Meine letzte! So ein Stückchen zum Ausgleich auch! Frau Senatorin, ist es auch Ihre Erkenntnis, dass es einen Personenkreis
gibt, Menschen mit Behinderungen oder mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen, der von Impfungen aus Rücksicht auf ihre Beeinträchtigung auszuschließen ist?
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Zentrum für Marine Umweltwissenschaft (MARUM)“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wann ist mit der Neubesetzung der Professur für allgemeine Geologie mit dem Schwerpunkt Meeresgeologie an der Universität Bremen zu rechnen?
Zweitens: Wann ist mit der Neubesetzung des Direktorenpostens am Zentrum für Marine Umweltwissenschaften, MARUM, zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Stelle „Allgemeine Geologie mit dem Schwerpunkt Meeresgeologie“ ist bereits im Jahr 2002 vorgezogen wiederbesetzt worden, sodass es für circa sechs Jahre eine doppelte Stellenbesetzung gab. Dieses Vorgehen wurde durch eine Drittmittelfinanzierung für den oben genannten Zeitraum von sechs Jahren unterstützt. Am 1. März 2009 ist die reguläre Nachfolge eingetreten. Somit war die „Amtsübergabe“ nahtlos.
Zu Frage 2: Eine Neubesetzung des Direktors des MARUM ist nicht geplant, weil der bisherige Leiter diese Aufgabe – voraussichtlich bis 2012 – weiterhin wahrnimmt.
Sie sprachen davon, dass es eine parallele Besetzung gegeben hat. Welche Art der Professur – ich nehme an, es handelt sich um Professor Baumann – ist das? Ist es in eine W-Besoldung umgewandelt worden, oder ist es eine normale C-Besoldung?
Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Es befindet sich nicht in meinen Unterlagen, aber das kann ich Ihnen nachreichen!
Der Posten des Direktors wird nicht wiederbesetzt, weil Sie sagten, Herr Prof. Wefer wird diese Funktion übernehmen. Ist das denn gesichert, sodass man auch davon ausgehen kann, dass dieser Sonderforschungsbereich und das MARUM dann erhalten bleiben?
Ich denke, das ist damit abgesichert. Sie wissen vielleicht, dass das MARUM gerade von der DFG nochmals evaluiert worden ist, und, das kann man ja hier mit allem Stolz sagen, von 2009 bis 2013 25 Millionen Euro erhält.
Das ist ein Erfolg, der unmittelbar wirklich auch dem Leiter zuzuschreiben ist, aber auch all seinen Mitarbeitern, und ich habe keine Erkenntnisse, weshalb keine Sicherung da sein sollte.
Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte Anfrage bezieht sich auf den Berufsbezug beim Hochschulzugang ohne Abitur. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Allers, Frau Dr. Spieß, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie begründet der Senat das Vorhaben, beim Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung über die Vereinbarungen der KMK hinauszugehen und bei den Zugangsvoraussetzungen für beruflich Qualifizierte auf den direkten Bezug zwischen angestrebtem Studiengang und bisheriger Berufspraxis zu verzichten? Zweitens: Welche Erwartungen verbindet der Senat mit diesem Schritt? Drittens: Wie will der Senat an Universität und Hochschulen die erforderliche Qualitätssicherung gewährleisten, wenn die bisherige Leistung als der eigentliche Grund für den Hochschulzugang bei der Wahl des Studienganges keine Rolle mehr spielt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die im Entwurf des zweiten Hochschulreformgesetzes vorgesehenen Regelungen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter stehen im Einklang mit dem KMK-Beschluss vom 5. und 6. März 2009. Ziffer 3 der KMK-Vereinbarung enthält ausdrücklich eine Öffnungsklausel zugunsten weitergehender, länderspezifischer Regelungen für den Hochschulzugang. Diese gilt nicht nur für die beispielhaft genannte Erweiterung des Katalogs der Fortbildungsabschlüsse, die zu einem unmittelbaren Hochschulzugang ohne Einstufungsprüfung und Probestudium führen, sondern allgemein.
Es ist beabsichtigt, von dieser Option Gebrauch zu machen und damit den Anregungen der Hochschulen aus der Praxis zu folgen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es in vielen Fällen keine zu den Studienangeboten affinen beruflichen Ausbildungsgänge gibt. Würde an dem Erfordernis einer einschlägigen beziehungsweise affinen Berufsausbildung festgehalten, würde das zugleich den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen von dem erleichterten Hochschulzugang beruflich Qualifizierter bedeuten.
Zu Frage 2: Es wird erwartet, dass durch die vorgesehene Neuregelung beruflich Qualifizierte aller Berufsrichtungen und -ausbildungen ermutigt werden, ein Hochschulstudium aufzunehmen, berufliche Qualifikationswege eine angemessene Anerkennung finden und Bildungsreserven erschlossen werden.
Zu Frage 3: Die bisherige Leistung in Form einer Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit spielt beim Hochschulzugang auch ohne das Erfordernis der Affinität die ausschlaggebende Rolle. Die Qualitätsstandards werden in vollem Umfang aufrechterhalten. Dies ist notwendig, um die Studienabbrecherquoten gering zu halten beziehungsweise zu verringern und ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Die Hochschulen haben in der vorgesehenen Einstufungsprüfung oder alternativ im Laufe eines Probestudiums verantwortungsvoll zu prüfen und sicherzustellen, dass beruflich Qualifizierte die für das gewählte Studium erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu bedarf es keines Vorauswahlkriteriums „Affinität“, das bereits den Zugang zur Einstufungsprüfung oder zum Probestudium beschränkt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie sagten eben, dass die Qualitätsstandards umfassend erhalten bleiben sollen. Man kann sicherlich davon ausgehen, dass wir in diesem Fall sehr heterogene Erstsemester haben werden bezüglich des Wissensstands und natürlich auch in Hinblick auf Arbeits- und He
rangehensweise an Problemlösungen. Gibt es Überlegungen, wie diese Wissensunterschiede im Verlauf des ersten Semesters ausgeglichen werden können?
Ich verstehe Ihren Begriff der Heterogenität nicht ganz. Sie können davon ausgehen, dass Menschen, die sich beruflich qualifiziert haben, bereits auch ein Berufsleben hinter sich haben, in der Tat meistens anders an das Studium herangehen als andere, nämlich wesentlich sortierter und zielgerichteter, als vielfach Schülerinnen und Schüler, die gerade ihr Abitur gemacht haben. Von daher weiß ich nicht, was Sie mit der Heterogenität meinen. Häufig haben wir gerade bei den beruflich Qualifizierten ein schnelleres Studium und ein besseres Ergebnis. Insofern, denke ich, kommt auch gerade dieser Frage der Heterogenität – –.
Wenn Sie das Vorwissen meinen, gibt es Fächer – das habe ich ja eben gesagt mit der Affinität –, bei denen man auch keine berufliche Vorbildung haben kann. Nehmen Sie das Fach Deutsch, was ist der Beruf dazu? Deutscher, oder Ähnliches! Es gibt Fächer, die studiert man, dafür muss man aber nicht unbedingt eine einschlägige Berufsausbildung davor haben, und man wird sie vermutlich doch erfolgreich absolvieren können. Von daher sind wir der Meinung, dass wir so viel wie möglich interessierte Menschen gewinnen sollten, die sich weiterqualifizieren wollen.
Ich glaube, es entspricht auch dem Standort Bremen, dass wir das versuchen, und wenn wir das auch noch mit Migrantenhintergrund hinbekommen, dann bin ich besonders erfreut.
Ich wollte jetzt auch nicht Menschen, die ohne Abitur ihre Berufsausbildung absolvieren, abqualifizieren, im Gegenteil! Aber es ist ja doch schon so, sonst würde es ja auch kein Abitur geben, dass es ein Wissen gibt, das im Abitur vermittelt wird, das jemand in einer Berufsausbildung ohne Abitur eben nicht hat.
Das heißt ja nicht, dass derjenige deshalb nicht so schlau ist oder auch schlechter ist, aber es gibt doch schon gewisse Grundwissensunterschiede, und das
meinte ich mit Heterogenität. Es war einfach nur meine Frage, ob es angedacht ist, um ein erfolgreiches Studium und auch keinen Studienabbruch zu fabrizieren, diese Unterschiede vielleicht noch im Laufe des ersten Semesters auszugleichen.
Es gibt ja für solche Studienzugänge eine Vielzahl von Begleitmaßnahmen. Andererseits haben wir aber in der Tat natürlich ein unterschiedliches Wissen von Abiturienten, die den Hochschulzugang bekommen, und von beruflich Qualifizierten. Das kann allerdings bei manchen Studienfächern manchmal durchaus zugunsten der beruflich Qualifizierten ausgehen, insofern ist das, glaube ich, sehr individuell zu sehen. Sie haben völlig recht, dass wir darauf achten müssen, dass wir die Abbrecherquote dabei nicht erhöhen, aber ich denke, dass die Begleitung, die die Universitäten anbieten, gerade in Bremen jetzt schon ganz gut ist, und dass wir das natürlich dann auch flankierend weiter ausbauen müssen.
Ist Ihnen bekannt, ob es auch Bestrebungen anderer Bundesländer gibt, von dieser Affinität zwischen der bisherigen Berufsausbildung und dem gewünschten Studiengang abzugehen, denn es wird ja sicherlich einen Grund gegeben haben, warum in der Kultusministerkonferenz diese Ziffer 2.1 als Beschluss aufgeschrieben wurde, dass es eben diese Affinität geben sollte?