Protokoll der Sitzung vom 17.06.2009

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Es ist von einem einzelnen Abgeordneten geheime Wahl beantragt worden, dem muss stattgegeben werden, es ist aber nicht in Fraktionsstärke beantragt worden, dass wir die Wahl in Wahlkabinen vornehmen. Insofern werden Ihnen jetzt die Wahlzettel an Ihre Pulte verteilt. Sie wählen die Kandidatin oder den Kandidaten, die oder den Sie wählen wollen, und dann wird das eingesammelt. Eine Stimme haben Sie! Ist das Wahlverfahren geklärt?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Nein! Ich hätte die Bitte, dass Sie es noch einmal wie- derholen!)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kuhn zur Geschäftsordnung.

Darf ich eine Frage zum Wahlverfahren stellen? Nach meiner Kenntnis der Geschäftsordnung ist es so, dass wir auf diesem Wahlzettel, so wie er jetzt gestaltet ist, zwei Kreuze machen müssen bei jeder Person, ich interpretiere die Geschäftsordnung so. Wir haben bei ei

ner früheren Wahl eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen dieses Problem einmal gehabt, dass das nicht so gemacht worden ist, das mussten wir hinterher feststellen. Ich möchte nur darum bitten, dass wir diese Wahl in eindeutiger Weise durchführen. Nach meiner Interpretation ist es so, dass wir bei dem einen Kandidaten ein Ja-Kreuz machen können oder das andere, und bei dem anderen auch Ja oder Nein, aber für jeden Kandidaten muss eine Aussage sein, so war damals das Verfahren. Ich bitte Sie nur, das vorher klarzustellen, damit wir nicht hinterher Probleme haben. – Vielen Dank!

Sind die Ausführungen

(Abg. D r. K u h n (Bündnis 90/Die Grü- nen): Das ist eine Frage!)

von Herrn Dr. Kuhn klar, dass man zwei Stimmen hat, dass wir zwei Stimmen haben für jeden Kandidaten, Ja, Nein oder Enthaltung ankreuzen, sodass klar ersichtlich ist, zu welchem Stimmverhalten sich der einzelne Abgeordnete entschlossen hat, so wie Dr. Kuhn es ausgeführt hat? Ist das klar? Das Wort hat der Abgeordnete Röwekamp zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, mit Verlaub, ich bin mir nicht ganz sicher, was passiert, wenn ein Abgeordneter zwei Kreuze macht und zweimal bei Ja, ist das eine ungültige Stimme? Dann sollten wir das klarstellen, dass man nur bei einem Kandidaten oder einer Kandidatin mit Ja kreuzen kann. Wenn das das Verfahren ist, auf das wir uns verständigen, ist das hilfreich.

Ich setze voraus, dass das Verfahren so verständlich ist. Danke noch einmal für diese Klarstellung! Dann können wir mit dem Wahlvorgang beginnen. Ich bitte Sie zu wählen, Ihre Stimmzettel werden dann von den Schriftführerinnen eingesammelt. interjection: (Es folgt der Wahlgang.)

Der Wahlgang ist beendet. Ich bitte nun die Schriftführerinnen, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung, bis das Wahlergebnis vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 12.52 Uhr) * Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 13.20 Uhr. Präsident Weber: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss Ihnen mitteilen, dass wir nach der Mittagspause die Wahl zur Präsidentin des Landesrechnungshofs wiederholen müssen. Wir werden jetzt im Vorstand mit dem Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zusammentreten, um das Procedere definitiv zu klären. Ich unterbreche die Sitzung bis 15.00 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung 13.21 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 15.00 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag). Auf dem Besucherrang begrüße ich recht herzlich eine Besuchergruppe der SPD aus BremenNord. – Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Wir setzen die Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt 16 fort.

Wahl der Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vom 2. Juni 2009 (Drucksache 17/809)

Wir verbinden hiermit:

Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen

Antrag des Abgeordneten Timke (BIW) vom 11. Juni 2009 (Drucksache 17/827)

Die Wahlvorschläge sind in der Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft beziehungsweise im Antrag des Abgeordneten Timke enthalten.

Den Wahlvorgang, den wir vor der Mittagspause abgehalten haben, müssen wir wiederholen, das war das einmütige Ergebnis des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft und des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses. Ich will Ihnen jetzt noch einmal die Regularien zur Kenntnis geben.

Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass hier der Artikel 90 der Landesverfassung anzuwenden ist. Danach fasst die Bürgerschaft ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 58 Absatz 4 der Geschäftsordnung erfolgt die geheime Wahl in Wahlkabinen, wenn die Mitglieder der Bürgerschaft

dies in Fraktionsstärke verlangen. Dieses Verfahren ist nachträglich interfraktionell so vereinbart worden.

Zum Wahlverfahren lassen Sie mich kurz noch einige Anmerkungen machen! Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Sie müssen also die entsprechende Rubrik Ihrer Wahlentscheidung ankreuzen. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine und stecken Sie ihn dort in den mitgegebenen Wahlumschlag! Begeben Sie sich dann zu dem Tisch, wo die Wahlurne aufgestellt ist, und werfen den Stimmzettel in die Wahlurne!

Ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführerinnen Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält. Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen – –.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir befinden uns in einem ziemlich ernsthaften Prozess! Das, was wir vorhin nicht gut hinbekommen haben, sollten wir jetzt ordentlich hinbekommen!

Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Person des Wählers erkennbar wird.

Sollte sich ein Abgeordneter/eine Abgeordnete beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er/sie gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten.

Eines zur Klarstellung! Es ist nur eine Präsidentin/ ein Präsident des Rechnungshofs zu wählen, das heißt, Sie haben eine Stimme und können nur einen Kandidaten ankreuzen, ganz gleich, ob Sie sich im Einzelnen für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Ein Kreuz bei einem zweiten Vorschlag würde Ihren Stimmzettel jedoch ungültig machen.

Besteht Klarheit über das Wahlverfahren?

Ich stelle fest, dass das der Fall ist.

Ich eröffne den Wahlvorgang für die Wahl der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten des Rechnungshofs. Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen! Gleichzeitig bitte ich die Schriftführerinnen, Frau Ahrens und Frau Marken, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Wahlgang.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten aufgerufen worden sind.

Das ist der Fall.

Ich frage, ob alle Abgeordneten, die aufgerufen worden sind, ihre Stimmzettel abgegeben haben.

Das ist der Fall.

Damit ist der Wahlgang beendet.

Wir kommen zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen, die Auszählung vorzunehmen!

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag), bis das Wahlergebnis vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 15.17 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 15.27 Uhr.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).