Protokoll der Sitzung vom 28.05.2009

Zu Frage 3: Die zugesagte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger findet statt; ein Informationssystem sollte auf Vorschlag eines der Widerspruchsführer, der gleichzeitig Sprecher der Arbeitsgruppe Deichverband bei der Stadtteilkonferenz Surheide ist, in Absprache zwischen der Arbeitsgruppe sowie dem Senator für Wirtschaft und Häfen und bremenports aufgebaut werden. Entsprechende Gespräche haben inzwischen stattgefunden; ausführliche Informationen über die Tätigkeit von bremenports – Aufgaben, Kostenermittlung für die Beitragserhebung, diverse Einzelfragen – wurden der Arbeitsgruppe inzwischen in Gesprächen erteilt.

Darüber hinaus wurde durch den Senator für Wirtschaft und Häfen ein ausführlicher Sachstandsbericht zum Thema Hochwasserschutz in Bremerhaven auf seinen sowie den Internetseiten von bremenports eingestellt; der Bericht wurde auch an die Magistratskanzlei Bremerhaven übermittelt und soll in die Stadtteilkonferenzen eingebracht werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ich gehe davon aus, dass die Verwendung der Deichgebühren – was davon angeschafft und gemacht wird – durch bremenports dokumentiert wird. Können Sie mir aber sagen, was passiert, wenn die Gebühren nicht vollständig ausgegeben, also angespart werden? Was passiert mit den Zinsen, die dabei auflaufen, und wie werden sie verwendet?

Bitte, Herr Senator!

Zinseinnahmen? Diese Frage kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten, aber ich gehe davon aus, dass das in den Kapitalstock geht, und die entsprechenden Investitionen selbstverständlich sachgerecht und verursachergerecht getätigt werden. Ich gehe fest davon aus, dass da nicht angespart wird, um Sparkassen zu bilden, sondern um die notwendigen Investitionen zu tätigen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aber vielleicht lässt sich das in der Deputation dann von Herrn Dennhardt mitteilen?

Bitte, Herr Senator!

Das sollte möglich sein, aber ich bin ziemlich sicher, dass meine Antwort richtig ist, so wie ich sie gegeben habe.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mich würde interessieren, wie denn die Auftragsvergabe durch bremenports geregelt ist. Wer überwacht die Auftragsvergabe, und ist hier eigentlich die Baudeputation mit ihrem Vergabeausschuss zu beteiligen?

Bitte, Herr Senator!

Grundsätzlich muss man einmal sagen, zuständig ist der Senator für Wirtschaft und Häfen. Er lässt das durch bremenports durchführen. Das hatte ich ausgeführt. Wir sind nur die Widerspruchsbehörde. Insofern haben wir nicht darüber zu befinden, ob das Ganze professionell durchgeführt wird. Bremenports macht das gut. Wir haben es also nicht mit einem Professionalitätsdefizit zu tun. Wir haben es aber nach Einschätzung der Beschwerdeführer mit einem Demokratiedefizit zu tun, weil Beiträge erhoben werden und Mitsprachemöglichkeiten mindestens einstweilen nicht hinreichend hoch sind. Insofern ist das die Frage, die wir zu beantworten haben. Da gibt es einen Ermessens- und Erwägensspielraum. Es muss jetzt eine Entscheidung herbeigeführt werden, sie muss zwischen dem Ressort Wirtschaft und Häfen und meiner Behörde und dem Innensenator insgesamt abgestimmt werden. Insofern kann ich Ihnen zu den technischen Durchführungsfragen jetzt nichts sagen. Nur im Vergabeausschuss haben wir diese Vergaben nicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich gebe Ihnen recht, Herr Senator, dass an der Ausführung durch bremenports

überhaupt keine Kritik aufkommt. Es wird von den Widerspruchsführern als Demokratieproblem angesehen, es wird aber auch als Kommunikationsproblem mit Ihrer Behörde empfunden. Hier wird deutlich, dass die Widerspruchsführer – so habe ich das hier der Antwort entnommen – selbst darum gebeten haben, im Prinzip nichts weiter zu unternehmen. Mir liegt ein Protokoll vor, in dem man sich in der Sitzung im Mai 2008 darauf verständigt hatte, nachdem Gespräche geführt worden sind, im Herbst 2008 erneut zusammenzukommen. Das ist meines Wissens nicht geschehen. Wenn ich mir die anderen Zeitabläufe anschaue, möchte ich doch einmal fragen, ob das aus Ihrer Sicht ein bürgernahes Handeln ist.

Bitte, Herr Senator!

Ich habe eben versucht, in der Antwort zu Frage drei darzulegen, dass es sehr intensive Gespräche zwischen den Bürgern und dem zuständigen Ressort und bremenports gegeben hat. Richtig ist aber auch, dass wir die Entscheidung jetzt in dieser Angelegenheit, zumal von den Beschwerdeführern ganz klar signalisiert worden ist, sie wollen jetzt einen Bescheid haben, zeitnah herbeiführen müssen. Da haben Sie vollkommen recht, das kann keinen weiteren Aufschub vertragen. Insofern gehen wir jetzt in die Gespräche, und ich gehe davon aus, dass wir dann ganz zügig eine Entscheidung bekommen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, was spricht aus Ihrer Sicht fachlich gegen die Gründung eines Deichverbands in Bremerhaven?

Bitte, Herr Senator!

Ich habe schon gesagt, aus meiner Sicht gibt es kein Professionalitätsdefizit in der Durchführung. Gegebenenfalls gibt es ein Demokratiedefizit. Dieses Demokratiedefizit kann man möglicherweise so lösen – da habe ich eine gewisse Aufgeschlossenheit, das muss ich ganz klar sagen –, dass man einen Deichverband einrichtet, was normalerweise auch der berechtigte Anspruch ist. Allerdings haben wir in dem Bereich gewaltige Investitionen vor uns. Sie wissen, wir haben gerade den Generalplan Küstenschutz verabschiedet. Wir haben jetzt insgesamt im Land Bremen in den nächsten Jahren über 200 Millionen Euro zu investieren. Das muss professionell gemacht werden. Bei uns in Bremen wird das durch die Deichverbände gemacht, in Bremerhaven wird es durch bremenports für den Senator für Wirtschaft und Häfen gemacht.

Da muss ganz klar sein, dass die operative Durchführung dieser Maßnahmen in Händen derer liegt,

die damit Erfahrung haben, die die Örtlichkeit und den Deichkörper kennen und so weiter. Aber ich bin dezidiert der Meinung, dass dieses Demokratiedefizit, das hier ins Feld geführt wird, tatsächlich existiert. Es gibt eine weiche Variante: dass man einfach die Informationspolitik verbessert, und die weitergehende wäre die Einrichtung eines Deichverbands in Bremerhaven. Aus meiner Sicht spricht grundsätzlich nichts gegen die Einrichtung eines Deichverbands.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer!

Herr Senator, Sie haben gerade gesagt, es gibt ein Demokratiedefizit in der Angelegenheit. Es geht nicht um die operative Ausführung, sondern das, was die Bürgerinnen und Bürger in Bremerhaven im Prinzip wollen, ist Transparenz, was mit den Gebühren passiert. Können Sie sich vorstellen, dass es eine Möglichkeit gibt – Frau Böschen hatte es vorhin angesprochen, bei Wirtschaft und Häfen werden die Gelder verwaltet, die bremenports bekommt –, dass es eine Bereitschaft von bremenports gibt, zum Beispiel im Rahmen eines Berichtes die Bürgerinnen und Bürger über die Ausgaben dieser Gebühren zu informieren?

Bitte, Herr Senator!

Die Frage müsste eigentlich an das Ressort für Wirtschaft und Häfen gerichtet werden, aber ich glaube, dass sich das Ressort Wirtschaft und Häfen gegen das Transparenzgebot niemals wehren wird. Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Insofern gehe ich davon aus, dass da mehr Transparenz möglich ist. Wenn man sich die Antwort auf Frage drei anschaut, wird dort auch ausgeführt, dass es umfangreiche Gespräche gegeben hat. Ich wiederhole noch einmal: Die zugesagte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger findet statt. Ein Informationssystem soll auf Vorschlag eines der Widerspruchsführer, der gleichzeitig Sprecher der Arbeitsgruppe Deichverband bei der Stadtteilkonferenz Surheide ist, in Absprache zwischen der Arbeitsgruppe sowie dem Senator für Wirtschaft und Häfen und bremenports aufgebaut werden. Entsprechende Gespräche haben inzwischen stattgefunden, ausführliche Informationen über die Tätigkeit von bremenports wurden der Arbeitsgruppe inzwischen in Gesprächen erteilt. Ob das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger dadurch befriedigt ist, kann ich von dieser Stelle aus nicht abschließend beurteilen. Jedenfalls der Wille, transparent und offen zu agieren, ist auf jeden Fall gegeben.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Mit der Beantwortung dieser Frage ist die Fragestunde beendet.

Gesetz zur Neuregelung des Volksentscheids

Antrag des nichtständigen Ausschusses „Erleichterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ vom 4. November 2008 (Drucksache 17/594) 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 14. Mai 2009

(Drucksache 17/783)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Erleichterung der Volksgesetzgebung

Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung – Neuregelung des Volksentscheids vom 8. Mai 2009 (Drucksache 17/773) 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer und Herr Staatsrat Prof. Stauch.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des nichtständigen Ausschusses „Erleichterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ in ihrer 38. Sitzung am 19. Februar 2009 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den nichtständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung – Neuregelung des Volksentscheids – überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/773 seinen Bericht und Antrag vor.

Der nichtständige Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung hat sich nur mit Artikel 1 und Artikel 4 des Gesetzesantrages, Drucksache 17/594, befasst, in denen Änderungen der Landesverfassung vorgesehen sind.

Deshalb sollte in dieser Sitzung nur die zweite Lesung zu Artikel 1 und Artikel 4 vorgenommen werden und in einer weiteren Sitzung die dritte Lesung zu diesen Artikeln und dann auch die zweite Lesung zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzesantrages.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Berichterstatter Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 19. Februar 2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volksentscheids in erster Lesung beschlossen. Nach Artikel 125 der

Landesverfassung hat die Bürgerschaft einen nichtständigen Ausschuss bestimmt mit der Aufgabe, über diesen Gesetzentwurf, soweit er Änderungen der Verfassung betrifft, zu beraten und darüber Bericht zu erstatten. Das will ich heute machen.

Dieser Bericht kann wie die Beratungen des Ausschusses selbst relativ kurz sein. Das liegt zum einen daran, dass bereits vor der ersten Lesung eine intensive und gründliche Beratung stattgefunden hat. Was wir gemeinsam wollen, und wo es noch Differenzen gibt, liegt ziemlich klar auf der Hand. Zum anderen war die Beratung deshalb so kurz, weil der Rest an politischen Differenzen auch in diesem Ausschuss noch nicht aufzulösen war. Insofern wurden im Ausschuss auf seiner ersten und einzigen Sitzung im Wesentlichen die bekannten Standpunkte der Fraktionen ausgetauscht. Änderungsanträge wurden im Ausschuss nicht gestellt. Heute liegt Ihnen ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, wie Sie gesehen haben.

Im Ergebnis schlägt Ihnen der nichtständige Ausschuss „Neuregelung des Volksentscheids“ mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der LINKEN vor, die Änderung der Landesverfassung in der Fassung der Drucksache 17/594 heute in zweiter Lesung zu beschließen.

Meine Damen und Herren, Volksbegehren und Volksentscheid haben in unserer Landesverfassung seit 1947 einen herausragenden Platz als die Form unmittelbarer Wahrnehmung der Volkssouveränität neben der mittelbaren, die wir hier als Bürgerschaft und der Senat durch Wahlen repräsentieren. Unser gemeinsames Ziel – das hat die gesamte Arbeit des Ausschusses und des vorherigen gezeigt – ist es, die Volksgesetzgebung in Bremen nicht nur als Idee, sondern in der Realität und in der Praxis zu erleichtern und denjenigen eine faire Chance zu geben, die sie als Initiatoren und Unterstützer in die Realität umsetzen wollen. Wir wollen auch den Raum und die Reichweite solcher Initiativen in finanzieller Hinsicht in sinnvoller Weise erweitern.