwachsend ab Jahrgang 5, in der Stadt Bremen beginnen. Wie es in Bremerhaven aussehen wird, werden wir vermutlich noch in einem Schulentwicklungsplan vorgelegt bekommen. Ich bin aber schon begeistert, dass viele Schulen uns doch auch vertrauen, dass wir diese Novelle nicht nur auf dem Weg bringen, sondern auch rechtzeitig verabschieden, sodass sie am 1. August dann auf der Gesetzesgrundlage und der Verordnungsgrundlage arbeiten können.
Ich habe schon gesagt, die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern wird in der Organisation vollständig verändert. Schon immer übrigens ist Bremen hier an der Spitze der Bewegung der Bundesländer gewesen. Wir haben eine so hohe Integrationsquote und gemeinsame Beschulung wie sie kein anderes Bundesland in Deutschland hat. Ich will aber auch sagen, bei der jetzigen Umgestaltung geht wegen der Ängste und Vorbehalte, die es auch dazu gibt, meines Erachtens Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Allen Ungeduldigen, aber auch allen Ängstlichen sei gesagt, die bewährten Strukturen sollen vorsichtig umgebaut werden, denn wir sind schon an der Spitze der Bewegung, und wir müssen natürlich auch sehen, dass wir Schulen stark dadurch in Anspruch nehmen, dies zu erreichen. In Richtung der Fraktion der Grünen sei gesagt: Wir werden das zügig umsetzen, wir wollen an dieser Stelle nicht zögern und
Die Erziehungsberechtigten können bis zur bedarfsdeckenden Einführung – so haben wir uns verständigt, und das muss hier, glaube ich, noch einmal klargestellt werden – von den in den allgemeinbildenden Schulen angegliederten Zentren für unterstützende Pädagogik, so sollen sie ja jetzt heißen, im Rahmen der Kapazitäten wählen, ob ihr Kind in eine allgemeine Schule oder in ein sonderpädagogisches Unterstützungsangebot geht. Übergangsweise werden also die Förderzentren so lange fortbestehen, bis wir die Entwicklung abgeschlossen haben.
Basierend auf den Vorgaben des ratifizierten Übereinkommens der UN und unseres Gutachtens zum Stand und den Perspektiven der sonderpädagogischen Förderung von Herrn Klemm und Herrn Preuss-Lausitz haben wir uns entschlossen, den Weg der Inklusion zu gehen. Ich habe sehr viele positive Briefe dazu bekommen; ich denke, die Menschen, die Ängste davor haben, äußern sich weniger schriftlich. Die bisherige Zentralisierung der sonderpädagogischen Förderung in Förderzentren wird also zugunsten einer dezentralen Förderung durch Zentren für unterstützende Pädagogik verändert. Wir werden uns hier an der angloamerikanischen Begrifflichkeit der Special Needs orientieren, also eine Richtungsumkehrung in der Pädagogik, begrifflich unterstützende pädagogische Förderung.
Da die integrative Beschulung auch von äußeren Faktoren abhängt – personelle, sächliche, räumliche –, wird es schrittweise einen Umsteuerungsprozess geben, und wir werden für spezielle Behinderungen weiterhin zentrale Einrichtungen vorhalten, weil wir auch denken, dass manche der therapeutischen Einrichtungen nicht unendlich multiplizierbar sind. Da müssen Kinder auch ein spezielles Angebot haben, und deshalb haben die Eltern von hörgeschädigten, von sehgeschädigten und körperlich-motorisch geschädigten Kindern die Wahlmöglichkeit zwischen der Schule an der Marcusallee, der Schule an der Gete und der Schule an der Louis-Seegelken-Straße und den allgemeinen Schulen. Die Zentren für unterstützende Pädagogik werden einen schulinternen Personalpool mit sonderpädagogischen und anderen pädagogischen Kompetenzen bekommen und können sich dann auch auf bestimmte Formen der Behinderung spezialisieren. Das heißt, wir werden dort natürlich dann auch entsprechend ausstatten müssen.
Eingehend mit einer grundsätzlichen zentralen und integrativen Förderung wird es also eine Übergangszeit geben und in dieser ein Elternwahlrecht, über die Form der Förderung konstituiert. Damit es nicht zu Kapazitätsengpässen kommt, ist es in die Befugnis der Stadtgemeinden gelegt, über den konkreten Förderstandort in dieser Übergangszeit zu entscheiden.
le als einer Schule für alle Kinder verwirklicht wird. Diese Schule für alle ist allerdings keine Schule für alle Verhaltensweisen, das soll heißen: Auch für die Kinder, die in ihrem Lern- und Sozialverhalten andere behindern und stören, brauchen wir eine Lösung, und wir haben deshalb im Gesetz eine neue Einrichtung geschaffen. Wir haben uns hier an Hamburg orientiert. Es wird künftig regionale Beratungsund Unterstützungszentren für Schulen geben, die zeitweise Kinder aufnehmen, um sie zu beraten, therapeutisch zu unterstützen und auch zeitweise zu beschulen. Es wird regionale Beratungs- und Unterstützungszentren in den Stadtteilen geben, und damit, denke ich, verbessern wir auch die Kooperation mit allen Institutionen in den Stadtteilen, also eine Weiterentwicklung, ein Netz von Beratung, in das auch die regionalen Teams der schülerbezogenen Be-ratung angesiedelt werden sollen. Wir wollen Multiprofessionalität für diese Schülerinnen und Schüler, die ich genannt habe, und wir wollen auch für die Regelschulen die Möglichkeit haben, zweitweise Kinder dort auch hinzugeben und sie dann natürlich wieder einzufädeln.
Zum Aufnahmeverfahren will ich kurz sagen: Wir haben es übernommen, aber wir haben auch Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Gerichtsprozesse, die wir im letzten Jahr hatten, haben wir Erfahrungen gesammelt, und hier ist es eben so, dass die räumliche Situation der Schulen es nicht zulässt, dass wir künftig Kapazitäten in den Schulen in Bremen festlegen.
Die Regelungen zur Aufnahme bei Überanwahl einer Schule werden im Interesse der Rechtsklarheit neu strukturiert. Vor dem Hintergrund der neuen Schulstruktur werden zudem die Auswahlkriterien für die Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen verändert. Hier ist auch das Leistungskriterium ein Bestandteil des Konsenses. Wir werden nach folgenden Kriterien aufnehmen: erstens nach Härtefällen. Da haben die Gerichte zuvor die Geschwisterregelung nicht anerkannt. Wir meinen aber, dass es besondere Härten für Familien gibt, wenn Kinder nicht an einer Schule untergebracht sind, deshalb haben wir auch die Geschwisterregelung in die Härtefallregelung aufgenommen. Ich denke, das ist ein wichtiger Fortschritt im Gesetz.
Zweitens gibt es für die Aufnahme in die weiterführenden Schulen einen Vorrang für Grundschulkinder, die eine Fremdsprache schon in der Grundschule erlernen, also ein Profil, das in der weiterführenden Schule fortgesetzt werden muss, und wir haben ein Auswahlkriterium nach Leistung. Dies ist schon erwähnt worden. Hier geht es darum, dass die Gymnasien und die Oberschulen sich Kinder auswählen, die das Lernmilieu auch entsprechend verändern. Hier geht es vor allem darum, dass Grundschulen Deutsch und Mathematik bewerten – ich glaube, dass ist nichts Neues in der Grundschule, auch wenn sich das vorhin so anhörte –, und wir dann von ihnen erfahren, ori
entiert an den bundesweiten Standards, ob Kinder über Regelstandard liegen oder nicht, und entsprechend können dann die Oberschulen und die Gymnasien Kinder nach diesem Leistungskriterium aufnehmen.
Meine Damen und Herren, wir wissen, Kompetenz in der deutschen Sprache ist der Schlüssel für den weiteren Schulerfolg. Wir haben deshalb die Sprachförderung eingeführt, so wie sie geschildert worden ist, und ich will hier noch einmal klarstellen: Künftig bekommt jedes Kind, das Defizite im Test aufweist – also nicht 40 Prozent und nicht 45 Prozent, sondern jedes Kind –, Förderung, das stellen wir sicher.
Künftig bekommt auch jedes Kind, das nicht im Kindergarten ist, Sprachförderung, das hatten wir bisher auch nicht. Wir werden also auch diese Kinder durch die Verpflichtung des Tests und der Förderung mit einbeziehen. Das ist neu und wird gerade erprobt. Wir haben hier eine Pilotphase, und hier geht auch mein Dank an die Schulen, an die Fachschulen, an die Kindergärten, dass dieses Verfahren so organisiert werden konnte, dass wir jetzt schon mit dem Test starten, damit wir dann auch zügig in die Förderung hineinkommen, und mein Dank geht natürlich auch an die Kollegin, die hier sehr gut war, finde ich. Wir haben überhaupt kein Problem gehabt in der Ressortabstimmung an dieser Stelle. Wir haben dies sehr gut mit den Trägern zusammen organisieren können, also mein herzlicher Dank für diese Arbeit, die dort geleistet worden ist.