Ja, und ganz bewusst mit einer Öffnungsklausel, das habe ich vorhin gesagt, weil die SPD-geführten Länder da immer schon ein Stück voran waren! Wir sind ja froh, dass wir jetzt die CDU-geführten Länder in diese Vereinbarung mit hineinbekommen haben. Vor ein paar Jahren war da noch völlige Ablehnung. Inzwischen hat man gemerkt, wir werden diesen Standort Deutschland mit hoch qualifizierten Arbeitskräften nicht mehr anders bewältigen können, wenn wir das nicht tun, und das hat man inzwischen auch in Bayern und an anderen Stellen gemerkt. Ich habe keinen genauen Überblick, wer jetzt wovon Gebrauch macht, das werden wir Ihnen in einiger Zeit sagen können, aber tendenziell sind es eher die rot-grün- oder SPD-geführten Länder, die davon Gebrauch machen werden.
Wobei ich als Nachtrag noch einmal sagen möchte: Baden-Württemberg ist erfahrungsgemäß auch ein Land, das beruflich Qualifizierte immer besonders im Auge hat, insofern muss ich da eine kleine Ausnahme machen.
Frau Senatorin, Sie haben schon ausgeführt, dass trotz der Vorbehalte der CDU-Fraktion oder vieler CDU-geführter Bundesländer der Erfolg derjenigen Studierenden, die ohne Abitur in das Studium kommen, sehr hoch, sogar überdurchschnittlich hoch ist. Teilen Sie meine Auffassung, dass wir, statt, ich sage einmal, den Zugang zu reglementieren, wie es hier eben anklang, unsere Anstrengungen eher dort hineinsetzen sollten, die Anzahl derjenigen, die davon Gebrauch machen, zu erhöhen – denn wir stellen ja fest, dass es sich um gar nicht viele Menschen handelt, die diesen Weg gehen –, und zwar sie in der Form vielleicht stärker zu motivieren, indem wir berufliche Qualifikationen anerkennen, indem wir Studiengänge so ausrichten, dass sie überhaupt erst für beruflich Tätige interessant werden?
Ja, ich teile absolut die Auffassung, und ich habe schon gesagt, wenn die Kollegin Sorgen hat, dass das zu Abbruchquoten führt, dann kann es eigentlich nur so sein, wenn wir es nicht gut begleiten. Was häufig ein Problem ist: Beim Mathematikhintergrund ist bei vielen Berufstätigen häufig noch einmal ein zusätzlicher Auffrischungskurs notwendig, häufig Englisch, also Fremdsprachen. Insofern muss man das gut begleiten, aber in der Sache sind wir uns da völlig einig.
Um es klarzustellen: Wir haben hier von keiner Reglementierung gesprochen, sondern es ging darum, auch zu sehen, dass wir diese beruflichen Einsteiger dementsprechend begleiten können. Sie sprachen von Begleitmaßnahmen in der Universität, die schon sehr weit fortgeschritten sind. Wie sieht das in den Hochschulen aus? Da muss ja zusätzliches Personal aufgebracht werden, denn das ist ja eine Aufgabe, die die Universität und die Hochschulen nicht so leisten können. Wie sehen Sie da die Möglichkeiten?
Das ist genau das, was wir sicherstellen müssen, damit das Ganze erfolgreich wird. Wir haben ja in den letzten beiden Jahren letztlich eine Verbesserung der Lehre im Vordergrund gehabt. Die Schwerpunktmittel – das waren ja nicht wenig, es sind immerhin 15 Millionen Euro, die jetzt zusätzlich im Eckwert sind, im nächsten Doppelhaushalt dann sogar eckwerterhöhend sind, also nicht als Zusatzmittel – werden genau auf diese Bereiche zielen.
Das heißt also, Sie werden diese Mittel, die Sie zusätzlich hineingeben, auch ganz besonders dafür einsetzen? Es wäre ganz schön, wenn wir im Wissenschaftsausschuss dann noch einmal eine Übersicht bekommen könnten, wie genau die Universität und die Hochschulen mit diesen Begleitmaßnahmen umgehen.
Sie wissen, wir haben die Steuerung über die Zielvereinbarungen. Es wirkt natürlich immer nach einer Zeit, denn die müssen ja erst abgeschlossen werden, aber wir werden uns da bemühen. interjection: (Beifall bei der SPD)
Frau Senatorin, sind Sie mit mir auch der Auffassung, dass dieser Hochschulzugang ohne Abitur und auch die Öffnungsklausel ganz wesentliche Beiträge sind, um lebensbegleitendes Lernen besser zu organisieren?
Sind Sie auch mit mir der Meinung, dass das auch ein wichtiger Beitrag ist, die formalen Chancen für Menschen, die bisher gar kein Abitur hatten, zu erhöhen, dass sie auch eine höhere Bildung anstreben können?
Das ist so! Da wir in Deutschland ein System haben, in dem viele Menschen auch zunächst einmal in die duale, also in die berufliche Ausbildung gehen, ist dann eine Qualifikation über Fachhochschule, Hochschule oder Universität das Wünschenswerte. Wir brauchen in den nächsten 10 bis 20 Jahren mehr höherqualifizierte Menschen, und das wird nur mit denen gehen, die da sind, das heißt also, auch mit denen, die auch schon etwas älter sind. Ich glaube, auf diese Reserve müssen wir ganz besonders setzen, sonst werden wir die Arbeitsplätze, vor allem die hochqualifizierten, nicht besetzen können.
Frau Senatorin, sind Sie auch mit mir der Auffassung, dass damit in Wirklichkeit auch die berufliche Bildung aufgewertet wird, wenn man damit hinterher an die Hochschulen gehen kann, und dass es auch eine große Chance ist, viel mehr in Übergängen zu denken, als – wie in der Vergangenheit – einfach nur in Abschlüssen, wo Stoppschilder aufgestellt worden sind?
Das ist, denke ich, ein ganz wichtiger Nebeneffekt, der dort entsteht, der auch im Handwerk und in der Industrie ganz wichtig ist: dass zum Beispiel der Meister dadurch deutlich aufgewertet wird, dass man also signalisiert, Berufsausbildung ist keine Sackgasse, sondern es geht weiter.
Da möchte ich mich jetzt gern in den Reigen der Suggestivfragen einreihen und fragen, ob Sie unsere Frage auch so verstanden haben, dass es jetzt nicht darum geht, Menschen ohne Abitur oder mit einer anderen beruflichen Qualifikation den Zugang zum Studium zu verwehren, sondern dass es hier nur darum ging, die festgeschriebene Affinität von Berufsweg und gewünschtem Studiengang wieder ad acta zu legen und zu sagen, es können jetzt doch – egal, welche berufliche Laufbahn jeder vorher begangen hat – alle studieren!
Wenn es Sie für den Tag jetzt fröhlicher macht, dann sage ich Ja dazu. Ich habe Ihre Sorgen wohl wahrgenommen, dass Sie auf keinen Fall hier jemanden disqualifizieren wollten.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Gründung eines Deichverbandes in Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten des Umweltamtes in Bremerhaven, des Bremischen Hafenamtes, bremenports und des Ressorts für Umwelt in Bezug auf die Gründung eines Deichverbandes in Bremerhaven verteilt, und hält der Senat diese Struktur für sinnvoll?
Zweitens: Warum wurde der Widerspruch gegen die Ablehnung der Gründung eines Deichverbandes, der am 15. Mai 2007 erhoben wurde, bis heute nicht beschieden, und wann ist mit einem Bescheid zu rechnen?
Drittens: Wie stellt sich der Senat die den Betroffenen im Frühjahr 2008 zugesagte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, die bis heute nicht stattgefunden hat, vor, und wann wird sie umgesetzt?
Zu Frage 1: In Bezug auf die Gründung eines Deichverbandes in Bremerhaven gibt es eine einheitliche Zuständigkeit: Die Aufsichtsbehörde über die Wasser- und Bodenverbände beim Magistrat der Stadt Bremerhaven hat nach dem Wasserverbandsgesetz Anträge auf Gründung von Deichverbänden sowie gegebenenfalls Errichtungsverfahren zu bearbeiten. Sofern sich die Frage auf die derzeitige Zuständigkeit für die Unterhaltung und Erhaltung von Hochwasserschutzanlagen bezieht, ist auf Folgendes hinzuweisen: Dort, wo Gründeiche und Sperrwerke den Küstenschutz sicherstellen, ist das Land zuständig; dort, wo Hafenanlagen zugleich Küstenschutzfunktion übernehmen müssen, ist die Stadtgemeinde Bremen als Hafenbetreiber unterhaltungspflichtig. Land und Stadtgemeinde – vertreten durch den Senator für Wirtschaft und Häfen – lassen die operativen Aufgaben durch bremenports wahrnehmen. Dieses System hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist insbesondere auch für die Umsetzung der anspruchsvollen und termingebundenen Maßnahmen im Rahmen des Generalplans Küstenschutz unverzichtbar.
Zu Frage 2: Der Magistrat hat mit Bescheid vom 23. März 2007 die Genehmigung zur Gründung eines Bremerhavener Deichverbandes versagt. Gestützt auf Paragraf 7 Absatz 2 des Wasserverbandsgeset
zes begründet er dies mit der langjährigen, zuverlässigen Aufgabenwahrnehmung durch das Land in Verbindung mit bremenports. Gegen diese Entscheidung ist Widerspruch erhoben worden.
Im Mai 2008 hatte eine Besprechung mit den Widerspruchsführern stattgefunden, die zum einen der Erörterung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Beteiligten diente, zum anderen aber auch der Beantwortung von Fragen einer zukünftigen Informationspolitik bezüglich der Hochwasserschutzbeiträge in Bremerhaven. Als Ergebnis der Erörterung sollte ein verbessertes Informationssystem in Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowie Vertretern der Arbeitsgruppe Deichverband etabliert werden. Die Widerspruchsführer hatten in der Besprechung zunächst ausdrücklich darum gebeten, vom Erlass eines Widerspruchsbescheides abzusehen, da dieser Fristen in Gang setzen würde, die für die geplanten weiteren Überlegungen und Gespräche hinderlich seien. Nachdem nunmehr signalisiert wurde, dass hierfür kein weiterer Zeitbedarf erforderlich sei, soll alsbald eine Entscheidung getroffen werden.
Zu Frage 3: Die zugesagte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger findet statt; ein Informationssystem sollte auf Vorschlag eines der Widerspruchsführer, der gleichzeitig Sprecher der Arbeitsgruppe Deichverband bei der Stadtteilkonferenz Surheide ist, in Absprache zwischen der Arbeitsgruppe sowie dem Senator für Wirtschaft und Häfen und bremenports aufgebaut werden. Entsprechende Gespräche haben inzwischen stattgefunden; ausführliche Informationen über die Tätigkeit von bremenports – Aufgaben, Kostenermittlung für die Beitragserhebung, diverse Einzelfragen – wurden der Arbeitsgruppe inzwischen in Gesprächen erteilt.