Protokoll der Sitzung vom 17.06.2009

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir wollen nicht, dass die Schülerinnen und Schüler getrennt hier etwas über die Bibel, da etwas über die Thora und dort noch, an der dritten Stelle, etwas über den Koran lernen. Das ist die grundsätzlich falsche Idee, zuletzt auch die Berliner Pro-Reli-Kampagne, daran ist sie auch gescheitert, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Nach unserer Überzeugung ist das Potenzial eines gemeinsamen Unterrichts über Religionen für ein besseres Verständnis und gelungenes Zusammenleben gerade der jungen Menschen unerlässlich, und wir müssen dieses Potenzial nutzen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ein solcher Unterricht ist keineswegs eine Erfindung auf dem Reißbrett. Es gibt zum Teil Religionskunde unter diesem Namen bereits in Großbritannien, in Schweden, jetzt in Norwegen, in der Schweiz. In Norwegen ist er als „objektiv, kritisch, pluralistisch und respektvoll“ definiert. Frau Alberts von der Universität Bremen hat uns auf unserer Veranstaltung vergangenen Montag eindrucksvoll davon berichtet und hat das Resümee gezogen: Es geht! Es geht auch, das ist ganz wichtig, nach anfänglichen Diskussionen in gutem Einvernehmen mit den Religionsgemeinschaften.

Ein letzter Punkt! Ich bin überzeugt davon, dass unser Vorschlag die liberale Tradition der Freien Hansestadt Bremen in Religionsfragen bewahrt und weiterentwickelt. Vor 200 Jahren wurde in Bremen die Trennung zwischen reformiertem und lutherischem Unterricht zugunsten eines allgemeinen protestantischen Unterrichts überwunden. 1947 wurden die katholischen Flüchtlinge mit dem Verfassungskompromiss – das war der Witz dabei – mit hineingenommen, deswegen diese Formulierung „auf allgemein christlicher Grundlage“. Ich möchte dabei auf den eigentlich unglaublichen Skandal hinweisen, der darin liegt, dass 1947 über jüdische Kinder kein einziges Wort verloren wurde. Es wurde noch nicht einmal darüber nachgedacht, wie man das behandeln sollte. Es lag einfach daran, dass die reale und gedankliche Auslöschung durch die Nazis so vollkommen gewesen ist.

Wir schlagen Ihnen heute einen Unterricht vor, dessen Ziel und Botschaft wiederum darin liegt, zusammenzuführen und ein Zeichen von Gleichberechtigung und Integration zu setzen. Dafür wäre es auch richtig und notwendig, diesem Unterricht in der weiteren Diskussion vielleicht auch einen neuen Namen im Alltag der Schulen zu geben.

Ein letzter Satz, meine Damen und Herren! Es besteht – ich wiederhole das – zwischen diesem Vorschlag und dem Text der Landesverfassung ebenso ein Spannungsverhältnis wie zwischen der Realität und gerade der guten Realität in den Schulen und der Verfassung momentan. Wie wir diese Spannung auflösen können, müssen die weiteren Diskussionen herausfinden! Ich glaube, das ist nicht die erste Frage, die wir lösen müssen. Der erste Schritt ist, dass wir uns darauf verständigen, was und wie die jungen Menschen in Bremer Schulen in Zukunft über Religion lernen sollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Güngör.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU zeigt sehr deutlich, dass Biblischer Geschichtsunterricht im Bundesland Bremen in der Praxis stiefmütterlich behandelt wird und besser im Bildungsangebot verankert werden sollte. Wir erfahren seit Jahren in regelmäßigen Abständen, dass die Stundentafel im BGU sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven nur unzureichend umgesetzt wird, Herr Rohmeyer hat darauf hingewiesen, und zudem wird das Fach eben häufig fachfremd unterrichtet. Wenn BGU unterrichtet wird, dann sollte dies von gut ausgebildeten Religionskundelehrerinnen und -lehrern erteilt werden, wie zum Beispiel aus dem entsprechenden Studiengang an der Universität Bremen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weiter können wir in der Anfrage lesen, dass, obwohl der Senat die Schulen in der Sekundarstufe I bereits 2002 angewiesen hat, ab Klasse fünf die Sicherstellung des Unterrichts durch Gestaltung der Stundenpläne und die Personentwicklung zu gewährleisten, dies lediglich zu einer Verbesserung, aber nicht zu einem befriedigenden Zustand geführt hat.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion tritt dafür ein, dass zunächst einmal sichergestellt werden muss, dass Biblischer Geschichtsunterricht der ––––––– *) Vom Redner nicht überpüft.

Stundentafel entsprechend an den Schulen auch tatsächlich angeboten wird. Die Grundlage im Übrigen dafür wurde mit den kürzlich beschlossenen Stundentafeln, nämlich in den Verordnungen für Oberschule und Gymnasium, geschaffen, und dem haben Sie leider, Herr Rohmeyer, mit Ihrer Fraktion nicht zugestimmt.

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Aus anderen Gründen!)

Das finde ich schade. Des Weiteren besteht aber auch Konsens darüber, dass Religionsunterricht angesichts einer veränderten Zusammensetzung der Schülerschaft mehr Rücksicht auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schülerinnen und Schüler nehmen muss. Darüber hinaus sollte der Religionsunterricht den Schülerinnen und Schülern neben den Kenntnissen der eigenen religiösen Traditionen unseres Landes auch Kenntnisse über andere Religionsgemeinschaften vermitteln. Deshalb sollte der Unterricht in Biblischer Geschichte insgesamt angemessen im Bildungsangebot unseres Landes gestärkt und dazu attraktiver ausgestaltet werden. Wir sind der Ansicht, dass im Fach BGU die Inhalte pragmatisch so weiterentwickelt werden müssen, dass sie eben für alle Kinder, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, ein interessantes Angebot darstellen. Für uns hat natürlich die religionspädagogische Komponente Vorrang vor der Glaubenskomponente. Meine Damen und Herren, wir wollen auch weiterhin weder Bekenntnisunterricht noch Verkündungsunterricht.

(Beifall bei der SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Aus unserer Sicht leistet das Fach BGU einen wichtigen Beitrag im Integrationsprozess und bei der Werte- und Identitätsbildung von Schülerinnen und Schülern. Ich glaube, dass durch Änderungen im Lehrplan es gewiss möglich ist, ähnlich wie es bereits an einigen Oberstufen praktiziert wird, einen gemeinsamen dialogorientierten Unterricht zu gestalten. Aus der Antwort des Senats können wir doch entnehmen, dass die Senatorin für Bildung eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die mit Vertretern der verschiedenen Religionen an Lösungsvorschlägen arbeitet. Auch in den Parteien werden dazu Gespräche mit den verschiedenen Religionsgemeinschaften geführt, so auch in unserer Partei. Ich denke, spätestens zum Jahresende sollten wir die Lösungsvorschläge der Parteien und des Ressorts – der Arbeitsgruppe – beraten und an der Verbesserung des Unterrichts arbeiten, um der veränderten Schülerschaft mit den Veränderungen gerecht zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es hier ganz offenkundig mit einem typischen Wandlungsprozess zu tun, wo irgendwann die Vorschrift mit der Praxis nicht mehr übereinstimmt. Dann stellt man fest, wir müssen die Vorschriften ändern und dem, was sich in der Praxis entwickelt, anpassen und darüber hinausgehen, um wieder eine Führung zu haben, die wir im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger in der Politik ab und zu dann eben auch übernehmen sollten.

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Sie nicht!)

Das ist jetzt ganz offenkundig nötig, insofern hatte die Anfrage natürlich auch allen Anlass und allen materialen Grund, das haben alle gesagt. Die Schulen haben das Beste aus dieser veralteten Vorschrift in unterschiedlicher Form daraus gemacht,

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Religion ist Opium für das Volk!)

und es ist ganz gut, dass wir darüber reden. Es ist auch, glaube ich, in Ordnung, dass wir darüber streiten, denn es ist etwas Wichtiges, wenn Werte vermittelt werden. Da sind wir uns Gott sei Dank von links bis rechts einig,

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Wir haben andere Werte als Sie!)

dass wir Werte vermitteln wollen. Die sind zum Teil anders. Ich würde mich gelegentlich interessieren, Herr Rohmeyer, was Sie da an anderen Werten vermitteln wollen, aber ich glaube, Solidarität gehört wahrscheinlich auch für Sie dazu, nehme ich einmal ganz stark an. Darüber können wir gelegentlich sprechen, hoffe ich doch!

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Internatio- nale Solidarität!)

Internationale Solidarität auch! In dem Fall interkulturelle Solidarität, da kommen wir dann zum Thema! Wir haben mittlerweile eine gewandelte Situation. Wir haben verschiedene Religionen, das ist ganz klar, dass das Gesetz auf allgemeinen Biblischen Unterricht so nicht mehr passen kann, übrigens nicht Religionsunterricht, wie Sie fälschlicherweise behaupten, Sie müssten es eigentlich besser wissen! Es ist Biblische Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage, das war damals fortschrittlich, das war damals ein Zusammenführen, es war das Überwinden des ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Trennenden. Heute brauchen wir eine Einbeziehung der anderen Religionen, die uns hier alle zusammen ausmachen, und eine Einbeziehung des Gedankens, dass man auch ohne Religion Werte haben und leben kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Das betrifft mittlerweile einmal so locker 40 Prozent der Bevölkerung, wenn ich richtig informiert bin, und auch die müssen angemessen, mit Achtung und Substanz repräsentiert sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Alle zusammen, da bin ich mir mit der weit überwiegenden Mehrheit hier einig, sollen zusammen unterrichtet werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir das gemeinsam in diesem Sinne auch auf den Weg bringen, dass alle Religionen, aber auch der große Teil der nicht religionsgebundenen Ethik integriert werden. Zur Frage, ob das dann einen neuen Namen haben muss: Auch da muss ich sagen, die Grünen haben bei dieser ganzen Sache hervorragend vorgearbeitet, und das Stichwort, dass das einen neuen Namen haben kann, kann ja auch hilfreich sein. Ich glaube, es muss auch einen neuen Namen haben. Ich habe mich verschiedentlich umgehört, zuletzt mit einem ehemaligen Muslimen, jetzt Atheisten, gesprochen,

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Staatsbürger- kunde!)

der aber seine Kinder nicht zu einem Biblischen Geschichtsunterricht schicken will, auch wenn wir ihn noch so toll reformieren. Wir sollten versuchen, einen etwas größeren Schritt zu machen, so wie es in Berlin sich nun mehrheitsmäßig durchgesetzt hat. Es scheint mir doch eine ziemlich fortschrittliche Lösung zu sein, für die wir dort auch gemeinsam eingetreten sind. – Danke schön!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer wollte entscheiden, welche Religion die beste oder die richtige ist? Das kann keiner! Wer das könnte, könnte vielleicht auch ein Gottesbeweis führen. Wir haben gelernt, das ist nicht möglich. Das kann ein Mensch nur erfahren und erleben, und Religionsgemeinschaften können das vorleben. Das kann aber der Staat nicht so machen. Deswegen wollen wir einen Religionskundeunterricht, der Kindern Werte näher bringt, damit sie selbst dann diese nicht unreflektiert übernehmen, sondern sich selbst entscheiden, welche Werte ihnen

wichtig sind, und frei entscheiden können, für welche Werte, für welche Religion und für welche Art der Religionsausübung sie sich entscheiden. Insofern kann der Staat das nicht vorgeben, sondern wir Bürger müssen uns dann selbst entscheiden, so wie ich das als Christ für mich getan habe, was für uns individuell das Beste ist. Das ist, glaube ich, die Sache, die wir hier sehr klar im Kopf haben müssen.

Der Staat muss neutral sein, und das sollte er auch im Unterricht. Hier hat Bremen eine ganz besondere Pflanze, die im Grundgesetz mit der Bremer Klausel, die da Ausnahmen vorsieht, eben genau dahin steuerte, dass es eben ein Religionskundeunterricht, ein Geschichtsunterricht ist, in dem klar wird, was die Herkunft des jeweils Einzelnen ist. Deswegen ist es vielleicht auch wichtig zu sagen, schaut doch einmal die Wurzeln an, hier sind sie christlich, in meiner Familie sind sie christlich, in den anderen sind sie anders, und dort muss man sie dann vielleicht mit Islamkunde anschauen, und in anderen unreligiösen Familien muss man sie vielleicht mit Philosophie anschauen.

Die Frage, die diskutiert werden muss, ist doch die: Ist es einfacher, Werte, Normen und Religionskunde zu vermitteln ausgehend von einer Herkunftsreligion, oder ist das allgemein möglich, indem man den Bogen über alle Religionen spannt? Beide Wege sind meiner Meinung nach diskussionswürdig und spannend und werden auch in der weiteren Diskussion eine Rolle spielen. Wir haben auch beide hier in der Diskussion. Beide sind auch möglich umzusetzen, dabei müssen wir insbesondere über die Fächer und die Ausgestaltung dieser Fächer reden.

Uns von der FDP und mir ist wichtig, dass die jeweiligen Religionen sich am Ende auch in diesen Fächern wiederfinden, und deswegen ist der Dialog mit den Religionen auch so wichtig, dass wir dort nicht losgelöst von denen reden und entscheiden und das sich dort die jeweilige Religion auch selbst wiederfindet, soll nicht heißen, und das ist gute Tradition in Bremen, dass Geistliche auf einmal den Unterricht erteilen sollen. Das wollen wir von der FDP nicht. Wir wollen, dass er von Religionskundlern religionswissenschaftlich erteilt wird. Das muss der Weg sein, denn das kann nur die Aufgabe des Staates in diesem Zusammenspiel sein. Insofern bin ich gespannt, welcher Weg dann am Ende beschritten wird.

Ich habe eine Sorge in dem ganzen Spiel, die wir uns auch noch allesamt rechtlich anschauen müssen, nämlich dass, wenn wir das neu regeln, wir eine neue Regelung schaffen, die nicht mehr vor der Verabschiedung des Grundgesetzes steht, sondern danach, sodass wir dann vielleicht erleben, dass wir auf den Boden des Grundgesetzes geworfen werden. Ich bitte, dass wir das rechtlich sehr im Auge behalten, dass wir dort nicht in eine Problematik kommen, die dazu führt, dass wir einen Rückschritt gegenüber der fortschrittlichen Bremer Klause, die gegenwärtig gilt, ha

ben. Das müssen wir im Auge haben. Ich bin zu wenig Rechtswissenschaftler, um das end-gültig zu beantworten, aber wenn wir diese Frage nicht sauber beantwortet haben, bin ich sicher, dass sie dann am Ende durch Gerichte beantwortet wird. Ich hätte das gern im Vorfeld der Diskussion beantwortet, weil wir da einen Fehler machen, wenn wir das nicht im Vorfeld sauber beantwortet haben.

Zum Schluss! Es ist ein nicht hinnehmbarerer Zustand, dass ein Viertel des Unterrichts ausfällt. Wir Liberale haben nichts dagegen, wenn der Unterricht mit anderen Fächern verbunden und in Projekten integriert oder sonst wie erteilt wird. Das sind moderne Unterrichtsformen. Das muss den Schulen und ihrer Freiheit überlassen werden, aber dass der Unterricht schlichtweg ausfällt und nicht gegeben wird, das ist eine Tatsache, die ich mir nicht vorstellen kann, auch nicht vorstellen will. Wir haben uns als FDP sehr dafür eingesetzt, dass die Schulen sehr viel Eigenständigkeit haben, das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass es da, wo die Stundentafel ein Minimalumfang festlegt, eine Untergrenze gibt, und dieser Minimalumfang muss dann auch unterrichtet werden.

Diese Forderung haben wir für alle Fächer, für die ein Minimalumfang festgelegt wird, denn das ist unser Verständnis von einem Minimalumfang, sonst ist das nicht sinnvoll. Klar ist: Eine Untergrenze muss auch eine Untergrenze sein, sonst braucht man sie gar nicht erst festzuschreiben. Insofern hier noch einmal der Appell: Der Umfang, der als Untergrenze festgeschrieben wird, sollte auch mindestens erteilt werden, und dann ist es Sache der Schulen, wie sie das organisieren und diese Menge realisieren, aber den Unterricht nicht zu geben, das würden wir bei Sport, Mathematik, Deutsch sowie auch bei Politik nicht gut finden. Bei all den Fächern, um die wir uns in letzter Zeit neben diesem gekümmert haben, würden wir es nicht gut finden, und insofern ist hier ganz klar die Aussage, minimaler Umfang muss gewährleistet sein. Ein Viertel Unterrichtsausfall ist nicht hinnehmbar! Insofern werden wir sowohl an dieser Seite als auch an der Form und der Weiterentwicklung des Unterrichts arbeiten müssen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, bevor ich Frau Motschmann das Wort erteile, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass interfraktionell vereinbart worden ist, den Tagesordnungspunkt 4, Regulierung der Finanzmärkte und die damit verbundenen Tagesordnungspunkte ausgesetzt werden.

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.